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der Fraischfälle wurde der Vertrag zwischen Bamberg und Ans­
der Fraischfälle wurde der Vertrag zwischen Bamberg und Ansbach von {{Datum|1538}} in diesem Jahre erneuert. Ein Opfer der gegen- 1596  
bach von 1538 in diesem Jahre erneuert. Ein Opfer der gegen- 1596
seitigen Eifersucht zwischen Ansbach und Nürnberg wurde der Jude Michael, anfangs zu Gemünd, später zu Fürth ansässig. Derselbe war von der Nürnberger Kriegsstube beauftragt, Missethäter auszukundschaften und von dem Cadolzburger Kastner von
seitigen Eifersucht zwischen Ansbach und Nürnberg wurde der
Giech betraut, den Wildschützen aufzulauern. Nun lieferte er einmal sechs des Mordes und Raubes verdächtige Personen von Rückertsdorf nach Nürnberg ab.
Jude Michael, anfangs zu Gemünd, später zu Fürth ansässig.
Derselbe war von der Nürnberger Kriegsstube beauftragt, Misse­
thäter auszukundschaften und von dem Cadolzburger Kastner von
Giech betraut, den Wildschützen aufzulauern. Nun lieferte er
einmal sechs des Mordes und Raubes verdächtige Personen von
Rückertsdorf nach Nürnberg ab.
Hierin sah Georg Friedrich
eine Beeinträchtigung seines Hoheitsrechtes, berief den Michael
nach Ansbach, ließ ihn dort gefangen nehmen und in Langenzenn
enthaupten (1596). Der Leichnam des Gerichteten wurde ge­
viertheilt und ein Täfelchen dabei angebracht, das die Worte
enthielt: „Michel, Nürnberger Jud, Verräther." Die Nürn­
berger beschwerten sich über diese ungerechtfertigte Hinrichtung,


sowie wegen des Inhalts des Täfelchens, konnten jedoch bei
Hierin sah Georg Friedrich eine Beeinträchtigung seines Hoheitsrechtes, berief den Michael nach Ansbach, ließ ihn dort gefangen nehmen und in Langenzenn enthaupten ({{Datum|1596}}). Der Leichnam des Gerichteten wurde geviertheilt und ein Täfelchen dabei angebracht, das die Worte enthielt: „Michel, Nürnberger Jud, Verräther." Die Nürnberger beschwerten sich über diese ungerechtfertigte Hinrichtung, sowie wegen des Inhalts des Täfelchens, konnten jedoch bei Kaiser und Reich das Mandat nicht erlangen, daß das Täfelchen entfernt wurde. Der zweite Proceß wegen Fürth zwischen 1597
Kaiser und Reich das Mandat nicht erlangen, daß das Täfelchen
Ansbach und Bamberg bei dem Reichskammergericht (von den Juristen prooe88u8 rsiui88Lriu8 genannt, weil die an dieses Gericht gesendeten Boten vom Reichshofrathe zurückgeschickt wurden) entstand durch die 1597 den Fürthern durch den Domprobst auferlegten Kriegsfuhren und Abführung der widerspenstigen Unterthanen und die deshalb von Brandenburg verhängte Gefangennehmung des Bamberger Amtmanns. Der dritte
entfernt wurde.Der zweite Proceß wegen Fürth zwischen 1597
derartige Proceß (proos88U8 xigllvratitiu8 genannt) entstand dadurch, daß Brandenburg sich der Arretirung eines gewissen 1599 Ammon widersetzte und den Bamberger Amtmann und Gerichtsschreiber nach Cadolzburg führte, von wo dieselben erst gegen Urfehde und Erlegung von 53 fl. 3 1/3 kr. entlassen wurden.{{fnFC|168}}
Ansbach und Bamberg bei dem Reichskammergericht (von den
 
Juristen prooe88u8 rsiui88Lriu8 genannt, weil die an dieses
Zu Ende dieses Jahrhunderts ging die niedere Gerichtsbarkeit fast ganz in die Hände der Domprobstei über, indem die Fürther einen Wirth zum Hofmarkrichter (Bürgermeister) wählten, der schon domprobsteilicher Amtmann war.{{fnFC|169}}
Gericht gesendeten Boten vom Reichshofrathe zurückgeschickt
 
wurden) entstand durch die 1597 den Fürthern durch den Dom­
Den 18. Mai 1599 ist Hieronymus Helbing, ein Steinhauer in Nürnberg, der hier zu schaffen hatte, von zwei Fürther Juden so geschlagen worden, daß er am Tag darauf starb. Die Juden wurden flüchtig; nach beigelegten Einklagen wurden sie wieder
probst auferlegten Kriegsfuhren und Abführung der wider­
eingelassen.{{fnFC|170}}
spenstigen Unterthanen und die deshalb von Brandenburg ver­
hängte Gefangennehmung des Bamberger Amtmanns. Der dritte
derartige Proceß (proos88U8 xigllvratitiu8 genannt) entstand
dadurch, daß Brandenburg sich der Arretirung eines gewissen 1599
Ammon widersetzte und den Bamberger Amtmann und Gerichts­
schreiber nach Cadolzburg führte, von wo dieselben erst gegen
Urfehde und Erlegung von 53 fl. 3^ kr. entlassen wurden."»)
Zu Ende dieses Jahrhunderts ging die niedere Gerichts­
barkeit fast ganz in die Hände der Domprobstei über, indem
die Fürther einen Wirth zum Hofmarkrichter (Bürgermeister)
wählten, der schon domprobsteilicher Amtmann war."»)
Den 18. Mai 1599 ist Hieronymus Helbing, ein Steinhauer
in Nürnberg, der hier zu schaffen hatte, von zwei Fürther Juden
so geschlagen worden, daß er am Tag darauf starb. Die Juden
wurden flüchtig; nach beigelegten Einklagen wurden sie wieder
eingelassen.{{fnFC|170}})

Version vom 17. September 2025, 13:47 Uhr

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Vierte Periode (1593 — 1601). 53

der Fraischfälle wurde der Vertrag zwischen Bamberg und Ansbach von 1538 in diesem Jahre erneuert. Ein Opfer der gegen- 1596 seitigen Eifersucht zwischen Ansbach und Nürnberg wurde der Jude Michael, anfangs zu Gemünd, später zu Fürth ansässig. Derselbe war von der Nürnberger Kriegsstube beauftragt, Missethäter auszukundschaften und von dem Cadolzburger Kastner von Giech betraut, den Wildschützen aufzulauern. Nun lieferte er einmal sechs des Mordes und Raubes verdächtige Personen von Rückertsdorf nach Nürnberg ab.

Hierin sah Georg Friedrich eine Beeinträchtigung seines Hoheitsrechtes, berief den Michael nach Ansbach, ließ ihn dort gefangen nehmen und in Langenzenn enthaupten (1596). Der Leichnam des Gerichteten wurde geviertheilt und ein Täfelchen dabei angebracht, das die Worte enthielt: „Michel, Nürnberger Jud, Verräther." Die Nürnberger beschwerten sich über diese ungerechtfertigte Hinrichtung, sowie wegen des Inhalts des Täfelchens, konnten jedoch bei Kaiser und Reich das Mandat nicht erlangen, daß das Täfelchen entfernt wurde. Der zweite Proceß wegen Fürth zwischen 1597 Ansbach und Bamberg bei dem Reichskammergericht (von den Juristen prooe88u8 rsiui88Lriu8 genannt, weil die an dieses Gericht gesendeten Boten vom Reichshofrathe zurückgeschickt wurden) entstand durch die 1597 den Fürthern durch den Domprobst auferlegten Kriegsfuhren und Abführung der widerspenstigen Unterthanen und die deshalb von Brandenburg verhängte Gefangennehmung des Bamberger Amtmanns. Der dritte derartige Proceß (proos88U8 xigllvratitiu8 genannt) entstand dadurch, daß Brandenburg sich der Arretirung eines gewissen 1599 Ammon widersetzte und den Bamberger Amtmann und Gerichtsschreiber nach Cadolzburg führte, von wo dieselben erst gegen Urfehde und Erlegung von 53 fl. 3 1/3 kr. entlassen wurden.168)

Zu Ende dieses Jahrhunderts ging die niedere Gerichtsbarkeit fast ganz in die Hände der Domprobstei über, indem die Fürther einen Wirth zum Hofmarkrichter (Bürgermeister) wählten, der schon domprobsteilicher Amtmann war.169)

Den 18. Mai 1599 ist Hieronymus Helbing, ein Steinhauer in Nürnberg, der hier zu schaffen hatte, von zwei Fürther Juden so geschlagen worden, daß er am Tag darauf starb. Die Juden wurden flüchtig; nach beigelegten Einklagen wurden sie wieder eingelassen.170)