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|Geburtsdatum=1786/05/23 | |Geburtsdatum=1786/05/23 | ||
|Geburtsort=Fürth | |Geburtsort=Fürth | ||
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Der daraufhin vorgerufene Maurermeister Hofmann gab zu Protokoll, dass er Maria Waser zwar veranlasst habe zu ihm nach Fürth zu reisen, um die eheliche Verbindung einzugehen. Allerdings konnte er sein Vorhaben nicht ausführen, weil seine Braut nicht einmal 500 f. zur Mitgabe beibringe, eine Summe, die ihm unentbehrlich ist, um sein Geschäft und seine Haushaltung ordentlich zu führen. Er wünsche selbst, dass sie die Rückreise antrete und ihre Vermögensverhältnisse besser ordnen möge. Sollte ihr das gelingen, dann werde er ihr mit Freuden die Hand reichen. Diese harte Haltung des Hofmann wurde offenbar von Bäumen geteilt, denn am 8. Juli antwortete er dem Vater Hans Rudolf Waser mit der Aussage, dass der Maurermeister nur durch eine namhafte Unterstützung in den Stand gesetzt werden könne, sein Gewerbe mit Vorteil zu betreiben und seinen Nahrungsstand zu begründen. Nach Erhalt der Legitimationsurkunde reiste Maria Waser Anfang Juli 1823 in ihre Heimat ab. | Der daraufhin vorgerufene Maurermeister Hofmann gab zu Protokoll, dass er Maria Waser zwar veranlasst habe zu ihm nach Fürth zu reisen, um die eheliche Verbindung einzugehen. Allerdings konnte er sein Vorhaben nicht ausführen, weil seine Braut nicht einmal 500 f. zur Mitgabe beibringe, eine Summe, die ihm unentbehrlich ist, um sein Geschäft und seine Haushaltung ordentlich zu führen. Er wünsche selbst, dass sie die Rückreise antrete und ihre Vermögensverhältnisse besser ordnen möge. Sollte ihr das gelingen, dann werde er ihr mit Freuden die Hand reichen. Diese harte Haltung des Hofmann wurde offenbar von Bäumen geteilt, denn am 8. Juli antwortete er dem Vater Hans Rudolf Waser mit der Aussage, dass der Maurermeister nur durch eine namhafte Unterstützung in den Stand gesetzt werden könne, sein Gewerbe mit Vorteil zu betreiben und seinen Nahrungsstand zu begründen. Nach Erhalt der Legitimationsurkunde reiste Maria Waser Anfang Juli 1823 in ihre Heimat ab. | ||
Die Trennung von seiner Verlobten konnte er jedoch nicht ertragen; so reiste er bald hinterher, versöhnte sich mit ihr und ihren Eltern. Auf Rat des Zürcher Stadtpräsidenten Vogel wurde nun die baldige Heirat in Zürich vorbereitet. Hofmann wandte sich mit Schreiben vom 4. August an den Fürther Stadtmagistrat und bat um die Zusendung der Verehelichungserlaubnis. Vogel selbst schrieb dem Magistrat von Fürth, dass die geforderte Auswanderungserlaubnis für Maria Waser zuvor einer Erklärung ihrer Aufnahme als Bürgerin und Anerkennung dieser Ehe in Fürth bedarf. Der Magistrat fasste daraufhin am 11. August zwei Schreiben ab. Eines ging an den Stadtrat in Zürich mit der Erklärung, dass Maria Waser als Bürgerin in Fürth aufgenommen wird, sobald die rechtsgültige Ehe geschlossen ist. Das andere Schreiben erhielt Carl Hofmann, in dem sein Gesuch um Erlaubnis der Eheschließung als in ungehöriger Form vorgebrachtes Privatschreiben beurteilt wurde. Da seine Verwandten sich nicht mit der Sache befassen wollten, solle sie durch einen hiesigen Advokaten geregelt werden. Aufgrund der besonderen Umstände erteilte das Ehegericht des Kantons Zürich – trotz fehlender Erlaubnisbescheinigung des Bräutigams – die Bewilligung zur Eheschließung; Carl Hofmann und Maria Ursula Waser (geb. 26. März 1798) heirateten am [[26. August]] [[1823]] im [[wikipedia:Grossmünster|Großmünster]] zu Zürich. | Die Trennung von seiner Verlobten konnte er jedoch nicht ertragen; so reiste er bald hinterher, versöhnte sich mit ihr und ihren Eltern. Auf Rat des Zürcher Stadtpräsidenten Vogel wurde nun die baldige Heirat in Zürich vorbereitet. Hofmann wandte sich mit Schreiben vom 4. August an den Fürther Stadtmagistrat und bat um die Zusendung der Verehelichungserlaubnis. Vogel selbst schrieb dem Magistrat von Fürth, dass die geforderte Auswanderungserlaubnis für Maria Waser zuvor einer Erklärung ihrer Aufnahme als Bürgerin und Anerkennung dieser Ehe in Fürth bedarf.<ref>Staatsarchiv des Kantons Zürich, Regierungsratsbeschlüsse seit 1803 online: Der Stadtrath von Zürich berichtet, daß er dem Magistrat der K. Bayerischen Stadt Fürth angezeigt, welche Bedingungen für die Verehelichung der Ursula Waser mit Carl Hofmann zu erfüllen seyen. Datum 26.07.1823; Signatur StAZH MM 1.84 RRB 1823/0646 - [https://www.archives-quickaccess.ch/stazh/rrb/ref/MM+1.84+RRB+1823/0646 online]</ref> Der Magistrat fasste daraufhin am 11. August zwei Schreiben ab. Eines ging an den Stadtrat in Zürich mit der Erklärung, dass Maria Waser als Bürgerin in Fürth aufgenommen wird, sobald die rechtsgültige Ehe geschlossen ist. Das andere Schreiben erhielt Carl Hofmann, in dem sein Gesuch um Erlaubnis der Eheschließung als in ungehöriger Form vorgebrachtes Privatschreiben beurteilt wurde. Da seine Verwandten sich nicht mit der Sache befassen wollten, solle sie durch einen hiesigen Advokaten geregelt werden. Aufgrund der besonderen Umstände erteilte das Ehegericht des Kantons Zürich – trotz fehlender Erlaubnisbescheinigung des Bräutigams – die Bewilligung zur Eheschließung; Carl Hofmann und Maria Ursula Waser (geb. 26. März 1798) heirateten am [[26. August]] [[1823]] im [[wikipedia:Grossmünster|Großmünster]] zu Zürich. | ||
[[Datei:Fach 18 H-116 3.jpg|mini|links|200px|Trauschein für Joh. Carl Hofmann und Maria Ursula Waser]] | [[Datei:Fach 18 H-116 3.jpg|mini|links|200px|Trauschein für Joh. Carl Hofmann und Maria Ursula Waser]] | ||
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Allerdings brauchte nun Hofmann für einen längeren Aufenthalt in Zürich ein Heimatattest, welches er mit Schreiben von Mitte August 1826 für sich und seine Frau für eine mehrjährige Dauer beim Fürther Bürgermeister erbat. Dieser ließ alle von Hofmann bisher unbezahlten gemeindlichen Abgaben auflisten – diese beliefen sich inzwischen auf 15 f. 50 x. – und bestellte am 29. September den Handelsmann Schüssel ein, der beauftragt wurde seinem Schwager mitzuteilen, dass er erst die rückständigen Zahlungen zu leisten und einen hiesigen Bürger für künftige Begleichungen zu benennen habe. Wenige Tage später, am 2. Oktober, wurde Carl Hofmann persönlich beim Magistrat vorstellig, bat um Minderung der Rückstände, die Ausfertigung der Heimaturkunde und benannte seinen Schwager Schüssel als örtlichen Bevollmächtigten. Anschließend wurde Schüssel vorgeladen, der sich dabei verbindlich verpflichtete, alle Zahlungen für seinen Schwager zu bestreiten. | Allerdings brauchte nun Hofmann für einen längeren Aufenthalt in Zürich ein Heimatattest, welches er mit Schreiben von Mitte August 1826 für sich und seine Frau für eine mehrjährige Dauer beim Fürther Bürgermeister erbat. Dieser ließ alle von Hofmann bisher unbezahlten gemeindlichen Abgaben auflisten – diese beliefen sich inzwischen auf 15 f. 50 x. – und bestellte am 29. September den Handelsmann Schüssel ein, der beauftragt wurde seinem Schwager mitzuteilen, dass er erst die rückständigen Zahlungen zu leisten und einen hiesigen Bürger für künftige Begleichungen zu benennen habe. Wenige Tage später, am 2. Oktober, wurde Carl Hofmann persönlich beim Magistrat vorstellig, bat um Minderung der Rückstände, die Ausfertigung der Heimaturkunde und benannte seinen Schwager Schüssel als örtlichen Bevollmächtigten. Anschließend wurde Schüssel vorgeladen, der sich dabei verbindlich verpflichtete, alle Zahlungen für seinen Schwager zu bestreiten. | ||
Daraufhin beschloss der Stadtmagistrat „aus besonderer Rücksicht auf die mißlichen Umstände des etc. Hofmann“ einzelne Beiträge auf die Hälfte herabzusetzen, sodass dieser nunmehr in Summe 9 f. 50 x. zu zahlen hatte. Am 5. Oktober 1826 beglich Hofmann diesen Betrag und erhielt am gleichen Tag die polizeiliche Bewilligung, sich mit Familie auf die Dauer von drei Jahren im Ausland, namentlich in Zürich, aufhalten zu dürfen. | Daraufhin beschloss der Stadtmagistrat „aus besonderer Rücksicht auf die mißlichen Umstände des etc. Hofmann“ einzelne Beiträge auf die Hälfte herabzusetzen, sodass dieser nunmehr in Summe 9 f. 50 x. zu zahlen hatte. Am 5. Oktober 1826 beglich Hofmann diesen Betrag und erhielt am gleichen Tag die polizeiliche Bewilligung, sich mit Familie auf die Dauer von drei Jahren im Ausland, namentlich in Zürich, aufhalten zu dürfen. Dort stellte er im November 1826 ein Niederlassungsgesuch<ref>Staatsarchiv des Kantons Zürich, Regierungsratsbeschlüsse seit 1803 online: Niederlaßungsgesuch des Maurermeisters Joh. Carl Hofmann von Fürth in Bayern, Datum 28.11.1826; Signatur StAZH MM 1.97 RRB 1826/0955 - [https://www.archives-quickaccess.ch/stazh/rrb/ref/MM+1.97+RRB+1826/0955 online]</ref>, dieses wurde offenbar aber abgewiesen. Anfang Januar 1830 bat er brieflich um Ausstellung und Zusendung eines weiteren Heimatscheins. Nunmehr wurde ein Rückstand von 1. f. 15 x. festgestellt, den diesmal seine Schwester, die Schüssler’sche Ehefrau Margaretha (1792–1871), bezahlte, woraufhin der Magistrat für weitere drei Jahre die Bewilligung erteilte. | ||
Anfang Januar 1830 bat er brieflich um Ausstellung und Zusendung eines weiteren Heimatscheins. Nunmehr wurde ein Rückstand von 1. f. 15 x. festgestellt, den diesmal seine Schwester, die Schüssler’sche Ehefrau Margaretha (1792–1871), bezahlte, woraufhin der Magistrat für weitere drei Jahre die Bewilligung erteilte. | |||
Aber bereits nach einem Jahr, Anfang Januar 1831, zog er wieder nach Fürth. Nach eigener Aussage trieben ihn die Sehnsucht nach der Heimat und die Erfahrung, dass in Fürth viel gebaut wird. Allerdings sah er abermals seine Hoffnungen nicht in Erfüllung gehen und folgte einem Ruf aus Zürich. So beantragte Hofmann am 7. Oktober 1833 einen Heimatschein für drei Jahre, seine Ehefrau war ohnehin bereits Ende Juni nach Zürich gereist. Als Bevollmächtigten ernannte er wiederum den Handelsmann Schüssel. Da sich aber das Ehepaar Schüssel auf Reisen befand und keine Erklärung zur Übernahme der Verpflichtung abgeben konnte, erhielt Hofmann nur eine Bewilligung, zurückdatiert auf den 1. Oktober 1833, für einen temporären Aufenthalt in Zürich für die Dauer eines Jahres. | Aber bereits nach einem Jahr, Anfang Januar 1831, zog er wieder nach Fürth. Nach eigener Aussage trieben ihn die Sehnsucht nach der Heimat und die Erfahrung, dass in Fürth viel gebaut wird. Allerdings sah er abermals seine Hoffnungen nicht in Erfüllung gehen und folgte einem Ruf aus Zürich. So beantragte Hofmann am 7. Oktober 1833 einen Heimatschein für drei Jahre, seine Ehefrau war ohnehin bereits Ende Juni nach Zürich gereist. Als Bevollmächtigten ernannte er wiederum den Handelsmann Schüssel. Da sich aber das Ehepaar Schüssel auf Reisen befand und keine Erklärung zur Übernahme der Verpflichtung abgeben konnte, erhielt Hofmann nur eine Bewilligung, zurückdatiert auf den 1. Oktober 1833, für einen temporären Aufenthalt in Zürich für die Dauer eines Jahres. | ||
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Dann aber stellte der Magistrat auf Grundlage des Gewerbegesetzes nach Art. 6 (3) fest, dass die Hofmann’sche Konzession vom 6. März 1823 durch fünfjährige freiwillige Unterlassung des Betriebes längst erloschen sei. Gegen diesen Beschluss vom 22. März 1847 legte Carl Hofmann umgehend Rekurs ein, dessen Bearbeitung sich hinzog. Nach einem Monat – der Stadtmagistrat hatte der kgl. Regierung dazu noch nicht einmal berichtet – beantragte und erhielt Hofmann später einen neuen Heimatschein für eine Reise nach Zürich nachgesandt, da ihn seine Frau zur schnellen Rückkehr aufgefordert hatte, weil sie sehr krank sei. Schließlich legte der Magistrat mit Bericht vom 16. Juni 1847 der Regierung die Beschwerde von Hofmann vor und wies darauf hin, dass dieser seit Oktober 1833 ununterbrochen abwesend war und das Maurergewerbe vor Ort nicht ausgeübt habe. Zudem wurde ergänzend auf seine Mittellosigkeit verwiesen, die ihm die Gewerbeausübung unmöglich mache, und ihm unterstellt, er würde durch einen Verzicht nur einem Anderen zur Konzession verhelfen wollen. Die Regierung in Ansbach entschied am 10. Juli, den Rekurs unter Verurteilung in die Kosten der II. Instanz abzuweisen. Der Stadtmagistrat sandte am 19. des Monats per Brief „An den vormaligen Maurermeister Johann Karl Hofmann zu Zürich“ eine Abschrift der kgl. Regierungsentschließung und fügte an, dass der Magistratsbeschluss Bestätigung gefunden hat. Die Versendung wurde dem Handelsmann Schüssel aufgetragen, ebenso die Bestellung des nunmehr fertiggestellten, doppelt legalisierten Heimatscheins.<ref>„Acten des Magistrats der Königlich Baierischen Stadt Fürth betreffend 1) das Militair-Befreiungs- dann Aufenthalts Gesuch im Auslande des Architekten Johann Carl Hofmann, 2) dessen Aufnahms-Gesuch als Maurer Meister dahier. 1819–22“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/H 116</ref> | Dann aber stellte der Magistrat auf Grundlage des Gewerbegesetzes nach Art. 6 (3) fest, dass die Hofmann’sche Konzession vom 6. März 1823 durch fünfjährige freiwillige Unterlassung des Betriebes längst erloschen sei. Gegen diesen Beschluss vom 22. März 1847 legte Carl Hofmann umgehend Rekurs ein, dessen Bearbeitung sich hinzog. Nach einem Monat – der Stadtmagistrat hatte der kgl. Regierung dazu noch nicht einmal berichtet – beantragte und erhielt Hofmann später einen neuen Heimatschein für eine Reise nach Zürich nachgesandt, da ihn seine Frau zur schnellen Rückkehr aufgefordert hatte, weil sie sehr krank sei. Schließlich legte der Magistrat mit Bericht vom 16. Juni 1847 der Regierung die Beschwerde von Hofmann vor und wies darauf hin, dass dieser seit Oktober 1833 ununterbrochen abwesend war und das Maurergewerbe vor Ort nicht ausgeübt habe. Zudem wurde ergänzend auf seine Mittellosigkeit verwiesen, die ihm die Gewerbeausübung unmöglich mache, und ihm unterstellt, er würde durch einen Verzicht nur einem Anderen zur Konzession verhelfen wollen. Die Regierung in Ansbach entschied am 10. Juli, den Rekurs unter Verurteilung in die Kosten der II. Instanz abzuweisen. Der Stadtmagistrat sandte am 19. des Monats per Brief „An den vormaligen Maurermeister Johann Karl Hofmann zu Zürich“ eine Abschrift der kgl. Regierungsentschließung und fügte an, dass der Magistratsbeschluss Bestätigung gefunden hat. Die Versendung wurde dem Handelsmann Schüssel aufgetragen, ebenso die Bestellung des nunmehr fertiggestellten, doppelt legalisierten Heimatscheins.<ref>„Acten des Magistrats der Königlich Baierischen Stadt Fürth betreffend 1) das Militair-Befreiungs- dann Aufenthalts Gesuch im Auslande des Architekten Johann Carl Hofmann, 2) dessen Aufnahms-Gesuch als Maurer Meister dahier. 1819–22“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/H 116</ref> | ||
Nach dem Tod der Ehefrau Maria Hofmann-Waser, gestorben am 17. Februar 1849 in [[wikipedia:Fluntern|Fluntern]] und am 20. des Monats begraben auf dem damaligen Spitalfriedhof<ref>Spital Zürich, Totenbuch 1844–1853, Nr. 1849-02</ref><ref>Der ehemalige Züricher Spitalfriedhof wurde von 1838 | Nach dem Tod der Ehefrau Maria Hofmann-Waser, gestorben am 17. Februar 1849 in [[wikipedia:Fluntern|Fluntern]] und am 20. des Monats begraben auf dem damaligen Spitalfriedhof<ref>Spital Zürich, Totenbuch 1844–1853, Nr. 1849-02</ref><ref>Der ehemalige Züricher Spitalfriedhof wurde von 1838 bis 1883 betrieben; im Sommer 2023 sicherte die Kantonsarchäologie Zürich die Überreste der Toten, da dort Neubauten des Universitätsspitals Zürich entstehen sollen; siehe auch: „Wo das neue Spital entsteht, wuchsen früher Reben“, USZ Universitätsspital Zürich, USZ-Newsletter vom 28.03.2023 (abgerufen am 20.12.2023) - [https://www.usz.ch/wo-das-neue-spital-entsteht-wuchsen-frueher-reben/ online]</ref>, kehrte Carl Hofmann nach Fürth zurück. Unter Hinweis auf sein umfangreiches und vielseitiges Schaffen bewarb er sich am 19. August 1849 beim Stadtmagistrat für den städtischen Dienst als Bauaufseher oder Bauführer, zumal zu dieser Zeit Fürth ohne technischen Baurat war. Ausweislich der Magistratsakten bekam er nicht einmal eine Antwort. | ||
Carl Hofmann starb im Alter von 65 Jahren im städtischen [[Altes Krankenhaus|Krankenhaus]], laut Diagnose von Dr. [[Georg Tobias Christoph II. Fronmüller|Fronmüller]] an „Schleimschlag“.<ref name="KB-Bsttg"/> Noch am Sterbetag meldete Hospitalverwalter [[Johann Matthias Spahn|Spahn]] sein Ableben dem Stadtmagistrat und bemerkte, dass die Kosten der Beerdigung die Anverwandten tragen. | Carl Hofmann starb im Alter von 65 Jahren im städtischen [[Altes Krankenhaus|Krankenhaus]], laut Diagnose von Dr. [[Georg Tobias Christoph II. Fronmüller|Fronmüller]] an „Schleimschlag“.<ref name="KB-Bsttg"/> Noch am Sterbetag meldete Hospitalverwalter [[Johann Matthias Spahn|Spahn]] sein Ableben dem Stadtmagistrat und bemerkte, dass die Kosten der Beerdigung die Anverwandten tragen. | ||
==Werke== | ==Werke== | ||
{{Werke | {{Werke dieses Architekten}} | ||
Im Zuge des Planungsprozesses für die [[Kirche | Im Zuge des Planungsprozesses für die [[Kirche „Zu Unserer Lieben Frau“]] lieferte er Mitte Dezember 1822 zwei Vorentwürfe, die keine Berücksichtigung fanden.<ref>Michael Mette: Klenze in Fürth – Die Verwirklichung eines Musterentwurfs aus der „Anweisung zur Architectur des christlichen Cultus“, Das Münster – Zeitschrift für christliche Kunst und Kunstwissenschaft, 54. Jg., Nr. 1/2001</ref> | ||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||