Mitglied des Fürther Stadtrates: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Februar 2026, 20:57 Uhr
Als Mitglied des Fürther Stadtrates (ugs. Stadtrat bzw. Stadträtin) können Personen in folgenden Ämtern und Funktionen bezeichnet werden:
- qua Amt: der direkt gewählte berufsmäßige Oberbürgermeister der Stadt Fürth
- qua Wahl: 50 direkt gewählte ehrenamtliche Stadtratsmitglieder - darunter ein vom Stadtrat gewählter Zweiter und ggf. Dritter Bürgermeister
- qua Wahl: 6 Referenten der Stadtverwaltung als vom Stadtrat gewählte „Berufsmäßige Stadtratsmitglieder“ (ohne politisches Mandat)
- qua Funktion: der Geschäftsführer der infra fürth holding gmbh (ohne politisches Mandat)
Personenübersicht
→ Hauptartikel: Stadtrat