Datei:MetropolregionNürnberg Logo Slogan 4c.png: Unterschied zwischen den Versionen

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Textersetzung - „z.B.“ durch „z. B.“
(Lizenzbedingungen)
K (Textersetzung - „z.B.“ durch „z. B.“)
 
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Das Logo/der Begriff „Metropolregion Nürnberg“ kann genutzt werden, solange  
Das Logo/der Begriff „Metropolregion Nürnberg“ kann genutzt werden, solange  
• von jeglichen Formulierungen abgesehen wird, die den Eindruck erwecken, es bestünde eine exklusive (Geschäfts-)Beziehung zur Metropolregion Nürnberg. (z.B. „Der Experte für XY Der Metropolregion Nürnberg“). Alternativ kann der Begriff „Metropolregion Nürnberg“ als Ortsangabe verwendet werden. (z.B. „Der Experte für XY IN DER/AUS DER Metropolregion Nürnberg“).  
• von jeglichen Formulierungen abgesehen wird, die den Eindruck erwecken, es bestünde eine exklusive (Geschäfts-)Beziehung zur Metropolregion Nürnberg. (z. B. „Der Experte für XY Der Metropolregion Nürnberg“). Alternativ kann der Begriff „Metropolregion Nürnberg“ als Ortsangabe verwendet werden. (z. B. „Der Experte für XY IN DER/AUS DER Metropolregion Nürnberg“).  
• nicht der Eindruck entsteht, dass die Metropolregion Nürnberg für Ihre angebotenen Leistungen verantwortlich sei.  
• nicht der Eindruck entsteht, dass die Metropolregion Nürnberg für Ihre angebotenen Leistungen verantwortlich sei.  
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