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Bekanntmachung | Bekanntmachung | ||
1. An allen Häusern und | 1. An allen Häusern und öffentl. Gebäuden, auch Kirchen, sind weiße Fahnen zu hissen. | ||
2. Sämtliche Schuß- | 2. Sämtliche Schuß- u. Stichwaffen u. Uniformen, Koppeln sind am Rathaus abzuliefern. | ||
3. Sämtliche versteckte Soldaten, Waffen-SS und SS, höhere | 3. Sämtliche versteckte Soldaten, Waffen-SS und SS, höhere polit. Parteifunktionäre bis mit zum Ogrm-Leiter [Ortsgruppenleiter] haben sich im Rathaus einzuliefern bzw. sind dorthin zu bringen. | ||
4. Es darf kein Schuß mehr fallen, sonst wird die Stadt durch | 4. Es darf kein Schuß mehr fallen, sonst wird die Stadt durch die Luftwaffe dem Erdboden gleichgemacht! | ||
5. Diese Bedingungen müssen bis 10.45 erfüllt sein. | 5. Diese Bedingungen müssen bis 10.45 erfüllt sein. | ||
Der Oberbürgermeister der Stadt Fürth i.Bay. | Der Oberbürgermeister der Stadt Fürth i.Bay. | ||
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