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Or. Pgt. ca. 3O,8X18,9+l,l cm
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Urkundenabschrift des Stadtgerichtes Nürnberg in der Streitsache eines dem Kloster St. Klara in Nürnberg zinspflichtigen Bauern in Neuses. Vor Götz Kratz, Ritter, Schultheiß, und den Schöffen der Stat czu Nürremberg erscheinen Cuntz Ledrer und Heintz Nenlaib von Newseße mit einer rechtsgültigen Urkunde des Gerichtes in Nürnberg und bitten wegen
 
einer Streitsache um Abschrift.
 
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Fridrich von Lawffenholtz, Schultheiß, und die Schöffen der Stat czu
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Fridrich von Lawffenholtz, Schultheiß, und die Schöffen der Stat czu Nürenberg, bestätigen, daß Cunrad Redel (wohl besser: Rudolt) in Vollmacht des Seybats von Newseß die Margreth Ledrerin in Newseß vor Erhart dem Gerichtsschreiben verklagt hat, der in dieser Angelegenheit in Vertretung von Nyclas Coler Richter war. Seybot beschuldigt die Ledrer, sie (richtiger: er) habe über seinen Wasseronteil eine Brücke gebaut, die
Nürenberg, bestätigen, daß Cunrad Redel (wohl besser: Rudolt) in Voll-
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habe sie ihm zerstört und das Holz ins Wasser geworfen und es so in seinem Fluß beeinträchtigt. Er beantragt eine Tagfahrt mit Zeugenbefragung. Die Beschuldigte hingegen vertritt die Ansicht, daß dem Kläger an dieser Stelle keine Brücke zustehe. Auch sie besteht auf einer Tagfahrt. Der für die Tagfahrt als Vorsitzender benannte Paulus Katerpeck bekundet unter Eid, die Tagfahrt habe ergeben, daß Seybot wohl einen Nasseranteil habe, daß ihm aber keine Brücke zustehe. Diese Entscheidung wird durch
macht des Seybats von Newseß die Margreth Ledrerin in Newseß vor Erhart
 
dem Gerichtsschreiben verklagt hat, der in dieser Angelegenheit in Ver-
 
tretung von Nyclas Coler Richter war. Seybot beschuldigt die Ledrer, sie
 
(richtiger: er) habe über seinen Wasseronteil eine BrUcke gebaut, die
 
habe sie ihm zerstört und das Holz ins Wasser geworfen und es so in
 
seinem Fluß beeinträchtigt. Er beantragt eine Tagfahrt mit Zeugenbefra-
 
gung. Die Beschuldigte hingegen vertritt die Ansicht, daß dem Kläger an
 
dieser Stelle keine Brücke zustehe. Auch sie besteht auf einer Tagfahrt.
 
Der für die Tagfahrt als Vorsitzender benannte Paulus Katerpeck bekundet
 
unter Eid, die Tagfahrt habe ergeben, daß Seybot wohl einen Nasseranteil
 
habe, daß ihm aber keine Brücke zustehe. Diese Entscheidung wird durch
 
 
die Ausstellung einer Urkunde durch das Gericht rechtskräftig.
 
die Ausstellung einer Urkunde durch das Gericht rechtskräftig.
Zeugen: her Ffritz Pfintzing
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her Hans Grolant des Seitzen Sun
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| Zeugen: || her Ffritz Pfintzing
Geben am Sampstag vor sont Bartholomey tag des tzwelifpothen Nach Cristi
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gepurt Drewtzenhundert iar vnd in dem Drewvndnevntzigistem Jar (= 23.
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August 1393)
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Das Gericht bestätigt die Richtigkeit der Abschrift der Urkunde vom
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Geben am Sampstag vor sont Bartholomey tag des tzwelifpothen Nach Cristi gepurt Drewtzenhundert iar vnd in dem Drewvndnevntzigistem Jar (= 23. August 1393)
23.8.1393
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Das Gericht bestätigt die Richtigkeit der Abschrift der Urkunde vom 23.8.1393
Zeugen: her Seitz Ptintzing
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Geben am Montag vor sant Vrbans tag Nach Cristi gepurt viertzehenhundert
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StA Nürnberg St. Klara Urkunden 16
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Or. Pgt. ca. 35,16X20,4+2,0 cm
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Geben am Montag vor sant Vrbans tag Nach Cristi gepurt viertzehenhundert vnd in dem fünften Jar
Stadtsiegel von Nürnberg
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Or. Pgt. ca. 35,16X20,4+2,0 cm<br>
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Stadtsiegel von Nürnberg<br>

Aktuelle Version vom 7. Mai 2021, 14:07 Uhr

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


10


Geben in sant valentini tag Nach Cristi gepurt vierzehenhundert vnd in dem Fünften Jare

StA Nürnberg St. Klara Urkunden 13
Or. Pgt. ca. 3O,8X18,9+l,l cm
Stadtsiegel von Nürnberg

1405
Mai 18


Urkundenabschrift des Stadtgerichtes Nürnberg in der Streitsache eines dem Kloster St. Klara in Nürnberg zinspflichtigen Bauern in Neuses. Vor Götz Kratz, Ritter, Schultheiß, und den Schöffen der Stat czu Nürremberg erscheinen Cuntz Ledrer und Heintz Nenlaib von Newseße mit einer rechtsgültigen Urkunde des Gerichtes in Nürnberg und bitten wegen einer Streitsache um Abschrift.

Inhalt der inserierten Urkunde: Fridrich von Lawffenholtz, Schultheiß, und die Schöffen der Stat czu Nürenberg, bestätigen, daß Cunrad Redel (wohl besser: Rudolt) in Vollmacht des Seybats von Newseß die Margreth Ledrerin in Newseß vor Erhart dem Gerichtsschreiben verklagt hat, der in dieser Angelegenheit in Vertretung von Nyclas Coler Richter war. Seybot beschuldigt die Ledrer, sie (richtiger: er) habe über seinen Wasseronteil eine Brücke gebaut, die habe sie ihm zerstört und das Holz ins Wasser geworfen und es so in seinem Fluß beeinträchtigt. Er beantragt eine Tagfahrt mit Zeugenbefragung. Die Beschuldigte hingegen vertritt die Ansicht, daß dem Kläger an dieser Stelle keine Brücke zustehe. Auch sie besteht auf einer Tagfahrt. Der für die Tagfahrt als Vorsitzender benannte Paulus Katerpeck bekundet unter Eid, die Tagfahrt habe ergeben, daß Seybot wohl einen Nasseranteil habe, daß ihm aber keine Brücke zustehe. Diese Entscheidung wird durch die Ausstellung einer Urkunde durch das Gericht rechtskräftig.

Zeugen: her Ffritz Pfintzing
her Hans Grolant des Seitzen Sun

Geben am Sampstag vor sont Bartholomey tag des tzwelifpothen Nach Cristi gepurt Drewtzenhundert iar vnd in dem Drewvndnevntzigistem Jar (= 23. August 1393) Das Gericht bestätigt die Richtigkeit der Abschrift der Urkunde vom 23.8.1393

Zeugen: her Seitz Ptintzing
her Jacob Gralond

Geben am Montag vor sant Vrbans tag Nach Cristi gepurt viertzehenhundert vnd in dem fünften Jar

StA Nürnberg St. Klara Urkunden 16
Or. Pgt. ca. 35,16X20,4+2,0 cm
Stadtsiegel von Nürnberg