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== Kirchweih-Frei == | == Kirchweih-Frei == | ||
Angestellte der Stadt Fürth | Angestellte der Stadt Fürth und Angestellte der Töchter der Stadt Fürth (z. B. infra GmbH, Klinikum Fürth etc.) haben stets ein sog. Kirchweih-Frei während der Michaeliskirchweih im Herbst. Dieses Kirchweih-Frei bedeutet, dass die Angestellten ab 12 Uhr vom Dienst befreit sind und den Arbeitsplatz - sofern möglich - verlassen dürfen. Sollte dies aus dienstlichen Gründen nicht gehen, z. B. im Klinikum Fürth oder bei der Berufsfeuerwehr, so erhalten die Beschäftigen an diesem Tag eine Gutschrift von max. bis zu 5 Stunden. Dies setzt voraus, dass die geplante Dienstzeit nach 12 Uhr erfolgt wäre. Die Zeitgutschrift erfolgt somit für die geleistete Arbeitszeit nach 12 Uhr - bis max. 5 Stunden. | ||
Ursprung des Kirchweih-Frei ist überraschenderweise eine Regelung aus dem 1. Weltkrieg in Fürth. Der damalige Oberbürgermeister Dr. Robert Wild erließ im Oktober 1914 folgende Verfügung: | Ursprung des Kirchweih-Frei ist überraschenderweise eine Regelung aus dem 1. Weltkrieg in Fürth. Der damalige Oberbürgermeister Dr. Robert Wild erließ im Oktober 1914 folgende Verfügung: | ||
:''Im Hinblick auf den durch den Kriegsausbruch verursachten Ausfall des Urlaubes der meisten städtischen Beamten und die starke Geschäftsbelastung in den vergangenen Kriegswochen wird hie(r)mit - wie sonst infolge der Fürther Kirchweihfeier - am 5. und 12. ds. Mts. der Nachmittag vom Dienste freigegeben, um die Möglichkeit einer kurzen Erholung zu gewähren. An diesen Nachmittagen wird-außer der ständigen Polizeijour auf der Hauptwache - im Rathaus nur im Einwohnermeldeamte, im Militärbüro, im Einlaufamt<ref>vermutlich Einlaufstelle also Poststelle</ref> von 2 - 4 Jourdienst abgehalten.'' | :''Im Hinblick auf den durch den Kriegsausbruch verursachten Ausfall des Urlaubes der meisten städtischen Beamten und die starke Geschäftsbelastung in den vergangenen Kriegswochen wird hie(r)mit - wie sonst infolge der Fürther Kirchweihfeier - am 5. und 12. ds. Mts. der Nachmittag vom Dienste freigegeben, um die Möglichkeit einer kurzen Erholung zu gewähren. An diesen Nachmittagen wird - außer der ständigen Polizeijour auf der Hauptwache - im Rathaus nur im Einwohnermeldeamte, im Militärbüro, im Einlaufamt<ref>vermutlich Einlaufstelle also Poststelle</ref> von 2 - 4 Jourdienst abgehalten.'' | ||
: ''Bei Beamten und Arbeitern der technischen Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung wird ist Tunlichkeit in gleicher Weise verfahren werden.'' | : ''Bei Beamten und Arbeitern der technischen Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung wird ist Tunlichkeit in gleicher Weise verfahren werden.'' | ||
: ''Der Magistrats-Vorstand: gez. Dr. Wild''<ref>Stadtarchiv Fürth, Verfügung Dr. Robert Wild, Okt. 1914</ref> | : ''Der Magistrats-Vorstand: gez. Dr. Wild''<ref>Stadtarchiv Fürth, Verfügung Dr. Robert Wild, Okt. 1914</ref> | ||