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= Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918 =
=Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918=
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen.  
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen.  
Von 1850 bis 1918 galt das feudale Dreiklassenwahlrecht das nur wohlhabenden steuerpflichtigen Männern die Teilhabe an Wahlen zugestand.
Von 1850 bis 1918 galt das feudale Dreiklassenwahlrecht das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand.
<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"</ref><br> Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das Verhältniswahlrecht wurde eingeführt.
<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"</ref><br> Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das Verhältniswahlrecht wurde eingeführt.
Das Alter für das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen - wurde von 25 Jahren auf 20 Jahre herabgesetzt. Das Alter von 20 Jahren muss am Wahltag erreicht sein.
Das Alter für das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen - wurde neu für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre herabgesetzt. Das Alter von 20 Jahren muss am Wahltag erreicht sein.
Das Alter für das Passive Wahlrecht  - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - bleibt das Alter von 25 Jahren am Wahltag.
Für das Passive Wahlrecht  - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - bleibt das Alter neu für alle Frauen und Männer von 25 Jahren am Wahltag.
Voraussetzung ist eine gewisse Aufenthaltsdauer des Wohnsitzes, der Besitz der Bürgerrechte, kein Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds.
Voraussetzung für die jeweilige Wahl ist eine gewisse Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich, in Bayern, oder in der Gemeinde, der Besitz der Bürgerrechte, kein Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds.


'''Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.'''<br>
'''Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.'''<br>
[[Datei:Frauentag 1914 Heraus mit dem Frauenwahlrecht hellbau.jpg|thumb]]


Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten.
Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten.
Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze.
Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze.


''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenverbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.</ref>  
''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenvereinen und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.</ref>  


Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 fand die Bayerische Landtagswahl eine Woche später am 19.Januar 1919 die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt.<br>


Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 fand die Bayerische Landtagswahl eine Woche später am 19.Januar 1919 die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt.
'''Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.'''  
'''Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.'''  
==Wahlvorbereitungen nach dem Reichstagswahlgesetz das  am 30.November 1918 in Kraft getreten ist==
Mitarbeiter des Magistrats gehen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln.
Mitarbeiter des Magistrats gehen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln.
Es werden 63 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wird mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt.  
Es werden 63 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wird mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt.  
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft ist es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entscheidet man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts um zwischen Gemeinde und Kreiswahl zu unterscheiden.
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft ist es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entscheidet man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreiswahl unterscheiden zu können.
Jedes der 63 Wahllokale benötigt einen Wahlvorsteher mit drei Stellvertretern. Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel  
Jedes der 63 Wahllokale benötigt einen Wahlvorsteher mit drei Stellvertretern.  
müssen Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden.  
'''Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht
Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach stehen Reiterboten zur Verfügung.
zusammen setzte. Weshalb neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt wurden.'''
Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.<br>
[[Datei:C7 I GR 98 3.jpg|thumb|left]]
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 8, (2).jpg|thumb|right]]
Regelung für Soldaten Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung Bild Stadtarchiv AR 27/8
 
Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel müssen Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden.
Es müssen weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Die Kosten für die Wahlen sind deutlich höher als bei früheren Wahlen.  
Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach und das Reichsamt für Statistik stehen Reiterboten zur Verfügung.
Das Telegraphenamt wird um Freihaltung für Übermittlungskapazitäten gebeten.
Das Telegraphenamt wird um Freihaltung für Übermittlungskapazitäten gebeten.
Es ergibt sich eine enorme Kostensteigerung für die der Magistrat alleine aufzukommen hat.
Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Magistrat aufzukommen.<Ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
 
==Entmündigungen und vorläufige Vormundschaften Bekanntmachung Staatsministerium der Justiz==
Das Staatsministerium der Justiz veröffentlicht am 31. Dezember 1918 folgende Bekanntmachung über ''die Mitteilung von Entmündigungen und vorläufigen Vormundschaften die Aufstellung der Wählerlisten betreffend'' [[Datei:C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg|thumb|right]]Nach § 4 der Verordnung vom 30. November 1910 über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung und nach §2 der Wahlordnung für den neuen Bayerischen Landtag vom 07. Dezember sind Personen die entmündigt sind oder unter vorläufiger Vormundschaft stehen vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Es ist, namentlich angesichts der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen und an die Personen im Alter von 20 bis 25 Jahren geboten, Vorsorge zu treffen, dass die Gemeindebehörden von diesen Tatsachen für die Erstellung der Wählerlisten vollständig und rechtzeitig Kenntnis erhalten.
 
= Landtagswahl am 12. Januar 1919 =
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht.
 
'''Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis''', in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>
 
''Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkomisäre vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen musste infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt an der Hand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst ungesichtetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.''<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref>
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Reichsstimmkreis 26
== Wahlergebnisse für den Reichsstimmkreis 26 ==
<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252</ref>
'''A. Wahlvorschlag "Dr. Braun" Sozialdemokratische Partei'''<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 886-887</ref>
15 Männer 1 Frau '''Platz 6 Grünberg Helene, Arbeitersekretärin in Nürnberg'''<br>
Gewählte Abgeordnete, 5 Männer 0 Frauen '''aus Fürth Vogel Johann Parteisekretär'''
 
'''B. Wahlvorschlag "Simon" Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''<br>
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen
 
'''C. Wahlvorschlag "Weiß" Deutsche Volkspartei'''<br>
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 3 Männer 0 Frauen


'''D. Wahlvorschlag "Tremmel"'''<br>
14 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 5 Männer 0 Frauen


== Landtagswahl am 12. Januar 1919 ==
'''E. Wahlvorschlag "Weilnböck"'''<br>
Der Provisorische Nationalrat des Freien Volksstaats Bayern tagte vom 8. November 1918 bis 4. Januar 1919. Er war Vorläufer der bayerischen Landtage nach Absetzung der Wittelsbacher Monarchie im Zuge der Novemberrevolution 1918.<ref>Profisorischer Nationalrat Bayern</ref> Es waren dort auch zwei weibliche Abgeordnete aus Bayern Maurer Emilie SPD und Kempf Rosa DDP vertreten.
14 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen<br>
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde.
Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref>
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Stimmkreis 26


=== Wahlergebnisse ===
'''Gesamtergebnis der Landtagwahlen'''<br>
Wahlbeteiligung
Gewählte Abgeordnete '''..... Männer .... Frauen'''
Wahlkreis '''Mittelfranken'''  
 
*Wahlberechtigte Personen 561.404
== Die erste Abgeordnete aus Franken ==
*Personen die gewählt haben 499.209
Käthe Günther geb. am 11.Januar 1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.Oktober 1933
*Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen 495.639
Wurde im Januar 1919 für die DDP Deutsche Demokratische Partei als eine der ersten Frauen in den Bayerischen Landtag gewählt.  
*Wahlbeteiligung 88,9%
Die erste Abgeordnete aus Franken war für zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 Mitglied des Bayerischen Landtags. Sie war Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss. Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Bayerischen_Landtags_(Weimarer_Republik,_1._Wahlperiode)</ref>
{|
 
| USDP    || 14.893 || Stimmen  ||    3,0%  || 
= Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 =
|-
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|thumb|left]]
| SPD      || 206.345 || Stimmen   ||  41,6 %  ||  
Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der Rat der Volksbeauftragten ....dem auch 2 Frauen angehörten ....durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht.
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht.
Voraussetzung für das Passive Wahlrecht war die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte zu sein.
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis<br>
<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref>
 
 
<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 888</ref>
 
''Die Wahlberechtigten und Wähler innerhalb der 4 bayerischen Wahlkreise nach Geschlecht und Alter''<br>
''die an der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung in Bayern teilgenommen haben''
{| class="wikitable"
!                  !! Insgesamt   !! M. 20 J. !! W. 20 J. !! M. 21-25 J. !! W. 21-25 J. !! M. 25 J. u. m. !! W. 25 J. u. m. !!
|-
|-
| DDP     || 135.806 || Stimmen  ||   27,4 %  ||
| Wahlberechtigte  || 1.367.465  || 17.776    || 20.914  || 78.626     || 102.691    || 532.435        || 615.023        ||
|-
|-
| BVB     || 61.083  || Stimmen  ||   12,3 %  ||
| Wähler          || 1.143.866  || 10.673    || 18.150  || 55.704     || 87.043      || 464.115        || 508.181        ||  
|-
|-
| DNVP    || 70.466  || Stimmen  ||   14,2 %  ||
| Prozent          || 83,6        || 60,0      || 86,3    || 70,8        || 84,8        || 87,2          || 82,6          ||
|-
| BBB      || 4.483  || Stimmen  ||   0,9 %  ||
|}
|}
===Die erste Abgeordnete aus Franken===
== Wahlergebnisse ==
Im Januar 1919 wurde '''Käthe Günther''' für die DDP Deutsche Demokratische Partei als eine der ersten Frauen in den Bayerischen Landtag gewählt.
'''Wahlvorschlag der Bayerischen Volkspartei'''  
Geb. am 11.01.1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.10.1933
108 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen
Die erste Abgeordnete aus Franken ist zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 Mitglied des Bayerischen Landtags. Sie ist Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss.
Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig.
 
== Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 ==
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26. Wahlkreis
Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.
    a) Das 20. Lebensjahr  vollendet haben,
    b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen
    c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen
    d) Der Reichsjustiz bittet darum darauf zu achten, dass keine entmündigten Frauen zur Wahl zugelassen sind.


Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt wie viele Frauen wählen gehen und sich als Kandidatin zur Wahl stellen werden.
'''Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Bayerns'''<br>
Es wird eine rasche Übermittlung an das Reichsamt für Statistik erwartet.
93  Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen
Das politische Interesse an dem Ausgang dieser Wahl ist sehr groß.
''Eine Auswertung des Wahlgeschehens mit weiblicher Beteiligung und jüngerem Wahlalter ergeben sich aus der Auswertung''
''der Anlagen A bis D die verpflichtend auszufüllen sind.''[[Datei:C7 I GR 98 3 Stadtarchiv Nürnberg Anlage A.jpg|thumb|left]] [[Datei:C7 I GR 98 5 Stadtarchiv Nürnberg Anlage B.jpg|thumb|right]]


Die Wahlvorsteher erhalten eine Anleitung zur Berichterstattung über das Ergebnis der Wahlen zur deutschen Nationalversammlung. 
'''Wahlvorschlag der Deutschen Volkspartei'''<br>
Regelung für Soldaten
57  Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 2 Männer 0 Frauen
Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung
Bild Stadtarchiv AR 27/8


Wahlhelfer sind Tag und Nacht mit auszählen beschäftigt. Es müssen weitere Hilfskräfte eingestellt und Überstunden gemacht und bezahlt werden. Die Kosten für die Wahl sind deutlich höher als bei früheren Wahlen.
'''Wahlvorschlag des Bayerischen Bauernbundes'''<br>
Wahlbeteiligung Männlich Weiblich
58  Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann  0 Frauen


[[Datei:Stadtarchiv Fürth AR 27 8, (2) Meldung über die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Alter.jpg]]
'''Wahlvorschlag der Nationalliberalen Partei in Bayern und der Bayerischen Mittelpartei'''<br>
22  Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen


Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den
'''Wahlvorschlag der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei'''<br>
Stimmkreis 26
50  Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen


=== Wahlergebnisse ===
'''Wahlvorschlag der Mittelstandspartei'''<br>
Wahlbeteiligung
10  Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen
'''Stimmkreis 26'''  
*Wahlberechtigte Personen  738.628 Frauen      628.837 Männer
*Personen die gewählt haben 613.374 Frauen 83%  464.115 Männer 84%
*Gesamtzahl der abgegebenen (gültigen) Stimmen 1.143.866


'''A. Wahlvorschlag "Dr. Braun" Sozialdemokratische Partei'''<br>
'''Wahlvorschlag des Bundes der Berufs-Unteroffiziere Bayerns'''<br>
15 Männer 1 Frau
Männer, gewählte Abgeordnete 0 Männer
* Platz 6 Grünberg Helene, Arbeitersekretärin in Nürnberg
Gewählte Abgeordnete, 5 Männer 0 Frauen
* Aus Fürth Vogel Johann Parteisekretär


'''B. Wahlvorschlag "Simon" Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''<br>
'''Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei'''<br>
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen
Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen


'''C. Wahlvorschlag "Weiß" Deutsche Volkspartei'''<br>
'''Gesamtergebnis der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung'''<br>
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 3 Männer 0 Frauen
Gewählte Abgeordnete  
'''423 Männer 37Frauen'''<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919</ref>


'''D. Wahlvorschlag "Tremmel"'''<br>
=== Die erste Abgeordnete aus Franken ===
14 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 5 Männer 0 Frauen
Im November 1919 wurde '''Helene Grünberg''' als eine der ersten weiblichen Abgeordneten im Nachrückverfahren Mitglied der Weimarer Nationalversammlung aus dem Wahlkreis Franken.
 
'''E. Wahlvorschlag "Weilnböck"'''<br>
14 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen
 
'''Gesamtergebnis der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung     
'''<br>
Gewählte Abgeordnete '''423 Männer  37 Frauen'''
===Die erste Abgeordnete aus Franken ===
Im November 1919 wurde '''Helene Grünberg''' als eine der ersten weiblichen Abgeordneten im Nachrückverfahren Mitglied der Weimarer Nationalversammlung aus dem Wahlkreis Franken.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919</ref>
Helene Grünberg wurde am am 28. Juni 1874 in Berlin als Tochter eines Berliner Restaurateurs geborenen. Nach dem Besuch der Volkschule absolvierte Sie eine handwerkliche Ausbildung zur Schneiderin. In den 1890 Jahren trat Sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. 1896 wurde Sie Mitglied der Gewerkschaftsbewegung in der sie sich stark dem Thema Dienstmädchen, Wasch -und Putzfrauen annahm.  
Helene Grünberg wurde am am 28. Juni 1874 in Berlin als Tochter eines Berliner Restaurateurs geborenen. Nach dem Besuch der Volkschule absolvierte Sie eine handwerkliche Ausbildung zur Schneiderin. In den 1890 Jahren trat Sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. 1896 wurde Sie Mitglied der Gewerkschaftsbewegung in der sie sich stark dem Thema Dienstmädchen, Wasch -und Putzfrauen annahm.  
In der SPD engagierte Grünberg sich vor allem in der sozialdemokratischen Frauenbewegung. In dieser zählte sie zu den ersten Frauen, die in Deutschen Reich öffentlich als politische Rednerinnen auftraten. Helene Grünberg starb in Nürnberg am 07.Juli 1928 durch Freitod.
In der SPD engagierte Grünberg sich vor allem in der sozialdemokratischen Frauenbewegung. In dieser zählte sie zu den ersten Frauen, die in Deutschen Reich öffentlich als politische Rednerinnen auftraten. Helene Grünberg starb in Nürnberg am 07.Juli 1928 durch Freitod.


=== Frauenpolitische Themen im Reichstag ===
=== Frauenpolitische Themen im Reichstag ===
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, nach den Reichstagswahlen von 1919, waren 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, waren nach den Reichstagswahlen von 1919, 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, die sie bereits zuvor über ihre Frauenverbände oder Parteien hatten durchsetzen wollen. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, für die sie sich bereits zuvor in Frauenvereinen, Frauenverbänden und Parteien eingesetzt hatten. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).
 
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]<br>
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]
 


= Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919 =
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. Bekanntmachung in der Fürther Zeitung vom 17.Mai 1919<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth fand zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl waren 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wählen.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt wurden, mussten innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Das selbe galt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in der Wählerliste aufgenommen waren.<br>
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<br>
== Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919 ==
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Die bayerische Staatsangehörigkeit besaßen, mindestens ein halbes Jahr in Fürth b.z.w. in Mittelfanken wohnten. Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhielten. Es gab für Sie auch die Möglichkeit in den Kasernen zu wählen wenn sie in die Wählerliste in Ihrer Heimatgemeinde Fürth aufgenommen waren.  Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht.
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben.
Voraussetzung für das Passive Wahlrecht war die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte zu sein.  
Bekanntmachung: Fürther Zeitung vom 17.Mai 1919
Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth findet zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl sind 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wähle.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>


Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Es wurden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählten nicht in getrennten Räumlichkeiten.
Das selbe gilt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in der Wählerliste aufgenommen sind.<br>
<br>
'''Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage'''
    a) Das 20.Lebensjahr vollendet haben,
    b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen
    c) Mindestens 1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen
    d) Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhalten.
    e) Für Militärpersonen können in den Kasernen wählen wenn sie in die Wählerliste in der Heimatgemeinde aufgenommen sind.
Es werden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählen nicht in getrennten Räumlichkeiten.
Das Wahlrecht kann von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
Das Wahlrecht kann von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>


 
''Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete finden am Wahltag den 15. Juni 1919 im städtischen Krankenhaus Vormittag Früh ab 10 bis Nachmittag um 1, im Lazarett Schwabacher Schule am Nachmittag von 1 bis 2, im Israelitischen Hospital am Nachmittag von 1/2 3 bis 4, im Versorgungshaus von Nachmittag 4 - 6 und im Nathanstift Vormittag von 9 - 10 die Wahlen in einem von der Anstaltsleitung bestimmten abgesonderten Raum statt.'' Wahlbezirk 63.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete finden am Wahltag den 15. Juni 1919 im städtischen Krankenhaus Vormittag Früh ab 10 bis Nachmittag um 1, im Lazarett Schwabacher Schule am Nachmittag von 1 bis 2, im Israelitischen Hospital am Nachmittag von 1/2 3 bis 4, im Versorgungshaus von Nachmittag  
4 - 6 und im Nathanstift Vormittag von 9 - 10 die Wahlen in einem von der Anstaltsleitung bestimmten abgesonderten Raum statt. Wahlbezirk 63.


Für jeden Stimmbezirk wird 1 Wahlboote benötigt. Weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden können.  
Für jeden Stimmbezirk wird 1 Wahlboote benötigt. Weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden können.  
Für die Wahl der Stadträte sind die untenstehenden Wahlvorschläge rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss einzureichen und für gültig erklären zu lassen.  
Für die Wahl der Stadträte mussten die Listen mit den Wahlvorschläge rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss eingereicht und für gültig erklärt werden.  
''Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden sind. Sie können sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im Ganzen entscheiden.'' Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben werden sind ungültig. Als gewählt gelten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufallen. Die nicht gewählten Bewerber gelten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
''Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden waren. Sie konnten sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im Ganzen entscheiden. Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben wurden ungültig. Als gewählt galten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufielen. Die nicht gewählten Bewerber galten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.''<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>


== Wahlergebnisse ==  
== Wahlergebnisse ==  
Wahlbeteiligung
'''Wahlkreis Fürth'''
Wahlkreis '''Fürth'''  
*Wahlberechtigte Personen  21.274 Frauen 17.365 Männer
*Wahlberechtigte Personen  21.274 Frauen 17.365 Männer
*Personen die gewählt haben 14.950 Frauen 13.028 Männer
*Personen die gewählt haben 14.950 Frauen 13.028 Männer
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'''Kennwort Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''<br>
'''Kennwort Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''<br>
10 Sitze davon 0 für Frauen
Wahlvorschlag 5 Frauen 55 Männer
*1.  Peter Koch Gewerkschaftsbeamter
*2. Julius Haller, Uhrmacher
*3. Michael Dirscherl, Gewerkschaftssekretär
*4. Adam Rauh, Metallschlägermeister
*5. Anton Kaltenhäusser, Prokurist
*6. Simon Kraus, Parteisekretär
*7. Hans Fischer, Glasarbeiter
*8. Karl Vogt, Mechaniker
*9. Michael Ehbauer, Magazinier
*10. Johann Seger, Handlungsgehilfe
Vorausgegangener Wahlvorschlag  
5 Frauen und 55 Männer
* Platz 21 Gramp Anna, Hausfrau, 29 Jahre, Schwandstraße 2/p
* Platz 21 Gramp Anna, Hausfrau, 29 Jahre, Schwandstraße 2/p
* Platz 26 Schiller Elise, Hausfrau, 47 Jahre, Theresienstr. 24/2
* Platz 26 Schiller Elise, Hausfrau, 47 Jahre, Theresienstr. 24/2
Zeile 180: Zeile 172:
* Platz 32 Hannebaum Elise, Arbeiterein, 36Jahre, Kadolzburgerstr.
* Platz 32 Hannebaum Elise, Arbeiterein, 36Jahre, Kadolzburgerstr.
* Platz 55 Fischer Magdalena, Arbeiterin, 35 Jahre, Kaiserstr.97/3
* Platz 55 Fischer Magdalena, Arbeiterin, 35 Jahre, Kaiserstr.97/3
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 0 Frauen und 10 Männer''


'''Kennwort Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn'''<br>
'''Kennwort Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn'''<br>
14 Sitze davon 2 für Frauen
Wahlvorschlag 4 Frauen 34 Männer
*1. Georg Zorn, Parteisekretär
*2. Hans Schmidt, Rendant
*3. Christian Hader, Lehrer
*4. Karl Zöllner, Gewerschaftsbeamter
*5. Friedrich Scherzer, Arbeitersekretär
*6. Heinrich Burghart, städt. Berufsvormund
*7. '''Karoline Reichler, Hausfrau'''
*8. Georg Pförtner, Schreinermeister
*9. Leo Bergmann, Privatier,7
*10. Friedrich Mayer, Schreiner
*11. Hans Rupprecht, Schreiner,
*12. Georg Köpplinger, Bezirksleiter14 Michael Hofmann, Privatier
*13. '''Else Hölzl, Ingenieursgattin'''
*14. Michael Hofmann, Privatier
Vorausgegangener Wahlvorschlag
4 Frauen und 34 Männer
* Platz 7  Reichler Karolina, 65 Jahre, Hausfrau, Baldstraße 6
* Platz 7  Reichler Karolina, 65 Jahre, Hausfrau, Baldstraße 6
* Platz 13 Hölzl Else, 28 Jahre, Ingenieursgattin, Schwabacherstr. 40
* Platz 13 Hölzl Else, 28 Jahre, Ingenieursgattin, Schwabacherstr. 40
* Platz17 Zacher Margr., 38 Jahre, Arbeiterin, Markgrafeng. 5
* Platz17 Zacher Margr., 38 Jahre, Arbeiterin, Markgrafeng. 5
* Platz 22 Klaiber Therese, 46 Jahre, Lehrerin, Vacherstraße
* Platz 22 Klaiber Therese, 46 Jahre, Lehrerin, Vacherstraße
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 14 Männer 2 Frauen''
*7.  '''Karoline Reichler, Hausfrau'''
*13. '''Else Hölzl, Ingenieursgattin'''


'''Kennwort „Fürs Volk“'''<br>
'''Kennwort „Fürs Volk“'''<br>
10 Sitze davon 1 für eine Frau
Wahlvorschlag 5 Frauen 33 Männer
*1. Leonhard Helmreich, Bäckermeister
*2. Dr. Friedrich Morgenstern Fabrikant
*3. Leonhard Meerwald, Oberlehrer
*4. Heinrich Wachter, Professor
*5. Heinrich Bauer, Vorsitzender des Kaufmännischen Gewerkschaftsbundes
*6. '''Luise Erdmann, Kaufmannsgattin'''
*7. Gustav Würth, Diakon und Hausvater
*8. Karl Hirschmann Bankdirektor
*9. Thomas Segitz Baumeister
*10. Adam Schildknecht, Metzgermeister
 
Vorausgegangener Wahlvorschlag
5 Frauen und 33 Männer
* Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
* Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
* Platz 16 Emmy Humbser, 41 Jahre, Privatiere, Hemplatz 1, D.D.P.
* Platz 16 Emmy Humbser, 41 Jahre, Privatiere, Hemplatz 1, D.D.P.
Zeile 224: Zeile 191:
* Platz 26 Frida Kalb, 46 Jahre, Papparbeiterin, Schwabacher. 26, Mittel-Partei
* Platz 26 Frida Kalb, 46 Jahre, Papparbeiterin, Schwabacher. 26, Mittel-Partei
* Platz 31 Anna Löwengart, 42 Jahre, Kaufmann-Gattin, Königsw. Str. 46, D.D.P.
* Platz 31 Anna Löwengart, 42 Jahre, Kaufmann-Gattin, Königsw. Str. 46, D.D.P.
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 10 Männer 1 Frau''
* Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.


'''Kennwort Reichel-Hein'''<br>
'''Kennwort Reichel-Hein'''<br>
3 Sitze davon 0 für Frauen
Wahlvorschlag 0 Frauen 60 Männer
*1. Balthasar Reichel, Privatier, U.D.P.B.
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 3 Männer 0 Frauen''
*2. Ludwig Hein, Lakierer, B.V.P.
*3. J.Christian Bauer U.D.P.B.
Vorausgegangener Wahlvorschlag
0 Frauen und 60 Männer


'''Kennwort Beamtenliste'''<br>
'''Kennwort Beamtenliste'''<br>
1 Sitz davon 0 für eine Frau
Wahlvorschlag 1 Frau 14 Männer
*1.
 
Vorausgegangener Wahlvorschlag
1 Frau und 14 Männer
* Platz 9 Luise Roth, Postassistentin, 35 Jahre, Maxstraße 2 I
* Platz 9 Luise Roth, Postassistentin, 35 Jahre, Maxstraße 2 I
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 1 Mann 0 Frauen''


'''Kennwort Treu Fürth'''<br>
'''Kennwort Treu Fürth'''<br>
2 Sitze davon 0 für Frauen
Wahlvorschlag 1 Frau 39 Männer
*1.Johann Leonhard Heid, Mechanikermeister
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 2 Männer 0 Frauen''
*2.Paul Fronmülller Stadtpfarrer


Vorausgegangener Wahlvorschlag
1 Frau und 39 Männer
*


Bereits einen Tag nach der Wahl Montag 16.Juni 1919 findet nachmittags um 4 Uhr im Sitzungssaal Zimmer Nr. 36 des Rathauses die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl statt.
Bereits einen Tag nach der Wahl Montag 16.Juni 1919 findet nachmittags um 4 Uhr im Sitzungssaal Zimmer Nr. 36 des Rathauses die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl statt.
Am Dienstag, den 17.Juni 1919 nachmittags um 4 Uhr erfolgt im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 36 des Rathauses, die Erklärung der  
Am Dienstag, den 17.Juni 1919 nachmittags um 4 Uhr erfolgt im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 36 des Rathauses, die Erklärung der Gewählten über die Annahme zur Wahl.  
Gewählten über die Annahme zur Wahl.  
 
===Die ersten Stadträtinnen in Fürth===
"Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn"<br>
''Karoline Reichler, Hausfrau''   
''Else Hölzl, Ingenieursgattin'' 
"Fürs Volk"<br>
''Luise Erdmann, Kaufmannsgattin'' „Fürs Volk“<br>
'''ziehen in den Gemeinderat ein.'''


= Bilder =
= Bilder =
[[Datei:C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg|thumb|right]]
<gallery>
Datei:C7 I GR 98 6 Hilfsliste B.jpg|
Datei:C7 I GR 98 5 Hilfszettel D.jpg|
Datei:C7 I GR 98 3 Hilfszettel A.jpg|
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Wikipedia
1 Gertrud Bäumer: Das Recht der Frau in der beruflichen Interessenvertretung. Zeitschrift für Politik 1910, S. 599–607.
2 Andreas Braune: Die Parteien und das Frauenwahlrecht im Kaiserreich. 12. November 2018.
4 Julia Paulus: 19. Januar 1919 - Erstmaliges aktives und passives Wahlrecht für Frauen in Deutschland Internet-Portal „Westfälische Geschichte“, abgerufen am 30. August 2021.
5 An das deutsche Volk! Aufruf vom 12. November 1918.
13 Gesetz über die Zulassung von Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege vom 11. Juli 1922, RGBl. S. 573
14 Annelies Kohleiss: Frauen in und vor der Justiz: Der lange Weg zu den Berufen der Rechtspflege. KritV 1988, S. 115–127.
15 Hausarbeitgesetz vom 30. Juni 1923.
16 Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft. Vom 16. Juli 1927.
17 Thyra Veyder-Malberg: 16. Juli 1927: Reichstag ratifiziert Washingtoner Übereinkommen. Die Geschichte des Mutterschutzes in Deutschland MDR, 8. März 2021.
18 Gertrud Bäumer: Das Recht der Frau in der beruflichen Interessenvertretung. Zeitschrift für Politik 1910, S. 599–607.
19 Barbara von Hindenburg: Die Auswirkungen des Frauenwahlrechts in der Weimarer Republik. 12. November 2018.


= Quellen =
= Quellen =

Aktuelle Version vom 6. Dezember 2025, 10:30 Uhr

Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918

Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen. Von 1850 bis 1918 galt das feudale Dreiklassenwahlrecht das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand. [1]
Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das Verhältniswahlrecht wurde eingeführt. Das Alter für das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen - wurde neu für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre herabgesetzt. Das Alter von 20 Jahren muss am Wahltag erreicht sein. Für das Passive Wahlrecht - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - bleibt das Alter neu für alle Frauen und Männer von 25 Jahren am Wahltag. Voraussetzung für die jeweilige Wahl ist eine gewisse Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich, in Bayern, oder in der Gemeinde, der Besitz der Bürgerrechte, kein Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds.

Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.

Frauentag 1914 Heraus mit dem Frauenwahlrecht hellbau.jpg


Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten. Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze.

Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenvereinen und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.[2]

Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 fand die Bayerische Landtagswahl eine Woche später am 19.Januar 1919 die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt.

Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.

Wahlvorbereitungen nach dem Reichstagswahlgesetz das am 30.November 1918 in Kraft getreten ist

Mitarbeiter des Magistrats gehen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln. Es werden 63 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wird mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt. Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft ist es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entscheidet man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreiswahl unterscheiden zu können. Jedes der 63 Wahllokale benötigt einen Wahlvorsteher mit drei Stellvertretern. Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammen setzte. Weshalb neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt wurden. Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.

C7 I GR 98 3.jpg
Stadtarchiv Fürth, AR 27 8, (2).jpg

Regelung für Soldaten Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung Bild Stadtarchiv AR 27/8

Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel müssen Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden. Es müssen weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Die Kosten für die Wahlen sind deutlich höher als bei früheren Wahlen. Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach und das Reichsamt für Statistik stehen Reiterboten zur Verfügung. Das Telegraphenamt wird um Freihaltung für Übermittlungskapazitäten gebeten. Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Magistrat aufzukommen.[3]

Entmündigungen und vorläufige Vormundschaften Bekanntmachung Staatsministerium der Justiz

Das Staatsministerium der Justiz veröffentlicht am 31. Dezember 1918 folgende Bekanntmachung über die Mitteilung von Entmündigungen und vorläufigen Vormundschaften die Aufstellung der Wählerlisten betreffend

C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg

Nach § 4 der Verordnung vom 30. November 1910 über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung und nach §2 der Wahlordnung für den neuen Bayerischen Landtag vom 07. Dezember sind Personen die entmündigt sind oder unter vorläufiger Vormundschaft stehen vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Es ist, namentlich angesichts der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen und an die Personen im Alter von 20 bis 25 Jahren geboten, Vorsorge zu treffen, dass die Gemeindebehörden von diesen Tatsachen für die Erstellung der Wählerlisten vollständig und rechtzeitig Kenntnis erhalten.

Landtagswahl am 12. Januar 1919

Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht.

Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.[4]

Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkomisäre vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen musste infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt an der Hand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst ungesichtetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.[5] Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Reichsstimmkreis 26

Wahlergebnisse für den Reichsstimmkreis 26


[6] A. Wahlvorschlag "Dr. Braun" Sozialdemokratische Partei
[7] 15 Männer 1 Frau Platz 6 Grünberg Helene, Arbeitersekretärin in Nürnberg
Gewählte Abgeordnete, 5 Männer 0 Frauen aus Fürth Vogel Johann Parteisekretär

B. Wahlvorschlag "Simon" Unabhängige Sozialdemokratische Partei
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen

C. Wahlvorschlag "Weiß" Deutsche Volkspartei
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 3 Männer 0 Frauen

D. Wahlvorschlag "Tremmel"
14 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 5 Männer 0 Frauen

E. Wahlvorschlag "Weilnböck"
14 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen

Gesamtergebnis der Landtagwahlen
Gewählte Abgeordnete ..... Männer .... Frauen

Die erste Abgeordnete aus Franken

Käthe Günther geb. am 11.Januar 1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.Oktober 1933 Wurde im Januar 1919 für die DDP Deutsche Demokratische Partei als eine der ersten Frauen in den Bayerischen Landtag gewählt. Die erste Abgeordnete aus Franken war für zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 Mitglied des Bayerischen Landtags. Sie war Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss. Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig.[8]

Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919

Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg

Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der Rat der Volksbeauftragten ....dem auch 2 Frauen angehörten ....durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht. Voraussetzung für das Passive Wahlrecht war die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte zu sein. Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis
[9]


[10]

Die Wahlberechtigten und Wähler innerhalb der 4 bayerischen Wahlkreise nach Geschlecht und Alter
die an der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung in Bayern teilgenommen haben

Insgesamt M. 20 J. W. 20 J. M. 21-25 J. W. 21-25 J. M. 25 J. u. m. W. 25 J. u. m.
Wahlberechtigte 1.367.465 17.776 20.914 78.626 102.691 532.435 615.023
Wähler 1.143.866 10.673 18.150 55.704 87.043 464.115 508.181
Prozent 83,6 60,0 86,3 70,8 84,8 87,2 82,6

Wahlergebnisse

Wahlvorschlag der Bayerischen Volkspartei 108 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen

Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Bayerns
93 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen

Wahlvorschlag der Deutschen Volkspartei
57 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 2 Männer 0 Frauen

Wahlvorschlag des Bayerischen Bauernbundes
58 Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen

Wahlvorschlag der Nationalliberalen Partei in Bayern und der Bayerischen Mittelpartei
22 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen

Wahlvorschlag der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei
50 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen

Wahlvorschlag der Mittelstandspartei
10 Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen

Wahlvorschlag des Bundes der Berufs-Unteroffiziere Bayerns
4 Männer, gewählte Abgeordnete 0 Männer

Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei
5 Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen

Gesamtergebnis der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung
Gewählte Abgeordnete 423 Männer 37Frauen[11]

Die erste Abgeordnete aus Franken

Im November 1919 wurde Helene Grünberg als eine der ersten weiblichen Abgeordneten im Nachrückverfahren Mitglied der Weimarer Nationalversammlung aus dem Wahlkreis Franken. Helene Grünberg wurde am am 28. Juni 1874 in Berlin als Tochter eines Berliner Restaurateurs geborenen. Nach dem Besuch der Volkschule absolvierte Sie eine handwerkliche Ausbildung zur Schneiderin. In den 1890 Jahren trat Sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. 1896 wurde Sie Mitglied der Gewerkschaftsbewegung in der sie sich stark dem Thema Dienstmädchen, Wasch -und Putzfrauen annahm. In der SPD engagierte Grünberg sich vor allem in der sozialdemokratischen Frauenbewegung. In dieser zählte sie zu den ersten Frauen, die in Deutschen Reich öffentlich als politische Rednerinnen auftraten. Helene Grünberg starb in Nürnberg am 07.Juli 1928 durch Freitod.

Frauenpolitische Themen im Reichstag

Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, waren nach den Reichstagswahlen von 1919, 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[ Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, für die sie sich bereits zuvor in Frauenvereinen, Frauenverbänden und Parteien eingesetzt hatten. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV). Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]

Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919

Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. Bekanntmachung in der Fürther Zeitung vom 17.Mai 1919[12] Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth fand zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl waren 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wählen.[13] Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt wurden, mussten innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. Das selbe galt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in der Wählerliste aufgenommen waren.

Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Die bayerische Staatsangehörigkeit besaßen, mindestens ein halbes Jahr in Fürth b.z.w. in Mittelfanken wohnten. Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhielten. Es gab für Sie auch die Möglichkeit in den Kasernen zu wählen wenn sie in die Wählerliste in Ihrer Heimatgemeinde Fürth aufgenommen waren. Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht. Voraussetzung für das Passive Wahlrecht war die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte zu sein.

Es wurden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählten nicht in getrennten Räumlichkeiten. Das Wahlrecht kann von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden.[14]

Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete finden am Wahltag den 15. Juni 1919 im städtischen Krankenhaus Vormittag Früh ab 10 bis Nachmittag um 1, im Lazarett Schwabacher Schule am Nachmittag von 1 bis 2, im Israelitischen Hospital am Nachmittag von 1/2 3 bis 4, im Versorgungshaus von Nachmittag 4 - 6 und im Nathanstift Vormittag von 9 - 10 die Wahlen in einem von der Anstaltsleitung bestimmten abgesonderten Raum statt. Wahlbezirk 63.[15]

Für jeden Stimmbezirk wird 1 Wahlboote benötigt. Weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden können. Für die Wahl der Stadträte mussten die Listen mit den Wahlvorschläge rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss eingereicht und für gültig erklärt werden. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden waren. Sie konnten sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im Ganzen entscheiden. Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben wurden ungültig. Als gewählt galten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufielen. Die nicht gewählten Bewerber galten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.[16]

Wahlergebnisse

Wahlkreis Fürth

  • Wahlberechtigte Personen 21.274 Frauen 17.365 Männer
  • Personen die gewählt haben 14.950 Frauen 13.028 Männer
  • Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen
  • Wahlbeteiligung in Prozent

Kennwort Unabhängige Sozialdemokratische Partei
Wahlvorschlag 5 Frauen 55 Männer

  • Platz 21 Gramp Anna, Hausfrau, 29 Jahre, Schwandstraße 2/p
  • Platz 26 Schiller Elise, Hausfrau, 47 Jahre, Theresienstr. 24/2
  • Platz 28 Reiss Elise, Arbeiterin, 31 Jahre, Erlangerstraße 17/2
  • Platz 32 Hannebaum Elise, Arbeiterein, 36Jahre, Kadolzburgerstr.
  • Platz 55 Fischer Magdalena, Arbeiterin, 35 Jahre, Kaiserstr.97/3

Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 0 Frauen und 10 Männer

Kennwort Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn
Wahlvorschlag 4 Frauen 34 Männer

  • Platz 7 Reichler Karolina, 65 Jahre, Hausfrau, Baldstraße 6
  • Platz 13 Hölzl Else, 28 Jahre, Ingenieursgattin, Schwabacherstr. 40
  • Platz17 Zacher Margr., 38 Jahre, Arbeiterin, Markgrafeng. 5
  • Platz 22 Klaiber Therese, 46 Jahre, Lehrerin, Vacherstraße

Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 14 Männer 2 Frauen

  • 7. Karoline Reichler, Hausfrau
  • 13. Else Hölzl, Ingenieursgattin

Kennwort „Fürs Volk“
Wahlvorschlag 5 Frauen 33 Männer

  • Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
  • Platz 16 Emmy Humbser, 41 Jahre, Privatiere, Hemplatz 1, D.D.P.
  • Platz 24 Babette Götz, 52 Jahre, Buchhalterin, Schwabacherstraße 153, D.D.P.
  • Platz 26 Frida Kalb, 46 Jahre, Papparbeiterin, Schwabacher. 26, Mittel-Partei
  • Platz 31 Anna Löwengart, 42 Jahre, Kaufmann-Gattin, Königsw. Str. 46, D.D.P.

Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 10 Männer 1 Frau

  • Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.

Kennwort Reichel-Hein
Wahlvorschlag 0 Frauen 60 Männer Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 3 Männer 0 Frauen

Kennwort Beamtenliste
Wahlvorschlag 1 Frau 14 Männer

  • Platz 9 Luise Roth, Postassistentin, 35 Jahre, Maxstraße 2 I

Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 1 Mann 0 Frauen

Kennwort Treu Fürth
Wahlvorschlag 1 Frau 39 Männer Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 2 Männer 0 Frauen


Bereits einen Tag nach der Wahl Montag 16.Juni 1919 findet nachmittags um 4 Uhr im Sitzungssaal Zimmer Nr. 36 des Rathauses die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl statt. Am Dienstag, den 17.Juni 1919 nachmittags um 4 Uhr erfolgt im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 36 des Rathauses, die Erklärung der Gewählten über die Annahme zur Wahl.

Bilder

Quellen

Einzelnachweise

  1. Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"
  2. Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.
  3. Stadtarchiv Fürth
  4. https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19
  5. Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247
  6. Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252
  7. Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 886-887
  8. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Bayerischen_Landtags_(Weimarer_Republik,_1._Wahlperiode)
  9. https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung
  10. Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 888
  11. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919
  12. Stadtarchiv Fürth
  13. Stadtarchiv Fürth
  14. Stadtarchiv Fürth
  15. Stadtarchiv Fürth
  16. Stadtarchiv Fürth

Siehe auch

Die Auswirkungen des Frauenwahlrechts in der Weimarer Republik Dreiklassenwahlrecht Frauenwahlrecht

Bücher

Hintergrundinformation

Paragraph 16 Bürgerliches Gesetzbuch § 16 Bürgerlichen Gesetzbuches erleichtert es den Männern ihre Frauen zu entmündigen. Recht auf eigene Sexualität Sexuelles „Fehlverhalten“ Verletzung der Häuslichen Pflichten, Hysterie)