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=Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918= | =Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918= | ||
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen. | Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen. Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das Verhältniswahlrecht wurde eingeführt. | ||
Von 1850 bis 1918 galt das feudale Dreiklassenwahlrecht das nur wohlhabenden steuerpflichtigen Männern die Teilhabe an Wahlen zugestand.<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"</ref> | |||
Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten | Die Frauenbewegung forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe. | ||
Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten. | |||
''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenverbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.'' | |||
''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenverbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.</ref> | |||
Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 findet die Bayerische Landtagswahl eine Woche später am 19.Januar.1919 die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt. | Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 findet die Bayerische Landtagswahl eine Woche später am 19.Januar.1919 die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt. | ||
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