Johann Georg Faber: Unterschied zwischen den Versionen

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:''Durch Entschließung der kgl. preußischen Kriegs- und Domänenkammer-Direktoriums Ansbach vom 20. November 1796 als Assistent der Kammer-Registratur zugelassen worden. Durch Entschließung derselben Kammer vom 26. Januar 1799 bestätigt und mit einer Besoldung durch fixes Taggeld auf die Kammer-Salarien-Kasse angewiesen. Mit Entschließung vom 28. November 1800 zum Sekretariats-Assistenten mit einem Gehalt von 450 Gulden befördert worden. Mit Präsidial-Entschließung vom 3. Dezember 1800 unter Einweisung auf sein Anstellungs-Patent vom 8. November 1800 in einen Wirkungskreis eingewiesen worden. Mit Reskript vom 10. Juli 1803 zum wirklichen expedierenden Sekretär bei der Kriegs- und Domänenkammer in Ansbach ernannt worden.''  
:''Durch Entschließung der kgl. preußischen Kriegs- und Domänenkammer-Direktoriums Ansbach vom 20. November 1796 als Assistent der Kammer-Registratur zugelassen worden. Durch Entschließung derselben Kammer vom 26. Januar 1799 bestätigt und mit einer Besoldung durch fixes Taggeld auf die Kammer-Salarien-Kasse angewiesen. Mit Entschließung vom 28. November 1800 zum Sekretariats-Assistenten mit einem Gehalt von 450 Gulden befördert worden. Mit Präsidial-Entschließung vom 3. Dezember 1800 unter Einweisung auf sein Anstellungs-Patent vom 8. November 1800 in einen Wirkungskreis eingewiesen worden. Mit Reskript vom 10. Juli 1803 zum wirklichen expedierenden Sekretär bei der Kriegs- und Domänenkammer in Ansbach ernannt worden.''  


In dieser Eigenschaft wechselte Faber mit der Provinz Ansbach auch seinen Arbeitgeber, der von nun an die Bayerische Krone hatte. Er hatte sogleich den damaligen General-Landes-Kommissär Grafen [[wikipedia:Friedrich Karl von Thürheim|von Thürheim]] nach Nürnberg zur Übernahme der Stadt und ihres Gebiets zu begleiten. Von hier aus wurde er auf Requisition des französischen Marschalls [[wikipedia:Michel Ney|Ney]] dem Ordonnateur en chef des 6. Franzöischen Armeekorps Marchant als Attaché der Militär-Administration dieses Corps, welche eine Abteilung königlich bayerischer Truppen zugeteilt war, beigegeben und beauftragt, dem Hauptquartier zu folgen.<ref>Ordonnateur = ein Anordner, Anweiser, Beamter, der für Zahlungen Anweisung geben muss. Lt. Heyse´s Fremdwörterbuch, Berlin 1901, Stadtbibliothek Fürth 15.59.8</ref> Mit diesem machte er die Feldzüge nach Preußen und Polen in den Jahren 1806 und 1807 mit, und zwar von der ersten Affaire von [[wikipedia:Schleiz|Schleiz]] bis zur [[wikipedia:Schlacht bei Friedland|Schlacht von Friedland]].<ref>Affaire = der Vorfall, das Scharmützel, Gefecht, die Schlacht, Lt. Heyse´s Fremdwörterbuch, Berlin 1901, Stadtbibliothek Fürth 15.59.8</ref> An der Seite des Ordonnateurs en chef hatte er Geschäfte der Militäradministration von der wichtigsten und delikatesten Natur z. B. während der Belagerung, dann bei der Übergabe Magdeburgs auszuführen. Darüber legte er die empfangene Order des Ordonnateur en chef vom 7. Oktober 1806 als Zeugnis über seine Dienstleistungen vor.
In dieser Eigenschaft wechselte Faber mit der Provinz Ansbach auch seinen Arbeitgeber, der von nun an die Bayerische Krone hatte. Er hatte sogleich den damaligen General-Landes-Kommissär Grafen [[wikipedia:Friedrich Karl von Thürheim|von Thürheim]] nach Nürnberg zur Übernahme der Stadt und ihres Gebiets zu begleiten. Von hier aus wurde er auf Requisition des französischen Marschalls [[wikipedia:Michel Ney|Ney]] dem Ordonnateur en chef des 6. Französischen Armeekorps Marchant als Attaché der Militär-Administration dieses Corps, welche eine Abteilung königlich bayerischer Truppen zugeteilt war, beigegeben und beauftragt, dem Hauptquartier zu folgen.<ref>Ordonnateur = ein Anordner, Anweiser, Beamter, der für Zahlungen Anweisung geben muss. Lt. Heyse´s Fremdwörterbuch, Berlin 1901, Stadtbibliothek Fürth 15.59.8</ref> Mit diesem machte er die Feldzüge nach Preußen und Polen in den Jahren 1806 und 1807 mit, und zwar von der ersten Affaire von [[wikipedia:Schleiz|Schleiz]] bis zur [[wikipedia:Schlacht bei Friedland|Schlacht von Friedland]].<ref>Affaire = der Vorfall, das Scharmützel, Gefecht, die Schlacht, Lt. Heyse´s Fremdwörterbuch, Berlin 1901, Stadtbibliothek Fürth 15.59.8</ref> An der Seite des Ordonnateurs en chef hatte er Geschäfte der Militäradministration von der wichtigsten und delikatesten Natur z. B. während der Belagerung, dann bei der Übergabe Magdeburgs auszuführen. Darüber legte er die empfangene Order des Ordonnateur en chef vom 7. Oktober 1806 als Zeugnis über seine Dienstleistungen vor.


:''Durch allerhöchstes Dekret vom 8. September 1808 wurde er zum Polizei-Kommissär in Fürth ernannt. Durch weiteres allerhöchstes Dekret vom 30. Mai 1809 in dieser Eigenschaft bestätigt. Durch allerhöchstes Reskript vom 23. September 1818 wurde er zum königlichen Kommissär der Stadt Nürnberg mit einem Gehalt von 2.200 Gulden ernannt. Hiermit habe er volle vierzig Dienstjahre nachgewiesen; wollte man aber auf seine Anstellung als Registratur-Offiziant vom 26. Januar 1799, eigentlich 1. Juni 1798 als solche nicht, sondern erst diejenige vom 28. November 1800 als wirkliche Anstellung gelten lassen, so könne und dürfe er dagegen wohl Anspruch machen, dass die zwei Jahre des preußischen und geleisteten Feldzugs doppelt mir angerechnet werden.''
:''Durch allerhöchstes Dekret vom 8. September 1808 wurde er zum Polizei-Kommissär in Fürth ernannt. Durch weiteres allerhöchstes Dekret vom 30. Mai 1809 in dieser Eigenschaft bestätigt. Durch allerhöchstes Reskript vom 23. September 1818 wurde er zum königlichen Kommissär der Stadt Nürnberg mit einem Gehalt von 2.200 Gulden ernannt. Hiermit habe er volle vierzig Dienstjahre nachgewiesen; wollte man aber auf seine Anstellung als Registratur-Offiziant vom 26. Januar 1799, eigentlich 1. Juni 1798 als solche nicht, sondern erst diejenige vom 28. November 1800 als wirkliche Anstellung gelten lassen, so könne und dürfe er dagegen wohl Anspruch machen, dass die zwei Jahre des preußischen und geleisteten Feldzugs doppelt mir angerechnet werden.''
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Endlich könne er nicht unbemerkt lassen, dass er während seiner langen Dienstzeit nur dreimal zu seiner von Ärzten gebotenen Erholung Urlaub verlangt und genommen habe, während er alljährlich 6 Wochen hierzu hätte ansprechen können. Er habe diese unbenützt gelassene Urlaubszeit notorischermaßen nur seinem Amte und seinem Dienst gewidmet. So sei jedenfalls dadurch die 40-jährige Dienstzeit überreichlich ergänzt.
Endlich könne er nicht unbemerkt lassen, dass er während seiner langen Dienstzeit nur dreimal zu seiner von Ärzten gebotenen Erholung Urlaub verlangt und genommen habe, während er alljährlich 6 Wochen hierzu hätte ansprechen können. Er habe diese unbenützt gelassene Urlaubszeit notorischermaßen nur seinem Amte und seinem Dienst gewidmet. So sei jedenfalls dadurch die 40-jährige Dienstzeit überreichlich ergänzt.


Er begründe sein Quieszenz-Gesuch aber auch noch durch die oben allegierte konstitutionelle Bestimmung Lit. D, welche heiße:
Er begründe sein Quieszenz-Gesuch (Ruhestandsgesuch) aber auch noch durch die oben allegierte konstitutionelle Bestimmung Lit. D, welche heiße:
„Der Staatsdiener kann vor Erfüllung des festgesetzten Dienstes- und Lebens-Alters durch physische Gebrechlichkeit als Folge eines äußeren in- oder außer der Funktion erlittenen Unglücks oder der inneren Anstrengung funktionsunfähig und dadurch zur Quieszenz geeigenschaftet werden.“
''„Der Staatsdiener kann vor Erfüllung des festgesetzten Dienstes- und Lebens-Alters durch physische Gebrechlichkeit als Folge eines äußeren in- oder außer der Funktion erlittenen Unglücks oder der inneren Anstrengung funktionsunfähig und dadurch zur Quieszenz geeigenschaftet werden.“''


Er könne mit dem besten Gewissen behaupten, dass er lediglich in Folge der Anstrengung im Dienst sich gezwungen fühle, seine Versetzung in den Ruhestand nachzusuchen.
Er könne mit dem besten Gewissen behaupten, dass er lediglich in Folge der Anstrengung im Dienst sich gezwungen fühle, seine Versetzung in den Ruhestand nachzusuchen.
Die beiden Zeugnisse der zwei ihn behandelnden Ärzte, bestätigt durch die bestimmtesten Zeugnisse zweier Gerichtsärzte und kompetenten Geschäftsmänner, liefern die hinreichenden  
Die beiden Zeugnisse der zwei ihn behandelnden Ärzte, bestätigt durch die bestimmtesten Zeugnisse zweier Gerichtsärzte und kompetenten Geschäftsmänner, liefern die hinreichenden Beweise seiner Funktions-Unfähigkeit für die neue – ihm allergnädigst übertragenen Regierungsratsstelle der Pfalz.
Beweise seiner Funktions-Unfähigkeit für die neue – ihm allergnädigst übertragenen Regierungsratsstelle der Pfalz.


Dazu Randnotiz von Faber über die ärztlichen Aussteller der Zeugnisse und der kompetenten Geschäftsmänner:
Dazu Randnotiz von Faber über die ärztlichen Aussteller der Zeugnisse und der kompetenten Geschäftsmänner:
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: ''Johann Georg Eberhard Faber''
: ''Johann Georg Eberhard Faber''


Zum Quieszenz-[Ruhestands-]-Gesuch vom 16. Juni 1839 fügte Faber 11 Beilagen bei, nämlich „Anstellungs- und Belobungs-Dekrete“. Die Regierung in Ansbach antwortete am 20. Juni 1839, dass sein Gesuch mit gutachtlichem Bericht an das Ministerium des Innern eingesandt worden sei. Von München erging die allerhöchste Bewilligung am 7. Juli 1839 unter Rückgabe sämtlicher Beilagen unter dem Betreff „Die Entbindung des zum Regierungsrat der Kammer des Innern der Pfalz allergnädigst ernannten bisherigen Stadtkommissärs Joh. Gg. Eberhard Faber in Nürnberg von dem Antritt dieser Stelle und dessen Ruheversetzung“.
Zum Quieszenz-Gesuch vom 16. Juni 1839 fügte Faber 11 Beilagen bei, nämlich „Anstellungs- und Belobungs-Dekrete“. Die Regierung in Ansbach antwortete am 20. Juni 1839, dass sein Gesuch mit gutachtlichem Bericht an das Ministerium des Innern eingesandt worden sei. Von München erging die allerhöchste Bewilligung am 7. Juli 1839 unter Rückgabe sämtlicher Beilagen unter dem Betreff „Die Entbindung des zum Regierungsrat der Kammer des Innern der Pfalz allergnädigst ernannten bisherigen Stadtkommissärs Joh. Gg. Eberhard Faber in Nürnberg von dem Antritt dieser Stelle und dessen Ruheversetzung“.


Verfügt wurde, dass Faber in Berücksichtigung seiner, nach gesetzlicher Vorschrift nachgewiesene Altersschwäche und Gebrechlichkeit beruhenden physischen Funktions-Unfähigkeit nach § 22 Lit. D der IX. Verfassungs-Beilage die erbetene Versetzung in den Ruhestand für immer, unter dem Ausdruck der Zufriedenheit mit seinen seit einer Reihe von beinahe 39 Jahren geleisteten Diensten allergnädigst bewilligt werde.
Verfügt wurde, dass Faber in Berücksichtigung seiner, nach gesetzlicher Vorschrift nachgewiesene Altersschwäche und Gebrechlichkeit beruhenden physischen Funktions-Unfähigkeit nach § 22 Lit. D der IX. Verfassungs-Beilage die erbetene Versetzung in den Ruhestand für immer, unter dem Ausdruck der Zufriedenheit mit seinen seit einer Reihe von beinahe 39 Jahren geleisteten Diensten allergnädigst bewilligt werde.
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In den Akten enthalten sind die ärztlichen Zeugnisse, beglaubigt durch den Stadtmagistrat Nürnberg. Die Ausführungen im Schreiben des I. Bürgermeisters Binder verdienen, vollständig festgehalten zu werden:
In den Akten enthalten sind die ärztlichen Zeugnisse, beglaubigt durch den Stadtmagistrat Nürnberg. Die Ausführungen im Schreiben des I. Bürgermeisters Binder verdienen, vollständig festgehalten zu werden:


: ''Der königliche Stadtkommissär Herr Faber ist dem Unterzeichneten seit 18 Jahren persönlich sehr genau bekannt und er kann daher nach seinen eigenen Wahrnehmungen, wie nach den Klagen, welche derselbe öfters über seine Gesundheitszustände gegen ihn führte, der Wahrheit gemäß hiermit bezeugen, dass solche sehr leidend sind.
: ''Der königliche Stadtkommissär Herr Faber ist dem Unterzeichneten seit 18 Jahren persönlich sehr genau bekannt und er kann daher nach seinen eigenen Wahrnehmungen, wie nach den Klagen, welche derselbe öfters über seine Gesundheitszustände gegen ihn führte, der Wahrheit gemäß hiermit bezeugen, dass solche sehr leidend sind. Zur Begründung dieser Überzeugung braucht man in der Tat kein Arzt zu sein, denn wer, wie der Unterzeichnete Gelegenheit hatte, denselben zu jeder Zeit, sowohl im als außer Dienst zu sehen, konnte es sich nicht verhehlen, dass dessen von einer schwachen Konstitution begleitete Gesundheit seit einigen Jahren ganz besonders abgenommen hat und dass sich häufig eine chronische Kränklichkeit hinzugesellte, welche die Tätigkeit des inneren Lebens anzugreifen schien. Dieser Zustand machte sich dem Unterzeichneten durch eine auffallende Abmagerung dessen Körpers, durch eine schwache, nicht selten heißere Stimme, durch eine fahle Gesichtsfarbe, durch Mangel an Lebhaftigkeit in Gebärden und Bewegungen und durch einen selbst im Gang sich aussprechende Ermattung erkennbar. Und diese Erscheinungen befestigten in dem Unterzeichneten die Überzeugung, dass derselbe wahrscheinlich längst zu Grunde gegangen sein würde, wenn er nicht, wovon Unterzeichneter bei vielen Gelegenheiten persönlich Zeuge war, durch ein bis zur höchsten Resignation gehenden Diät, seine leidende Gesundheit möglichst geschont hätte.''
Zur Begründung dieser Überzeugung braucht man in der Tat kein Arzt zu sein, denn wer, wie der Unterzeichnete Gelegenheit hatte, denselben zu jeder Zeit, sowohl im als außer Dienst zu sehen, konnte es sich nicht verhehlen, dass dessen von einer schwachen Konstitution begleitete Gesundheit seit einigen Jahren ganz besonders abgenommen hat und dass sich häufig eine chronische Kränklichkeit hinzugesellte, welche die Tätigkeit des inneren Lebens anzugreifen schien. Dieser Zustand machte sich dem Unterzeichneten durch eine auffallende Abmagerung dessen Körpers, durch eine schwache, nicht selten heißere Stimme, durch eine fahle Gesichtsfarbe, durch Mangel an Lebhaftigkeit in Gebärden und Bewegungen und durch einen selbst im Gang sich aussprechende Ermattung erkennbar. Und diese Erscheinungen befestigten in dem Unterzeichneten die Überzeugung, dass derselbe wahrscheinlich längst zu Grunde gegangen sein würde, wenn er nicht, wovon Unterzeichneter bei vielen Gelegenheiten persönlich Zeuge war, durch ein bis zur höchsten Resignation gehenden Diät, seine leidende Gesundheit möglichst geschont hätte.''


: ''Der Unterzeichnete ist aber auch eben deshalb und bei der deutlichen Wahrnehmung, dass die körperlichen Leiden des kränklichen Herrn Stadtkommissars Faber in ihrem Fortschreiten nicht aufgehalten werden können, sofern ihm nicht neben einem wenig anstrengenden Berufe Ruhe zu Teil wird, überzeugt, dass er außerdem seiner Familie zu bald entreißen werden würde.''
: ''Der Unterzeichnete ist aber auch eben deshalb und bei der deutlichen Wahrnehmung, dass die körperlichen Leiden des kränklichen Herrn Stadtkommissars Faber in ihrem Fortschreiten nicht aufgehalten werden können, sofern ihm nicht neben einem wenig anstrengenden Berufe Ruhe zu Teil wird, überzeugt, dass er außerdem seiner Familie zu bald entreißen werden würde.''
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Die Beurteilung der gesamten Vorlagen nahm am 20. Juni 1839 in Ansbach Kreismedizinalrat Dr. Bezold vor. Er kam zum Ergebnis, dass Faber infolge dieser physischen Gebrechlichkeit zu den Funktionen sowohl seines bisherigen als auch künftigen Stellung als Staatsdiener unfähig erklärt werden müsse.
Die Beurteilung der gesamten Vorlagen nahm am 20. Juni 1839 in Ansbach Kreismedizinalrat Dr. Bezold vor. Er kam zum Ergebnis, dass Faber infolge dieser physischen Gebrechlichkeit zu den Funktionen sowohl seines bisherigen als auch künftigen Stellung als Staatsdiener unfähig erklärt werden müsse.


Die Stadtkommissars-Stelle in Nürnberg wurde wieder besetzt. Die Amtsübergabe von Faber an den neu bestellten Stadtkommissar Regierungsrat Philipp Sieß fand in Nürnberger Rathaus am 29. Juli 1839 in Anwesenheit des Regierungsrats Freiherr von der Haydte aus Ansbach statt.
Die Stadtkommissarsstelle in Nürnberg wurde wieder besetzt. Die Amtsübergabe von Faber an den neu bestellten Stadtkommissar Regierungsrat Philipp Sieß fand in Nürnberger Rathaus am 29. Juli 1839 in Anwesenheit des Regierungsrats Freiherr von der Haydte aus Ansbach statt.


Faber konnte danach 16 Jahren und sechs Monaten seinen Ruhestand genießen. Der Regierungsrat, ehem. Stadtcommissär und Bankdirektor Johann Georg Eberhard Faber ist hier am  08.Februar 1856 in Nürnberg an Entkräftung gestorben, lautete der Kirchenbuch-Eintrag der Pfarrei St. Sebald.<ref>StAN, Akten der Regierung von Mittelfranken (früher Reg. des Retzat-Kreises), Kammer des Innern, Abgabe 1932, Nr. 24 I Das Stadt-Commissariat Nürnberg, die Personal- und Amtsverhältnisse 1818-38</ref>
Faber konnte danach in 16 Jahren und sechs Monaten seinen Ruhestand genießen. Der Regierungsrat, ehem. Stadtcommissär und Bankdirektor Johann Georg Eberhard Faber ist hier am  8. Februar 1856 in Nürnberg an Entkräftung gestorben, lautete der Kirchenbucheintrag der Pfarrei St. Sebald.<ref>StAN, Akten der Regierung von Mittelfranken (früher Reg. des Rezat-Kreises), Kammer des Innern, Abgabe 1932, Nr. 24 I, Das Stadt-Commissariat Nürnberg, die Personal- und Amtsverhältnisse 1818-38</ref>


== Faber als Gutsbesitzer ==
== Faber als Gutsbesitzer ==
Der ehemalige Stadtkommissär Faber zu Nürnberg war verwickelt in einem Rechtsstreit über eine Schafweid-Ablösung 1837, gefordert von den Gutsbesitzern Michael und Leonhard Herrgottshofer und Konsorten (=Domenikus Krämer) in Kemmathen<ref>Stadtarchiv Nürnberg, Kirchenbuch-Zweitschrift unter Signatur C 21/II Nr. 228, Eintrag Nr. 270. Mitteilung von Herrn Gerhard Jochem, StadtAN, vom 22.11.2017</ref>.
Der ehemalige Stadtkommissär Faber zu Nürnberg war verwickelt in einem Rechtsstreit über eine Schafweid-Ablösung 1837, gefordert von den Gutsbesitzern Michael und Leonhard Herrgottshofer und Konsorten (= Domenikus Krämer) in Kemmathen.<ref>Stadtarchiv Nürnberg, Kirchenbuch-Zweitschrift unter Signatur C 21/II Nr. 228, Eintrag Nr. 270; Mitteilung von Herrn Gerhard Jochem, StadtAN, vom 22.11.2017</ref>  


Darin wird Faber als Stadtkommissär und Banko-Direktor zu Nürnberg und als Schlossbesitzer von Virnsberg bezeichnet. Virnsberg im Landkreis Ansbach hatte ein Deutsch-Ordensches Obervogtamt vor der Territorial-Einteilung von 1808 zum Rezatkreis; es ging um gutsherrliche Rechte. Zuständig für den Rechtsstreit über das Weiderecht auf 35 Tagwerk 34 Dezimalen war das Landgericht Ansbach, nachdem es 1836 zu keiner gütlichen Einigung kam. Von München erging am 30. Dezember 1837 ein königlicher Befehl, wonach Faber die bisher ausgeübte Schafhut gegen Entschädigung abzutreten habe. Faber legte Rekurs ein zum Landgericht Ansbach. Am 27. August 1838 gab es einen Augenschein (Ortstermin) mit drei Sachverständigen.
Darin wird Faber als Stadtkommissär und Banko-Direktor zu Nürnberg und als Schlossbesitzer von [[wikipedia:Virnsberg|Virnsberg]] bezeichnet. Virnsberg im Landkreis Ansbach hatte ein [[wikipedia:Deutscher Orden|Deutsch-Orden]]'sches Obervogtamt vor der Territorial-Einteilung von 1808 zum Rezatkreis; es ging um gutsherrliche Rechte. Zuständig für den Rechtsstreit über das Weiderecht auf 35 Tagwerk 34 Dezimalen war das Landgericht Ansbach, nachdem es 1836 zu keiner gütlichen Einigung kam. Von München erging am 30. Dezember 1837 ein königlicher Befehl, wonach Faber die bisher ausgeübte Schafhut gegen Entschädigung abzutreten habe. Faber legte Rekurs ein zum Landgericht Ansbach. Am 27. August 1838 gab es einen Augenschein (Ortstermin) mit drei Sachverständigen.


Das Verfahren ging in der Folge über zweite Instanzen. Am 16. Mai 1839 entschied das Landgericht Ansbach über die Entschädigungen zu den abgetretenen Grundstücken für die Schafhut mit 20 (24 / 30?) Schafen einschließlich Viehtriebs (19 Rinder) auf dieselbe Weide. Faber wandte sich als Gutsbesitzer und Schäferei-Besitzer ausführlich und beharrlich am 21. Juni 1839 gegen die Berechnungen und forderte eine höhere Entschädigung als 250 Gulden. Die Kosten des Verfahrens sollten auch den Klagenden aufgebürdet werden.
Das Verfahren ging in der Folge über zweite Instanzen. Am 16. Mai 1839 entschied das Landgericht Ansbach über die Entschädigungen zu den abgetretenen Grundstücken für die Schafhut mit 20 (24 oder 30?) Schafen einschließlich Viehtriebs (19 Rinder) auf dieselbe Weide. Faber wandte sich als Gutsbesitzer und Schäferei-Besitzer ausführlich und beharrlich am 21. Juni 1839 gegen die Berechnungen und forderte eine höhere Entschädigung als 250 Gulden. Die Kosten des Verfahrens sollten auch den Klagenden aufgebürdet werden.


Mit Regierungsbeschluss vom 5. März 1840 endete der Rechtsstreit. Die Entschädigung wurde auf 258 Gulden 30 Kreuzer festgesetzt. Die Kosten der zweiten Instanz hatten die Kläger allein zu tragen. Der vormalige Stadtkommissär Faber war inzwischen ab 1839 im Ruhestand; der Rechtsstreit hatte über 4 Jahre gedauert, Anwälte und viele Behörden und die Justiz beschäftigt. Faber hatte ursprünglich offenbar das Gutsbesitz im westlichen Mittelfranken erworben, um auf dem Lande seine Gesundheit zu stabilisieren.<ref>Band 24 II für die Zeit ab 1839-47. Reg. von MFr., KdI, Abgabe 1932, Nr. 1039 - In Sachen der Gutsbesitzer Herrgottshofer und Cons. zu Kemathen, den Kgl. Stadtkommissaer Faber zu Nürnberg, Schaafwaidablösung betreffend, 1837</ref>
Mit Regierungsbeschluss vom 5. März 1840 endete der Rechtsstreit. Die Entschädigung wurde auf 258 Gulden 30 Kreuzer festgesetzt. Die Kosten der zweiten Instanz hatten die Kläger allein zu tragen. Der vormalige Stadtkommissär Faber war inzwischen ab 1839 im Ruhestand; der Rechtsstreit hatte über 4 Jahre gedauert, Anwälte und viele Behörden und die Justiz beschäftigt. Faber hatte ursprünglich offenbar den Gutsbesitz im westlichen Mittelfranken erworben, um auf dem Lande seine Gesundheit zu stabilisieren.<ref>Band 24 II für die Zeit ab 1839-47; Reg. von MFr., KdI, Abgabe 1932, Nr. 1039 - In Sachen der Gutsbesitzer Herrgottshofer und Cons. zu Kemathen, den Kgl. Stadtkommissaer Faber zu Nürnberg, Schaafwaidablösung betreffend, 1837</ref>


== Faber als Bankdirektor im Nebenamt ==
== Faber als Bankdirektor im Nebenamt ==
Zum Amt des Bankdirektors bei der 1806 bayerisch gewordenen Königlich Preußischen Banco in Franken mit Sitz in Fürth ab November 1795 auf Betreiben von Hardenberg kann darüber ein Buch „Die Bayerische Staatsbank von 1780 bis 1955“ Aufschluss geben.<ref>Stadtbibliothek Fürth, Geschichte der Bayer. Staatsbank 1780-1955, 4012.8.</ref>  Die Bayerische Staatsbank ging aus der Anbach-Bayreuthischen Hof-Banco in Ansbach hervor. Die Verlegung in das gewerbereiche Fürth bewirkte Carl August Freiherr von Hardenberg, der das Fürstentum verwaltete und ab 1790 die Abtretung an Preußen vorbereitete. Er hatte die Oberleitung der Bank. Bankdirektor war Johann Georg von Kracker, danach Gullmann. Verlegt wurde der Hauptsitz der Bank am 1. Juli 1807 nach Nürnberg. Kracker war von 1806-09 Kammerdirektor beim Generallandeskommissariat in Ansbach. 1809 wurde er Lokalkommissär (Polizeidirektor) in Nürnberg.  
Zum Amt des Bankdirektors bei der 1806 bayerisch gewordenen Königlich Preußischen Banco in Franken mit Sitz in Fürth ab November 1795 auf Betreiben von Hardenberg kann darüber ein Buch „Die Bayerische Staatsbank von 1780 bis 1955“ Aufschluss geben.<ref>Stadtbibliothek Fürth, Geschichte der Bayer. Staatsbank 1780-1955, 4012.8.</ref>  Die Bayerische Staatsbank ging aus der Anbach-Bayreuthischen Hof-Banco in Ansbach hervor. Die Verlegung in das gewerbereiche Fürth bewirkte [[Karl August von Hardenberg|Carl August Freiherr von Hardenberg]], der das Fürstentum verwaltete und ab 1790 die Abtretung an Preußen vorbereitete. Er hatte die Oberleitung der Bank. Bankdirektor war Johann Georg von Kracker, danach [[Johann Christoph Gullmann|Gullmann]]. Verlegt wurde der Hauptsitz der Bank am 1. Juli 1807 nach Nürnberg. Kracker war von 1806-09 Kammerdirektor beim Generallandeskommissariat in Ansbach. 1809 wurde er Lokalkommissär (Polizeidirektor) in Nürnberg.


Nach Krackers Tod 1819 wurde Stadtkommissär Faber im Nebenamt Bankdirektor und behielt diese Funktion bis 1839. Der tonangebende Mann in der Bank war der Bankkonsulent Dr. Benedikt Kreitmair, Kreis- und Stadtgerichtsrat und Vorstand der Gemeindebevollmächtigten in Nürnberg. Er riss die Zügel an sich und drängte Faber als Bankdirektor in den Hintergrund.
Nach Krackers Tod 1819 wurde Stadtkommissär Faber im Nebenamt Bankdirektor und behielt diese Funktion bis 1839. Der tonangebende Mann in der Bank war der Bankkonsulent Dr. Benedikt Kreitmair, Kreis- und Stadtgerichtsrat und Vorstand der Gemeindebevollmächtigten in Nürnberg. Er riss die Zügel an sich und drängte Faber als Bankdirektor in den Hintergrund.
Über die weitere Funktion des Faber erfährt man Näheres in den Adressbüchern der Stadt Nürnberg.<ref>Stadtarchiv Nürnberg, alte Adressbücher</ref> Im Adressbuch von 1823 erscheint Faber als Hausbesitzer von Nr. 572 Dielinggasse als K. Kommissär der Stadt Nürnberg und Banco-Direktor. 1829 wird er aufgeführt als kgl. bayer. Stadtcommissär, zugleich Banco-Direktor. Unter den Angaben über die k. Bank in der Bankgasse Nr. 19 b wird Faber als Bank-Direktor, ein Banquier Johann Georg Dörnhöfer, L. Nr. 19 b, ein Buchhalter Joh. Gottfried Rösser, L. Nr. 369, ein Kassier Gottlieb Traub, Nr. 1225 und ein Büro-Diener Joh. Georg Kern, L. Nr. 32, verzeichnet.
Über die weitere Funktion des Faber erfährt man Näheres in den Adressbüchern der Stadt Nürnberg.<ref>Stadtarchiv Nürnberg, alte Adressbücher</ref> Im Adressbuch von 1823 erscheint Faber als Hausbesitzer von Nr. 572 Dielinggasse als K. Kommissär der Stadt Nürnberg und Banco-Direktor. 1829 wird er aufgeführt als kgl. bayer. Stadtcommissär, zugleich Banco-Direktor. Unter den Angaben über die k. Bank in der Bankgasse Nr. 19 b wird Faber als Bank-Direktor, ein Banquier Johann Georg Dörnhöfer, L. Nr. 19 b, ein Buchhalter Joh. Gottfried Rösser, L. Nr. 369, ein Kassier Gottlieb Traub, Nr. 1225 und ein Büro-Diener Joh. Georg Kern, L. Nr. 32, verzeichnet.


Im Adressbuch von 1837 wird Haus Nr. 572 als Eckhaus an der Theresienstraße und am blauen Vogelgäßchen genannt. 1842 führt man J. G. E. Faber als königl. Regierungsrat auf. Als solcher befand er sich ja im Ruhestand. Gleiches gilt für die folgenden Adressbücher 1846, 1850 und 1852. 1857 (also nach seinem Tod) wird als Besitzerin „Faber´s K. Regierungsrats-Witwe. Außerdem wohnte dort Faber Friedrich, K. B. Oberleutnant und Div.-Comm. Adjutant. 1863 taucht nur noch Faber, Regierungsratswitwe, auf.
Im Adressbuch von 1837 wird Haus Nr. 572 als Eckhaus an der Theresienstraße und am blauen Vogelgäßchen genannt. 1842 führt man J. G. E. Faber als königl. Regierungsrat auf. Als solcher befand er sich im Ruhestand. Gleiches gilt für die folgenden Adressbücher 1846, 1850 und 1852. 1857 (also nach seinem Tod) wird als Besitzerin „Faber´s K. Regierungsrats-Witwe” genannt. Außerdem wohnte dort Faber Friedrich, K. B. Oberleutnant und Div.-Comm. Adjutant. 1863 taucht nur noch Faber, Regierungsratswitwe auf.


== Fabers Spuren in Fürth ==
== Fabers Spuren in Fürth ==
Trotz seiner Funktion in Fürth, läßt sich über Faber in der allgemeinen Geschichtsschreibung nur wenig bis garnichts finden. Die Fronmüllersche Chronik benenn Faber nur mit seinem Nachnamen, so dass es leicht zu Verwechslungen mit dem gleichnamigen Rechtsrat Faber ab 1818 kommen kann. Der Historiker Dr. Schwammberger führte Faber in dem ehem. Fürther Standardwerk zur Stadtgeschichte Fürth von A bis Z von 1968 gar nicht auf. Auch Angaben über den Munizipalrat als 5-köpfiges gemeindliches Verwaltungsgremium, dem Faber ab 1810 bis 1818 vorstand, sind aktuell nicht bekannt. Die Quellenlage im Stadtarchiv, und in deren Biografischen Sammlung, enthält ebenfalls keine Angaben zu Faber und sein Wirken in Fürth.
Trotz seiner Funktion in Fürth, lässt sich über Faber in der allgemeinen Geschichtsschreibung nur wenig bis gar nichts finden. Die Fronmüller'sche Chronik benennt Faber nur mit seinem Nachnamen, sodass es ab 1818 leicht zu Verwechslungen mit dem gleichnamigen Rechtsrat [[Michael Heinrich Faber|Faber]] kommen kann. Der Historiker Dr. Schwammberger führte Faber in dem ehem. Fürther Standardwerk zur Stadtgeschichte „Fürth von A bis Z” von 1968 überhaupt nicht auf. Auch Angaben über den Munizipalrat als 5-köpfiges gemeindliches Verwaltungsgremium, dem Faber ab 1810 bis 1818 vorstand, sind aktuell nicht bekannt.  


Lediglich ein Hinweis auf Faber ist im Stadtarchiv erhalten geblieben. Es handelte sich dabei um ein Ölgemälde vom Polizei-/Stadtkommissär Eberhard Faber, dass am 20. Januar 1970 in der städtischen Sammlung aufgenommen wurde, allerdings am 11. August 1999 wieder ausschied mit dem Hinweis: „wg. Zustand ausgeschieden“.<ref>StA Fürth, Signatur X/47 ist das Gemälde als „Öl unter Rahmen 56 x 45 cm, Erwerb von Hubert Schilling, Photograph in Fürth, 100 RM</ref> Eine Replik oder Fotografie des Ölbildes ist aktuell nicht bekannt.
Die Archivalien im Stadtarchiv, und in deren Biografischen Sammlungen, enthalten ebenfalls keine Angaben zu Faber und sein Wirken in Fürth. Lediglich ein Hinweis auf Faber ist im Stadtarchiv erhalten geblieben. Es handelt sich dabei um ein Ölgemälde vom Polizei-/Stadtkommissär Eberhard Faber, dass am 20. Januar 1970 in die städtische Sammlung aufgenommen wurde, allerdings am 11. August 1999 wieder ausschied mit dem Hinweis: „wg. Zustand ausgeschieden“.<ref>StA Fürth, Signatur X 47; das Gemälde ist als „Öl unter Rahmen 56 x 45 cm, Erwerb von Hubert Schilling, Photograph in Fürth, 100 RM” bezeichnet</ref> Eine Replik oder Fotografie des Ölbildes ist aktuell nicht bekannt.
 
== Siehe auch ==
* [[Stadtwerdung]]


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==