Datei:Heymann Kaufvertrag 6.jpg: Unterschied zwischen den Versionen

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Frauensperson sich als Selbst- oder Mitschuldner verpflichten, dafür ihr Mann Hauptschuldner, die Frau aber nur Bürge, diese Vermuthung ihr hierfür jedoch nicht zukomme, daß dem Gläubiger vielmehr freistehe, ihr Vermögen eher als das ihres Mannes anzugreifen und sie überdies wegen ihres Eingebrachten  

Aktuelle Version vom 28. Januar 2024, 20:35 Uhr

Bildinformationen

Heymann Kaufvertrag 6.jpg
GenreHistorische Dokumente
GebaeudeKönigstraße 57
PersonJonas Heymann
UrheberK.B. Kreis- und Stadtgericht Fürth
QuellangabenH.-J. Krauß
OrtFürthausblenden:Nein
Erstellungsdatum12. August 1852
Lizenzcc-by-sa-3.0
BeschreibungErwerbsurkunde für die Messerschmieds Jonas u. Rebecca Heymanns Eheleut
semantisches Browsensemantisches Browsen

Lizenz

Creative Commons License
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Diese Datei steht unter der Creative Commons-Lizenz
Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0

begründeten daß wenn in einem Dokumente eine Manns- nur zur Frauensperson sich als Selbst- oder Mitschuldner verpflichten, dafür ihr Mann Hauptschuldner, die Frau aber nur Bürge, diese Vermuthung ihr hierfür jedoch nicht zukomme, daß dem Gläubiger vielmehr freistehe, ihr Vermögen eher als das ihres Mannes anzugreifen und sie überdies wegen ihres Eingebrachten kein Vorzugs Recht in das Vermögen ihres Mannes habe. Dieselbe erklärte jedoch ihre Bereitwilligkeit zum Mitvollzug und verzichtet auf die ihr zustehenden weiblichen Rechtswehrschaften. V g u u Jakob Hirschmann Ella Hirschmann Jonas Heymann Rebecca Heymann Merkel als Rechtsbeistand Commissär Heim Bachof

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