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Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht. | Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht. | ||
Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br> | Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br> | ||
Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die | Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkomisäre vorgenommen und abgeschlossen, bei der diesmaligen Wahl hingegen musste infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt an der Hand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst ungesichtetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 | ||
Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, | Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, | ||
das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref> | das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref> | ||
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den | Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Reichsstimmkreis 26 | ||
== Wahlergebnisse == | == Wahlergebnisse == | ||
Wahlbeteiligung | Wahlbeteiligung | ||
*Wahlberechtigte Personen Frauen Männer | *Wahlberechtigte Personen Frauen Männer | ||
*Personen die gewählt haben Frauen % Männer % | *Personen die gewählt haben Frauen % Männer % | ||
*Gesamtzahl der abgegebenen (gültigen) Stimmen | *Gesamtzahl der abgegebenen (gültigen) Stimmen | ||
<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252</ref> | |||
'''A. Wahlvorschlag "Dr. Braun" Sozialdemokratische Partei'''<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 886-887</ref> | |||
15 Männer 1 Frau | |||
* Platz 6 Grünberg Helene, Arbeitersekretärin in Nürnberg | |||
Gewählte Abgeordnete, 5 Männer 0 Frauen | |||
* Aus Fürth Vogel Johann Parteisekretär | |||
'''B. Wahlvorschlag "Simon" Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''<br> | |||
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen | |||
'''C. Wahlvorschlag "Weiß" Deutsche Volkspartei'''<br> | |||
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 3 Männer 0 Frauen | |||
'''D. Wahlvorschlag "Tremmel"'''<br> | |||
14 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 5 Männer 0 Frauen | |||
'''Wahlvorschlag | '''E. Wahlvorschlag "Weilnböck"'''<br> | ||
14 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen | |||
'''Gesamtergebnis der Landtagwahlen'''<br> | |||
Gewählte Abgeordnete | |||
'''..... Männer .... Frauen''' | |||
=== Die erste Abgeordnete aus Franken === | |||
'''Käthe Günther''' geb. am 11.01.1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.10.1933 | |||
Wurde im Januar 1919 für die DDP Deutsche Demokratische Partei als eine der ersten Frauen in den Bayerischen Landtag gewählt. | |||
Die erste Abgeordnete aus Franken ist zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 Mitglied des Bayerischen Landtags. Sie ist Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss. Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig. | |||
= Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 = | |||
Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der Rat der Volksbeauftragten ....dem auch 2 Frauen angehörten ....durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. | |||
Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht. | |||
Voraussetzung für das Passive Wahlrecht ist die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte sein. | |||
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref> | |||
== Wahlergebnisse == | |||
<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 888</ref> | |||
''Die Wahlberechtigten und Wähler innerhalb der 4 bayerischen Wahlkreise nach Geschlecht und Alter'' | |||
{| class="wikitable" | |||
! !! Insgesamt !! M. 20 J. !! W. 20 J. !! M. 21-25 J. !! W. 21-25 J. !! M. 25 J. u. m. !! W. 25 J. u. m. !! | |||
|- | |||
| Wahlberechtigte || 1.367.465 || 17.776 || 20.914 || 78.626 || 102.691 || 532.435 || 615.023 || | |||
|- | |||
| Wähler || 1.143.866 || 10.673 || 18.150 || 55.704 || 87.043 || 464.115 || 508.181 || | |||
|- | |||
| Prozent || 83,6 || 60,0 || 86,3 || 70,8 || 84,8 || 87,2 || 82,6 || | |||
|} | |||
'''Wahlvorschlag der Bayerischen Volkspartei''' | |||
108 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen | 108 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen | ||
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'''Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei'''<br> | '''Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei'''<br> | ||
5 Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen | 5 Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen | ||
'''Gesamtergebnis der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung'''<br> | |||
'''Gesamtergebnis der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung | |||
'''<br> | |||
Gewählte Abgeordnete | Gewählte Abgeordnete | ||
'''423 Männer 37Frauen'''<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919</ref> | '''423 Männer 37Frauen'''<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919</ref> | ||
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=== Frauenpolitische Themen im Reichstag === | === Frauenpolitische Themen im Reichstag === | ||
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, nach den Reichstagswahlen von 1919, waren 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[ | Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, nach den Reichstagswahlen von 1919, waren 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[ | ||
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, die sie bereits zuvor | Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, für die sie sich bereits zuvor in Frauenvereinen, Frauenverbänden und Parteien eingesetzt. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV). | ||
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]<br> | Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]<br> | ||
Version vom 3. Dezember 2025, 13:05 Uhr
Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen.
Von 1850 bis 1918 galt das feudale Dreiklassenwahlrecht das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand.
[1]
Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das Verhältniswahlrecht wurde eingeführt.
Das Alter für das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen - wurde neu für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre herabgesetzt. Das Alter von 20 Jahren muss am Wahltag erreicht sein.
Für das Passive Wahlrecht - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - bleibt das Alter neu für alle Frauen und Männer von 25 Jahren am Wahltag.
Voraussetzung für die jeweilige Wahl ist eine gewisse Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich, in Bayern, oder in der Gemeinde, der Besitz der Bürgerrechte, kein Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds.
Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.
Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten. Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze.
Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenvereinen und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.[2]
Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 fand die Bayerische Landtagswahl eine Woche später am 19.Januar 1919 die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt.
Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.
Wahlvorbereitungen nach dem Reichstagswahlgesetz das am 30.November 1918 in Kraft getreten ist
Mitarbeiter des Magistrats gehen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln.
Es werden 63 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wird mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt.
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft ist es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entscheidet man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreiswahl unterscheiden zu können.
Jedes der 63 Wahllokale benötigt einen Wahlvorsteher mit drei Stellvertretern.
Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht
zusammen setzte. Weshalb neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt wurden.
Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.
Datei:Stadtarchiv Fürth AR 27 8, (2) Meldung über die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Alter.jpg Regelung für Soldaten Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung Bild Stadtarchiv AR 27/8
Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel müssen Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden. Es müssen weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Die Kosten für die Wahlen sind deutlich höher als bei früheren Wahlen. Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach und das Reichsamt für Statistik stehen Reiterboten zur Verfügung. Das Telegraphenamt wird um Freihaltung für Übermittlungskapazitäten gebeten. Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Magistrat aufzukommen.[3]
Entmündigungen und vorläufige Vormundschaften Bekanntmachung Staatsministerium der Justiz
Das Staatsministerium der Justiz veröffentlicht am ... folgende Bekanntmachung über die Mitteilung von Entmündigungen und vorläufigen Vormundschaften die Aufstellung der Wählerlisten betreffend
Nach § 4 der Verordnung vom 30. November 1910 über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung und nach §2 der Wahlordnung für den neuen Bayerischen Landtag vom 07. Dezember sind Personen die entmündigt sind oder unter vorläufiger Vormundschaft stehen vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Es ist, namentlich angesichts der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen und an die Personen im Alter von 20 bis 25 Jahren geboten, Vorsorge zu treffen, dass die Gemeindebehörden von diesen Tatsachen für die Erstellung der Wählerlisten vollständig und rechtzeitig Kenntnis erhalten.
Landtagswahl am 12. Januar 1919
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht.
Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.[4]
Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkomisäre vorgenommen und abgeschlossen, bei der diesmaligen Wahl hingegen musste infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt an der Hand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst ungesichtetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.[5] Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Reichsstimmkreis 26
Wahlergebnisse
Wahlbeteiligung
- Wahlberechtigte Personen Frauen Männer
- Personen die gewählt haben Frauen % Männer %
- Gesamtzahl der abgegebenen (gültigen) Stimmen
[6]
A. Wahlvorschlag "Dr. Braun" Sozialdemokratische Partei
[7]
15 Männer 1 Frau
- Platz 6 Grünberg Helene, Arbeitersekretärin in Nürnberg
Gewählte Abgeordnete, 5 Männer 0 Frauen
- Aus Fürth Vogel Johann Parteisekretär
B. Wahlvorschlag "Simon" Unabhängige Sozialdemokratische Partei
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen
C. Wahlvorschlag "Weiß" Deutsche Volkspartei
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 3 Männer 0 Frauen
D. Wahlvorschlag "Tremmel"
14 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 5 Männer 0 Frauen
E. Wahlvorschlag "Weilnböck"
14 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen
Gesamtergebnis der Landtagwahlen
Gewählte Abgeordnete
..... Männer .... Frauen
Die erste Abgeordnete aus Franken
Käthe Günther geb. am 11.01.1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.10.1933
Wurde im Januar 1919 für die DDP Deutsche Demokratische Partei als eine der ersten Frauen in den Bayerischen Landtag gewählt. Die erste Abgeordnete aus Franken ist zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 Mitglied des Bayerischen Landtags. Sie ist Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss. Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig.
Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919
Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der Rat der Volksbeauftragten ....dem auch 2 Frauen angehörten ....durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht. Voraussetzung für das Passive Wahlrecht ist die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis[8]
Wahlergebnisse
[9] Die Wahlberechtigten und Wähler innerhalb der 4 bayerischen Wahlkreise nach Geschlecht und Alter
| Insgesamt | M. 20 J. | W. 20 J. | M. 21-25 J. | W. 21-25 J. | M. 25 J. u. m. | W. 25 J. u. m. | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wahlberechtigte | 1.367.465 | 17.776 | 20.914 | 78.626 | 102.691 | 532.435 | 615.023 | |
| Wähler | 1.143.866 | 10.673 | 18.150 | 55.704 | 87.043 | 464.115 | 508.181 | |
| Prozent | 83,6 | 60,0 | 86,3 | 70,8 | 84,8 | 87,2 | 82,6 |
Wahlvorschlag der Bayerischen Volkspartei 108 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen
Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Bayerns
93 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen
Wahlvorschlag der Deutschen Volkspartei
57 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 2 Männer 0 Frauen
Wahlvorschlag des Bayerischen Bauernbundes
58 Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen
Wahlvorschlag der Nationalliberalen Partei in Bayern und der Bayerischen Mittelpartei
22 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen
Wahlvorschlag der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei
50 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen
Wahlvorschlag der Mittelstandspartei
10 Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen
Wahlvorschlag des Bundes der Berufs-Unteroffiziere Bayerns
4 Männer, gewählte Abgeordnete 0 Männer
Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei
5 Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen
Gesamtergebnis der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung
Gewählte Abgeordnete
423 Männer 37Frauen[10]
Die erste Abgeordnete aus Franken
Im November 1919 wurde Helene Grünberg als eine der ersten weiblichen Abgeordneten im Nachrückverfahren Mitglied der Weimarer Nationalversammlung aus dem Wahlkreis Franken. Helene Grünberg wurde am am 28. Juni 1874 in Berlin als Tochter eines Berliner Restaurateurs geborenen. Nach dem Besuch der Volkschule absolvierte Sie eine handwerkliche Ausbildung zur Schneiderin. In den 1890 Jahren trat Sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. 1896 wurde Sie Mitglied der Gewerkschaftsbewegung in der sie sich stark dem Thema Dienstmädchen, Wasch -und Putzfrauen annahm. In der SPD engagierte Grünberg sich vor allem in der sozialdemokratischen Frauenbewegung. In dieser zählte sie zu den ersten Frauen, die in Deutschen Reich öffentlich als politische Rednerinnen auftraten. Helene Grünberg starb in Nürnberg am 07.Juli 1928 durch Freitod.
Frauenpolitische Themen im Reichstag
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, nach den Reichstagswahlen von 1919, waren 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, für die sie sich bereits zuvor in Frauenvereinen, Frauenverbänden und Parteien eingesetzt. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]
Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben.
Bekanntmachung: Fürther Zeitung vom 17.Mai 1919
Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth findet zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl sind 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wähle.[11]
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Das selbe gilt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in der Wählerliste aufgenommen sind.
Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage
a) Das 20.Lebensjahr vollendet haben, b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen c) Mindestens 1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen d) Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhalten. e) Für Militärpersonen können in den Kasernen wählen wenn sie in die Wählerliste in der Heimatgemeinde aufgenommen sind.
Es werden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählen nicht in getrennten Räumlichkeiten. Das Wahlrecht kann von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden.[12]
Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete finden am Wahltag den 15. Juni 1919 im städtischen Krankenhaus Vormittag Früh ab 10 bis Nachmittag um 1, im Lazarett Schwabacher Schule am Nachmittag von 1 bis 2, im Israelitischen Hospital am Nachmittag von 1/2 3 bis 4, im Versorgungshaus von Nachmittag 4 - 6 und im Nathanstift Vormittag von 9 - 10 die Wahlen in einem von der Anstaltsleitung bestimmten abgesonderten Raum statt. Wahlbezirk 63.
Für jeden Stimmbezirk wird 1 Wahlboote benötigt. Weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden können. Für die Wahl der Stadträte sind die untenstehenden Wahlvorschläge rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss einzureichen und für gültig erklären zu lassen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden sind. Sie können sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im Ganzen entscheiden. Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben werden sind ungültig. Als gewählt gelten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufallen. Die nicht gewählten Bewerber gelten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.[13]
Wahlergebnisse
Wahlkreis Fürth
- Wahlberechtigte Personen 21.274 Frauen 17.365 Männer
- Personen die gewählt haben 14.950 Frauen 13.028 Männer
- Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen
- Wahlbeteiligung in Prozent
Kennwort Unabhängige Sozialdemokratische Partei
10 Sitze davon 0 für Frauen
- 1. Peter Koch Gewerkschaftsbeamter
- 2. Julius Haller, Uhrmacher
- 3. Michael Dirscherl, Gewerkschaftssekretär
- 4. Adam Rauh, Metallschlägermeister
- 5. Anton Kaltenhäusser, Prokurist
- 6. Simon Kraus, Parteisekretär
- 7. Hans Fischer, Glasarbeiter
- 8. Karl Vogt, Mechaniker
- 9. Michael Ehbauer, Magazinier
- 10. Johann Seger, Handlungsgehilfe
Vorausgegangener Wahlvorschlag 5 Frauen und 55 Männer
- Platz 21 Gramp Anna, Hausfrau, 29 Jahre, Schwandstraße 2/p
- Platz 26 Schiller Elise, Hausfrau, 47 Jahre, Theresienstr. 24/2
- Platz 28 Reiss Elise, Arbeiterin, 31 Jahre, Erlangerstraße 17/2
- Platz 32 Hannebaum Elise, Arbeiterein, 36Jahre, Kadolzburgerstr.
- Platz 55 Fischer Magdalena, Arbeiterin, 35 Jahre, Kaiserstr.97/3
Kennwort Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn
14 Sitze davon 2 für Frauen
- 1. Georg Zorn, Parteisekretär
- 2. Hans Schmidt, Rendant
- 3. Christian Hader, Lehrer
- 4. Karl Zöllner, Gewerschaftsbeamter
- 5. Friedrich Scherzer, Arbeitersekretär
- 6. Heinrich Burghart, städt. Berufsvormund
- 7. Karoline Reichler, Hausfrau
- 8. Georg Pförtner, Schreinermeister
- 9. Leo Bergmann, Privatier,7
- 10. Friedrich Mayer, Schreiner
- 11. Hans Rupprecht, Schreiner,
- 12. Georg Köpplinger, Bezirksleiter14 Michael Hofmann, Privatier
- 13. Else Hölzl, Ingenieursgattin
- 14. Michael Hofmann, Privatier
Vorausgegangener Wahlvorschlag 4 Frauen und 34 Männer
- Platz 7 Reichler Karolina, 65 Jahre, Hausfrau, Baldstraße 6
- Platz 13 Hölzl Else, 28 Jahre, Ingenieursgattin, Schwabacherstr. 40
- Platz17 Zacher Margr., 38 Jahre, Arbeiterin, Markgrafeng. 5
- Platz 22 Klaiber Therese, 46 Jahre, Lehrerin, Vacherstraße
Kennwort „Fürs Volk“
10 Sitze davon 1 für eine Frau
- 1. Leonhard Helmreich, Bäckermeister
- 2. Dr. Friedrich Morgenstern Fabrikant
- 3. Leonhard Meerwald, Oberlehrer
- 4. Heinrich Wachter, Professor
- 5. Heinrich Bauer, Vorsitzender des Kaufmännischen Gewerkschaftsbundes
- 6. Luise Erdmann, Kaufmannsgattin
- 7. Gustav Würth, Diakon und Hausvater
- 8. Karl Hirschmann Bankdirektor
- 9. Thomas Segitz Baumeister
- 10. Adam Schildknecht, Metzgermeister
Vorausgegangener Wahlvorschlag 5 Frauen und 33 Männer
- Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
- Platz 16 Emmy Humbser, 41 Jahre, Privatiere, Hemplatz 1, D.D.P.
- Platz 24 Babette Götz, 52 Jahre, Buchhalterin, Schwabacherstraße 153, D.D.P.
- Platz 26 Frida Kalb, 46 Jahre, Papparbeiterin, Schwabacher. 26, Mittel-Partei
- Platz 31 Anna Löwengart, 42 Jahre, Kaufmann-Gattin, Königsw. Str. 46, D.D.P.
Kennwort Reichel-Hein
3 Sitze davon 0 für Frauen
- 1. Balthasar Reichel, Privatier, U.D.P.B.
- 2. Ludwig Hein, Lakierer, B.V.P.
- 3. J.Christian Bauer U.D.P.B.
Vorausgegangener Wahlvorschlag 0 Frauen und 60 Männer
Kennwort Beamtenliste
1 Sitz davon 0 für eine Frau
- 1.
Vorausgegangener Wahlvorschlag 1 Frau und 14 Männer
- Platz 9 Luise Roth, Postassistentin, 35 Jahre, Maxstraße 2 I
Kennwort Treu Fürth
2 Sitze davon 0 für Frauen
- 1.Johann Leonhard Heid, Mechanikermeister
- 2.Paul Fronmülller Stadtpfarrer
Vorausgegangener Wahlvorschlag 1 Frau und 39 Männer
Bereits einen Tag nach der Wahl Montag 16.Juni 1919 findet nachmittags um 4 Uhr im Sitzungssaal Zimmer Nr. 36 des Rathauses die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl statt. Am Dienstag, den 17.Juni 1919 nachmittags um 4 Uhr erfolgt im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 36 des Rathauses, die Erklärung der Gewählten über die Annahme zur Wahl.
Die ersten weiblichen Gemeindebevollmächtigten
"Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn"
Karoline Reichler, Hausfrau
Else Hölzl, Ingenieursgattin
"Fürs Volk"
Luise Erdmann, Kaufmannsgattin
ziehen in den Gemeinderat ein.
Bilder
- C7 I GR 98 5 Hilfszettel D.jpg
- C7 I GR 98 3 Hilfszettel A.jpg
Wikipedia 1 Gertrud Bäumer: Das Recht der Frau in der beruflichen Interessenvertretung. Zeitschrift für Politik 1910, S. 599–607. 2 Andreas Braune: Die Parteien und das Frauenwahlrecht im Kaiserreich. 12. November 2018. 4 Julia Paulus: 19. Januar 1919 - Erstmaliges aktives und passives Wahlrecht für Frauen in Deutschland Internet-Portal „Westfälische Geschichte“, abgerufen am 30. August 2021. 5 An das deutsche Volk! Aufruf vom 12. November 1918. 13 Gesetz über die Zulassung von Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege vom 11. Juli 1922, RGBl. S. 573 14 Annelies Kohleiss: Frauen in und vor der Justiz: Der lange Weg zu den Berufen der Rechtspflege. KritV 1988, S. 115–127. 15 Hausarbeitgesetz vom 30. Juni 1923. 16 Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft. Vom 16. Juli 1927. 17 Thyra Veyder-Malberg: 16. Juli 1927: Reichstag ratifiziert Washingtoner Übereinkommen. Die Geschichte des Mutterschutzes in Deutschland MDR, 8. März 2021. 18 Gertrud Bäumer: Das Recht der Frau in der beruflichen Interessenvertretung. Zeitschrift für Politik 1910, S. 599–607. 19 Barbara von Hindenburg: Die Auswirkungen des Frauenwahlrechts in der Weimarer Republik. 12. November 2018.
Quellen
Einzelnachweise
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.
- ↑ Stadtarchiv Fürth
- ↑ https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19
- ↑ Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247
- ↑ Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252
- ↑ Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 886-887
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung
- ↑ Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 888
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919
- ↑ Stadtarchiv Fürth
- ↑ Stadtarchiv Fürth
- ↑ Stadtarchiv Fürth
Siehe auch
Die Auswirkungen des Frauenwahlrechts in der Weimarer Republik Dreiklassenwahlrecht Frauenwahlrecht
Bücher
Hintergrundinformation
Paragraph 16 Bürgerliches Gesetzbuch § 16 Bürgerlichen Gesetzbuches erleichtert es den Männern ihre Frauen zu entmündigen. Recht auf eigene Sexualität Sexuelles „Fehlverhalten“ Verletzung der Häuslichen Pflichten, Hysterie)