102.315
Bearbeitungen
| Zeile 7: | Zeile 7: | ||
=== Auswirkungen der Wahländerungen === | === Auswirkungen der Wahländerungen === | ||
[[Datei:Frauentag 1914 Heraus mit dem Frauenwahlrecht hellbau.jpg|thumb|right|Heraus mit dem Frauenwahlrecht]] | [[Datei:Frauentag 1914 Heraus mit dem Frauenwahlrecht hellbau.jpg|thumb|right|Heraus mit dem Frauenwahlrecht]] | ||
Bereits zwei Monate nach Ausrufung des neuen Wahlrechts hatten die Wahlberechtigten bereits am [[12. Januar]] [[1919]] bei der Landtagswahl Bayern, eine Woche später, am [[19. Januar]] [[1919 ]], bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung und am [[15.Juni]] [[1919]] bei den [[Stadtrat 1919 - 1922|Kreis-Gemeindewahlen]] die Möglichkeit von Ihrem neuen Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen. Die Zahl der Wahlberechtigten zu früheren Wahlen hatte sich verdreifacht. | Bereits zwei Monate nach Ausrufung des neuen Wahlrechts hatten die Wahlberechtigten bereits am [[12. Januar]] [[1919]] bei der Landtagswahl Bayern, eine Woche später, am [[19. Januar]] [[1919 ]], bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung und am [[15. Juni]] [[1919]] bei den [[Stadtrat 1919 - 1922|Kreis-Gemeindewahlen]] die Möglichkeit von Ihrem neuen Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen. Die Zahl der Wahlberechtigten zu früheren Wahlen hatte sich verdreifacht. | ||
Die [[Wikipedia:Frauenbewegung in Deutschland|Frauenbewegung in Deutschland]], organisiert in [[Wikipedia:Frauenverein|Frauenvereinen]], forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und die Möglichkeit der aktiven politischen Teilhabe. | Die [[Wikipedia:Frauenbewegung in Deutschland|Frauenbewegung in Deutschland]], organisiert in [[Wikipedia:Frauenverein|Frauenvereinen]], forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und die Möglichkeit der aktiven politischen Teilhabe. | ||
| Zeile 13: | Zeile 13: | ||
Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politische Betätigung verboten. Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am [[15. Mai]] [[1908]] hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze. | Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politische Betätigung verboten. Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am [[15. Mai]] [[1908]] hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze. | ||
Die Selbstverständlichkeit, dass Frauen das ''Aktive Wahlrecht'' - das Recht zu wählen sowie das ''Passive Wahlrecht'' - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenvereinen und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der [[SPD]] - über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>Bundeszentrale für politische Bildung (Dr. Kerstin Wolff): Der Kampf der Frauenbewegung um das Frauenwahlrecht, online abgerufen 26. Dezember 2025 | 18:15 Uhr - [https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/frauenwahlrecht/278701/der-kampf-der-frauenbewegung-um-das-frauenwahlrecht/ online]</ref> | Die Selbstverständlichkeit, dass Frauen das ''Aktive Wahlrecht'' - das Recht zu wählen sowie das ''Passive Wahlrecht'' - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenvereinen und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der [[SPD]] - über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>Bundeszentrale für politische Bildung (Dr. Kerstin Wolff): Der Kampf der Frauenbewegung um das Frauenwahlrecht, online abgerufen 26. Dezember 2025 | 18:15 Uhr - [https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/frauenwahlrecht/278701/der-kampf-der-frauenbewegung-um-das-frauenwahlrecht/ online]</ref> | ||
=== Vorbereitungsarbeiten für den Wahltag === | === Vorbereitungsarbeiten für den Wahltag === | ||