Heidi Lau: Unterschied zwischen den Versionen

Ergänzungen u.a. 2. Instanz/Berufungsverfahren vor Landgericht und Korrektur
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== Kritik ==
== Kritik ==
Heidi Lau fiel schon 2008 auf indem sie eine strategische Gemeinschaft mit dem Stadtrat der rechtslastigen [[Die Republikaner|Republikaner]] angebahnt hat - die sie bis 2014 beibehielt, um sich mehr Einfluss in kommunalen Ausschüssen zu sichern.<ref name="NN251030" /><ref name="BKb">''Braunes Kleeblatt für FW-Stadträten Heidi Lau''. In: Internetpräsenz, Fürther Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus, aufgerufen am 30. Oktober 2025 - [http://www.buendnis-fuerth.de/braunes-kleeblatt-fuer-fw-stadtraeten-heidi-lau/ online]</ref>
Heidi Lau fiel schon 2008 auf indem sie eine strategische Gemeinschaft mit dem Stadtrat der rechtslastigen [[Die Republikaner|Republikaner]] angebahnt hat - die sie bis 2014 beibehielt, um sich mehr Einfluss in kommunalen Ausschüssen zu sichern.<ref name="NN251030" /><ref name="BKb">''Braunes Kleeblatt für FW-Stadträtin Heidi Lau''. In: Internetpräsenz, Fürther Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus, aufgerufen am 30. Oktober 2025 - [http://www.buendnis-fuerth.de/braunes-kleeblatt-fuer-fw-stadtraeten-heidi-lau/ online]</ref>


Im Jahr 2020 und 2021 geriet Heidi Lau für rechtspopulistische Postings in sozialen Medien in die Kritik. Das [[Fürther Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus|Bündnis gegen Rechts]] übergab ihr vor der Stadtratssitzung am 21. April 2021 symbolisch das „Braune Kleeblatt“.<ref name="BKb" /> Heidi Lau distanzierte sich von dieser „Ehrung“ und stritt jede Form von rechtspopulistischen Aussagen ab. In der Folge wurde Heidi Lau vom Elternbeirat der [[Hans-Böckler-Schule]], dessen Pflegschaft sie im Rahmen ihrer Stadtratstätigkeit bis dato innehatte, in einem offenen Brief das Vertrauen entzogen, und der Elternbeirat ging auf Distanz zu ihr. Auch der Stadtrat ging in Folge Heidi Laus öffentlichen Postings auf Abstand und beabsichtigte die Entbindung der Pflegschaft - ein bis dahin einmaliger Fall in der Stadtgeschichte. Heidi Lau kam dieser Entscheidung zuvor, in dem sie auf die Pflegschaft freiwillig verzichtete.<ref>Johannes Alles: ''Rechtspopulistische Posts: Heidi Lau verliert Pflegschaft''. In: nordbayern.de vom 27. Mai 2020, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.10140128 online]</ref> Damit ist Heidi Lau das erste Stadtratsmitglied, das keine eigene Pflegschaft seiner Amtszeit inne hat.  
Im Jahr 2020 und 2021 geriet Heidi Lau für rechtspopulistische Postings in sozialen Medien in die Kritik. Das [[Fürther Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus|Bündnis gegen Rechts]] übergab ihr vor der Stadtratssitzung am 21. April 2021 symbolisch das „Braune Kleeblatt“.<ref name="BKb" /> Heidi Lau distanzierte sich von dieser „Ehrung“ und stritt jede Form von rechtspopulistischen Aussagen ab. In der Folge wurde Heidi Lau vom Elternbeirat der [[Hans-Böckler-Schule]], dessen Pflegschaft sie im Rahmen ihrer Stadtratstätigkeit bis dato innehatte, in einem offenen Brief das Vertrauen entzogen, und der Elternbeirat ging auf Distanz zu ihr. Auch der Stadtrat ging in Folge Heidi Laus öffentlichen Postings auf Abstand und beabsichtigte die Entbindung der Pflegschaft - ein bis dahin einmaliger Fall in der Stadtgeschichte. Heidi Lau kam dieser Entscheidung zuvor, in dem sie auf die Pflegschaft freiwillig verzichtete.<ref>Johannes Alles: ''Rechtspopulistische Posts: Heidi Lau verliert Pflegschaft''. In: nordbayern.de vom 27. Mai 2020, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.10140128 online]</ref> Damit ist Heidi Lau das erste Stadtratsmitglied, das keine eigene Pflegschaft seiner Amtszeit inne hat.  
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Im Januar 2025 berichtete die örtliche Presse, dass ein Posting aus dem Dezember 2024 Heidi Lau zu Verhängnis wurde. Sie erhielt vom [[Amtsgericht]] Fürth einen Strafbefehl über 6.600 Euro wegen Volksverhetzung. In dem Post auf Facebook hatte sie umstrittene Äußerungen über Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Menschen mit moslemischen Glaubens geteilt. Lau ging daraufhin in Berufung. Auf Nachfrage der [[Fürther Nachrichten]] bei den Freien Wählern sagte der Bezirksvorsitzende der Presse, dass man immer wieder in der Vergangenheit sich von Laus Äußerungen in Facebook distanziert hatte. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler Mittelfranken, würde man ein Parteiausschlussverfahren in Betracht ziehen. Auch der Oberbürgermeister Dr. [[Thomas Jung]] gab gegenüber der Presse an, dass eine Verurteilung zwar keine rechtlichen Folgen für Heidi Lau als Stadträtin hätte - aber sich für die Zusammenarbeit im Gremium etwas ändern könnte.<ref>Julia Ruhnau: ''Volksverhetzung: Strafbefehl für Stadträtin''. In: Fürther Nachrichten vom 23. Januar 2025, S. 27 (Druckausgabe) bzw. ''Parteiausschluss droht. Provokanter Facebook-Post: Fürther Stadträtin erhält Strafbefehl wegen Volksverhetzung''. In: NN+, Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. KG, vom 22. Januar 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/provokanter-facebook-post-further-stadtratin-erhalt-strafbefehl-wegen-volksverhetzung-1.14552585 online] ''(Bezahlschranke)''</ref>
Im Januar 2025 berichtete die örtliche Presse, dass ein Posting aus dem Dezember 2024 Heidi Lau zu Verhängnis wurde. Sie erhielt vom [[Amtsgericht]] Fürth einen Strafbefehl über 6.600 Euro wegen Volksverhetzung. In dem Post auf Facebook hatte sie umstrittene Äußerungen über Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Menschen mit moslemischen Glaubens geteilt. Lau ging daraufhin in Berufung. Auf Nachfrage der [[Fürther Nachrichten]] bei den Freien Wählern sagte der Bezirksvorsitzende der Presse, dass man immer wieder in der Vergangenheit sich von Laus Äußerungen in Facebook distanziert hatte. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler Mittelfranken, würde man ein Parteiausschlussverfahren in Betracht ziehen. Auch der Oberbürgermeister Dr. [[Thomas Jung]] gab gegenüber der Presse an, dass eine Verurteilung zwar keine rechtlichen Folgen für Heidi Lau als Stadträtin hätte - aber sich für die Zusammenarbeit im Gremium etwas ändern könnte.<ref>Julia Ruhnau: ''Volksverhetzung: Strafbefehl für Stadträtin''. In: Fürther Nachrichten vom 23. Januar 2025, S. 27 (Druckausgabe) bzw. ''Parteiausschluss droht. Provokanter Facebook-Post: Fürther Stadträtin erhält Strafbefehl wegen Volksverhetzung''. In: NN+, Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. KG, vom 22. Januar 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/provokanter-facebook-post-further-stadtratin-erhalt-strafbefehl-wegen-volksverhetzung-1.14552585 online] ''(Bezahlschranke)''</ref>


Am 8. Februar 2025 wies das Amtsgericht den Einspruch Heidi Laus ab und verurteilte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 60 Euro, zusammengerechnet also 6.600 Euro - und damit höher als das ursprüngliche Urteil.<ref name="SZ250211">''Prozess. Fürther Stadträtin wegen Volksverhetzung verurteilt''. In: sueddeutsche.de, Süddeutsche Zeitung GmbH, München; vom 11. Februar 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.sueddeutsche.de/bayern/fuerth-stadtraetin-volksverhetzung-urteil-freie-waehler-li.3200359 online]</ref><ref>''Rechtsmittel eingelegt. Freie-Wähler-Politikerin vor Gericht: Fürther Stadträtin wegen Volksverhetzung verurteilt''. In: nordbayern.de, Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. KG, vom 11. Februar 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.nordbayern.de/politik/freie-wahler-politikerin-vor-gericht-further-stadtratin-wegen-volksverhetzung-verurteilt-1.14576538 online]</ref> Die Richterin gab gegenüber der Presse an, dass das Urteil dieses Mal ausnahmsweise ohne die Verhängung einer Freiheitsstrafe erfolgte, beim nächsten Mal sähe das anders aus, so die Richterin. Auch die Staatsanwaltschaft gab gegenüber der Presse an, dass aus ihrer Sicht ein klarer Fall von Volksverhetzung vorläge, da der öffentliche Friede gestört worden sei und alle Muslime pauschal als Vergewaltiger und Mörder verunglimpft wurden. Damit hätte Lau, so die Staatsanwaltschaft, zum Hass aufgestachelt und Gewalt in Kauf genommen. Lau selbst gab an, lediglich zum Diskurs über die ihrer Meinung nach verfehlte Ausländer- und Migrationspolitik der Regierung angeregt zu haben.<ref>Hans-Peter Reitzner: ''Fürther Städträtin Heidi Lau: Gericht bestätigt Strafe wegen Volksverhetzung''. In: NN.de vom 8. Februar 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/1.14573075 online]</ref> Nach dem Urteil kündigte Lau an, erneut in Berufung zu gehen.  
Am 8. Februar 2025 wies das Amtsgericht den Einspruch Heidi Laus ab und verurteilte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 60 Euro, zusammengerechnet also 6.600 Euro - und damit höher als das ursprüngliche Urteil.<ref name="SZ250211">''Prozess. Fürther Stadträtin wegen Volksverhetzung verurteilt''. In: sueddeutsche.de, Süddeutsche Zeitung GmbH, München; vom 11. Februar 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.sueddeutsche.de/bayern/fuerth-stadtraetin-volksverhetzung-urteil-freie-waehler-li.3200359 online]</ref><ref>''Rechtsmittel eingelegt. Freie-Wähler-Politikerin vor Gericht: Fürther Stadträtin wegen Volksverhetzung verurteilt''. In: nordbayern.de, Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. KG, vom 11. Februar 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.nordbayern.de/politik/freie-wahler-politikerin-vor-gericht-further-stadtratin-wegen-volksverhetzung-verurteilt-1.14576538 online]</ref> Die Richterin gab gegenüber der Presse an, dass das Urteil dieses Mal ausnahmsweise ohne die Verhängung einer Freiheitsstrafe erfolgte, beim nächsten Mal sähe das anders aus, so die Richterin. Auch die Staatsanwaltschaft gab gegenüber der Presse an, dass aus ihrer Sicht ein klarer Fall von Volksverhetzung vorläge, da der öffentliche Friede gestört worden sei und alle Muslime pauschal als Vergewaltiger und Mörder verunglimpft wurden. Damit hätte Lau, so die Staatsanwaltschaft, zum Hass aufgestachelt und Gewalt in Kauf genommen. Lau selbst gab an, lediglich zum Diskurs über die ihrer Meinung nach verfehlte Ausländer- und Migrationspolitik der Regierung angeregt zu haben.<ref>Hans-Peter Reitzner: ''Fürther Städträtin Heidi Lau: Gericht bestätigt Strafe wegen Volksverhetzung''. In: NN.de vom 8. Februar 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/1.14573075 online]</ref> Nach dem Urteil kündigte Heidi Lau an, in Berufung zu gehen.


In einem Berufungsverfahren im Sommer 2025 wurde das Strafmaß von 6.600 auf 5.400 Euro gesenkt, womit sie formal nicht mehr als vorbestraft gilt.<ref name="NN250718">Claudia Ziob: ''Volksverhetzung durch Facebook-Post: Gericht reduziert die Strafe für Fürther Stadträtin.'' In: NN+ vom 18. Juli 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/1.14763574 online] ''(Bezahlschranke)''</ref> Das Berufungsgericht wertete die Geständigkeit Laus und den Umstand, dass sie die Facebook-Beiträge nach dem Urteil des Amtsgerichts gelöscht hatte als strafmildernd. Der Anwalt Laus gab gegenüber der Presse an, dass sie in keinerlei Weise beabsichtigt hatte, Hass gegen Muslime anzustiften. Bereits im März hatte ihre Verurteilung eine weitere Konsequenz, denn sie wurde als Verwaltungsbeirätin der Fürther Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgewählt. In einem Schreiben an die örtliche Presse gab die WEG an: ''„... man sei der Meinung, dass eine Person mit Laus „Gesinnung“ keine Ämter innerhalb der Gemeinschaft ausüben sollte. Bis heute fehle bei ihr die nötige Einsicht.“''<ref name="NN251030">Julia Ruhnau: ''Nach Urteil wegen Volksverhetzung: Fürther Stadträtin soll Partei verlassen''. In: NN+ vom 30. Oktober 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/nach-urteil-wegen-volksverhetzung-further-stadtratin-soll-partei-verlassen-1.14886058 online]</ref>  
Im darauffolgenden Berufungsverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth im Sommer 2025 wurde die Strafe auf 90 Tagessätze à 60 Euro festgelegt, d.&nbsp;h. das Strafmaß von 6.600 auf 5.400 Euro gesenkt, womit sie formal nicht mehr als vorbestraft gilt.<ref>Florian Weber: ''Volksverhetzung durch Fürther Stadträtin: Strafe reduziert''. In: BR24, Bayerischer Rundfunk, München; vom 18. Juli 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.br.de/nachrichten/bayern/volksverhetzung-durch-fuerther-stadtraetin-strafe-reduziert,UrJA2Pd online]</ref><ref name="NN250718">Claudia Ziob: ''Volksverhetzung durch Facebook-Post: Gericht reduziert die Strafe für Fürther Stadträtin.'' In: NN+ vom 18. Juli 2025, aufgerufen am 31. Oktober 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/1.14763574 online] ''(Bezahlschranke)''</ref> Das Landgericht wertete die Geständigkeit Laus und den Umstand, dass sie die Facebook-Beiträge nach dem Urteil des Amtsgerichts gelöscht hatte als strafmildernd. Der Anwalt Laus gab gegenüber der Presse an, dass sie in keinerlei Weise beabsichtigt hatte, Hass gegen Muslime anzustiften. Bereits im März hatte ihre Verurteilung eine weitere Konsequenz, denn sie wurde als Verwaltungsbeirätin der Fürther Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgewählt. In einem Schreiben an die örtliche Presse gab die WEG an: ''„... man sei der Meinung, dass eine Person mit Laus „Gesinnung“ keine Ämter innerhalb der Gemeinschaft ausüben sollte. Bis heute fehle bei ihr die nötige Einsicht.“''<ref name="NN251030">Julia Ruhnau: ''Nach Urteil wegen Volksverhetzung: Fürther Stadträtin soll Partei verlassen''. In: NN+ vom 30. Oktober 2025 - [https://www.nn.de/fuerth/nach-urteil-wegen-volksverhetzung-further-stadtratin-soll-partei-verlassen-1.14886058 online]</ref>  


Losgelöst davon gaben die Freien Wähler gegenüber der örtlichen Presse an, weiterhin die Prüfung der Mitgliedschaft in den Freien Wählern zu prüfen.<ref name="NN250718" /> Im Oktober 2025 äußerte sich der Landesvorstand der Freien Wähler in der Causa Lau. Wenn es nach dem Willen des Landesvorstandes ginge - so müsste Lau die Partei verlassen. Deshalb wurde ein Parteiausschlussverfahren angestrebt. Auch dagegen legte Lau einen Widerspruch ein, so dass ein parteiinternes Schiedsgericht nun über den Ausschluss zu befinden hat. Gegenüber der örtlichen Presse gab der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler, Steffen Schmidt, an - dass auch bei einem Nichtausschluss aus der Partei Lau eine zwei jährige Sperre für alle Parteiämter droht. Damit könnte Lau nicht mehr die Freien Wähler in Fürth als Vorsitzende anführen. Unabhängig davon kann Heidi Lau, so der Oberbürgermeister in einem Gespräch mit der Presse, selbstverständlich auch weiterhin als Mitglied der Freien Wähler für den Stadtrat kandidieren und gewählt werden. Sollte sie aus der Partei ausgeschlossen werden, so wäre sie dann als parteiloses Mitglied weiterhin im Stadtrat vertreten - immer voraussetzt, dass sie 2026 bei der Kommunalwahl antritt und auch gewählt wird.<ref name="NN251030" />
Losgelöst davon gaben die Freien Wähler gegenüber der örtlichen Presse an, weiterhin die Prüfung der Mitgliedschaft in den Freien Wählern zu prüfen.<ref name="NN250718" /> Im Oktober 2025 äußerte sich der Landesvorstand der Freien Wähler in der Causa Lau. Wenn es nach dem Willen des Landesvorstandes ginge - so müsste Lau die Partei verlassen. Deshalb wurde ein Parteiausschlussverfahren angestrebt. Auch dagegen legte Lau einen Widerspruch ein, so dass ein parteiinternes Schiedsgericht nun über den Ausschluss zu befinden hat. Gegenüber der örtlichen Presse gab der Bezirksvorsitzende der Freien Wähler, Steffen Schmidt, an - dass auch bei einem Nichtausschluss aus der Partei Lau eine zwei jährige Sperre für alle Parteiämter droht. Damit könnte Lau nicht mehr die Freien Wähler in Fürth als Vorsitzende anführen. Unabhängig davon kann Heidi Lau, so der Oberbürgermeister in einem Gespräch mit der Presse, selbstverständlich auch weiterhin als Mitglied der Freien Wähler für den Stadtrat kandidieren und gewählt werden. Sollte sie aus der Partei ausgeschlossen werden, so wäre sie dann als parteiloses Mitglied weiterhin im Stadtrat vertreten - immer voraussetzt, dass sie 2026 bei der Kommunalwahl antritt und auch gewählt wird.<ref name="NN251030" />
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