1303: Unterschied zwischen den Versionen

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* Der Ort [[Poppenreuth]] findet seine erste urkundliche Erwähnung.
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<references />
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Aktuelle Version vom 24. Februar 2025, 16:44 Uhr

  • Der Ort Poppenreuth findet seine erste urkundliche Erwähnung.
  • Am 2. Februar 1303 schenkt der Burggraf Konrad dem Dompropste Johann von Moschel und dessen Capitel seinen Antheil an Fürths Vogteirecht und dessen Bewohnern, über welchen er Lehenherr war, [...] durch eine feierliche Urkunde, in welcher der Ort Fürth ein Hofmarkt genannt wird. [...]. Am 14. und 16. April 1314 wiederholt er diese Schenkung [...].[1] Mit diesen Schenkungen gehen viele Güter in und um Fürth in den Besitz des Bamberger Hochstifts über. Der Dompropst von Bamberg gelangt so zu Hoheitsrechten über Teile von Fürth. Dies ist der Beginn der Ausbildung der späteren Dreiherrschaft in Fürth.

Personen

Einzelnachweise

  1. In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste... Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 433. - online-Digitalisat der Universität Göttingen