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Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>
Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>


Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkomisäre vorgenommen und abgeschlossen, bei der diesmaligen Wahl hingegen musste infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt an der Hand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst ungesichtetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166  
''Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkomisäre vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen musste infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt an der Hand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst ungesichtetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166  
Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich,  
Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich,  
das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref>  
das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.''<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref>  
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Reichsstimmkreis 26
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Reichsstimmkreis 26
== Wahlergebnisse ==
== Wahlergebnisse ==
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= Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 =
= Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 =
Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der Rat der Volksbeauftragten ....dem auch 2 Frauen angehörten  ....durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht.
Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der Rat der Volksbeauftragten ....dem auch 2 Frauen angehörten  ....durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht.
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht.
Voraussetzung für das Passive Wahlrecht ist die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte sein.  
Voraussetzung für das Passive Wahlrecht war die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte zu wsein.  
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref>
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref>
== Wahlergebnisse ==
== Wahlergebnisse ==
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=== Frauenpolitische Themen im Reichstag ===
=== Frauenpolitische Themen im Reichstag ===
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, nach den Reichstagswahlen von 1919, waren 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, waren nach den Reichstagswahlen von 1919, 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, für die sie sich bereits zuvor in Frauenvereinen, Frauenverbänden und Parteien eingesetzt. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, für die sie sich bereits zuvor in Frauenvereinen, Frauenverbänden und Parteien eingesetzt hatten. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]<br>
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]<br>


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