Heidi Lau: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki

(Ergänzung)
(Ergänzungen)
Zeile 12: Zeile 12:
|FunktionVon=1990/03/18
|FunktionVon=1990/03/18
}}
}}
'''Heidi Lau''' (geb. [[10. Mai]] [[1954]]) ist [[Stadtrat]]smitglied für die [[Freie Wähler|Freien Wähler]] Fürth. Sie war von Beruf Lehrerin für Mittelschulen und unterrichtete Biologie, Chemie und Ethik an einer Realschule in Nürnberg. Seit 2021 ist sie im Ruhestand. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.
'''Heidrun<ref name="SZ250211" /> „Heidi“ Lau''' (geb. [[10. Mai]] [[1954]]) ist [[Stadtrat]]smitglied für die [[Freie Wähler|Freien Wähler Fürth]]. Sie war von Beruf Lehrerin für Mittelschulen und unterrichtete Biologie, Chemie und Ethik an einer Realschule in Nürnberg. Seit 2021 ist sie im Ruhestand. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.


== Politisches Engagement ==
== Politisches Engagement ==
Heidi Lau kam zum ersten Mal [[1990]] in den [[Stadtrat 1990 - 1996|Fürther Stadtrat]]. Sie kandidierte auf der Liste der Initiative [[Bürger-Liste Fürth gegen die Müllverbrennung|Bürger-Liste Fürth]], die sich gegen die [[Müll-Schwelbrennanlage]] (SBA) aktiv einsetzte. [[1996]] gelang ihr erneut der Einzug in den Stadtrat, kurz vor dem Scheitern der SBA bzw. während der Hochphase der Auseinandersetzungen zur Müllanlage, womit die Bürger-Liste in diesem Jahr das beste Wahlergebnis erzielen konnte (9 %). Sowohl [[2002]], [[2008]], [[2014]] als auch [[2020]] gelang ihr der Wiedereinzug in den Stadtrat und gehört aktuell zu den ihm längsten angehörigen Mitgliedern. Seit 2008 gelang ihr der Wiedereinzug über die neu gegründete Liste der [[Freie Wähler|Freien Wähler Fürth]], die sie zuvor im Jahr [[2007]] mit den ehemaligen [[Christlich-Soziale Union in Bayern|CSU]]-Stadtratsmitgliedern [[Jürgen Raum]] und [[Werner Scharl]] gegründet hatte.
Heidi Lau kam zum ersten Mal [[1990]] in den [[Stadtrat 1990 - 1996|Fürther Stadtrat]]. Sie kandidierte auf der Liste der Initiative [[Bürger-Liste Fürth gegen die Müllverbrennung|Bürger-Liste Fürth]], die sich gegen die [[Müll-Schwelbrennanlage]] (SBA) aktiv einsetzte. [[1996]] gelang ihr erneut der Einzug in den Stadtrat, kurz vor dem Scheitern der SBA bzw. während der Hochphase der Auseinandersetzungen zur Müllanlage, womit die Bürger-Liste in diesem Jahr das beste Wahlergebnis erzielen konnte (9 %). Sowohl [[2002]], [[2008]], [[2014]] als auch [[2020]] gelang ihr der Wiedereinzug in den Stadtrat und damit gehört sie aktuell zu den ihm am längsten angehörenden Mitgliedern. Seit 2008 gelang ihr der Wiedereinzug über die neu gegründete Liste der [[Freie Wähler|Freien Wähler Fürth]], die sie zuvor im Jahr [[2007]] mit den ehemaligen [[Christlich-Soziale Union in Bayern|CSU]]-Stadtratsmitgliedern [[Jürgen Raum]] und [[Werner Scharl]] gegründet hatte.


Seit [[1996]] war Heidi Lau stets auch die Oberbürgermeister-Kandidatin der jeweiligen Liste, für die sie antrat. Ihr persönlich bestes Ergebnis als OB-Kandidatin erhielt sie [[1996]] (9,3 %), ihr schlechtestes Ergebnis [[2008]] (0,9 %). Auch 2019 wurde Heidi Lau erneut als OB-Kandidatin nominiert und erhielt bei der OB-Wahl 1,7 Prozent. Damit trat sie zum fünften Mal in Folge als OB-Kandidatin an, so oft wie sonst keine andere Person.
Seit [[1996]] war Heidi Lau stets auch die Oberbürgermeister-Kandidatin der jeweiligen Liste, für die sie antrat. Ihr persönlich bestes Ergebnis als OB-Kandidatin erhielt sie [[1996]] (9,3 %), ihr schlechtestes Ergebnis [[2008]] (0,9 %). Auch 2019 wurde Heidi Lau erneut als OB-Kandidatin nominiert und erhielt bei der OB-Wahl 1,7 Prozent. Damit trat sie zum fünften Mal in Folge als OB-Kandidatin an, so oft wie sonst keine andere Person.
Zeile 24: Zeile 24:
Im Jahr 2020 und 2021 geriet Heidi Lau für rechtspopulistische Postings in sozialen Medien in die Kritik. Das [[Fürther Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus|Bündnis gegen Rechts]] übergab ihr vor der Stadtratssitzung am 21. April 2021 symbolisch das „Braune Kleeblatt“.<ref name="BKb" /> Heidi Lau distanzierte sich von dieser „Ehrung“ und stritt jede Form von rechtspopulistischen Aussagen ab. In der Folge wurde Heidi Lau vom Elternbeirat der [[Hans-Böckler-Schule]], dessen Pflegschaft sie im Rahmen ihrer Stadtratstätigkeit bis dato innehatte, in einem offenen Brief das Vertrauen entzogen, und der Elternbeirat ging auf Distanz zu ihr. Auch der Stadtrat ging in Folge Heidi Laus öffentlichen Postings auf Abstand und beabsichtigte die Entbindung der Pflegschaft - ein bis dahin einmaliger Fall in der Stadtgeschichte. Heidi Lau kam dieser Entscheidung zuvor, in dem sie auf die Pflegschaft freiwillig verzichtete.<ref>Johannes Alles: ''Rechtspopulistische Posts: Heidi Lau verliert Pflegschaft''. In: nordbayern.de vom 27. Mai 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.10140128 online abrufbar]</ref> Damit ist Heidi Lau das erste Stadtratsmitglied, das keine eigene Pflegschaft seiner Amtszeit inne hat.  
Im Jahr 2020 und 2021 geriet Heidi Lau für rechtspopulistische Postings in sozialen Medien in die Kritik. Das [[Fürther Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus|Bündnis gegen Rechts]] übergab ihr vor der Stadtratssitzung am 21. April 2021 symbolisch das „Braune Kleeblatt“.<ref name="BKb" /> Heidi Lau distanzierte sich von dieser „Ehrung“ und stritt jede Form von rechtspopulistischen Aussagen ab. In der Folge wurde Heidi Lau vom Elternbeirat der [[Hans-Böckler-Schule]], dessen Pflegschaft sie im Rahmen ihrer Stadtratstätigkeit bis dato innehatte, in einem offenen Brief das Vertrauen entzogen, und der Elternbeirat ging auf Distanz zu ihr. Auch der Stadtrat ging in Folge Heidi Laus öffentlichen Postings auf Abstand und beabsichtigte die Entbindung der Pflegschaft - ein bis dahin einmaliger Fall in der Stadtgeschichte. Heidi Lau kam dieser Entscheidung zuvor, in dem sie auf die Pflegschaft freiwillig verzichtete.<ref>Johannes Alles: ''Rechtspopulistische Posts: Heidi Lau verliert Pflegschaft''. In: nordbayern.de vom 27. Mai 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.10140128 online abrufbar]</ref> Damit ist Heidi Lau das erste Stadtratsmitglied, das keine eigene Pflegschaft seiner Amtszeit inne hat.  


Im Januar 2025 berichtete die örtliche Presse, dass ein Posting aus dem Dezember 2024 Heidi Lau zu Verhängnis wurde. Sie erhielt vom [[Amtsgericht]] Fürth einen Strafbefehl über 6.600 Euro wegen Volksverhetzung. In dem Post auf Facebook hatte sie umstrittene Äußerungen über Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Menschen mit moslemischen Glaubens geteilt. Lau ging daraufhin in Berufung. Auf Nachfrage der [[Fürther Nachrichten]] bei den Freien Wählern sagte der Bezirksvorsitzende der Presse, dass man immer wieder in der Vergangenheit sich von Laus Äußerungen in Facebook distanziert hatte. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler Mittelfranken, würde man ein Parteiausschlussverfahren in Betracht ziehen. Auch der Oberbürgermeister Dr. [[Thomas Jung]] gab gegenüber der Presse an, dass eine Verurteilung zwar keine rechtlichen Folgen für Heidi Lau als Stadträtin hätte - aber sich für die Zusammenarbeit im Gremium etwas ändern könnte.<ref>Julia Ruhnau: ''Volksverhetzung: Strafbefehl für Stadträtin''. In: Fürther Nachrichten vom 23. Januar 2025, S. 27 (Druckausgabe)</ref>  
Im Januar 2025 berichtete die örtliche Presse, dass ein Posting aus dem Dezember 2024 Heidi Lau zu Verhängnis wurde. Sie erhielt vom [[Amtsgericht]] Fürth einen Strafbefehl über 6.600 Euro wegen Volksverhetzung.<ref name="SZ250211">''Prozess
Fürther Stadträtin wegen Volksverhetzung verurteilt''. In: sueddeutsche.de, Süddeutsche Zeitung GmbH, München; vom 11. Februar 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.sueddeutsche.de/bayern/fuerth-stadtraetin-volksverhetzung-urteil-freie-waehler-li.3200359 online]</ref> In dem Post auf Facebook hatte sie umstrittene Äußerungen über Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Menschen mit moslemischen Glaubens geteilt. Lau ging daraufhin in Berufung. Auf Nachfrage der [[Fürther Nachrichten]] bei den Freien Wählern sagte der Bezirksvorsitzende der Presse, dass man immer wieder in der Vergangenheit sich von Laus Äußerungen in Facebook distanziert hatte. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler Mittelfranken, würde man ein Parteiausschlussverfahren in Betracht ziehen. Auch der Oberbürgermeister Dr. [[Thomas Jung]] gab gegenüber der Presse an, dass eine Verurteilung zwar keine rechtlichen Folgen für Heidi Lau als Stadträtin hätte - aber sich für die Zusammenarbeit im Gremium etwas ändern könnte.<ref>Julia Ruhnau: ''Volksverhetzung: Strafbefehl für Stadträtin''. In: Fürther Nachrichten vom 23. Januar 2025, S. 27 (Druckausgabe)</ref>  


Am 8. Februar 2025 wies das Amtsgericht den Einspruch Heidi Laus ab und verurteilte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 60 Euro, zusammengerechnet also 6.600 Euro - und damit höher als das ursprüngliche Urteil. Die Richterin gab gegenüber der Presse an, dass das Urteil dieses Mal ausnahmsweise ohne die Verhängung einer Freiheitsstrafe erfolgte, beim nächsten Mal sähe das anders aus, so die Richterin. Auch die Staatsanwaltschaft gab gegenüber der Presse an, dass aus ihrer Sicht ein klarer Fall von Volksverhetzung vorläge, da der öffentliche Friede gestört worden sei und alle Muslime pauschal als Vergewaltiger und Mörder verunglimpft wurden. Damit hätte Lau, so die Staatsanwaltschaft, zum Hass aufgestachelt und Gewalt in Kauf genommen. Lau selbst gab an, lediglich zum Diskurs über die ihrer Meinung nach verfehlte Ausländer- und Migrationspolitik der Regierung angeregt zu haben.<ref>Hans-Peter Reitzner: ''Fürther Städträtin Heidi Lau: Gericht bestätigt Strafe wegen Volksverhetzung''. In: NN.de vom 8. Februar 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/1.14573075 online]</ref> Nach dem Urteil kündigte Lau an, erneut in Berufung zu gehen.  
Am 8. Februar 2025 wies das Amtsgericht den Einspruch Heidi Laus ab und verurteilte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 60 Euro, zusammengerechnet also 6.600 Euro - und damit höher als das ursprüngliche Urteil. Die Richterin gab gegenüber der Presse an, dass das Urteil dieses Mal ausnahmsweise ohne die Verhängung einer Freiheitsstrafe erfolgte, beim nächsten Mal sähe das anders aus, so die Richterin. Auch die Staatsanwaltschaft gab gegenüber der Presse an, dass aus ihrer Sicht ein klarer Fall von Volksverhetzung vorläge, da der öffentliche Friede gestört worden sei und alle Muslime pauschal als Vergewaltiger und Mörder verunglimpft wurden. Damit hätte Lau, so die Staatsanwaltschaft, zum Hass aufgestachelt und Gewalt in Kauf genommen. Lau selbst gab an, lediglich zum Diskurs über die ihrer Meinung nach verfehlte Ausländer- und Migrationspolitik der Regierung angeregt zu haben.<ref>Hans-Peter Reitzner: ''Fürther Städträtin Heidi Lau: Gericht bestätigt Strafe wegen Volksverhetzung''. In: NN.de vom 8. Februar 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/1.14573075 online]</ref> Nach dem Urteil kündigte Lau an, erneut in Berufung zu gehen.  


In einem Berufungsverfahren im Sommer 2025 wurde das Strafmaß von 6.600 auf 5.400 Euro gesenkt, womit sie formal nicht mehr als vorbestraft galt. Das Berufungsgericht wertete die Geständigkeit Laus und den Umstand, dass sie die Facebook-Beiträge nach dem Urteil des Amtsgerichts gelöscht hatte als strafmildernd. Der Anwalt Laus gab gegenüber der Presse an, dass sie in keinerlei Weise beabsichtigt hatte, Hass gegen Muslime anzustiften. Bereits im März hatte ihre Verurteilung eine weitere Konsequenz, denn sie wurde als Verwaltungsbeirätin der Fürther Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgewählt. In einem Schreiben an die örtliche Presse gab die WEG an: ''„... man sei der Meinung, dass eine Person mit Laus „Gesinnung“ keine Ämter innerhalb der Gemeinschaft ausüben sollte. Bis heute fehle bei ihr die nötige Einsicht.“''<ref name="NN251030">Julia Ruhnau: ''Nach Urteil wegen Volksverhetzung: Fürther Stadträtin soll Partei verlassen''. In: NN+ vom 30. Oktober 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/nach-urteil-wegen-volksverhetzung-further-stadtratin-soll-partei-verlassen-1.14886058 online]</ref>  
In einem Berufungsverfahren im Sommer 2025 wurde das Strafmaß von 6.600 auf 5.400 Euro gesenkt, womit sie formal nicht mehr als vorbestraft gilt. Das Berufungsgericht wertete die Geständigkeit Laus und den Umstand, dass sie die Facebook-Beiträge nach dem Urteil des Amtsgerichts gelöscht hatte als strafmildernd. Der Anwalt Laus gab gegenüber der Presse an, dass sie in keinerlei Weise beabsichtigt hatte, Hass gegen Muslime anzustiften. Bereits im März hatte ihre Verurteilung eine weitere Konsequenz, denn sie wurde als Verwaltungsbeirätin der Fürther Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgewählt. In einem Schreiben an die örtliche Presse gab die WEG an: ''„... man sei der Meinung, dass eine Person mit Laus „Gesinnung“ keine Ämter innerhalb der Gemeinschaft ausüben sollte. Bis heute fehle bei ihr die nötige Einsicht.“''<ref name="NN251030">Julia Ruhnau: ''Nach Urteil wegen Volksverhetzung: Fürther Stadträtin soll Partei verlassen''. In: NN+ vom 30. Oktober 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/nach-urteil-wegen-volksverhetzung-further-stadtratin-soll-partei-verlassen-1.14886058 online]</ref>  


Losgelöst davon gaben die Freien Wähler gegenüber der örtlichen Presse an, weiterhin die Prüfung der Mitgliedschaft in den Freien Wählern zu prüfen.<ref>Claudia Ziob: ''Volksverhetzung durch Facebook-Post: Gericht reduziert die Strafe für Fürther Stadträtin''. In: Fürther Nachrichten vom 18. Juli 2025</ref> Im Oktober 2025 äußerte sich der Landesvorstand der Freien Wähler in der Causa Lau. Wenn es nach dem Willen des Landesvorstandes ginge - so müsste Lau die Partei verlassen. Deshalb wurde ein Parteiausschlussverfahren angestrebt. Auch dagegen legte Lau einen Widerspruch ein, so dass ein parteiinternes Schiedsgericht nun über den Ausschluss zu befinden hat. Gegenüber der örtlichen Presse gab der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler, Steffen Schmidt, an - dass auch bei einem Nichtausschluss aus der Partei Lau eine zwei jährige Sperre für alle Parteiämter droht. Damit könnte Lau nicht mehr die Freien Wähler in Fürth als Vorsitzende anführen. Unabhängig davon kann Heidi Lau, so der Oberbürgermeister in einem Gespräch mit der Presse, selbstverständlich auch weiterhin als Mitglied der Freien Wähler für den Stadtrat kandidieren und gewählt werden. Sollte sie aus der Partei ausgeschlossen werden, so wäre sie dann als parteiloses Mitglied weiterhin im Stadtrat vertreten - immer voraussetzt, dass sie 2026 bei der Kommunalwahl antritt und auch gewählt wird.<ref name="NN251030" />
Losgelöst davon gaben die Freien Wähler gegenüber der örtlichen Presse an, weiterhin die Prüfung der Mitgliedschaft in den Freien Wählern zu prüfen.<ref>Claudia Ziob: ''Volksverhetzung durch Facebook-Post: Gericht reduziert die Strafe für Fürther Stadträtin''. In: Fürther Nachrichten vom 18. Juli 2025</ref> Im Oktober 2025 äußerte sich der Landesvorstand der Freien Wähler in der Causa Lau. Wenn es nach dem Willen des Landesvorstandes ginge - so müsste Lau die Partei verlassen. Deshalb wurde ein Parteiausschlussverfahren angestrebt. Auch dagegen legte Lau einen Widerspruch ein, so dass ein parteiinternes Schiedsgericht nun über den Ausschluss zu befinden hat. Gegenüber der örtlichen Presse gab der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler, Steffen Schmidt, an - dass auch bei einem Nichtausschluss aus der Partei Lau eine zwei jährige Sperre für alle Parteiämter droht. Damit könnte Lau nicht mehr die Freien Wähler in Fürth als Vorsitzende anführen. Unabhängig davon kann Heidi Lau, so der Oberbürgermeister in einem Gespräch mit der Presse, selbstverständlich auch weiterhin als Mitglied der Freien Wähler für den Stadtrat kandidieren und gewählt werden. Sollte sie aus der Partei ausgeschlossen werden, so wäre sie dann als parteiloses Mitglied weiterhin im Stadtrat vertreten - immer voraussetzt, dass sie 2026 bei der Kommunalwahl antritt und auch gewählt wird.<ref name="NN251030" />

Version vom 31. Oktober 2025, 11:53 Uhr

HeidiLau 16 11 2024.jpeg
Stadtratsmitglied Heidi Lau am 16. November 2024 beim Tag der Offenen Tür im Haus der kulturellen Begegnung
Person
Heidi Lau
Vorname
Heidi
Nachname
Lau
Geschlecht
weiblich
Geburtsdatum
10. Mai 1954
Beruf
Lehrer
Partei
Freie Wähler, Bürger-Liste Fürth
 semantisches Browsen   Sem. Browsen / Abfrage

Heidrun[1] „Heidi“ Lau (geb. 10. Mai 1954) ist Stadtratsmitglied für die Freien Wähler Fürth. Sie war von Beruf Lehrerin für Mittelschulen und unterrichtete Biologie, Chemie und Ethik an einer Realschule in Nürnberg. Seit 2021 ist sie im Ruhestand. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.

Politisches Engagement

Heidi Lau kam zum ersten Mal 1990 in den Fürther Stadtrat. Sie kandidierte auf der Liste der Initiative Bürger-Liste Fürth, die sich gegen die Müll-Schwelbrennanlage (SBA) aktiv einsetzte. 1996 gelang ihr erneut der Einzug in den Stadtrat, kurz vor dem Scheitern der SBA bzw. während der Hochphase der Auseinandersetzungen zur Müllanlage, womit die Bürger-Liste in diesem Jahr das beste Wahlergebnis erzielen konnte (9 %). Sowohl 2002, 2008, 2014 als auch 2020 gelang ihr der Wiedereinzug in den Stadtrat und damit gehört sie aktuell zu den ihm am längsten angehörenden Mitgliedern. Seit 2008 gelang ihr der Wiedereinzug über die neu gegründete Liste der Freien Wähler Fürth, die sie zuvor im Jahr 2007 mit den ehemaligen CSU-Stadtratsmitgliedern Jürgen Raum und Werner Scharl gegründet hatte.

Seit 1996 war Heidi Lau stets auch die Oberbürgermeister-Kandidatin der jeweiligen Liste, für die sie antrat. Ihr persönlich bestes Ergebnis als OB-Kandidatin erhielt sie 1996 (9,3 %), ihr schlechtestes Ergebnis 2008 (0,9 %). Auch 2019 wurde Heidi Lau erneut als OB-Kandidatin nominiert und erhielt bei der OB-Wahl 1,7 Prozent. Damit trat sie zum fünften Mal in Folge als OB-Kandidatin an, so oft wie sonst keine andere Person.

Kritik

Heidi Lau fiel schon 2008 auf indem sie eine strategische Gemeinschaft mit dem Stadtrat der rechtslastigen Republikaner angebahnt hat - die sie bis 2014 beibehielt, um sich mehr Einfluss in kommunalen Ausschüssen zu sichern.[2][3]

Im Jahr 2020 und 2021 geriet Heidi Lau für rechtspopulistische Postings in sozialen Medien in die Kritik. Das Bündnis gegen Rechts übergab ihr vor der Stadtratssitzung am 21. April 2021 symbolisch das „Braune Kleeblatt“.[3] Heidi Lau distanzierte sich von dieser „Ehrung“ und stritt jede Form von rechtspopulistischen Aussagen ab. In der Folge wurde Heidi Lau vom Elternbeirat der Hans-Böckler-Schule, dessen Pflegschaft sie im Rahmen ihrer Stadtratstätigkeit bis dato innehatte, in einem offenen Brief das Vertrauen entzogen, und der Elternbeirat ging auf Distanz zu ihr. Auch der Stadtrat ging in Folge Heidi Laus öffentlichen Postings auf Abstand und beabsichtigte die Entbindung der Pflegschaft - ein bis dahin einmaliger Fall in der Stadtgeschichte. Heidi Lau kam dieser Entscheidung zuvor, in dem sie auf die Pflegschaft freiwillig verzichtete.[4] Damit ist Heidi Lau das erste Stadtratsmitglied, das keine eigene Pflegschaft seiner Amtszeit inne hat.

Im Januar 2025 berichtete die örtliche Presse, dass ein Posting aus dem Dezember 2024 Heidi Lau zu Verhängnis wurde. Sie erhielt vom Amtsgericht Fürth einen Strafbefehl über 6.600 Euro wegen Volksverhetzung.[1] In dem Post auf Facebook hatte sie umstrittene Äußerungen über Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Menschen mit moslemischen Glaubens geteilt. Lau ging daraufhin in Berufung. Auf Nachfrage der Fürther Nachrichten bei den Freien Wählern sagte der Bezirksvorsitzende der Presse, dass man immer wieder in der Vergangenheit sich von Laus Äußerungen in Facebook distanziert hatte. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler Mittelfranken, würde man ein Parteiausschlussverfahren in Betracht ziehen. Auch der Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung gab gegenüber der Presse an, dass eine Verurteilung zwar keine rechtlichen Folgen für Heidi Lau als Stadträtin hätte - aber sich für die Zusammenarbeit im Gremium etwas ändern könnte.[5]

Am 8. Februar 2025 wies das Amtsgericht den Einspruch Heidi Laus ab und verurteilte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 60 Euro, zusammengerechnet also 6.600 Euro - und damit höher als das ursprüngliche Urteil. Die Richterin gab gegenüber der Presse an, dass das Urteil dieses Mal ausnahmsweise ohne die Verhängung einer Freiheitsstrafe erfolgte, beim nächsten Mal sähe das anders aus, so die Richterin. Auch die Staatsanwaltschaft gab gegenüber der Presse an, dass aus ihrer Sicht ein klarer Fall von Volksverhetzung vorläge, da der öffentliche Friede gestört worden sei und alle Muslime pauschal als Vergewaltiger und Mörder verunglimpft wurden. Damit hätte Lau, so die Staatsanwaltschaft, zum Hass aufgestachelt und Gewalt in Kauf genommen. Lau selbst gab an, lediglich zum Diskurs über die ihrer Meinung nach verfehlte Ausländer- und Migrationspolitik der Regierung angeregt zu haben.[6] Nach dem Urteil kündigte Lau an, erneut in Berufung zu gehen.

In einem Berufungsverfahren im Sommer 2025 wurde das Strafmaß von 6.600 auf 5.400 Euro gesenkt, womit sie formal nicht mehr als vorbestraft gilt. Das Berufungsgericht wertete die Geständigkeit Laus und den Umstand, dass sie die Facebook-Beiträge nach dem Urteil des Amtsgerichts gelöscht hatte als strafmildernd. Der Anwalt Laus gab gegenüber der Presse an, dass sie in keinerlei Weise beabsichtigt hatte, Hass gegen Muslime anzustiften. Bereits im März hatte ihre Verurteilung eine weitere Konsequenz, denn sie wurde als Verwaltungsbeirätin der Fürther Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgewählt. In einem Schreiben an die örtliche Presse gab die WEG an: „... man sei der Meinung, dass eine Person mit Laus „Gesinnung“ keine Ämter innerhalb der Gemeinschaft ausüben sollte. Bis heute fehle bei ihr die nötige Einsicht.“[2]

Losgelöst davon gaben die Freien Wähler gegenüber der örtlichen Presse an, weiterhin die Prüfung der Mitgliedschaft in den Freien Wählern zu prüfen.[7] Im Oktober 2025 äußerte sich der Landesvorstand der Freien Wähler in der Causa Lau. Wenn es nach dem Willen des Landesvorstandes ginge - so müsste Lau die Partei verlassen. Deshalb wurde ein Parteiausschlussverfahren angestrebt. Auch dagegen legte Lau einen Widerspruch ein, so dass ein parteiinternes Schiedsgericht nun über den Ausschluss zu befinden hat. Gegenüber der örtlichen Presse gab der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler, Steffen Schmidt, an - dass auch bei einem Nichtausschluss aus der Partei Lau eine zwei jährige Sperre für alle Parteiämter droht. Damit könnte Lau nicht mehr die Freien Wähler in Fürth als Vorsitzende anführen. Unabhängig davon kann Heidi Lau, so der Oberbürgermeister in einem Gespräch mit der Presse, selbstverständlich auch weiterhin als Mitglied der Freien Wähler für den Stadtrat kandidieren und gewählt werden. Sollte sie aus der Partei ausgeschlossen werden, so wäre sie dann als parteiloses Mitglied weiterhin im Stadtrat vertreten - immer voraussetzt, dass sie 2026 bei der Kommunalwahl antritt und auch gewählt wird.[2]

Lokalberichterstattung

  • Wolfgang Händel: Auf der Zielgeraden zum Urnengang. In: Fürther Nachrichten vom 18. Januar 2020, S. 35 (Druckausgabe)
  • Johannes Alles: Sieben Bewerber für einen Posten. In: Fürther Nachrichten vom 18. Januar 2020, S. 35 (Druckausgabe)
  • Luisa Degenhardt: Anlauf Nummer sechs. In: Fürther Nachrichten vom 7. März 2020, S. 36 ff. (Druckausgabe)
  • Johannes Alles: „Lau driftet ab”. In: Fürther Nachrichten vom 13. Mai 2020, S. 26 (Druckausgabe) bzw. Rechtspopulistische Posts: Fürther FW-Stadträtin in der Kritik. In: nordbayern.de vom 13. Mai 2020 - online
  • Johannes Alles: Grüne: „Kein Verhältnis zu Heidi Lau”. In: Fürther Nachrichten vom 14. Mai 2020 (Druckausgabe) bzw. Rechtspopulistische FW-Stadträtin: Auch Fürths Grüne reagieren. In: nordbayern.de vom 14. Mai 2020 - online
  • Johannes Alles: Die Freien Wähler haben genug. In: Fürther Nachrichten vom 15. Mai 2020 (Druckausgabe) bzw. Rechte Posts: Freie Wähler gehen auf Abstand zu Fürther Stadträtin. In: nordbayern.de vom 15. Mai 2020 - online
  • Johannes Alles: Rechtspopulistische Posts: Heidi Lau verliert Pflegschaft. In: nordbayern.de vom 27. Mai 2020 - online
  • Luisa Degenhardt: Schon wieder: Stadträtin Heidi Lau in der Kritik. In: Fürther Nachrichten vom 28. Mai 2021 (Druckausgabe)
  • Julia Ruhnau: Volksverhetzung: Strafbefehl für Stadträtin. In: Fürther Nachrichten vom 23. Januar 2025 (Druckausgabe)
  • Hans-Peter Reitzner: Volksverhetzung: Strafe bestätigt. In: Fürther Nachrichten vom 8. Februar 2025 (Druckausgabe)
  • Claudia Ziob: Volksverhetzung durch Facebook-Post: Gericht reduziert die Strafe für Fürther Stadträtin. In: NN.de vom 18. Juli 2025 - online
  • Claudia Ziob, Julia Ruhnau: Gericht reduziert Strafe für Lau. In: Fürther Nachrichten vom 22. Juli 2025 (Druckausgabe)
  • jru: Stadträtin Heidi Lau droht Parteiausschluss. In: Fürther Nachrichten vom 26. Juli 2025 (Druckausgabe)
  • Julia Ruhnau: Nach Urteil wegen Volksverhetzung: Fürther Stadträtin soll Partei verlassen. In: NN+ vom 30. Oktober 2025 - online

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Prozess Fürther Stadträtin wegen Volksverhetzung verurteilt. In: sueddeutsche.de, Süddeutsche Zeitung GmbH, München; vom 11. Februar 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - online
  2. 2,0 2,1 2,2 Julia Ruhnau: Nach Urteil wegen Volksverhetzung: Fürther Stadträtin soll Partei verlassen. In: NN+ vom 30. Oktober 2025 - online
  3. 3,0 3,1 Braunes Kleeblatt für FW-Stadträten Heidi Lau. In: Internetpräsenz, Fürther Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus, aufgerufen am 30. Oktober 2025 - online
  4. Johannes Alles: Rechtspopulistische Posts: Heidi Lau verliert Pflegschaft. In: nordbayern.de vom 27. Mai 2020 - online abrufbar
  5. Julia Ruhnau: Volksverhetzung: Strafbefehl für Stadträtin. In: Fürther Nachrichten vom 23. Januar 2025, S. 27 (Druckausgabe)
  6. Hans-Peter Reitzner: Fürther Städträtin Heidi Lau: Gericht bestätigt Strafe wegen Volksverhetzung. In: NN.de vom 8. Februar 2025 - online
  7. Claudia Ziob: Volksverhetzung durch Facebook-Post: Gericht reduziert die Strafe für Fürther Stadträtin. In: Fürther Nachrichten vom 18. Juli 2025

Bilder

Bilder als Galerie / Tabelle anzeigen, sortieren und filtern