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der Fraischfälle wurde der Vertrag zwischen Bamberg und | der Fraischfälle wurde der Vertrag zwischen Bamberg und Ansbach von {{Datum|1538}} in diesem Jahre erneuert. Ein Opfer der gegenseitigen Eifersucht zwischen Ansbach und Nürnberg wurde der Jude Michael, anfangs zu Gemünd, später zu Fürth ansässig. Derselbe war von der Nürnberger Kriegsstube beauftragt, Missethäter auszukundschaften und von dem Cadolzburger Kastner von Giech betraut, den Wildschützen aufzulauern. Nun lieferte er einmal sechs des Mordes und Raubes verdächtige Personen von Rückertsdorf nach Nürnberg ab. | ||
Jude Michael, anfangs zu Gemünd, später zu Fürth ansässig. | |||
Derselbe war von der Nürnberger Kriegsstube beauftragt, | |||
Giech betraut, den Wildschützen aufzulauern. Nun lieferte er | |||
einmal sechs des Mordes und Raubes verdächtige Personen von | |||
Rückertsdorf nach Nürnberg ab. | |||
sowie wegen des Inhalts des Täfelchens, konnten jedoch bei | Hierin sah Georg Friedrich eine Beeinträchtigung seines Hoheitsrechtes, berief den Michael nach Ansbach, ließ ihn dort gefangen nehmen und in Langenzenn enthaupten ({{Datum|1596}}). Der Leichnam des Gerichteten wurde geviertheilt und ein Täfelchen dabei angebracht, das die Worte enthielt: „Michel, Nürnberger Jud, Verräther." Die Nürnberger beschwerten sich über diese ungerechtfertigte Hinrichtung, sowie wegen des Inhalts des Täfelchens, konnten jedoch bei Kaiser und Reich das Mandat nicht erlangen, daß das Täfelchen entfernt wurde{{fnFC|167}}. Der zweite Proceß wegen Fürth zwischen Ansbach und Bamberg bei dem Reichskammergericht (von den Juristen processis remissarius genannt, weil die an dieses Gericht gesendeten Boten vom Reichshofrathe zurückgeschickt wurden) entstand durch die 1597 den Fürthern durch den Domprobst auferlegten Kriegsfuhren und Abführung der widerspenstigen Unterthanen und die deshalb von Brandenburg verhängte Gefangennehmung des Bamberger Amtmanns. Der dritte | ||
Kaiser und Reich das Mandat nicht erlangen, daß das Täfelchen | derartige Proceß (processus pignoratitius genannt) entstand dadurch, daß Brandenburg sich der Arretirung eines gewissen 1599 Ammon widersetzte und den Bamberger Amtmann und Gerichtsschreiber nach Cadolzburg führte, von wo dieselben erst gegen Urfehde und Erlegung von 53 fl. 3 1/3 kr. entlassen wurden.{{fnFC|168}} | ||
entfernt wurde.Der zweite Proceß wegen Fürth zwischen | |||
Ansbach und Bamberg bei dem Reichskammergericht (von den | Zu Ende dieses Jahrhunderts ging die niedere Gerichtsbarkeit fast ganz in die Hände der Domprobstei über, indem die Fürther einen Wirth zum Hofmarkrichter (Bürgermeister) wählten, der schon domprobsteilicher Amtmann war.{{fnFC|169}} | ||
Juristen | |||
Gericht gesendeten Boten vom Reichshofrathe zurückgeschickt | Den 18. Mai 1599 ist Hieronymus Helbing, ein Steinhauer in Nürnberg, der hier zu schaffen hatte, von zwei Fürther Juden so geschlagen worden, daß er am Tag darauf starb. Die Juden wurden flüchtig; nach beigelegten Einklagen wurden sie wieder | ||
wurden) entstand durch die 1597 den Fürthern durch den | eingelassen.{{fnFC|170}} | ||
derartige Proceß ( | |||
dadurch, daß Brandenburg sich der Arretirung eines gewissen 1599 | |||
Ammon widersetzte und den Bamberger Amtmann und | |||
Urfehde und Erlegung von 53 fl. 3 | |||
Zu Ende dieses Jahrhunderts ging die niedere | |||
die Fürther einen Wirth zum Hofmarkrichter (Bürgermeister) | |||
wählten, der schon domprobsteilicher Amtmann war. | |||
Den 18. Mai 1599 ist Hieronymus Helbing, ein Steinhauer | |||
in Nürnberg, der hier zu schaffen hatte, von zwei Fürther Juden | |||
so geschlagen worden, daß er am Tag darauf starb. Die Juden | |||
wurden flüchtig; nach beigelegten Einklagen wurden sie wieder | |||
eingelassen.{{fnFC|170}} | |||