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Am 28. Oktober 1824 wurde der Militärentlassschein für Johann Gröber ausgestellt, weil er zum Militärdienst für ungeeignet befunden wurde. Diesen versah er mit vorschriftsgemäß mit seiner Unterschrift: „Joh. Rud. Gröber“. | Am 28. Oktober 1824 wurde der Militärentlassschein für Johann Gröber ausgestellt, weil er zum Militärdienst für ungeeignet befunden wurde. Diesen versah er mit vorschriftsgemäß mit seiner Unterschrift: „Joh. Rud. Gröber“. | ||
Zusammen mit seinen Vater erschien er am 5. November 1827 beim Stadtmagistrat. Der Vater erklärte, seine Gewerbebefugnis an seinen einzigen Sohn unter dem Vorbehalt abtreten zu wollen, dass dieser ihn und seine Frau lebenslang unterhält. Für dessen Ansässigmachung war der Vater bereit, die rohen und verarbeiteten Warenvorräte im Wert von 1000 Gulden (f.) und sämtliches Mobiliar samt ausstehenden Schuldforderungen von ca. 1500 bis 2000 f. zu übergeben. Zudem würde er nach dem Ableben der Eltern das Haus (Gartenstraße Nr. 247, I. Bez., ab 1890 [[Gartenstraße 17]]) erben, welches er für 19.000 f. erbaut hatte, worauf aber noch 10.000 f. Hypotheken lasteten, aber auch jährliche Mieteinnahmen von 552 f. erbrachte. Auf diese Voraussetzungen verweisend suchte Johann Rudolf Gröber um Niederlassung als Mandelrüben-Kaffeefabrikant und Bürger nach. Für den Fall der Aufnahme verpflichtete er sich ein Aversum von 1 f. und einen Jahresbeitrag von 2. f. zur Straßenbeleuchtung sowie das wöchentliche Almosen von 12 Kreuzer zu entrichten. Anstandslos erteilte ihm der Magistrat am 9. November 1827 die Gewerbeberechtigung und das Fürther Bürgerrecht. | Zusammen mit seinen Vater erschien er am 5. November 1827 beim Stadtmagistrat. Der Vater erklärte, seine Gewerbebefugnis an seinen einzigen Sohn unter dem Vorbehalt abtreten zu wollen, dass dieser ihn und seine Frau lebenslang unterhält. Für dessen Ansässigmachung war der Vater bereit, die rohen und verarbeiteten Warenvorräte im Wert von 1000 Gulden (f.) und sämtliches Mobiliar samt ausstehenden Schuldforderungen von ca. 1500 bis 2000 f. zu übergeben. Zudem würde er nach dem Ableben der Eltern das Haus (Gartenstraße Nr. 247, I. Bez., ab 1890 [[Gartenstraße 17]]) erben, welches er für 19.000 f. erbaut hatte, worauf aber noch 10.000 f. Hypotheken lasteten, aber auch jährliche Mieteinnahmen von 552 f. erbrachte. Auf diese Voraussetzungen verweisend suchte Johann Rudolf Gröber um Niederlassung als Mandelrüben-Kaffeefabrikant und Bürger nach. Für den Fall der Aufnahme verpflichtete er sich ein Aversum von 1 f. und einen Jahresbeitrag von 2. f. zur Straßenbeleuchtung sowie das wöchentliche Almosen von 12 Kreuzer zu entrichten. Anstandslos erteilte ihm der Magistrat am 9. November 1827 die Gewerbeberechtigung und das Fürther Bürgerrecht.<ref>„Acten des Magistrats der Königlich Baierischen Stadt Fürth betreffend das Gesuch des Johann Rudolph Groeber um Aufnahme als Bürger und Mandelrüben Caffeefabrikant. 1827.“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/21</ref> | ||
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