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= Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918 = | = Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918 = | ||
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen. | Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen. | ||
Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''Dreiklassenwahlrecht''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand. | Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''Dreiklassenwahlrecht''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand.<ref>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht</ref> | ||
<ref> | Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem rechtsrheinischen Bayern 1869 eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Nur ledigen, verwitweten oder geschiedenen Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, war es gestattet das Bürgerrecht zu erwerben. Das nun erhaltene Stimmrecht musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.<ref>Franger, Gaby und Bennewitz, Nadja Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte S. 289</ref> | ||
Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das '''Verhältniswahlrecht''' wurde eingeführt. | |||
Das Alter für das '''Aktive Wahlrecht''' - das Recht zu wählen - für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt. | Das Alter für das '''Aktive Wahlrecht''' - das Recht zu wählen - für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt. | ||
Für das '''Passive Wahlrecht''' - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - bleibt das Alter von 25 Jahren am Wahltag. | Für das '''Passive Wahlrecht''' - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - bleibt das Alter von 25 Jahren am Wahltag. | ||
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[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|thumb|left]]<br> | [[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|thumb|left]]<br> | ||
Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der Rat der Volksbeauftragten ....dem auch 2 Frauen angehörten ....durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. | Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der Rat der Volksbeauftragten ....dem auch 2 Frauen angehörten ....durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. | ||
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet | Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. | ||
Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht. | |||
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis<br> | Das Passive Wahlrecht hatten alle wahlberechtigten Männer und Frauen die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten und seid mindestens einem Jahr Deutsche waren. (§5 R.W.G.) Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 100 im Wahlkreis Wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. war die Vollendung des 20. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte zu sein. | ||
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis. Es sind 15 Abgeordnete zu wählen.<br> | |||
<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref> | <ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref> | ||
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