Metallspende: Unterschied zwischen den Versionen

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<td>[[Hornschuchpromenade 5 / Nürnberger Straße 46|Hornschuchpromenade 5]]</td>
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<td>Relieftafel (Eckart)</td>
<td>Relieftafel (Eckart)</td>
<td>Stadt Fürth</td>
<td>Stadt Fürth</td>
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<td>[[Konrad Mannert]]</td>
<td>[[Konrad Mannert]]</td>
<td>[[1932]]</td>
<td>[[1932]]</td>
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<td>Pfarrhof St. Michael</td>
<td>Eingangstore</td>
<td>Kirchengemeinde St. Michael</td>
<td>Eisen</td>
<td>-</td>
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<td>bereits seit längerem abgenommen und in Scheune aufbewahrt</td>
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Handschriftliche Markierung der Bewertung über die Zuführung zur Metallspende: 1 - 4 = ablehnen; 5 = zweifelhaft
Handschriftliche Markierung der Bewertung über die Zuführung zur Metallspende: 1 - 4 = ablehnen; 5 = zweifelhaft; 6 = bereits seit längerem abgenommen und in Scheune aufbewahrt<ref>Gustav Schmetzer: „Kriegschronik des Evangelisch-Lutherischen Pfarramts Fürth St. Michael vom Weltkrieg 1. September 1939 bis 1945 und der Nachkriegszeit bis 1950“, S. 15</ref>


Im staatlichen Eigentum befindliche Denkmäler aus Metall gab es in der Stadt Fürth keine.
Im staatlichen Eigentum befindliche Denkmäler aus Metall gab es in der Stadt Fürth keine.
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[[Datei:Gutachten Landesamt Denkmalpflege 1940 S 1 und 5.pdf|mini|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 1, 5]]
[[Datei:Gutachten Landesamt Denkmalpflege 1940 S 1 und 5.pdf|mini|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 1, 5]]
Am 25. Dezember 1940 erreichten die Empfehlungen des Landesamts für Denkmalpflege die Stadt, sie wichen teilweise von den Einstufungen des Oberbürgermeisters ab. Zusammenfassend wurde dort festgestellt: ''„Die Stadt Fürth ist eine ‚kunstarme‘ Stadt. Sie hat sich aber seit 50 Jahren reichlich Mühe gegeben, dies nachzuholen. Gerade der Schmuck an Bronzedenkmälern ist eine erfreuliche Leistung. In einzelnen Fällen sind sogar künstlerische Höhepunkte da. Immer hat man sich um tüchtige Künstler umgetan. Aus diesem Grunde sollte Fürth in der Angabe von solchen Kunstwerken sehr vorsichtig und überlegt vorgehen.“'' Dementsprechend schloss sich die Stadt nun dem Gutachten des Landesamtes an, sodass nun die Abgabe der Figuren der [[Hopfenpflückerinbrunnen|Hopfenpflückerin]] und des Putto (so korrigierte das Amt die städtische Schreibweise) vom Brunnen des [[Nathanstift]]s abgelehnt, dafür die des Läufers am Start vom [[Hans-Lohnert-Sportplatz]] befürwortet wurde. Anderer Auffassung war die Stadt beim [[Kriegerdenkmal von 1870/71]] am [[Hallplatz]]: Die Empfehlung des Landesamts der Entfernung als ''„grob naturalistische Darstellung ohne künstlerischen Wert“'' ließ der Oberbürgermeister in der diesbezüglichen Entschließung vom [[21. Januar]] [[1941]] nicht gelten: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] bleibt erhalten. Die Entfernung würde von der Bevölkerung, besonders in Kriegsvereinskreisen, aus historischen Gründen bedauert werden.“'' Als sich der Deutsche Gemeindetag dem Wunsch des Landesamtes anschloss<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 4. August 1941</ref>, vertrat die Stadt weiterhin ihren Standpunkt: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] am Hallplatz soll unter allen Umständen erhalten bleiben. Hier ist nicht so sehr der künstlerische Wert des Denkmals in den Vordergrund zu schieben, sondern vielmehr darauf Bedacht zu nehmen, daß es sich um ein Mahnmal handelt, das aus ethischen Gründen solange erhalten bleiben muß, bis ein entsprechender Ersatz nachweisbar ist. Die Bevölkerung würde gerade in der Jetztzeit kein Verständnis für eine Entfernung aufbringen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 13. August 1941</ref> Bei der Relieftafel zur Erinnerung an [[Johann Georg Friedrich Eckart]] ([[Eckarttafel]]) ging die Stadt, die die Ablieferung befürwortet hatte, nicht auf die Begutachtung des Landesamtes ein – es hatte die Entfernung nur empfohlen, falls eine künstlerisch wertvollere Tafel angebracht würde –, sondern entschied weiterhin „Wird der Metallspende zugeführt“.
Am 25. Dezember 1940 erreichten die Empfehlungen des Landesamts für Denkmalpflege die Stadt, sie wichen teilweise von den Einstufungen des Oberbürgermeisters ab. Zusammenfassend wurde dort festgestellt: ''„Die Stadt Fürth ist eine ‚kunstarme‘ Stadt. Sie hat sich aber seit 50 Jahren reichlich Mühe gegeben, dies nachzuholen. Gerade der Schmuck an Bronzedenkmälern ist eine erfreuliche Leistung. In einzelnen Fällen sind sogar künstlerische Höhepunkte da. Immer hat man sich um tüchtige Künstler umgetan. Aus diesem Grunde sollte Fürth in der Angabe von solchen Kunstwerken sehr vorsichtig und überlegt vorgehen.“'' Dementsprechend schloss sich die Stadt nun dem Gutachten des Landesamtes an, sodass nun die Abgabe der Figuren der [[Hopfenpflückerinbrunnen|Hopfenpflückerin]] und des Putto (so korrigierte das Amt die städtische Schreibweise) vom Brunnen des [[Nathanstift]]s abgelehnt, dafür die des Läufers am Start vom [[Hans-Lohnert-Sportplatz]] befürwortet wurde. Anderer Auffassung war die Stadt beim [[Kriegerdenkmal von 1870/71]] am [[Hallplatz]]: Die Empfehlung des Landesamts der Entfernung als ''„grob naturalistische Darstellung ohne künstlerischen Wert“'' ließ der Oberbürgermeister in der diesbezüglichen Entschließung vom [[21. Januar]] [[1941]] nicht gelten: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] bleibt erhalten. Die Entfernung würde von der Bevölkerung, besonders in Kriegsvereinskreisen, aus historischen Gründen bedauert werden.“'' Als sich der Deutsche Gemeindetag dem Wunsch des Landesamtes anschloss<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 4. August 1941</ref>, vertrat die Stadt weiterhin ihren Standpunkt: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] am Hallplatz soll unter allen Umständen erhalten bleiben. Hier ist nicht so sehr der künstlerische Wert des Denkmals in den Vordergrund zu schieben, sondern vielmehr darauf Bedacht zu nehmen, daß es sich um ein Mahnmal handelt, das aus ethischen Gründen solange erhalten bleiben muß, bis ein entsprechender Ersatz nachweisbar ist. Die Bevölkerung würde gerade in der Jetztzeit kein Verständnis für eine Entfernung aufbringen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 13. August 1941</ref> Bei der Relieftafel zur Erinnerung an [[Johann Georg Friedrich Eckart]] ([[Eckarttafel]]) ging die Stadt, die die Ablieferung befürwortet hatte, nicht auf die Begutachtung des Landesamtes ein – es hatte die Entfernung nur empfohlen, falls eine künstlerisch wertvollere Tafel angebracht würde –, sondern entschied weiterhin „Wird der Metallspende zugeführt“.
===Glockenabgabe<ref>Gustav Schmetzer: „Kriegschronik des Evangelisch-Lutherischen Pfarramts Fürth St. Michael vom Weltkrieg 1. September 1939 bis 1945 und der Nachkriegszeit bis 1950“, S. 16 und S. 28</ref>===
Nachdem eine Eingabe des Pfarrervereins erfolglos war, jeder Kirche wenigstens eine Glocke zu belassen, wurde dies später insoweit modifiziert, dass zunächst nicht in jeder Kirche, sondern in jeder Gemeinde eine Glocke verbleiben könne. Lediglich künstlerisch herausragende Glocken durften danach auf den Türmen bleiben.
Am Sonntag ''Sexagesimae''<ref>Zweiter Sonntag vor der Passions- oder Fastenzeit</ref>, 8. Februar 1942 nahm die Gemeinde Abschied von den Glocken. und Pfarrer [[Gustav Schmetzer]] eine Ansprache über Jeremia 22,29.<ref>Jeremia 22,29: „O Land, Land, Land, höre des Herrn Wort!“ Zuvor hatte  Pfarrer Ammler eine kurze Predigt gehalten, wonach das Lied „Wach auf, wach auf, du deutsches Land“ (damals allerdings du „deutsches Volk“ gesungen wurde</ref>.</br>
[[Datei:Glockenabgabe Rathaus Fürth a.jpg|mini|right|Die abgenommenen Glocken vor dem Rathaus]]
Am [[12. Februar]] [[1942]] und am [[13. Februar]] [[1942]] wurden die drei großen Glocken dann von [[St. Michael]] abgenommen und gleichen Tags zur Sammelstelle gefahren. Nur die kleine Taufglocke verblieb der Kirche. Pfarrer Schmetzer verabschiedete die Glocken mit den Worten: „Zieht hin und schafft unserem Volk baldigen Sieg und ehrenvollen Frieden“.<ref>Gustav Schmetzer: „Kriegschronik des Evangelisch-Lutherischen Pfarramts Fürth St. Michael vom Weltkrieg 1. September 1939 bis 1945 und der Nachkriegszeit bis 1950“, S. 28</ref> Auf der Stadtwaage wurde ihr Gewicht festgestellt und schließlich wurden die drei Glocken noch einmal fotografiert.<ref>ebenda</ref> Nur wenige Menschen wohnten der Glockenabnahme 1942 bei, ganz im Gegensatz zur [[Erster Weltkrieg#Metallsammlungen|Glockenabnahme 1917]]. Das verbliebene Taufglöckchen hörte man dann erst wieder am 12. März 1942, weil das Läutwerk neu eingerichtet werden musste.


==Abnahme, Einlagerung und Ablieferung der Denkmäler/Denkmalteile==
==Abnahme, Einlagerung und Ablieferung der Denkmäler/Denkmalteile==
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Am 11. Mai 1942 ging bei der Stadt ein Schreiben der Gauleitung Franken der NSDAP ein, nach dem in Fürth von den Denkmälern aus Bronze oder Kupfer wegen seines besonderen geschichtlichen oder künstlerischen Wertes nur der [[Centaurenbrunnen|Zentaurenbrunnen]] erhalten bleiben solle. Auslöser für diese Mitteilung war ein Schnellbrief des Reichsministers des Innern vom [[3. Mai]] [[1942]], der die Stadt als Regierungsentschließung vom 16. Mai 1942 erst am 19. Mai 1942 erreichte: Zur Verfügung zu stellen waren jetzt sämtliche Denkmäler aus Kupfer und Bronze auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die sich im Eigentum der Gemeinden befanden; ausgenommen waren Denkmäler, die wegen ihrer besonderen künstlerischen oder geschichtlichen Bedeutung erhalten bleiben sollten, in Fürth also einzig der [[Centaurenbrunnen]].
Am 11. Mai 1942 ging bei der Stadt ein Schreiben der Gauleitung Franken der NSDAP ein, nach dem in Fürth von den Denkmälern aus Bronze oder Kupfer wegen seines besonderen geschichtlichen oder künstlerischen Wertes nur der [[Centaurenbrunnen|Zentaurenbrunnen]] erhalten bleiben solle. Auslöser für diese Mitteilung war ein Schnellbrief des Reichsministers des Innern vom [[3. Mai]] [[1942]], der die Stadt als Regierungsentschließung vom 16. Mai 1942 erst am 19. Mai 1942 erreichte: Zur Verfügung zu stellen waren jetzt sämtliche Denkmäler aus Kupfer und Bronze auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die sich im Eigentum der Gemeinden befanden; ausgenommen waren Denkmäler, die wegen ihrer besonderen künstlerischen oder geschichtlichen Bedeutung erhalten bleiben sollten, in Fürth also einzig der [[Centaurenbrunnen]].


Am [[28. Mai]] [[1942]] erließ der Oberbürgermeister die der Anweisung entsprechende Entschließung: ''"In Vollzug der Regierungsentschließung vom 16.5.1942 Nr.2175 X a 6 bestimme ich, daß folgende Denkmäler abzunehmen und am städt. Bauhof als Sammellager, gegen Sicht verdeckt, einzulagern sind … Mit der Abnahme der Denkmäler wird das städt. Hochbauamt und mit der Einlagerung das städt. Tiefbauamt betraut … Evtl. benötigte Arbeitskräfte sind über die Kreishandwerkerschaft Fürth anzufordern.“'' Der Auftrag, ''„daß folgende Denkmäler abzunehmen … und einzulagern sind“'', bezog sich offensichtlich nur auf die jeweiligen Teile aus Bronze, also auf die Figur des [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmals von 1870/71]] am [[Hallplatz]], die Büste sowie die 2 Reliefs der [[Wittelsbacherbank]], die Brunnenfigur des [[Hopfenpflückerinbrunnen]]s, die Brunnenfigur Putto aus dem [[Nathanstift]], das Mähnenschaf im [[Stadtpark]], die Büste von [[Hans Humbser]] im [[Stadtpark]], das Relief sowie die Inschrift der [[Engelhardtbank]] im Stadtpark, die 2 Figuren "Hoffnung" und "Erfüllung" vom [[Klinikum Fürth|Krankenhaus]], die [[Eckarttafel]] am Wohnhaus [[Hornschuchpromenade 5; Nürnberger Straße 46|Hornschuchpromenade 5]] und die Gedenktafel an König [[Gustav Adolf]] von Schweden an der [[Kirche St. Michael]].
Am [[28. Mai]] [[1942]] erließ der Oberbürgermeister die der Anweisung entsprechende Entschließung: ''"In Vollzug der Regierungsentschließung vom 16.5.1942 Nr.2175 X a 6 bestimme ich, daß folgende Denkmäler abzunehmen und am städt. Bauhof als Sammellager, gegen Sicht verdeckt, einzulagern sind … Mit der Abnahme der Denkmäler wird das städt. Hochbauamt und mit der Einlagerung das städt. Tiefbauamt betraut … Evtl. benötigte Arbeitskräfte sind über die Kreishandwerkerschaft Fürth anzufordern.“'' Der Auftrag, ''„daß folgende Denkmäler abzunehmen … und einzulagern sind“'', bezog sich offensichtlich nur auf die jeweiligen Teile aus Bronze, also auf die Figur des [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmals von 1870/71]] am [[Hallplatz]], die Büste sowie die 2 Reliefs der [[Wittelsbacherbank]], die Brunnenfigur des [[Hopfenpflückerinbrunnen]]s, die Brunnenfigur Putto aus dem [[Nathanstift]], das Mähnenschaf im [[Stadtpark]], die Büste von [[Hans Humbser]] im [[Stadtpark]], das Relief sowie die Inschrift der [[Engelhardtbank]] im Stadtpark, die 2 Figuren "Hoffnung" und "Erfüllung" vom [[Klinikum Fürth|Krankenhaus]], die [[Eckarttafel]] am Wohnhaus [[Hornschuchpromenade 5, Nürnberger Straße 46|Hornschuchpromenade 5]] und die Gedenktafel an König [[Gustav Adolf]] von Schweden an der [[Kirche St. Michael]].


Wie in der Anweisung angeboten und schon bei bisherigen Aktionen angewendet, wandte sich das Hochbauamt an die Kreishandwerkerschaft Fürth, doch zog sich die Klärung der Zuständigkeit für Abnahme und Transport den ganzen Juni hin, bis die Kreishandwerkerschaft klarstellte: ''„Auf Grund der nun mehr mit der Leitstelle geführten telefonischen Unterredung ist die Abnahme der Denkmäler nicht wie bei der Glockenaktion oder beim Ausbau der kupfernen Gebäudeteile durch die Kreishandwerkerschaft, sondern durch die örtliche Baubehörde durchzuführen. Uns obliegt nur die Aufgabe für die Bereitstellung von Arbeitskräften zu sorgen. Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 17. Juni mitgeteilt, hat sich der Maurer- und Steinmetzmeister Georg Reinmann, unter Beihilfe des Steinmetzmeister Siebenhorn und des Zimmerermeisters [[Matthäus Höchammer|Höchammer]] bereit erklärt, die Arbeiten durchzuführen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 30. Juni 1942</ref>
Wie in der Anweisung angeboten und schon bei bisherigen Aktionen angewendet, wandte sich das Hochbauamt an die Kreishandwerkerschaft Fürth, doch zog sich die Klärung der Zuständigkeit für Abnahme und Transport den ganzen Juni hin, bis die Kreishandwerkerschaft klarstellte: ''„Auf Grund der nun mehr mit der Leitstelle geführten telefonischen Unterredung ist die Abnahme der Denkmäler nicht wie bei der Glockenaktion oder beim Ausbau der kupfernen Gebäudeteile durch die Kreishandwerkerschaft, sondern durch die örtliche Baubehörde durchzuführen. Uns obliegt nur die Aufgabe für die Bereitstellung von Arbeitskräften zu sorgen. Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 17. Juni mitgeteilt, hat sich der Maurer- und Steinmetzmeister Georg Reinmann, unter Beihilfe des Steinmetzmeister Siebenhorn und des Zimmerermeisters [[Matthäus Höchammer|Höchammer]] bereit erklärt, die Arbeiten durchzuführen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 30. Juni 1942</ref>
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* Werner Gietl: ''Die Kriegergedenktafel am Fürther Rathaus''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 3/2022, S. 75 - 88
* Werner Gietl: ''Die Kriegergedenktafel am Fürther Rathaus''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 3/2022, S. 75 - 88
* Werner Gietl: ''Die Gedenktafel für König Gustav II. Adolf von Schweden an der Kirche St. Michael''. In: Fürther Geschichtsblätter, 1/2023, S. 18 - 35
* Werner Gietl: ''Die Gedenktafel für König Gustav II. Adolf von Schweden an der Kirche St. Michael''. In: Fürther Geschichtsblätter, 1/2023, S. 18 - 35
==Siehe auch==
* [[Materialsammlungen im 2. Weltkrieg]]
* [[Kriegsbedingte Einschränkungen 1939-1945]]
* [[Zweiter Weltkrieg]]


==Weblinks==
==Weblinks==