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Der daraufhin vorgerufene Maurermeister Hofmann gab zu Protokoll, dass er Maria Waser zwar veranlasst habe zu ihm nach Fürth zu reisen, um die eheliche Verbindung einzugehen. Allerdings konnte er sein Vorhaben nicht ausführen, weil seine Braut nicht einmal 500 f. zur Mitgabe beibringe, eine Summe, die ihm unentbehrlich ist, um sein Geschäft und seine Haushaltung ordentlich zu führen. Er wünsche selbst, dass sie die Rückreise antrete und ihre Vermögensverhältnisse besser ordnen möge. Sollte ihr das gelingen, dann werde er ihr mit Freuden die Hand reichen. Diese harte Haltung des Hofmann wurde offenbar von Bäumen geteilt, denn am 8. Juli antwortete er dem Vater Hans Rudolf Waser mit der Aussage, dass der Maurermeister nur durch eine namhafte Unterstützung in den Stand gesetzt werden könne, sein Gewerbe mit Vorteil zu betreiben und seinen Nahrungsstand zu begründen. Nach Erhalt der Legitimationsurkunde reiste Maria Waser Anfang Juli 1823 in ihre Heimat ab. | Der daraufhin vorgerufene Maurermeister Hofmann gab zu Protokoll, dass er Maria Waser zwar veranlasst habe zu ihm nach Fürth zu reisen, um die eheliche Verbindung einzugehen. Allerdings konnte er sein Vorhaben nicht ausführen, weil seine Braut nicht einmal 500 f. zur Mitgabe beibringe, eine Summe, die ihm unentbehrlich ist, um sein Geschäft und seine Haushaltung ordentlich zu führen. Er wünsche selbst, dass sie die Rückreise antrete und ihre Vermögensverhältnisse besser ordnen möge. Sollte ihr das gelingen, dann werde er ihr mit Freuden die Hand reichen. Diese harte Haltung des Hofmann wurde offenbar von Bäumen geteilt, denn am 8. Juli antwortete er dem Vater Hans Rudolf Waser mit der Aussage, dass der Maurermeister nur durch eine namhafte Unterstützung in den Stand gesetzt werden könne, sein Gewerbe mit Vorteil zu betreiben und seinen Nahrungsstand zu begründen. Nach Erhalt der Legitimationsurkunde reiste Maria Waser Anfang Juli 1823 in ihre Heimat ab. | ||
Die Trennung von seiner Verlobten konnte er jedoch nicht ertragen; so reiste er bald hinterher, versöhnte sich mit ihr und ihren Eltern. Auf Rat des Zürcher Stadtpräsidenten Vogel wurde nun die baldige Heirat in Zürich vorbereitet. Hofmann wandte sich mit Schreiben vom 4. August an den Fürther Stadtmagistrat und bat um die Zusendung der Verehelichungserlaubnis. Vogel selbst schrieb dem Magistrat von Fürth, dass die geforderte Auswanderungserlaubnis für Maria Waser zuvor einer Erklärung ihrer Aufnahme als Bürgerin und Anerkennung dieser Ehe in Fürth bedarf. Der Magistrat fasste daraufhin am 11. August zwei Schreiben ab. Eines ging an den Stadtrat in Zürich mit der Erklärung, dass Maria Waser als Bürgerin in Fürth aufgenommen wird, sobald die rechtsgültige Ehe geschlossen ist. Das andere Schreiben erhielt Carl Hofmann, in dem sein Gesuch um Erlaubnis der Eheschließung als in ungehöriger Form vorgebrachtes Privatschreiben beurteilt wurde. Da seine Verwandten sich nicht mit der Sache befassen wollten, solle sie durch einen hiesigen Advokaten geregelt werden. Aufgrund der besonderen Umstände erteilte das Ehegericht des Kantons Zürich – trotz fehlender Erlaubnisbescheinigung des Bräutigams – die Bewilligung zur Eheschließung; Carl Hofmann und Maria Ursula Waser (geb. 26. März 1798) heirateten am [[26. August]] [[1823]] im [[wikipedia:Grossmünster|Großmünster]] zu Zürich. | Die Trennung von seiner Verlobten konnte er jedoch nicht ertragen; so reiste er bald hinterher, versöhnte sich mit ihr und ihren Eltern. Auf Rat des Zürcher Stadtpräsidenten Vogel wurde nun die baldige Heirat in Zürich vorbereitet. Hofmann wandte sich mit Schreiben vom 4. August an den Fürther Stadtmagistrat und bat um die Zusendung der Verehelichungserlaubnis. Vogel selbst schrieb dem Magistrat von Fürth, dass die geforderte Auswanderungserlaubnis für Maria Waser zuvor einer Erklärung ihrer Aufnahme als Bürgerin und Anerkennung dieser Ehe in Fürth bedarf.<ref>Staatsarchiv des Kantons Zürich, Regierungsratsbeschlüsse seit 1803 online: Der Stadtrath von Zürich berichtet, daß er dem Magistrat der K. Bayerischen Stadt Fürth angezeigt, welche Bedingungen für die Verehelichung der Ursula Waser mit Carl Hofmann zu erfüllen seyen. Datum 26.07.1823; Signatur StAZH MM 1.84 RRB 1823/0646 - [https://www.archives-quickaccess.ch/stazh/rrb/ref/MM+1.84+RRB+1823/0646 online]</ref> Der Magistrat fasste daraufhin am 11. August zwei Schreiben ab. Eines ging an den Stadtrat in Zürich mit der Erklärung, dass Maria Waser als Bürgerin in Fürth aufgenommen wird, sobald die rechtsgültige Ehe geschlossen ist. Das andere Schreiben erhielt Carl Hofmann, in dem sein Gesuch um Erlaubnis der Eheschließung als in ungehöriger Form vorgebrachtes Privatschreiben beurteilt wurde. Da seine Verwandten sich nicht mit der Sache befassen wollten, solle sie durch einen hiesigen Advokaten geregelt werden. Aufgrund der besonderen Umstände erteilte das Ehegericht des Kantons Zürich – trotz fehlender Erlaubnisbescheinigung des Bräutigams – die Bewilligung zur Eheschließung; Carl Hofmann und Maria Ursula Waser (geb. 26. März 1798) heirateten am [[26. August]] [[1823]] im [[wikipedia:Grossmünster|Großmünster]] zu Zürich. | ||
[[Datei:Fach 18 H-116 3.jpg|mini|links|200px|Trauschein für Joh. Carl Hofmann und Maria Ursula Waser]] | [[Datei:Fach 18 H-116 3.jpg|mini|links|200px|Trauschein für Joh. Carl Hofmann und Maria Ursula Waser]] | ||
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Allerdings brauchte nun Hofmann für einen längeren Aufenthalt in Zürich ein Heimatattest, welches er mit Schreiben von Mitte August 1826 für sich und seine Frau für eine mehrjährige Dauer beim Fürther Bürgermeister erbat. Dieser ließ alle von Hofmann bisher unbezahlten gemeindlichen Abgaben auflisten – diese beliefen sich inzwischen auf 15 f. 50 x. – und bestellte am 29. September den Handelsmann Schüssel ein, der beauftragt wurde seinem Schwager mitzuteilen, dass er erst die rückständigen Zahlungen zu leisten und einen hiesigen Bürger für künftige Begleichungen zu benennen habe. Wenige Tage später, am 2. Oktober, wurde Carl Hofmann persönlich beim Magistrat vorstellig, bat um Minderung der Rückstände, die Ausfertigung der Heimaturkunde und benannte seinen Schwager Schüssel als örtlichen Bevollmächtigten. Anschließend wurde Schüssel vorgeladen, der sich dabei verbindlich verpflichtete, alle Zahlungen für seinen Schwager zu bestreiten. | Allerdings brauchte nun Hofmann für einen längeren Aufenthalt in Zürich ein Heimatattest, welches er mit Schreiben von Mitte August 1826 für sich und seine Frau für eine mehrjährige Dauer beim Fürther Bürgermeister erbat. Dieser ließ alle von Hofmann bisher unbezahlten gemeindlichen Abgaben auflisten – diese beliefen sich inzwischen auf 15 f. 50 x. – und bestellte am 29. September den Handelsmann Schüssel ein, der beauftragt wurde seinem Schwager mitzuteilen, dass er erst die rückständigen Zahlungen zu leisten und einen hiesigen Bürger für künftige Begleichungen zu benennen habe. Wenige Tage später, am 2. Oktober, wurde Carl Hofmann persönlich beim Magistrat vorstellig, bat um Minderung der Rückstände, die Ausfertigung der Heimaturkunde und benannte seinen Schwager Schüssel als örtlichen Bevollmächtigten. Anschließend wurde Schüssel vorgeladen, der sich dabei verbindlich verpflichtete, alle Zahlungen für seinen Schwager zu bestreiten. | ||
Daraufhin beschloss der Stadtmagistrat „aus besonderer Rücksicht auf die mißlichen Umstände des etc. Hofmann“ einzelne Beiträge auf die Hälfte herabzusetzen, sodass dieser nunmehr in Summe 9 f. 50 x. zu zahlen hatte. Am 5. Oktober 1826 beglich Hofmann diesen Betrag und erhielt am gleichen Tag die polizeiliche Bewilligung, sich mit Familie auf die Dauer von drei Jahren im Ausland, namentlich in Zürich, aufhalten zu dürfen. | Daraufhin beschloss der Stadtmagistrat „aus besonderer Rücksicht auf die mißlichen Umstände des etc. Hofmann“ einzelne Beiträge auf die Hälfte herabzusetzen, sodass dieser nunmehr in Summe 9 f. 50 x. zu zahlen hatte. Am 5. Oktober 1826 beglich Hofmann diesen Betrag und erhielt am gleichen Tag die polizeiliche Bewilligung, sich mit Familie auf die Dauer von drei Jahren im Ausland, namentlich in Zürich, aufhalten zu dürfen. Dort stellte er im November 1826 ein Niederlassungsgesuch<ref>Staatsarchiv des Kantons Zürich, Regierungsratsbeschlüsse seit 1803 online: Niederlaßungsgesuch des Maurermeisters Joh. Carl Hofmann von Fürth in Bayern, Datum 28.11.1826; Signatur StAZH MM 1.97 RRB 1826/0955 - [https://www.archives-quickaccess.ch/stazh/rrb/ref/MM+1.97+RRB+1826/0955 online]</ref>, dieses wurde offenbar aber abgewiesen. Anfang Januar 1830 bat er brieflich um Ausstellung und Zusendung eines weiteren Heimatscheins. Nunmehr wurde ein Rückstand von 1. f. 15 x. festgestellt, den diesmal seine Schwester, die Schüssler’sche Ehefrau Margaretha (1792–1871), bezahlte, woraufhin der Magistrat für weitere drei Jahre die Bewilligung erteilte. | ||
Anfang Januar 1830 bat er brieflich um Ausstellung und Zusendung eines weiteren Heimatscheins. Nunmehr wurde ein Rückstand von 1. f. 15 x. festgestellt, den diesmal seine Schwester, die Schüssler’sche Ehefrau Margaretha (1792–1871), bezahlte, woraufhin der Magistrat für weitere drei Jahre die Bewilligung erteilte. | |||
Aber bereits nach einem Jahr, Anfang Januar 1831, zog er wieder nach Fürth. Nach eigener Aussage trieben ihn die Sehnsucht nach der Heimat und die Erfahrung, dass in Fürth viel gebaut wird. Allerdings sah er abermals seine Hoffnungen nicht in Erfüllung gehen und folgte einem Ruf aus Zürich. So beantragte Hofmann am 7. Oktober 1833 einen Heimatschein für drei Jahre, seine Ehefrau war ohnehin bereits Ende Juni nach Zürich gereist. Als Bevollmächtigten ernannte er wiederum den Handelsmann Schüssel. Da sich aber das Ehepaar Schüssel auf Reisen befand und keine Erklärung zur Übernahme der Verpflichtung abgeben konnte, erhielt Hofmann nur eine Bewilligung, zurückdatiert auf den 1. Oktober 1833, für einen temporären Aufenthalt in Zürich für die Dauer eines Jahres. | Aber bereits nach einem Jahr, Anfang Januar 1831, zog er wieder nach Fürth. Nach eigener Aussage trieben ihn die Sehnsucht nach der Heimat und die Erfahrung, dass in Fürth viel gebaut wird. Allerdings sah er abermals seine Hoffnungen nicht in Erfüllung gehen und folgte einem Ruf aus Zürich. So beantragte Hofmann am 7. Oktober 1833 einen Heimatschein für drei Jahre, seine Ehefrau war ohnehin bereits Ende Juni nach Zürich gereist. Als Bevollmächtigten ernannte er wiederum den Handelsmann Schüssel. Da sich aber das Ehepaar Schüssel auf Reisen befand und keine Erklärung zur Übernahme der Verpflichtung abgeben konnte, erhielt Hofmann nur eine Bewilligung, zurückdatiert auf den 1. Oktober 1833, für einen temporären Aufenthalt in Zürich für die Dauer eines Jahres. | ||
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Im Zuge des Planungsprozesses für die [[Kirche | Im Zuge des Planungsprozesses für die [[Kirche „Zu Unserer Lieben Frau“]] lieferte er Mitte Dezember 1822 zwei Vorentwürfe, die keine Berücksichtigung fanden.<ref>Michael Mette: Klenze in Fürth – Die Verwirklichung eines Musterentwurfs aus der „Anweisung zur Architectur des christlichen Cultus“, Das Münster – Zeitschrift für christliche Kunst und Kunstwissenschaft, 54. Jg., Nr. 1/2001</ref> | ||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||