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→‎Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „Grün ausgesprochen behagt, aber sollte Denkmal­ schutz bei Objekten „II. Klasse,, (es handelt sich ja nicht um Schloß Pommersfelden) so weit in das indi­ viduelle Gestaltungsrecht des Eigentümers eingrei­ fen, das ja schließlich meistens auch die Freude am Gestalten einschließt? Nun, jedenfalls, es ging dank des Durchhaltewiliens des Bauherren und der Inter­ vention „höchster Stellen“ der Stadt noch einmal gut ab und auch die ideelle U…
(→‎Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „Grün ausgesprochen behagt, aber sollte Denkmal­ schutz bei Objekten „II. Klasse,, (es handelt sich ja nicht um Schloß Pommersfelden) so weit in das indi­ viduelle Gestaltungsrecht des Eigentümers eingrei­ fen, das ja schließlich meistens auch die Freude am Gestalten einschließt? Nun, jedenfalls, es ging dank des Durchhaltewiliens des Bauherren und der Inter­ vention „höchster Stellen“ der Stadt noch einmal gut ab und auch die ideelle U…)
 
(kein Unterschied)
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