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= Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918 =
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen.
Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''Dreiklassenwahlrecht''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand.
<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"</ref><br> Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das '''Verhältniswahlrecht''' wurde eingeführt.
Das Alter für das '''Aktive Wahlrecht''' - das Recht zu wählen - für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt.
Für das '''Passive Wahlrecht'''  - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - bleibt das Alter von 25 Jahren am Wahltag.
Voraussetzung für die jeweilige Wahl war eine eine mindestens einjährige Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich oder in Bayern, und in der Gemeinde, der Besitz der Bürgerrechte, kein Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds.


=Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918=
'''Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.'''<br>
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen.[5]
Das feudale Dreiklassenwahlrecht das von 1850 bis 1918 galt, und nur wohlhabenden Männern die Teilhabe an Wahlen zugestand war damit beendet.<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"</ref>
Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten.<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.</ref>  


''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden
[[Datei:Frauentag 1914 Heraus mit dem Frauenwahlrecht hellbau.jpg|thumb]]
sowie das Passives Wahlrecht - das Recht zu wählen zugestanden wird, wurde von Frauenverbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.''


Nach Monaten am 12. Januar 1919 findet die Bayerische Landtagswahl eine Woche später die Wahl zur deutschen Nationalversammlung statt.
Die Wahlberechtigten erhöhen sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November enorm.
Um deren Anzahl zu ermitteln gehen Mitarbeiter des Stadtmagistrats von Haus zu Haus um Wahllisten zu erstellen.
Diese entscheiden über die neue Anzahl der Wahllokale, das Bauamt wird beauftragt für die Bereitstellung der Wahlurnen in genügender
Anzahl zu sorgen. Die Wahlberechtigungen werden verschickt?
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen Wähler ist es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel mit Kuvert
einzuschätzen. Jedes Wahllokal benötigt einen Wahlvorsteher und entsprechende Stellvertreter.
Für das Auszählen der Wahlzettel müssen enorme Überstunden geleistet werden. Es ergibt sich eine enorme Kostensteigerung  für die der Magistrat alleine aufzukommen hat.


Für die Soldaten im Krieg gelten eigene Wahlregeln.
''Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten.
Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze.''


== Landtagswahl am 12. Januar 1919 ==
''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenvereinen und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.</ref>  
Während der Weimarer Republik besaßen erstmals alle männlichen und weiblichen bayerischen Staatsangehörigen über 20 Jahren das aktive und passive Wahlrecht. Für das passive Wahlrecht - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei als Kandidatin oder Kandidat aufstellen zu lassen war das Alter von 25 Jahren und ein mindestens einjähriger Aufenthalt in Bayern Voraussetzung.
Eine weitere Zugangsvoraussetzung für alle Wählenden war über die bürgerlichen Ehrenrechte zu verfügen. Der Landtag wurde durch allgemeine, gleiche, geheime und unmittelbare Wahl nach dem Verhältniswahlrecht gebildet.<ref>Wahlrecht (Weimarer Republik) - Historisches Lexikon Bayern</ref>
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26. Wahlkreis.


=== Wahlergebnisse ==
Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 fand die Bayerische Landtagswahl eine Woche später am 19.Januar 1919 die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt.<br>
'''Bayerische Volkspartei''' 34,99%
62 Sitz für Männer 4 Sitze für Frauen


1 * '''Amman, Ellen, geborene Sundström''' geb. am 01.07.1870 in Stockholm. gest. am 23.11.1932 in München. Sie ist in Stockholm aufgewachsen. Heiratet 1890 den deutschen Arzt Ottmar Ammann, mit dem Sie nach München übersiedelt. Beruf: Leiterin der der Sozialen Frauenschule des Katholischen Frauenbundes. Wohnort: München Konfession: katholisch
'''Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.'''  
* '''Mitgliedschaft im Landtag für 5 Wahlperioden von 1919 bis 23.11.1932''' Nach einer Rede im Landtag an des Folgen eines Hirnschlags gestorben. Nachfolger: Schmid, Karl
1895 ist sie die Mitbegründerin des '''"Marianischen Mädchenschutzvereins''', aus dem '''1897''' die '''katholische Bahnhofsmission''' '''in München''' hervorgeht. 1904 Gründerin der Zweigstelle des Katholischen Frauenbundes in München.1909 Initiative zum Aufbau der Sozialen und Caritativen Frauenschule (später Katholische Stiftungshochschule deren Leiterin sie bis 1925 ist. 1911 Mitbegründerin des bayerischen Landesverbands des Katholischen Frauenbundes. 1914 - 1918 während des Ersten Weltkriegs gemeinsam mit Luise Kiesselbach für die soziale Kriegshilfe in München zuständig.
'''1923 Mitinitiatorin zur Niederschlagung des Hitler Putsches'''<br>


== Wahlvorbereitungen nach dem Reichstagswahlgesetz das  am 30.November 1918 in Kraft trat ==
Mitarbeiter des Magistrats gingen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln.
Es wurden 65 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wurde mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt.
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft war es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entschied man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreiswahl unterscheiden zu können.
Jedes der 65 Wahllokale benötigt einen Wahlvorsteher mit drei Stellvertretern.
'''Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammen setzte. Weshalb neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt wurden.'''
Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.<br>
[[Datei:C7 I GR 98 3.jpg|thumb|left]]
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 8, (2).jpg|thumb|right]]
Regelung für Soldaten Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung Bild Stadtarchiv AR 27/8


2 *'''Eberle, Aloisia''' geb. am 22.04.1889 in Scharfenstein/Sachsen. gest. unbekannt. Beruf: Weberin Sekretärin des Verbandes süddeutscher katholischer Arbeiterinnen-Vereine in München. Wohnort: München Konfession: katholisch bis 1924
''Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel mussten Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden. Es mussten weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Die Kosten für die Wahlen waren deutlich höher als bei früheren Wahlen.  
* '''Mitgliedschaft im Landtag für 2 Wahlperioden von 1919 bis 1924'''
Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach und das Reichsamt für Statistik standen Reiterboten zur Verfügung.
Sie ist Weberin, Schriftführerin des katholischen Arbeiterinnenvereins in Kottern bei Kempten, Sekretärin des Verbands süddeutscher katholischer Arbeiterinnen-Vereinein München. 1918/19 Provisorischer Nationalrat (Ortskartell der christlichen Gewerkschaften Münchens und Bezirksverband der katholischen Arbeiter- und Arbeiterinnenvereine Münchens).<br>
Das Telegraphenamt wurde um Freihaltung für Übermittlungskapazitäten gebeten.
Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Magistrat aufzukommen.''<Ref>Stadtarchiv Fürth</ref>


==Entmündigungen und vorläufige Vormundschaften Bekanntmachung Staatsministerium der Justiz==
Das Staatsministerium der Justiz veröffentlichte am 31. Dezember 1918 folgende Bekanntmachung über ''die Mitteilung von Entmündigungen und vorläufigen Vormundschaften die Aufstellung der Wählerlisten betreffend'' [[Datei:C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg|thumb|right]]Nach § 4 der Verordnung vom 30. November 1910 über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung und nach §2 der Wahlordnung für den neuen Bayerischen Landtag vom 07. Dezember sind Personen die entmündigt sind oder unter vorläufiger Vormundschaft stehen vom Wahlrecht ausgeschlossen.
''Es ist, namentlich angesichts der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen und an die Personen im Alter von 20 bis 25 Jahren geboten, Vorsorge zu treffen, dass die Gemeindebehörden von diesen Tatsachen für die Erstellung der Wählerlisten vollständig und rechtzeitig Kenntnis erhalten.''


3 *'''Gebsattel, Maria Freifrau von ''' geb. am 05.12.1885 in Bamberg, gest. am 03.11.1958 in Altötting. Beruf: Lehrerin, Wohnort: Augsburg, Konfession: katholisch
= Landtagswahl am 12. Januar 1919 =
* '''Mitgliedschaft im Landtag 03.07.1919 (als Nachfolgerin des ausgetretenen Abgeordneten Pechmann, Wilhelm Freiherr von) für 2 Wahlperioden bis 1924'''
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht.
Höhere Mädchenschule in Augsburg, München, Bamberg und Berlin. 1903 Examen als Französischlehrerin in Erlangen. Ab 1906 Besuch der Kollmorgen`schen Lehranstalt in Berlin. 1910 Lehramtsprüfung mit Befähigung zur Lehrerin an mittleren und höheren Mädchenschulen in Berlin. 1912 - 1914 Lehrerin an der Vorschule "Institut der Englischen Fräulein" in Augsburg. Mitglied des Elisabethenvereins. Leiterin des Caritasbüros in Nürnberg. 1917 Umzug nach Würzburg. Ernennung zur Diözesanpräsidentin der katholischen weiblichen Jugendvereine der Diözese Würzburg. Mitglied des Bayerischen Landesverband des Katholischen Deutschen Frauenbundes. Leiterin Caritas Büro in Nürnberg.
* '''1921 Fachberaterin für das weibliche Schulwesen im Bayerischen Staatministerium für Unterricht und Kultus.''' Regierungsrätin, 1933 Oberregierungsrätin.<br>
'''Mai 1933 aufgrund des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Beamtentums" in den Ruhestand versetzt.'''<br>


'''Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis''', in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>
4 *'''Schmitt, Therese'''geb. am 31.01.1877 in Ludwigshafen a.Rhein, gest. 17.08.1949 in Ludwigshafen a.Rhein. Beruf: Zweigverbandsvorsitzende, Wohnort: Ludwigshafen a.Rhein, Konfession: katholisch.
* '''Mitgliedschaft im Landtag 1 Wahlperiode von 1919 bis 1920'''<br>


''Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkomisare vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen mussten infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt anhand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst unbearbeitetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.''<br>
<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref>
== Wahlergebnisse in Fürth ==
{| class="wikitable"
| Partei                                || Gültige Stimmen  || in Prozent
|-
| Bayerische Volkspartei                || 2.126            || 4,6 %
|-
| Sozialdemokratischen Partei Bayerns    || 26.530            || 57,4 %
|-
| Deutschen Volkspartei                  || 11.198            || 24,2 %
|-
| Bayerischer Bauernverbund              ||      3            || 0,01 %
|-
| Nat.l. Partei u. Bayer. Mittelpartei  ||  2.714            ||  5,9 %
|-
| Unabhängige sozialdemokratische Partei ||  3.047            ||  6,5%
|-
| Mittelstandspartei                    ||      0            ||  0 %
|-
| Bund der Berufs-Unteroffiziere Bayerns ||    595            || 1,8 %
|}<br>


'''Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)''' 33,00%
61 Sitz für Männer 2 Sitze für Frauen


1 * '''Maurer, Emilie''' geb. am 09.09.1863 in
== Wahlergebnisse für die Regierungsbezirke Ober- Mittel und Unterfranken ==
3 Sitze für Männer 0 Sitze für Frauen, gest. 17.12.1924 in München. Beruf: Hausfrau, Wohnort: München, Konfession: keine Angabe
'''Wahlvorschlag der Bayerischen Volkspartei'''  
* '''Mitgliedschaft im Landtag für 1 Wahlperiode von 1919 bis 1920'''<br>
108 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen
Sie ist unter ärmlichsten Bedingungen als Gänse- und Ziegenhüterin im Fichtelgebirge aufgewachsen. Kindermädchen in München, Lehre als Damenschneiderin und Fortbildungsschule in München, bis 1911 als Damenschneiderin tätig. Bereits zu Zeiten des Sozialistengesetzes (vor 1890) agitatorisch tätig. Mitbegründerin des Arbeiterinnenbildungsvereins und des Hausangestellten-Verbands in München. Vorsitzende des sozialdemokratischen Frauenvereins in München.
1918/1919 Provisorischen Nationalrat (Sozialdemokratischer Frauenverein München)


2 * Deffner, Aurelie geb. Wagner, geb. am 09.12.1881 in , gest. am 29.06.1959 in Augsburg Beruf: Textilarbeiterin, Wohnort: Kempten, Konfession: katholisch, später konfessionslos.
'''Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Bayerns'''<br>
* '''Mitgliedschaft im Landtag für 1 Wahlperiode von 1919 bis 06.06.1920'''<br>
93  Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen
Abschluss der Volksschule, seit 1897 Tätigkeit in der Mechanischen Baumwollspinnerei in Augsburg, 1901 Beitritt zu neu gegründeten "Bildungsverein für Frauen und Mädchen", starkes Engagement im Bereich der Mädchen- und Frauenbildung, Übernahme verschiedener politischer Ämter, Organisation von Versammlungen und Leseabenden, 1910 Umzug der Familie nach Kempten, seit 1910 als Textilarbeiterin in Kempten Allgäu tätig, Ende 1919 Rückkehr der Familie nach
Augsburg.<br>


'''Wahlvorschlag der Deutschen Volkspartei'''<br>
57  Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 2 Männer 0 Frauen


'''Deutsche Demokratische Partei (DDP)''' 14%
'''Wahlvorschlag des Bayerischen Bauernbundes'''<br>
25 Sitze für Männer 2 Sitze für Frauen
58  Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann  0 Frauen


1* Günther, Käthe, geb. am 11.01.1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. am 09.10.1933 in Rothenburg o.d.Tauber. Beuf: Bezirksoberlehrerin, Wohnort Nürnberg, Konfession: evangelisch
'''Wahlvorschlag der Nationalliberalen Partei in Bayern und der Bayerischen Mittelpartei'''<br>
* '''Mitgliedschaft im Landtag für 2 Wahlperiode von 1919 bis 19.09.2024'''  
22  Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen
Sie war im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes tätig.
Ab 15.07.1920 war Sie als 3. Schriftführerin im Präsidium des Landtags.


2* Kempf, Rosa, geb. in Birnbach/Ndb. am 08.02.1874, gest. am 02.1948 mehr ist nicht bekannt
'''Wahlvorschlag der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei'''<br>
Beruf: Volksschullehrerin, Wohnort München, Konfession, Keine Angabe
50  Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen
Hauptverband der bayerischen Frauenvereine in dem Provisorischer Nationalrat von 1918 - 1919
* '''Mitgliedschaft im Landtag für 1 Wahlperiode von 1919 - 1920'''<br>
* '''Mitglied des Provisorischen Nationlrats (Hauptverband der bayerischen Frauenvereine)'''
Ausbildung zur Volksschullehrerin, anschließend in verschiedenen Dörfern ab 1900 in München tätig. 1904 Abitur, ab 1905 Studium der Philosophie und der Staatswissenschaften an der Universität München.
1911 Promotion bei Lujo von Brentano (Dissertation: "Das Leben der jungen Fabrikmädchen in München. Die soziale und wirtschaftliche Lage ihrer Familie, ihr Berufsleben und ihre persönlichen Verhältnisse. Nach statistischen Erhebungen dargestellt an der Lage von 270 Fabrikarbeiterinnen im Alter von 14-18 Jahren"
1913Leiterin des Frauenseminars für Soziale Berufsarbeit in FRaunkfurt am Main. Hebst 1918 Rückkehr nach München,
'''Vorstandsmitglied des Deutschen Reichsverbands für Frauenstimmrecht.'''
Mitglied des Ständigen Ausschusses für Arbeiterinneninteressen, Zentrale der deutschen Landfrauen.


'''Wahlvorschlag der Mittelstandspartei'''<br>
10  Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen
'''Wahlvorschlag des Bundes der Berufs-Unteroffiziere Bayerns'''<br>
4  Männer, gewählte Abgeordnete 0 Männer
'''Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei'''<br>
5  Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen
'''Gesamtergebnis der Landtagwahlen'''<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Bayerischen_Landtags_(Weimarer_Republik,_1._Wahlperiode)</ref>
== Die erste Abgeordnete aus Franken ==
Käthe Günther geb. am 11.Januar 1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.Oktober 1933
Wurde im Januar 1919 für die DDP Deutsche Demokratische Partei als eine der ersten Frauen in den Bayerischen Landtag gewählt.
Die erste Abgeordnete aus Franken war für zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 Mitglied des Bayerischen Landtags. Sie war Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss. Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Bayerischen_Landtags_(Weimarer_Republik,_1._Wahlperiode)</ref>
= Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 =
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|thumb|left]]
Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der Rat der Volksbeauftragten ....dem auch 2 Frauen angehörten  ....durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht.
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht.
Voraussetzung für das Passive Wahlrecht war die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte zu sein.
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis<br>
<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref>
<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 888</ref>
''Die Wahlberechtigten und Wähler innerhalb der 4 bayerischen Wahlkreise nach Geschlecht und Alter''<br>
''die an der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung in Bayern teilgenommen haben''
{| class="wikitable"
!                  !! Insgesamt  !! M. 20 J.  !! W. 20 J. !! M. 21-25 J. !! W. 21-25 J. !! M. 25 J. u. m. !! W. 25 J. u. m. !!
|-
| Wahlberechtigte  || 1.367.465      || 17.776    || 20.914  || 78.626      || 102.691    || 532.435        || 615.023        ||
|-
| Wähler          || 1.143.866      || 10.673    || 18.150  || 55.704      || 87.043      || 464.115        || 508.181        || 
|-
| Prozent          || 83,6          || 60,0      || 86,3    || 70,8        || 84,8        || 87,2            || 82,6          ||
|}
== Wahlergebnisse der 4 bayerischen Wahlkreise ==
<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252</ref>
'''A. Wahlvorschlag "Dr. Braun" Sozialdemokratische Partei'''<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 886-887</ref>
15 Männer 1 Frau '''Platz 6 Grünberg Helene, Arbeitersekretärin in Nürnberg'''<br>
Gewählte Abgeordnete, 5 Männer 0 Frauen '''aus Fürth Vogel Johann Parteisekretär'''
'''B. Wahlvorschlag "Simon" Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''<br>
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen
'''C. Wahlvorschlag "Weiß" Deutsche Volkspartei'''<br>
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 3 Männer 0 Frauen
'''D. Wahlvorschlag "Tremmel"'''<br>
14 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 5 Männer 0 Frauen
'''E. Wahlvorschlag "Weilnböck"'''<br>
14 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen<br>
'''Gesamtergebnis der Wahl zur deutschen Nationalversammlung '''


''' (BBB)''' 9,1%
16 Sitze für Männer 0 Sitze für Frauen




'''(DNVP+DVP)''' 5,8%
9 Sitze für Männer 0 Sitze für Frauen


''' (USDP)''' 2,5%
3 Sitze für Männer 0 Sitze für Frauen


== Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 ==
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26. Wahlkreis
Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.
    a) Das 20. Lebensjahr  vollendet haben,
    b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen
    c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen
    d) Der Reichsjustiz bittet darum darauf zu achten, dass keine entmündigten Frauen zur Wahl zugelassen sind.


Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt wie viele Frauen wählen gehen und sich als Kandidatin zur Wahl stellen werden.
Es wird eine rasche Übermittlung an das Reichsamt für Statistik erwartet.
Das politische Interesse an dem Ausgang dieser Wahl ist sehr groß.
''Eine Auswertung des Wahlgeschehens mit weiblicher Beteiligung und jüngerem Wahlalter ergeben sich aus der Auswertung''
''der Anlagen A bis D die verpflichtend auszufüllen sind.''[[Datei:C7 I GR 98 3 Stadtarchiv Nürnberg Anlage A.jpg|thumb|left]] [[Datei:C7 I GR 98 5 Stadtarchiv Nürnberg Anlage B.jpg|thumb|right]]


Die Wahlvorsteher erhalten eine Anleitung zur Berichterstattung über das Ergebnis der Wahlen zur deutschen Nationalversammlung. 


Regelung für Soldaten


Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung
Bild Stadtarchiv AR 27/8


=== Wahlergebnisse ===
Wahlhelfer sind Tag und Nacht mit auszählen beschäftigt. Es müssen weitere Hilfskräfte eingestellt und Überstunden gemacht und bezahlt werden. Die Kosten für die Wahl sind deutlich höher als bei früheren Wahlen.
Wahlbeteiligung Männlich Weiblich


[[Datei:Stadtarchiv Fürth AR 27 8, (2) Meldung über die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Alter.jpg]]


.....Prozent Fürther und ......Prozent Fürtherinnen haben ihr Wahlrecht angenommen.


=== Übermittlung der Wahlergebnisse ===




=== Frauenpolitische Themen im Reichstag ===
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, nach den Reichstagswahlen von 1919, waren 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, die sie bereits zuvor über ihre Frauenverbände oder Parteien hatten durchsetzen wollen. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).


Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]
'''Gesamtergebnis der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung'''<br>
Gewählte Abgeordnete
'''423 Männer 37Frauen'''<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919</ref>


=== Die erste Abgeordnete aus Franken ===
Im November 1919 wurde '''Helene Grünberg''' als eine der ersten weiblichen Abgeordneten im Nachrückverfahren Mitglied der Weimarer Nationalversammlung aus dem Wahlkreis Franken.
Helene Grünberg wurde am am 28. Juni 1874 in Berlin als Tochter eines Berliner Restaurateurs geborenen. Nach dem Besuch der Volkschule absolvierte Sie eine handwerkliche Ausbildung zur Schneiderin. In den 1890 Jahren trat Sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. 1896 wurde Sie Mitglied der Gewerkschaftsbewegung in der sie sich stark dem Thema Dienstmädchen, Wasch -und Putzfrauen annahm.
In der SPD engagierte Grünberg sich vor allem in der sozialdemokratischen Frauenbewegung. In dieser zählte sie zu den ersten Frauen, die in Deutschen Reich öffentlich als politische Rednerinnen auftraten. Helene Grünberg starb in Nürnberg am 07.Juli 1928 durch Freitod.


== Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919 ==
=== Frauenpolitische Themen im Reichstag ===
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben.
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, waren nach den Reichstagswahlen von 1919, 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[
Bekanntmachung: Fürther Zeitung vom 17.Mai 1919
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, für die sie sich bereits zuvor in Frauenvereinen, Frauenverbänden und Parteien eingesetzt hatten. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).
Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth findet zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl sind 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wähle.
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]<br>


== Wer ist zur Gemeindewahl zugelassen ==
= Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919 =  
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. Bekanntmachung in der Fürther Zeitung vom 17.Mai 1919<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
Das selbe gilt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in der Wählerliste aufgenommen sind.<br>
Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth fand zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl waren 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wählen.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt wurden, mussten innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Das selbe galt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in der Wählerliste aufgenommen waren.<br>
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<br>
'''Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage (15 Juni 1919)'''
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Die bayerische Staatsangehörigkeit besaßen, mindestens ein halbes Jahr in Fürth b.z.w. in Mittelfanken wohnten. Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhielten. Es gab für Sie auch die Möglichkeit in den Kasernen zu wählen wenn sie in die Wählerliste in Ihrer Heimatgemeinde Fürth aufgenommen waren.  Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht.
    a) Das 20. Lebensjahr vollendet haben,
Voraussetzung für das Passive Wahlrecht war die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte zu sein.  
    b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen
 
    c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen
Es wurden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählten nicht in getrennten Räumlichkeiten.
    d) Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhalten.
Das Wahlrecht kann von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
    e) Für Militärpersonen können in den Kasernen wählen wenn sie in die Wählerliste in der Heimatgemeinde aufgenommen sind.
Es werden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählen nicht in getrennten Räumlichkeiten.
Das Wahlrecht kann von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden.


Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete finden am Wahltag den 15. Juni 1919 im städtischen Krankenhaus vorm. 10 - nachm. 1 Uhr, im Lazarett Schwabacher Schule nachm. 1 - 2 Uhr, im israelitischen Hospital nachm. 1/2 3 - 4 Uhr, im Versorgungshaus nachm. 4 - 6 Uhr und im Nathanstift vorm. 9 - 10 Uhr die Wahlen in einem von der Anstaltsleitung bestimmten abgesonderten Raum statt.
''Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete finden am Wahltag den 15. Juni 1919 im städtischen Krankenhaus Vormittag Früh ab 10 bis Nachmittag um 1, im Lazarett Schwabacher Schule am Nachmittag von 1 bis 2, im Israelitischen Hospital am Nachmittag von 1/2 3 bis 4, im Versorgungshaus von Nachmittag 4 - 6 und im Nathanstift Vormittag von 9 - 10 die Wahlen in einem von der Anstaltsleitung bestimmten abgesonderten Raum statt.'' Wahlbezirk 63.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>


Für jeden Stimmbezirk wird 1 Wahlboote benötigt. Weshalb Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden können.  
Für jeden Stimmbezirk wird 1 Wahlboote benötigt. Weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden können.  
           
Für die Wahl der Stadträte mussten die Listen mit den Wahlvorschläge rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss eingereicht und für gültig erklärt werden.
{| class="wikitable"
''Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden waren. Sie konnten sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im Ganzen entscheiden. Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben wurden ungültig. Als gewählt galten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufielen. Die nicht gewählten Bewerber galten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.''<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
|-
! Wahlberechtigte !! Frauen !! Männer
|-
|                || 21.274 || 17.365
|}


== Wahlvorbereitung ==  
== Wahlergebnisse ==  
Für die Wahl der Stadträte sind die untenstehenden Wahlvorschläge rechtzeitig bei Gemeindewahlausschuss einzureichen und für gültig zu erklären.
'''Wahlkreis Fürth'''
''Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden sind. Sie können sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im ganzen entscheiden.'' Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben werden sind ungültig. Als gewählt gelten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag soviele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufallen. Die nicht gewählten Bewerber gelten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.
*Wahlberechtigte Personen   21.274 Frauen 17.365 Männer
*Personen die gewählt haben 14.950 Frauen 13.028 Männer
*Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen
*Wahlbeteiligung in Prozent


== Wahlvorschläge ==
'''Kennwort Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''<br>
Für die Wahl der Stadträte
Wahlvorschlag 5 Frauen 55 Männer
===Kennwort Unabhängige Sozialdemokratische Partei===
* Platz 21 Gramp Anna, Hausfrau, 29 Jahre, Schwandstraße 2/p
5 Frauen und 55 Männer
* Platz 26 Schiller Elise, Hausfrau, 47 Jahre, Theresienstr. 24/2
* Platz 21 Gramp Anna, Hausfrau, 29 Jahre, Schwandstraße 2/p
* Platz 28 Reiss Elise, Arbeiterin, 31 Jahre, Erlangerstraße 17/2
* Platz 26 Schiller Elise, Hausfrau, 47 Jahre, Theresienstraße 24/2
* Platz 32 Hannebaum Elise, Arbeiterein, 36Jahre, Kadolzburgerstr.
* Platz 28 Reiss Elise, Arbeiterin, 31 Jahre, Erlangerstraße 17/2
* Platz 55 Fischer Magdalena, Arbeiterin, 35 Jahre, Kaiserstr.97/3
* Platz 32 Hannebaum Elise, Arbeiterein, 36 Jahre, Kadolzburgerstraße
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 0 Frauen und 10 Männer''
* Platz 55 Fischer Magdalena, Arbeiterin, 35 Jahre, Kaiserstraße 97/3
Gewählt wurden<br>
0 Frauen und 10 Männer
*1.  Peter Koch Gewerkschaftsbeamter
*2. Julius Haller, Uhrmacher
*3. Michael Dirscherl, Gewerkschaftssekretär
*4. Adam Rauh, Metallschlägermeister
*5. Anton Kaltenhäusser, Prokurist
*6. Simon Kraus, Parteisekretär
*7. Hans Fischer, Glasarbeiter
*8. Karl Vogt, Mechaniker
*9. Michael Ehbauer, Magazinier
*10. Johann Seger, Handlungsgehilfe


===Kennwort Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn===
'''Kennwort Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn'''<br>
4 Frauen und 34 Männer
Wahlvorschlag 4 Frauen 34 Männer
* Platz 7  Reichler Karolina, 65 Jahre, Hausfrau, Baldstraße 6
* Platz 7  Reichler Karolina, 65 Jahre, Hausfrau, Baldstraße 6
* Platz 13 Hölzl Else, 28 Jahre, Ingenieursgattin, Schwabacherstraße 40
* Platz 13 Hölzl Else, 28 Jahre, Ingenieursgattin, Schwabacherstr. 40
* Platz17 Zacher Margr., 38 Jahre, Arbeiterin, Markgrafeng. 5
* Platz17 Zacher Margr., 38 Jahre, Arbeiterin, Markgrafeng. 5
* Platz 22 Klaiber Therese, 46 Jahre, Lehrerin, Vacherstraße
* Platz 22 Klaiber Therese, 46 Jahre, Lehrerin, Vacherstraße
Gewählt wurden<br>
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 14 Männer 2 Frauen''
2 Frauen und 12 Männer
*7. '''Karoline Reichler, Hausfrau'''
*1. Georg Zorn, Parteisekretär
*2. Hans Schmidt, Rendant
*3. Christian Hader, Lehrer
*4. Karl Zöllner, Gewerschaftsbeamter
*5. Friedrich Scherzer, Arbeitersekretär
*6. Heinrich Burghart, städt. Berufsvormund
*7. '''Karoline Reichler, Hausfrau'''
*8. Georg Pförtner, Schreinermeister
*9. Leo Bergmann, Privatier,7
*10. Friedrich Mayer, Schreiner
*11. Hans Rupprecht, Schreiner,
*12. Georg Köpplinger, Bezirksleiter14 Michael Hofmann, Privatier
*13. '''Else Hölzl, Ingenieursgattin'''
*13. '''Else Hölzl, Ingenieursgattin'''
*14. Michael Hofmann, Privatier


===Kennwort „Fürs Volk“===
'''Kennwort „Fürs Volk“'''<br>
5 Frauen und 33 Männer
Wahlvorschlag 5 Frauen 33 Männer
* Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
* Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
* Platz 16 Emmy Humbser, 41 Jahre, Privatiere, Hemplatz 1, D.D.P.
* Platz 16 Emmy Humbser, 41 Jahre, Privatiere, Hemplatz 1, D.D.P.
Zeile 219: Zeile 229:
* Platz 26 Frida Kalb, 46 Jahre, Papparbeiterin, Schwabacher. 26, Mittel-Partei
* Platz 26 Frida Kalb, 46 Jahre, Papparbeiterin, Schwabacher. 26, Mittel-Partei
* Platz 31 Anna Löwengart, 42 Jahre, Kaufmann-Gattin, Königsw. Str. 46, D.D.P.
* Platz 31 Anna Löwengart, 42 Jahre, Kaufmann-Gattin, Königsw. Str. 46, D.D.P.
Gewählt wurden<br>
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 10 Männer 1 Frau''
1 Frau und 9 Männer
* Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
*1. Leonhard Helmreich, Bäckermeister
*2. Dr. Friedrich Morgenstern Fabrikant
*3. Leonhard Meerwald, Oberlehrer
*4. Heinrich Wachter, Professor
*5. Heinrich Bauer, Vorsitzender des Kaufmännischen Gewerkschaftsbundes
*6. '''Luise Erdmann, Kaufmannsgattin'''
*7. Gustav Würth, Diakon und Hausvater
*8. Karl Hirschmann Bankdirektor
*9. Thomas Segitz Baumeister
*10. Adam Schildknecht, Metzgermeister


===Kennwort Reichel-Hein===
'''Kennwort Reichel-Hein'''<br>
0 Frauen und 60 Männer  
Wahlvorschlag 0 Frauen 60 Männer
Gewählt wurden<br>
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 3 Männer 0 Frauen''
*1. Balthasar Reichel, Privatier, U.D.P.B.
*2. Ludwig Hein, Lakierer, B.V.P.
*3. J.Christian Bauer U.D.P.B.


===Kennwort Beamtenliste===
'''Kennwort Beamtenliste'''<br>
1 Frau und 14 Männer
Wahlvorschlag 1 Frau 14 Männer
* Platz 9 Luise Roth, Postassistentin, 35 Jahre, Maxstraße 2 I
* Platz 9 Luise Roth, Postassistentin, 35 Jahre, Maxstraße 2 I
Gewählt wurden<br>
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 1 Mann 0 Frauen''
0 Frauen und 1 Männer


===Kennwort Treu Fürth===
'''Kennwort Treu Fürth'''<br>
1 Frauen und 39 Männer
Wahlvorschlag 1 Frau 39 Männer
Gewählt wurden<br>  
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 2 Männer 0 Frauen''
0 Frauen und 2 Männer
*1.Johann Leonhard Heid, Mechanikermeister
*2.Paul Fronmülller Stadtpfarrer


== Wahlergebnisse ==


Bereits einen Tag nach der Wahl Montag 16.Juni 1919 findet nachmittags um 4 Uhr im Sitzungssaal Zimmer Nr. 36 des Rathauses die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl statt.
Bereits einen Tag nach der Wahl Montag 16.Juni 1919 findet nachmittags um 4 Uhr im Sitzungssaal Zimmer Nr. 36 des Rathauses die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl statt.
Am Dienstag, den 17.Juni 1919 nachmittags um 4 Uhr erfolgt im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 36 des Rathauses, die Erklärung der  
Am Dienstag, den 17.Juni 1919 nachmittags um 4 Uhr erfolgt im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 36 des Rathauses, die Erklärung der Gewählten über die Annahme zur Wahl.  
Gewählten über die Annahme zur Wahl.  
 
'''Die ersten 3 Stadträtinnen<br>
''Karoline Reichler, Hausfrau''    "Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn"<br>
''Else Hölzl, Ingenieursgattin''  "Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn"<br>
''Luise Erdmann, Kaufmannsgattin'' „Fürs Volk“<br>
'''ziehen in den Gemeinderat ein.'''
 
{| class="wikitable"
|-
! Abstimmungen    !! Frauen !! Männer
|-
|                || 14.950 || 13.028
|}   
Wahlalter 25 Jahre?
 
== Bilder ==
[[Datei:C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg|thumb|right]]
 
 
<gallery>
Datei:C7 I GR 98 6 Hilfsliste B.jpg|
Datei:C7 I GR 98 5 Hilfszettel D.jpg|
Datei:C7 I GR 98 3 Hilfszettel A.jpg|
</gallery>
 
 
 
 


Wikipedia
= Bilder =
1 Gertrud Bäumer: Das Recht der Frau in der beruflichen Interessenvertretung. Zeitschrift für Politik 1910, S. 599–607.
2 Andreas Braune: Die Parteien und das Frauenwahlrecht im Kaiserreich. 12. November 2018.
4 Julia Paulus: 19. Januar 1919 - Erstmaliges aktives und passives Wahlrecht für Frauen in Deutschland Internet-Portal „Westfälische Geschichte“, abgerufen am 30. August 2021.
5 An das deutsche Volk! Aufruf vom 12. November 1918.
13 Gesetz über die Zulassung von Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege vom 11. Juli 1922, RGBl. S. 573
14 Annelies Kohleiss: Frauen in und vor der Justiz: Der lange Weg zu den Berufen der Rechtspflege. KritV 1988, S. 115–127.
15 Hausarbeitgesetz vom 30. Juni 1923.
16 Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft. Vom 16. Juli 1927.
17 Thyra Veyder-Malberg: 16. Juli 1927: Reichstag ratifiziert Washingtoner Übereinkommen. Die Geschichte des Mutterschutzes in Deutschland MDR, 8. März 2021.
18 Gertrud Bäumer: Das Recht der Frau in der beruflichen Interessenvertretung. Zeitschrift für Politik 1910, S. 599–607.
19 Barbara von Hindenburg: Die Auswirkungen des Frauenwahlrechts in der Weimarer Republik. 12. November 2018.


= Quellen =
= Quellen =

Aktuelle Version vom 7. Dezember 2025, 20:41 Uhr

Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918

Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen. Von 1850 bis 1918 galt das feudale Dreiklassenwahlrecht das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand. [1]
Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das Verhältniswahlrecht wurde eingeführt. Das Alter für das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen - für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt. Für das Passive Wahlrecht - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - bleibt das Alter von 25 Jahren am Wahltag. Voraussetzung für die jeweilige Wahl war eine eine mindestens einjährige Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich oder in Bayern, und in der Gemeinde, der Besitz der Bürgerrechte, kein Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds.

Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.

Frauentag 1914 Heraus mit dem Frauenwahlrecht hellbau.jpg


Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten. Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze.

Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenvereinen und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.[2]

Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 fand die Bayerische Landtagswahl eine Woche später am 19.Januar 1919 die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt.

Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.

Wahlvorbereitungen nach dem Reichstagswahlgesetz das am 30.November 1918 in Kraft trat

Mitarbeiter des Magistrats gingen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln. Es wurden 65 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wurde mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt. Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft war es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entschied man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreiswahl unterscheiden zu können. Jedes der 65 Wahllokale benötigt einen Wahlvorsteher mit drei Stellvertretern. Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammen setzte. Weshalb neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt wurden. Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.

C7 I GR 98 3.jpg
Stadtarchiv Fürth, AR 27 8, (2).jpg

Regelung für Soldaten Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung Bild Stadtarchiv AR 27/8

Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel mussten Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden. Es mussten weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Die Kosten für die Wahlen waren deutlich höher als bei früheren Wahlen. Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach und das Reichsamt für Statistik standen Reiterboten zur Verfügung. Das Telegraphenamt wurde um Freihaltung für Übermittlungskapazitäten gebeten. Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Magistrat aufzukommen.[3]

Entmündigungen und vorläufige Vormundschaften Bekanntmachung Staatsministerium der Justiz

Das Staatsministerium der Justiz veröffentlichte am 31. Dezember 1918 folgende Bekanntmachung über die Mitteilung von Entmündigungen und vorläufigen Vormundschaften die Aufstellung der Wählerlisten betreffend

C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg

Nach § 4 der Verordnung vom 30. November 1910 über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung und nach §2 der Wahlordnung für den neuen Bayerischen Landtag vom 07. Dezember sind Personen die entmündigt sind oder unter vorläufiger Vormundschaft stehen vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Es ist, namentlich angesichts der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen und an die Personen im Alter von 20 bis 25 Jahren geboten, Vorsorge zu treffen, dass die Gemeindebehörden von diesen Tatsachen für die Erstellung der Wählerlisten vollständig und rechtzeitig Kenntnis erhalten.

Landtagswahl am 12. Januar 1919

Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht.

Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.[4]

Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkomisare vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen mussten infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt anhand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst unbearbeitetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.
[5]

Wahlergebnisse in Fürth

Partei Gültige Stimmen in Prozent
Bayerische Volkspartei 2.126 4,6 %
Sozialdemokratischen Partei Bayerns 26.530 57,4 %
Deutschen Volkspartei 11.198 24,2 %
Bayerischer Bauernverbund 3 0,01 %
Nat.l. Partei u. Bayer. Mittelpartei 2.714 5,9 %
Unabhängige sozialdemokratische Partei 3.047 6,5%
Mittelstandspartei 0 0 %
Bund der Berufs-Unteroffiziere Bayerns 595 1,8 %



Wahlergebnisse für die Regierungsbezirke Ober- Mittel und Unterfranken

Wahlvorschlag der Bayerischen Volkspartei 108 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen

Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Bayerns
93 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen

Wahlvorschlag der Deutschen Volkspartei
57 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 2 Männer 0 Frauen

Wahlvorschlag des Bayerischen Bauernbundes
58 Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen

Wahlvorschlag der Nationalliberalen Partei in Bayern und der Bayerischen Mittelpartei
22 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen

Wahlvorschlag der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei
50 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen

Wahlvorschlag der Mittelstandspartei
10 Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen

Wahlvorschlag des Bundes der Berufs-Unteroffiziere Bayerns
4 Männer, gewählte Abgeordnete 0 Männer

Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei
5 Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen

Gesamtergebnis der Landtagwahlen[6]


Die erste Abgeordnete aus Franken

Käthe Günther geb. am 11.Januar 1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.Oktober 1933 Wurde im Januar 1919 für die DDP Deutsche Demokratische Partei als eine der ersten Frauen in den Bayerischen Landtag gewählt. Die erste Abgeordnete aus Franken war für zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 Mitglied des Bayerischen Landtags. Sie war Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss. Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig.[7]


Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919

Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg

Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der Rat der Volksbeauftragten ....dem auch 2 Frauen angehörten ....durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht. Voraussetzung für das Passive Wahlrecht war die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte zu sein. Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis
[8]


[9]

Die Wahlberechtigten und Wähler innerhalb der 4 bayerischen Wahlkreise nach Geschlecht und Alter
die an der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung in Bayern teilgenommen haben

Insgesamt M. 20 J. W. 20 J. M. 21-25 J. W. 21-25 J. M. 25 J. u. m. W. 25 J. u. m.
Wahlberechtigte 1.367.465 17.776 20.914 78.626 102.691 532.435 615.023
Wähler 1.143.866 10.673 18.150 55.704 87.043 464.115 508.181
Prozent 83,6 60,0 86,3 70,8 84,8 87,2 82,6

Wahlergebnisse der 4 bayerischen Wahlkreise


[10] A. Wahlvorschlag "Dr. Braun" Sozialdemokratische Partei
[11] 15 Männer 1 Frau Platz 6 Grünberg Helene, Arbeitersekretärin in Nürnberg
Gewählte Abgeordnete, 5 Männer 0 Frauen aus Fürth Vogel Johann Parteisekretär

B. Wahlvorschlag "Simon" Unabhängige Sozialdemokratische Partei
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen

C. Wahlvorschlag "Weiß" Deutsche Volkspartei
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 3 Männer 0 Frauen

D. Wahlvorschlag "Tremmel"
14 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 5 Männer 0 Frauen

E. Wahlvorschlag "Weilnböck"
14 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen

Gesamtergebnis der Wahl zur deutschen Nationalversammlung









Gesamtergebnis der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung
Gewählte Abgeordnete 423 Männer 37Frauen[12]

Die erste Abgeordnete aus Franken

Im November 1919 wurde Helene Grünberg als eine der ersten weiblichen Abgeordneten im Nachrückverfahren Mitglied der Weimarer Nationalversammlung aus dem Wahlkreis Franken. Helene Grünberg wurde am am 28. Juni 1874 in Berlin als Tochter eines Berliner Restaurateurs geborenen. Nach dem Besuch der Volkschule absolvierte Sie eine handwerkliche Ausbildung zur Schneiderin. In den 1890 Jahren trat Sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. 1896 wurde Sie Mitglied der Gewerkschaftsbewegung in der sie sich stark dem Thema Dienstmädchen, Wasch -und Putzfrauen annahm. In der SPD engagierte Grünberg sich vor allem in der sozialdemokratischen Frauenbewegung. In dieser zählte sie zu den ersten Frauen, die in Deutschen Reich öffentlich als politische Rednerinnen auftraten. Helene Grünberg starb in Nürnberg am 07.Juli 1928 durch Freitod.

Frauenpolitische Themen im Reichstag

Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, waren nach den Reichstagswahlen von 1919, 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[ Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, für die sie sich bereits zuvor in Frauenvereinen, Frauenverbänden und Parteien eingesetzt hatten. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV). Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]

Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919

Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. Bekanntmachung in der Fürther Zeitung vom 17.Mai 1919[13] Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth fand zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl waren 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wählen.[14] Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt wurden, mussten innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. Das selbe galt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in der Wählerliste aufgenommen waren.

Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Die bayerische Staatsangehörigkeit besaßen, mindestens ein halbes Jahr in Fürth b.z.w. in Mittelfanken wohnten. Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhielten. Es gab für Sie auch die Möglichkeit in den Kasernen zu wählen wenn sie in die Wählerliste in Ihrer Heimatgemeinde Fürth aufgenommen waren. Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht. Voraussetzung für das Passive Wahlrecht war die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte zu sein.

Es wurden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählten nicht in getrennten Räumlichkeiten. Das Wahlrecht kann von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden.[15]

Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete finden am Wahltag den 15. Juni 1919 im städtischen Krankenhaus Vormittag Früh ab 10 bis Nachmittag um 1, im Lazarett Schwabacher Schule am Nachmittag von 1 bis 2, im Israelitischen Hospital am Nachmittag von 1/2 3 bis 4, im Versorgungshaus von Nachmittag 4 - 6 und im Nathanstift Vormittag von 9 - 10 die Wahlen in einem von der Anstaltsleitung bestimmten abgesonderten Raum statt. Wahlbezirk 63.[16]

Für jeden Stimmbezirk wird 1 Wahlboote benötigt. Weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden können. Für die Wahl der Stadträte mussten die Listen mit den Wahlvorschläge rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss eingereicht und für gültig erklärt werden. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden waren. Sie konnten sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im Ganzen entscheiden. Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben wurden ungültig. Als gewählt galten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufielen. Die nicht gewählten Bewerber galten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.[17]

Wahlergebnisse

Wahlkreis Fürth

  • Wahlberechtigte Personen 21.274 Frauen 17.365 Männer
  • Personen die gewählt haben 14.950 Frauen 13.028 Männer
  • Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen
  • Wahlbeteiligung in Prozent

Kennwort Unabhängige Sozialdemokratische Partei
Wahlvorschlag 5 Frauen 55 Männer

  • Platz 21 Gramp Anna, Hausfrau, 29 Jahre, Schwandstraße 2/p
  • Platz 26 Schiller Elise, Hausfrau, 47 Jahre, Theresienstr. 24/2
  • Platz 28 Reiss Elise, Arbeiterin, 31 Jahre, Erlangerstraße 17/2
  • Platz 32 Hannebaum Elise, Arbeiterein, 36Jahre, Kadolzburgerstr.
  • Platz 55 Fischer Magdalena, Arbeiterin, 35 Jahre, Kaiserstr.97/3

Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 0 Frauen und 10 Männer

Kennwort Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn
Wahlvorschlag 4 Frauen 34 Männer

  • Platz 7 Reichler Karolina, 65 Jahre, Hausfrau, Baldstraße 6
  • Platz 13 Hölzl Else, 28 Jahre, Ingenieursgattin, Schwabacherstr. 40
  • Platz17 Zacher Margr., 38 Jahre, Arbeiterin, Markgrafeng. 5
  • Platz 22 Klaiber Therese, 46 Jahre, Lehrerin, Vacherstraße

Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 14 Männer 2 Frauen

  • 7. Karoline Reichler, Hausfrau
  • 13. Else Hölzl, Ingenieursgattin

Kennwort „Fürs Volk“
Wahlvorschlag 5 Frauen 33 Männer

  • Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
  • Platz 16 Emmy Humbser, 41 Jahre, Privatiere, Hemplatz 1, D.D.P.
  • Platz 24 Babette Götz, 52 Jahre, Buchhalterin, Schwabacherstraße 153, D.D.P.
  • Platz 26 Frida Kalb, 46 Jahre, Papparbeiterin, Schwabacher. 26, Mittel-Partei
  • Platz 31 Anna Löwengart, 42 Jahre, Kaufmann-Gattin, Königsw. Str. 46, D.D.P.

Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 10 Männer 1 Frau

  • Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.

Kennwort Reichel-Hein
Wahlvorschlag 0 Frauen 60 Männer Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 3 Männer 0 Frauen

Kennwort Beamtenliste
Wahlvorschlag 1 Frau 14 Männer

  • Platz 9 Luise Roth, Postassistentin, 35 Jahre, Maxstraße 2 I

Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 1 Mann 0 Frauen

Kennwort Treu Fürth
Wahlvorschlag 1 Frau 39 Männer Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 2 Männer 0 Frauen


Bereits einen Tag nach der Wahl Montag 16.Juni 1919 findet nachmittags um 4 Uhr im Sitzungssaal Zimmer Nr. 36 des Rathauses die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl statt. Am Dienstag, den 17.Juni 1919 nachmittags um 4 Uhr erfolgt im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 36 des Rathauses, die Erklärung der Gewählten über die Annahme zur Wahl.

Bilder

Quellen

Einzelnachweise

  1. Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"
  2. Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.
  3. Stadtarchiv Fürth
  4. https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19
  5. Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247
  6. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Bayerischen_Landtags_(Weimarer_Republik,_1._Wahlperiode)
  7. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Bayerischen_Landtags_(Weimarer_Republik,_1._Wahlperiode)
  8. https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung
  9. Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 888
  10. Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252
  11. Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 886-887
  12. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919
  13. Stadtarchiv Fürth
  14. Stadtarchiv Fürth
  15. Stadtarchiv Fürth
  16. Stadtarchiv Fürth
  17. Stadtarchiv Fürth

Siehe auch

Die Auswirkungen des Frauenwahlrechts in der Weimarer Republik Dreiklassenwahlrecht Frauenwahlrecht

Bücher

Hintergrundinformation

Paragraph 16 Bürgerliches Gesetzbuch § 16 Bürgerlichen Gesetzbuches erleichtert es den Männern ihre Frauen zu entmündigen. Recht auf eigene Sexualität Sexuelles „Fehlverhalten“ Verletzung der Häuslichen Pflichten, Hysterie)