Babette Zuckermantel: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Haft nahm Zuckermantel erneut ihre Aktivitäten gegen die [[NSDAP|Nationalsozialisten]] auf. Diese Aktionen blieben nicht unbemerkt und wurden durch eine Denunziation der eigenen Cousine (Betty Theis) am [[2. April]] [[1935]] an die örtlichen Behörden gemeldet. Die erneute Verhaftung erfolgte am [[12. April]] [[1935]] bis zum [[24. Juni]] [[1935]]. Aufgrund einer Anordnung des Reichsjustizminister Franz Gürtner wurde Zuckermantel wieder verhaftet und am [[17. Oktober]] [[1935]] aufgrund des sog. "Heimtückegesetzes" zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz vom [[20. Dezember]] [[1934]] stellte "''Angriffe auf Staat und Partei''" unter Strafe. Hierzu schränkte es u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der [[NSDAP]] schwer schädigten.  
Nach der Haft nahm Zuckermantel erneut ihre Aktivitäten gegen die [[NSDAP|Nationalsozialisten]] auf. Diese Aktionen blieben nicht unbemerkt und wurden durch eine Denunziation der eigenen Cousine (Betty Theis) am [[2. April]] [[1935]] an die örtlichen Behörden gemeldet. Die erneute Verhaftung erfolgte am [[12. April]] [[1935]] bis zum [[24. Juni]] [[1935]]. Aufgrund einer Anordnung des Reichsjustizminister Franz Gürtner wurde Zuckermantel wieder verhaftet und am [[17. Oktober]] [[1935]] aufgrund des sog. "Heimtückegesetzes" zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz vom [[20. Dezember]] [[1934]] stellte "''Angriffe auf Staat und Partei''" unter Strafe. Hierzu schränkte es u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der [[NSDAP]] schwer schädigten.  


Die Urteilsbegründung vom [[17. Oktober]] [[1935]] lautete für Babette Zuckermantel wie folgt:
Die Urteilsbegründung des Staatsanwalts Dr. Engert vom [[17. Oktober]] [[1935]] lautete für Babette Zuckermantel wie folgt:


:''„Die Angeklagte war eingetragenes Mitglied der KPD und hat sich auch nach der nationalen Erhebung durch Feilhalten kommunistischer Druckschriften betätigt und wurde hierfür bestraft. Nach wie vor verkehrt sie mit Kommunisten […] Das Gericht ist überzeugt, dass die Angeklagte auch heute noch kommunistisch eingestellt ist [...] Als Kommunistin war sie gegen den Staat, gegen die Partei und ihre Einrichtungen zwangsläufig feindlich eingestellt… Bei der Bemessung der Strafe wurde berücksichtigt: Die Angeklagte ist eine dem nationalsozialistischen Staat feindliche und gefährliche Kommunistin… Solche […] staatsgefährdende kommunistische Wühlarbeit muss aufs Schärfste bestraft werden. Milde wäre ein falsches Mittel“''
:''„Die Angeklagte war eingetragenes Mitglied der KPD und hat sich auch nach der nationalen Erhebung durch Feilhalten kommunistischer Druckschriften betätigt und wurde hierfür bestraft. Nach wie vor verkehrt sie mit Kommunisten […] Das Gericht ist überzeugt, dass die Angeklagte auch heute noch kommunistisch eingestellt ist [...] Als Kommunistin war sie gegen den Staat, gegen die Partei und ihre Einrichtungen zwangsläufig feindlich eingestellt… Bei der Bemessung der Strafe wurde berücksichtigt: Die Angeklagte ist eine dem nationalsozialistischen Staat feindliche und gefährliche Kommunistin… Solche […] staatsgefährdende kommunistische Wühlarbeit muss aufs Schärfste bestraft werden. Milde wäre ein falsches Mittel“''


Am [[28. Februar]] [[1936]] wurde Zuckermantel in die Justizvollzugsanstalt Landshut verlegt. Die Gestapo verfügte am [[13. Juli]] [[1936]] weiterhin, das Zuckermantel nach der Haft in das Konzentrationslager Moringen zu verlegen ist. Die Überführung nach Moringen erfolgte bereits am [[9. Dezember]] [[1936]]. Der regulären Haftzeit folgt die Schutzhaft bis Dezember [[1939]]. Am [[15. Dezember]] [[1937]] wird Zuckermantel mit 200 anderen Frauen aus Moringen in das Konzentrationslager Lichtenburg verlegt. Die ehem. Burg wurde bis August [[1937]] als KZ für Männer genutzt und im Anschluss ab Dezember [[1937]] als Häftlingsanstalt für Frauen umgebaut<ref>Wikipedia - KZ Lichtenburg, Stand 20. April 2013|22.20 Uhr [http://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Lichtenburg Wikipedia]</ref>. Da die Burg eine relativ marode Bausubstanz hatte wurden ab Mai [[1939]] die verbliebenen weiblichen Häftlinge in das neuausgebaute KZ Ravensbrück verlegt, so auch Babette Zuckermantel. Am [[20. Juli]] [[1939]] wurde Babette Zuckermantel aus dem KZ Ravensbrück entlassen.
Am [[28. Februar]] [[1936]] wurde Zuckermantel in die Justizvollzugsanstalt Landshut verlegt. Die Gestapo verfügte am [[13. Juli]] [[1936]] weiterhin, das Zuckermantel nach der Haft in das Konzentrationslager Moringen zu verlegen ist. Die Überführung nach Moringen erfolgte bereits am [[9. Dezember]] [[1936]]. Der regulären Haftzeit folgt die Schutzhaft bis Dezember [[1939]]. Am [[15. Dezember]] [[1937]] wird Zuckermantel mit 200 anderen Frauen aus Moringen in das Konzentrationslager Lichtenburg verlegt. Die ehem. Burg wurde bis August [[1937]] als KZ für Männer genutzt und im Anschluss ab Dezember [[1937]] als Häftlingsanstalt für Frauen umgebaut<ref>Wikipedia - KZ Lichtenburg, Stand 20. April 2013|22.20 Uhr [http://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Lichtenburg Wikipedia]</ref>. Da die Burg eine relativ marode Bausubstanz hatte wurden ab Mai [[1939]] die verbliebenen weiblichen Häftlinge in das neuausgebaute KZ Ravensbrück verlegt, so auch Babette Zuckermantel. Am [[20. Juli]] [[1939]] wurde Babette Zuckermantel aus dem KZ Ravensbrück entlassen.
==Siehe auch==
==Siehe auch==
* [[Opfer des Nationalsozialismus]]


* [[Opfer des Nationalsozialismus]]
==Einzelnachweis==
==Einzelnachweis==
* Ausstellung des Infoladen Benario im Kulturforum Schlachthof am 12. April 2013, Daten und Texte Siegfried Imholz
* Ausstellung des Infoladen Benario im Kulturforum Schlachthof am 12. April 2013, Daten und Texte Siegfried Imholz
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