− | Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung gem. Art 36 und 37 der Geschäftsordnung der Stadt Fürth. Der Oberbürgermeister ist Beamter auf Zeit. | + | Der [[Oberbürgermeister]] ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung gem. Art 36 und 37 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom [[22. August]] [[1998]]. Der [[Oberbürgermeister]] ist Beamter auf Zeit. |