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Am [[6. März]] [[2014]] wurde seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde die Erlaubnis erteilt, die Stollenanlage zu verfüllen, da die Standsicherheit der darüber liegenden Gebäude mittelfristig gefährdet ist. Die Verfüllung erfolgt aus Kostengründen mit Beton und ist damit irreversibel. | Am [[6. März]] [[2014]] wurde seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde die Erlaubnis erteilt, die Stollenanlage zu verfüllen, da die Standsicherheit der darüber liegenden Gebäude mittelfristig gefährdet ist. Die Verfüllung erfolgt aus Kostengründen mit Beton und ist damit irreversibel. | ||
==Bereich== | |||
* [[Marienstraße]] 46 | |||
* [[Pfisterstraße]] 29, 31, 32, 34, 36, 38, 40 | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||