119
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 17: | Zeile 17: | ||
Jener verhängnisvolle Tag der Denunziation war der 8. August 1942, als sich Vorberger und Hartlöhner in der Wohnung von Marta Ottilie Kmetzsch aufhielten. Frau Kmetzsch erstattete am 19. August 1942 eine Anzeige in der Dienststelle der Polizei Wurzen gegen die beiden. | Jener verhängnisvolle Tag der Denunziation war der 8. August 1942, als sich Vorberger und Hartlöhner in der Wohnung von Marta Ottilie Kmetzsch aufhielten. Frau Kmetzsch erstattete am 19. August 1942 eine Anzeige in der Dienststelle der Polizei Wurzen gegen die beiden. | ||
''„Frau Kme. gab an, dass Vorberger und Hartlöhner am 8.8.1942 in ihrer Wohnung gewesen wären und beide hätten darüber gesprochen, dass sie sich vor 1933 kommunistisch betätigt hätten. Weiter hätten sie darüber gesprochen, dass der faschistische Krieg nicht zum Siege führen würde und sie sich nach Kriegsende ihre Pappenheimer schon holen würden, die sie schlecht behandelt hätten.“''<ref>Rüter, Christiaan F. (2002): DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, Bd. 3, S. 413 – 419., S. 416.</ref> Es kam zur Hausdurchsuchung, Vernehmung und Festnahme von Vorberger und Hartlöhner durch den Polizisten Max Richard Gerber. Vorberger und Hartlöhner bestritten die ihnen vorgebrachten Anschuldigungen. Vorberger gab bei der Vernehmung an, mit Hartlöhner an dem Tag bei der Frau Kmetzsch gewesen zu sein ''„und mit Hartlöhner darüber gesprochen zu haben, dass sein Bruder in Schutzhaft sei, weil er angeblich eine Schreibmaschine hatte, die von der Polizei gesucht wurde.“''<ref>Rüter, Christiaan F. (2002): DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher Strafurteile wegen natio-nalsozialistischer Tötungsverbrechen, Bd. 3, S. 413 – 419., S. 416f</ref> Des Weiteren führte Vorberger bei der Vernehmung aus, dass Frau Kmetzsch diese Beschuldigungen aus Rache veranlasst habe, weil er von ihr Sachen zurückverlangt hatte. Der Polizist Richard Gerber glaubte der Frau Kmetzsch und schrieb in seiner Vernehmung, dass ''„Vorberger und Hartlöhner sich im staatsfeindlichen Sinne unterhalten haben und sie noch die alten Kommunisten sind.“''<ref>Ebd., S. 417.</ref>Bei der Hausdurchsuchung wurde bei beiden nichts Belastendes gefunden. In einem Gerichtsprozess gegen den Polizisten vom 22. und 30. November 1960 wegen Beihilfe zum Mord aufgrund seiner Tätigkeit für das Nazi-Regime, kam heraus, dass Richard Gerber die Angaben von Frau Kmetzsch ''„in übertriebener und weitaus krassester Form zu Protokoll genommen hat“''<ref>Ebd., S. 417.</ref>und dies an die Gestapo nach Leipzig weiterleitete. | ''„Frau Kme. gab an, dass Vorberger und Hartlöhner am 8.8.1942 in ihrer Wohnung gewesen wären und beide hätten darüber gesprochen, dass sie sich vor 1933 kommunistisch betätigt hätten. Weiter hätten sie darüber gesprochen, dass der faschistische Krieg nicht zum Siege führen würde und sie sich nach Kriegsende ihre Pappenheimer schon holen würden, die sie schlecht behandelt hätten.“''<ref>Rüter, Christiaan F. (2002): DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, Bd. 3, S. 413 – 419., S. 416.</ref> | ||
Es kam zur Hausdurchsuchung, Vernehmung und Festnahme von Vorberger und Hartlöhner durch den Polizisten Max Richard Gerber. Vorberger und Hartlöhner bestritten die ihnen vorgebrachten Anschuldigungen. Vorberger gab bei der Vernehmung an, mit Hartlöhner an dem Tag bei der Frau Kmetzsch gewesen zu sein ''„und mit Hartlöhner darüber gesprochen zu haben, dass sein Bruder in Schutzhaft sei, weil er angeblich eine Schreibmaschine hatte, die von der Polizei gesucht wurde.“''<ref>Rüter, Christiaan F. (2002): DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher Strafurteile wegen natio-nalsozialistischer Tötungsverbrechen, Bd. 3, S. 413 – 419., S. 416f</ref> Des Weiteren führte Vorberger bei der Vernehmung aus, dass Frau Kmetzsch diese Beschuldigungen aus Rache veranlasst habe, weil er von ihr Sachen zurückverlangt hatte. Der Polizist Richard Gerber glaubte der Frau Kmetzsch und schrieb in seiner Vernehmung, dass ''„Vorberger und Hartlöhner sich im staatsfeindlichen Sinne unterhalten haben und sie noch die alten Kommunisten sind.“''<ref>Ebd., S. 417.</ref>Bei der Hausdurchsuchung wurde bei beiden nichts Belastendes gefunden. In einem Gerichtsprozess gegen den Polizisten vom 22. und 30. November 1960 wegen Beihilfe zum Mord aufgrund seiner Tätigkeit für das Nazi-Regime, kam heraus, dass Richard Gerber die Angaben von Frau Kmetzsch ''„in übertriebener und weitaus krassester Form zu Protokoll genommen hat“''<ref>Ebd., S. 417.</ref>und dies an die Gestapo nach Leipzig weiterleitete. | |||
Am 21. August 1943 kam es zur Verhaftung von Georg Hartlöhner durch die Gestapo an seiner Arbeitsstelle. Die Nazis machten ihm am 25. Oktober 1943 den Prozess am Volksgerichtshof „wegen Feindbegünstigung, Wehrkraftzersetzung und Hochverrat“.<ref>Imholz, Siegfried (2017): Gebt ihnen einen Namen. Widerstand und politische Verfolgung in Fürth 1933 – 1945, S. 38.</ref> Hartlöhner und Vorberger wurden zum Tode verurteilt. Zunächst waren sie in Plötzensee inhaftiert und am 29. Oktober 1943 in das Zuchthaus Brandenburg-Görden überstellt. Am 10. Dezember 1943 erfolgte die Hinrichtung durch Enthauptung.<ref>Ebd., S. 38.</ref> | Am 21. August 1943 kam es zur Verhaftung von Georg Hartlöhner durch die Gestapo an seiner Arbeitsstelle. Die Nazis machten ihm am 25. Oktober 1943 den Prozess am Volksgerichtshof „wegen Feindbegünstigung, Wehrkraftzersetzung und Hochverrat“.<ref>Imholz, Siegfried (2017): Gebt ihnen einen Namen. Widerstand und politische Verfolgung in Fürth 1933 – 1945, S. 38.</ref> Hartlöhner und Vorberger wurden zum Tode verurteilt. Zunächst waren sie in Plötzensee inhaftiert und am 29. Oktober 1943 in das Zuchthaus Brandenburg-Görden überstellt. Am 10. Dezember 1943 erfolgte die Hinrichtung durch Enthauptung.<ref>Ebd., S. 38.</ref> | ||
Bearbeitungen