Infra fürth holding: Unterschied zwischen den Versionen

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Textersetzung - „z.B.“ durch „z. B.“
K (Textersetzung - „Strasse=“ durch „Straße=“)
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=== Sportstätten Ronhof Fürth GmbH ===
=== Sportstätten Ronhof Fürth GmbH ===
'''Unternehmensgegenstand und öffentlicher Zweck'''<br style="margin-top:0.3em; margin-bottom:0.5em" />
'''Unternehmensgegenstand und öffentlicher Zweck'''<br style="margin-top:0.3em; margin-bottom:0.5em" />
Entgeltliche Nutzungsüberlassung des Anlagevermögens des Unternehmens, zu dem insbesondere Bauten samt Betriebs- und Geschäftsausstattung des Stadions am Laubenweg sowie des Jugendinternats in der Kronacher Straße gehören. Es ist sicherzustellen, dass das Anlagevermögen vielfältig und diskriminierungsfrei zur Förderung des Sports, der Bildung und der Kulturpflege genutzt werden kann. Dies schließt eine Nutzung für den Schulsport und für den Jugend- und Breitensport durch z.B. örtliche Amateursportveranstaltungen ein.<br />
Entgeltliche Nutzungsüberlassung des Anlagevermögens des Unternehmens, zu dem insbesondere Bauten samt Betriebs- und Geschäftsausstattung des Stadions am Laubenweg sowie des Jugendinternats in der Kronacher Straße gehören. Es ist sicherzustellen, dass das Anlagevermögen vielfältig und diskriminierungsfrei zur Förderung des Sports, der Bildung und der Kulturpflege genutzt werden kann. Dies schließt eine Nutzung für den Schulsport und für den Jugend- und Breitensport durch z. B. örtliche Amateursportveranstaltungen ein.<br />
Der Gesellschaftszweck ist unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze sowie des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verwirklichen. Hierbei ist die Gesellschaft zur Fortentwicklung ihres Anlagevermögens und seiner damit verbundenen Nutzung auch berechtigt, Baumaßnahmen jeder Art einschließlich Verfügungen über Grundeigentum und grundstücksgleiche Rechte samt (Fremd-)Finanzierung der Baumaßnahmen durchzuführen. Die Preisbildung für die Nutzungsüberlassung muss so ausgestaltet sein, dass Kostendeckung einschließlich Deckung von Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen, eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals sowie, falls erforderlich, ausreichende Rücklagenzuführungen gegeben sind.
Der Gesellschaftszweck ist unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze sowie des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verwirklichen. Hierbei ist die Gesellschaft zur Fortentwicklung ihres Anlagevermögens und seiner damit verbundenen Nutzung auch berechtigt, Baumaßnahmen jeder Art einschließlich Verfügungen über Grundeigentum und grundstücksgleiche Rechte samt (Fremd-)Finanzierung der Baumaßnahmen durchzuführen. Die Preisbildung für die Nutzungsüberlassung muss so ausgestaltet sein, dass Kostendeckung einschließlich Deckung von Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen, eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals sowie, falls erforderlich, ausreichende Rücklagenzuführungen gegeben sind.


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