Stadtrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Stadterhebung''' des '''Marktes Fürth''', vollzog sich in zwei Etappen:
#REDIRECT [[Stadtwerdung]]
 
* Zum Samstag, den [[24. September]] [[1808]], zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten.
 
* Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei Bürgermeistern, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines Stadtwappens.
 
Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt.
 
Mit dem verleihen des Stadtrecht durch den bayerischen König, bekam der "Markt Fürth" das Recht den Titel "Stadt Fürth" zu führen und sich ab 1818 selbst zu verwalten.
 
'''Zu allgemeiner Thematik rund um das [http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht ''Stadtrecht''] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.'''
 
==Literatur==
 
* Frank, Peter: ''175 Jahre Stadt Fürth - Ein Grund zum Feiern?''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1984/1, S.1 - 9
 
==Siehe auch==
* [[Bürgermeister]] und [[Oberbürgermeister]]
* [[Markterhebung]]
* [[Rathaus]]
[[Kategorie: Geschichte]]