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Bekanntmachung | |||
1. An allen Häusern und öffentl. Gebäuden, auch Kirchen, sind weiße Fahnen zu hissen. | |||
2. Sämtliche Schuß- u. Stichwaffen u. Uniformen, Koppeln sind am Rathaus abzuliefern. | |||
3. Sämtliche versteckte Soldaten, Waffen-SS und SS, höhere polit. Parteifunktionäre bis mit zum Ogrm-Leiter [Ortsgruppenleiter] haben sich im Rathaus einzuliefern bzw. sind dorthin zu bringen. | |||
4. Es darf kein Schuß mehr fallen, sonst wird die Stadt durch die Luftwaffe dem Erdboden gleichgemacht! | |||
5. Diese Bedingungen müssen bis 10.45 erfüllt sein. | |||
Der Oberbürgermeister der Stadt Fürth i.Bay. | |||
Aktuelle Version vom 22. Mai 2025, 15:00 Uhr
Bildinformationen
| Datei:Bekanntmachung Kapitulation 1945.jpg | |||
|---|---|---|---|
| Genre | Fotografien, Historische Bilder, Historische Dokumente | ||
| Ereignis | Kapitulation von Fürth | ||
| Urheber | unbekannt | ||
| Quellangaben | US Armee 42. Inf. Div. Rainbow; Stadtarchiv Fürth | ||
| Dateiart | Bild | Dateityp | jpg |
| Erstellungsdatum | 19. April 1945 | ||
| Über Datum | 19. April 1945 | ||
| Lizenz | Bildlizenz-Stadtarchiv | ||
| Beschreibung | Handgeschriebene Bekanntmachung der Kapitulation durch den Komm. Oberbürgermeister Dr. Häupler vom 19. April 1945. | ||
| Dateiinfo (Bild-Unterschrift und Info-Box, automatisch erstellt) | Handgeschriebene Bekanntmachung der Kapitulation durch den Komm. Oberbürgermeister Dr. Häupler vom ... Handgeschriebene Bekanntmachung der Kapitulation durch den Komm. Oberbürgermeister Dr. Häupler vom 19. April 1945.<br>Urheber: unbekannt<br>Erstellungsdatum: 19. April 1945<br>Über Datum: 19. April 1945<br>Lizenz: Bildlizenz-Stadtarchiv | ||
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Lizenz
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Diese Datei wurde mit freundlicher Genehmigung des Stadtarchivs Fürth veröffentlicht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß sämtliche Bildrechte beim Stadtarchiv Fürth liegen und jegliche Nutzung dieses Werkes der Genehmigung des Rechteinhabers bedarf! |
Bekanntmachung 1. An allen Häusern und öffentl. Gebäuden, auch Kirchen, sind weiße Fahnen zu hissen. 2. Sämtliche Schuß- u. Stichwaffen u. Uniformen, Koppeln sind am Rathaus abzuliefern. 3. Sämtliche versteckte Soldaten, Waffen-SS und SS, höhere polit. Parteifunktionäre bis mit zum Ogrm-Leiter [Ortsgruppenleiter] haben sich im Rathaus einzuliefern bzw. sind dorthin zu bringen. 4. Es darf kein Schuß mehr fallen, sonst wird die Stadt durch die Luftwaffe dem Erdboden gleichgemacht! 5. Diese Bedingungen müssen bis 10.45 erfüllt sein. Der Oberbürgermeister der Stadt Fürth i.Bay.
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