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[[Datei:Fürth jüd. Waisenanstalt 1935.jpg|miniatur|right|ältestes jüd. Waisenhaus in der Geleitsgasse]] | [[Datei:Fürth jüd. Waisenanstalt 1935.jpg|miniatur|right|ältestes jüd. Waisenhaus in der Geleitsgasse]] | ||
===Die Anfänge ab 1763=== | ===Die Anfänge ab 1763=== | ||
Der Stifter Lichtenstädter widmete der Anstalt einen Anfangsbetrag von 500 Gulden. Insgesamt ging die Stiftung mit einem Kapital von 4100 Gulden an den Start.<ref>Das jüdische Waisenhaus von Fuerth [https://jhva.wordpress.com/2011/06/02/das-judische-waisenhaus-von-fuerth/ online]</ref> sodass ein Bauplatz [[Geleitsgasse 1 (ehemals)|Geleitsgasse 1]] erworben werden konnte, auf dem die Einrichtung eines Waisenhaus verwirklicht wurde. Das Haus in der Geleitsgasse 1 erhielt auch einen eigenen Betsaal [[Synagoge]]. Die frühere Adressbezeichnung (Adressbuch 1819) lautete: Glaitshausgäßlein Haus Nr. 324.<ref>Fürther Adressbuch 1819, S. 20. Erst ab 1890 setzte sich in Fürth die alternierende Zählung der [[Hausnummern]] beiderseits der Straße durch („Pariser System“ | Der Stifter Lichtenstädter widmete der Anstalt einen Anfangsbetrag von 500 Gulden. Insgesamt ging die Stiftung mit einem Kapital von 4100 Gulden an den Start.<ref>Das jüdische Waisenhaus von Fuerth [https://jhva.wordpress.com/2011/06/02/das-judische-waisenhaus-von-fuerth/ online]</ref> sodass ein Bauplatz [[Geleitsgasse 1 (ehemals)|Geleitsgasse 1]] erworben werden konnte, auf dem die Einrichtung eines Waisenhaus verwirklicht wurde. Das Haus in der Geleitsgasse 1 erhielt auch einen eigenen Betsaal [[Synagoge]]. Die frühere Adressbezeichnung (Adressbuch 1819) lautete: Glaitshausgäßlein Haus Nr. 324.<ref>Fürther Adressbuch 1819, S. 20. Erst ab 1890 setzte sich in Fürth die alternierende Zählung der [[Hausnummern]] beiderseits der Straße durch („Pariser System“). </ref> | ||
In den Statuten der ''Heiligen Gesellschaft der Waisenerzieher in Fürth'' von [[1768]] wurde festgehalten, dass "hiesige, arme, in gesetzlicher Ehe erzeugte, einfach und doppelt verwaiste jüdische Knaben im Alter von fünf bis dreizehn Jahren" aufgenommen würden.<ref>Gisela Naomi Blume: "Die Israelitische Waisenanstalt Fürth" in: [[Fürther Geschichtsblätter]], 2010,3 ; Seite 60</ref> | In den Statuten der ''Heiligen Gesellschaft der Waisenerzieher in Fürth'' von [[1768]] wurde festgehalten, dass "hiesige, arme, in gesetzlicher Ehe erzeugte, einfach und doppelt verwaiste jüdische Knaben im Alter von fünf bis dreizehn Jahren" aufgenommen würden.<ref>Gisela Naomi Blume: "Die Israelitische Waisenanstalt Fürth" in: [[Fürther Geschichtsblätter]], 2010,3 ; Seite 60</ref> | ||