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Der Bierbrauer Caspar Lenzer wurde zu 5 Gulden Strafe verurteilt, weil er den Hanßen Langen des Diebstahls bezichtigte, | Der Bierbrauer Caspar Lenzer wurde zu 5 Gulden Strafe verurteilt, weil er den Hanßen Langen des Diebstahls bezichtigte, diesen aber nicht nachweisen konnte.<ref>''"Bestgegründete Ausführung der seit Jahrhunderten zwischen dem Hochstift und der Domprobstei Bamberg [...]"'', 1785, S. 70 - [https://books.google.de/books?id=8CVLAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false online-Digitalisat]</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 21. Januar 2025, 18:37 Uhr
Personen
Der Bierbrauer Caspar Lenzer wurde zu 5 Gulden Strafe verurteilt, weil er den Hanßen Langen des Diebstahls bezichtigte, diesen aber nicht nachweisen konnte.[1]
Einzelnachweise
- ↑ "Bestgegründete Ausführung der seit Jahrhunderten zwischen dem Hochstift und der Domprobstei Bamberg [...]", 1785, S. 70 - online-Digitalisat