Benutzerin:Roselie/Frauenwahlrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919 ==
== Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919 ==
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben.
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben.
Bekanntmachung: Fürther Zeitung vom 17.Mai 1919
Bekanntmachung: Fürther Zeitung vom 17.Mai 1919
Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth findet zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl sind 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wähle.
Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth findet zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl sind 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wähle.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>


Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Das selbe gilt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in der Wählerliste aufgenommen sind.<br>
Das selbe gilt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in der Wählerliste aufgenommen sind.<br>
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'''Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage (15 Juni 1919)'''
'''Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage'''
     a) Das 20. Lebensjahr vollendet haben,
     a) Das 20.Lebensjahr vollendet haben,
     b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen
     b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen
     c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen  
     c) Mindestens 1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen  
     d) Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhalten.
     d) Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhalten.
     e) Für Militärpersonen können in den Kasernen wählen wenn sie in die Wählerliste in der Heimatgemeinde aufgenommen sind.
     e) Für Militärpersonen können in den Kasernen wählen wenn sie in die Wählerliste in der Heimatgemeinde aufgenommen sind.
Es werden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählen nicht in getrennten Räumlichkeiten.
Es werden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählen nicht in getrennten Räumlichkeiten.
Das Wahlrecht kann von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden.
Das Wahlrecht kann von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
 


Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete finden am Wahltag den 15. Juni 1919 im städtischen Krankenhaus vorm. 10 - nachm. 1 Uhr, im Lazarett Schwabacher Schule nachm. 1 - 2 Uhr, im israelitischen Hospital nachm. 1/2 3 - 4 Uhr, im Versorgungshaus nachm. 4 - 6 Uhr und im Nathanstift vorm. 9 - 10 Uhr die Wahlen in einem von der Anstaltsleitung bestimmten abgesonderten Raum statt.
Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete finden am Wahltag den 15. Juni 1919 im städtischen Krankenhaus Vormittag Früh ab 10 bis Nachmittag um 1, im Lazarett Schwabacher Schule am Nachmittag von 1 bis 2, im Israelitischen Hospital am Nachmittag von 1/2 3 bis 4, im Versorgungshaus von Nachmittag
4 - 6 und im Nathanstift Vormittag von 9 - 10 die Wahlen in einem von der Anstaltsleitung bestimmten abgesonderten Raum statt. Wahlbezirk 63.


Für jeden Stimmbezirk wird 1 Wahlboote benötigt. Weshalb Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden können.  
Für jeden Stimmbezirk wird 1 Wahlboote benötigt. Weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden können.  
Für die Wahl der Stadträte sind die untenstehenden Wahlvorschläge rechtzeitig bei Gemeindewahlausschuss einzureichen und für gültig zu erklären.  
Für die Wahl der Stadträte sind die untenstehenden Wahlvorschläge rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss einzureichen und für gültig erklären zu lassen.  
''Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden sind. Sie können sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im ganzen entscheiden.'' Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben werden sind ungültig. Als gewählt gelten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag soviele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufallen. Die nicht gewählten Bewerber gelten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.
''Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden sind. Sie können sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im Ganzen entscheiden.'' Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben werden sind ungültig. Als gewählt gelten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufallen. Die nicht gewählten Bewerber gelten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>


== Wahlergebnisse ==  
== Wahlergebnisse ==  
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