Datei:Urpositionsblatt Nürnberg (Ausschnitt) 1862.jpg: Unterschied zwischen den Versionen

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|Attribut1=Verkehrsmittel
|Attribut1=Verkehrsmittel
|Wert1=Ludwigsbahn; Ludwigs-Nord-Bahn
|Wert1=Ludwigsbahn; Ludwigs-Nord-Bahn
|Attribut2=Gewaesser
|Attribut2=Gewässer
|Wert2=Ludwigskanal; Leyher Landgraben
|Wert2=Ludwigskanal; Leyher Landgraben
|Quellangaben=Bayerische Landesbibliothek - [https://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/urpositionsblaetter/suche%3Fid=273.html online-Digitalisat]
|Quellangaben=Bayerische Landesbibliothek - [https://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/urpositionsblaetter/suche%3Fid=273.html online-Digitalisat]
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|Beschreibung=Ausschnitt aus dem Urpositionsblatt "Nürnberg", 1860-1862 (Maßstab 1:25 000)
|Beschreibung=Ausschnitt aus dem Urpositionsblatt "Nürnberg", 1860-1862 (Maßstab 1:25 000)
}}
}}
== Beschreibung ==
"Hier geht es um das Urpositionsblatt von [...], einer Art historischer topogr. Karte. Die Karte haben Sie von der Webseite der Bayerischen Landesbibliothek heruntergeladen. Gemäß den Festlegungen in der Gebühren- und Preisliste (siehe https://www.ldbv.bayern.de/produkte/preise/preise_gebuehren.html) dürfen die erworbenen historischen topographischen Karten, deren Aufnahme- bzw. Ausgabejahr mehr als 20 Jahre zurückliegt, im Rahmen der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC-BY 4.0) kostenfrei genutzt werden. [...] Eine gesonderte Genehmigung ist nicht erforderlich." (Servicestelle der Bayerischen Vermessungsverwaltung, e-mail vom 26.03.2024)
"Hier geht es um das Urpositionsblatt von [...], einer Art historischer topogr. Karte. Die Karte haben Sie von der Webseite der Bayerischen Landesbibliothek heruntergeladen. Gemäß den Festlegungen in der Gebühren- und Preisliste (siehe https://www.ldbv.bayern.de/produkte/preise/preise_gebuehren.html) dürfen die erworbenen historischen topographischen Karten, deren Aufnahme- bzw. Ausgabejahr mehr als 20 Jahre zurückliegt, im Rahmen der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC-BY 4.0) kostenfrei genutzt werden. [...] Eine gesonderte Genehmigung ist nicht erforderlich." (Servicestelle der Bayerischen Vermessungsverwaltung, e-mail vom 26.03.2024)
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