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Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht.
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht.


Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>
Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>


Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkommissäre vorgenommen und abgeschlossen, bei der diesmaligen Wahl hingegen musste infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt an der Hand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst ungesichteten Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7 166  
Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkomisäre vorgenommen und abgeschlossen, bei der diesmaligen Wahl hingegen musste infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt an der Hand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst ungesichtetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166  
Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich,  
Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich,  
das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref>  
das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref>  
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Stimmkreis 26
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Reichsstimmkreis 26
== Wahlergebnisse ==
== Wahlergebnisse ==
Wahlbeteiligung  
Wahlbeteiligung  
'''Stimmkreis 26'''
*Wahlberechtigte Personen          Frauen              Männer
*Wahlberechtigte Personen          Frauen              Männer
*Personen die gewählt haben        Frauen  %            Männer    %
*Personen die gewählt haben        Frauen  %            Männer    %
*Gesamtzahl der abgegebenen (gültigen) Stimmen  
*Gesamtzahl der abgegebenen (gültigen) Stimmen  
<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252</ref>
'''A. Wahlvorschlag "Dr. Braun" Sozialdemokratische Partei'''<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 886-887</ref>
15 Männer 1 Frau
* Platz 6 Grünberg Helene, Arbeitersekretärin in Nürnberg
Gewählte Abgeordnete, 5 Männer 0 Frauen
* Aus Fürth Vogel Johann Parteisekretär
'''B. Wahlvorschlag "Simon" Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''<br>
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen
'''C. Wahlvorschlag "Weiß" Deutsche Volkspartei'''<br>
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 3 Männer 0 Frauen
'''D. Wahlvorschlag "Tremmel"'''<br>
14 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 5 Männer 0 Frauen


'''Wahlvorschlag der Bayerischen Volkspartei'''<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252</ref>
'''E. Wahlvorschlag "Weilnböck"'''<br>
14 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen
'''Gesamtergebnis der Landtagwahlen'''<br>
Gewählte Abgeordnete
'''..... Männer .... Frauen'''
=== Die erste Abgeordnete aus Franken ===
'''Käthe Günther''' geb. am 11.01.1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.10.1933
Wurde im Januar 1919 für die DDP Deutsche Demokratische Partei als eine der ersten Frauen in den Bayerischen Landtag gewählt.
Die erste Abgeordnete aus Franken ist zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 Mitglied des Bayerischen Landtags. Sie ist Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss. Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig.


= Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 =
Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der Rat der Volksbeauftragten ....dem auch 2 Frauen angehörten  ....durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht.
Voraussetzung für das Passive Wahlrecht ist die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte sein.
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref>
== Wahlergebnisse ==
<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 888</ref>
''Die Wahlberechtigten und Wähler innerhalb der 4 bayerischen Wahlkreise nach Geschlecht und Alter''
{| class="wikitable"
!                  !! Insgesamt  !! M. 20 J.  !! W. 20 J. !! M. 21-25 J. !! W. 21-25 J. !! M. 25 J. u. m. !! W. 25 J. u. m. !!
|-
| Wahlberechtigte  || 1.367.465  || 17.776    || 20.914  || 78.626      || 102.691    || 532.435        || 615.023        ||
|-
| Wähler          || 1.143.866  || 10.673    || 18.150  || 55.704      || 87.043      || 464.115        || 508.181        || 
|-
| Prozent          || 83,6        || 60,0      || 86,3    || 70,8        || 84,8        || 87,2          || 82,6          ||
|}
'''Wahlvorschlag der Bayerischen Volkspartei'''
108 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen
108 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen


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'''Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei'''<br>
'''Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei'''<br>
5  Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen
5  Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen
=== Die erste Abgeordnete aus Franken ===
'''Käthe Günther''' geb. am 11.01.1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.10.1933
Wurde im Januar 1919 für die DDP Deutsche Demokratische Partei als eine der ersten Frauen in den Bayerischen Landtag gewählt.
Die erste Abgeordnete aus Franken ist zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 Mitglied des Bayerischen Landtags. Sie ist Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss. Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig.


= Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 =
'''Gesamtergebnis der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung'''<br>
Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der Rat der Volksbeauftragten ....zu dem 2 Frauen gehören ....durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht.
Voraussetzung für das Passive Wahlrecht ist die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte sein.
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Stimmkreis 26<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref>
== Wahlergebnisse ==
Wahlbeteiligung '''Stimmkreis 26'''
*Wahlberechtigte Personen  738.628 Frauen      628.837 Männer
*Personen die gewählt haben 613.374 Frauen 83%  464.115 Männer 84%
*Gesamtzahl der abgegebenen (gültigen) Stimmen 1.143.866
 
'''A. Wahlvorschlag "Dr. Braun" Sozialdemokratische Partei'''<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 686-687</ref>
15 Männer 1 Frau
* Platz 6 Grünberg Helene, Arbeitersekretärin in Nürnberg
Gewählte Abgeordnete, 5 Männer 0 Frauen
* Aus Fürth Vogel Johann Parteisekretär
 
'''B. Wahlvorschlag "Simon" Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''<br>
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen
 
'''C. Wahlvorschlag "Weiß" Deutsche Volkspartei'''<br>
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 3 Männer 0 Frauen
 
'''D. Wahlvorschlag "Tremmel"'''<br>
14 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 5 Männer 0 Frauen
 
'''E. Wahlvorschlag "Weilnböck"'''<br>
14 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen
 
'''Gesamtergebnis der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung    
'''<br>
Gewählte Abgeordnete  
Gewählte Abgeordnete  
'''423 Männer 37Frauen'''<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919</ref>
'''423 Männer 37Frauen'''<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919</ref>
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=== Frauenpolitische Themen im Reichstag ===
=== Frauenpolitische Themen im Reichstag ===
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, nach den Reichstagswahlen von 1919, waren 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, nach den Reichstagswahlen von 1919, waren 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, die sie bereits zuvor über ihre Frauenverbände oder Parteien hatten durchsetzen wollen. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, für die sie sich bereits zuvor in Frauenvereinen, Frauenverbänden und Parteien eingesetzt. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).
 
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]<br>
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]<br>


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