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= Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918 =
= Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918 =
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen.  
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen.  
Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''Dreiklassenwahlrecht''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand.<ref>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht</ref>
Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''Dreiklassenwahlrecht,''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand.<ref>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht</ref>
Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem rechtsrheinischen Bayern 1869 eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Nur ledigen, verwitweten oder geschiedenen Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, war es gestattet das Bürgerrecht zu erwerben. Das nun erhaltene Stimmrecht musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.<ref>Franger, Gaby und Bennewitz, Nadja Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte S. 289</ref>
Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem rechtsrheinischen Bayern 1869 eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Das Bürgerrecht konnten nur ledige  verwitwete oder geschiedene Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, beantragen. Das nun erhaltene Stimmrecht musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.<ref>Buch Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte Gaby Franger und Nadja S. 289</ref>
Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das '''Verhältniswahlrecht''' wurde eingeführt.
Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das '''Verhältniswahlrecht''' wurde eingeführt.
Das Alter für das '''Aktive Wahlrecht''' - das Recht zu wählen - für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt.  
Das Alter für das '''Aktive Wahlrecht''' - das Recht zu wählen - wurde für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt.  
Für das '''Passive Wahlrecht'''  - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - bleibt das Alter von 25 Jahren am Wahltag.
Für das '''Passive Wahlrecht'''  - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - Nationalwahl bleibt das Alter von 25 Jahren am Wahltag.
Voraussetzung für die jeweilige Wahl war eine eine mindestens einjährige Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich oder in Bayern, und in der Gemeinde, der Besitz der Bürgerrechte, kein Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds.
Voraussetzung für die jeweilige Wahl war eine eine mindestens einjährige Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich oder in Bayern, und in der Gemeinde.
Zu einem Wahlrechtsentzug kam es durch das Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. Oder durch das Abhanden kommen der bürgerlichen Ehrenrechte durch Richterlichen Entzug.


'''Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.'''<br>
'''Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.'''<br>
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''Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten.
''Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politische Betätigung verboten.
Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze.''
Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze.''


''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenvereinen und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.</ref>  
''Die Selbstverständlichkeit, dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenvereinen und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/frauenwahlrecht/278701/der-kampf-der-frauenbewegung-um-das-frauenwahlrecht/</ref>  


Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 fand die Bayerische Landtagswahl eine Woche später am 19.Januar 1919 die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt.<br>
Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 fand die Bayerische Landtagswahl, eine Woche später, am 19.Januar 1919, die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt.<br>


'''Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.'''  
'''Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.'''  


== Wahlvorbereitungen nach dem Reichstagswahlgesetz das  am 30.November 1918 in Kraft trat ==
== Wahlvorbereitungen nach dem Reichstagswahlgesetz, das  am 30.November 1918 in Kraft trat ==
Mitarbeiter des Magistrats gingen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln.
Mitarbeiter des Magistrats gingen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln.
Es wurden 65 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wurde mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt.  
Es wurden 65 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wurde mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt.  
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft war es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entschied man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreiswahl unterscheiden zu können.
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft war es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entschied man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts, um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreiswahl unterscheiden zu können.
Jedes der 65 Wahllokale benötigt einen Wahlvorsteher mit drei Stellvertretern.  
Jedes der 65 Wahllokale benötigte einen Wahlvorsteher mit einen Stellvertreter und einen Schriftführer mit Stellvertreter.  
'''Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammen setzte. Weshalb neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt wurden.'''
'''Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammensetzte. Deshalb wurden neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt.'''
Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.<br>
Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.<br>
[[Datei:C7 I GR 98 3.jpg|thumb|left]]
[[Datei:C7 I GR 98 3.jpg|thumb|left]]
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 8, (2).jpg|thumb|right]]
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 8, (2).jpg|thumb|right]]
Regelung für Soldaten Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung Bild Stadtarchiv AR 27/8
Auch Militärangehörige konnten nach gesonderten Vorgaben das Aktiven und Passive Wahlrecht ausüben.


''Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel mussten Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden. Es mussten weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Die Kosten für die Wahlen waren deutlich höher als bei früheren Wahlen.  
''Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel mussten Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden. Es mussten weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Die Kosten für die Wahlen waren deutlich höher als bei früheren Wahlen.  
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= Landtagswahl am 12. Januar 1919 =
= Landtagswahl am 12. Januar 1919 =
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht.
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, S.1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren und einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können.  
Zu einem Wahlrechtsentzug kam es durch das Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. Oder durch das Abhanden kommen der bürgerlichen Ehrenrechte.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliche_Ehrenrechte</ref>


'''Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis''', in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>
'''Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis''', in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste wahlberechtig sein, und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste. Diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>


''Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkomisare vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen mussten infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt anhand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst unbearbeitetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.''<br>
''Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkommissare vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen bildete das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis. , Die Stimmenzählung musste deshalb an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt anhand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Zur Zeit der Wahl herrschten ungünstige Verkehrsverhältnisse, was zu einem sehr schleppende Einlauf der auszuwertenden Wahllisten führte. Das Zusammenlaufen von soviel zunächst unbearbeitetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.''<br>
<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref>  
<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref>  
== Wahlergebnisse in Fürth ==
== Wahlergebnisse in Fürth ==
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'''''Fürth hat keine Sitze im Landtag.'''''
'''''Fürth hat keine Sitze im Landtag.'''''


'''Gesamtergebnis der Landtagwahlen'''<ref>https:https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landtagswahlen_(Weimarer_Republik)</ref>
'''Gesamtergebnis der Landtagwahlen'''<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landtagswahlen_(Weimarer_Republik)</ref>


== Die erste Abgeordnete aus Franken ==
== Die erste Abgeordnete aus Franken ==
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= Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 =
= Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 =
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|thumb|left]]<br>
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|thumb|left]]<br>
Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der Rat der Volksbeauftragten ....dem auch 2 Frauen angehörten ....durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht.
Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der provisorische Nationalrat, der Rat der Volksbeauftragten - dem auch die späteren Landtagsabgeordneten Emilie Mauerer (SPD), Aloisia Eberle, (BVB) und Dr. Rosa Kempf (DDP) angehörten - durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht.
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten.  
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten.  
Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht.
Nicht wahlberechtigt waren Personen die entmündigt waren oder unter vorläufiger Vormundschaft standen. Auch der Entzug der bürgerliche Ehrenrechte durch führten zu dem Entzug des Wahlrechts.
Das Passive Wahlrecht hatten alle wahlberechtigten Männer und Frauen die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten und seid mindestens einem Jahr Deutsche waren. (§5 R.W.G.) Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 100 im Wahlkreis Wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. war die Vollendung des 20. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte zu sein.  
Das Passive Wahlrecht hatten alle wahlberechtigten Männer und Frauen die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten und seid mindestens einem Jahr Deutsche waren. (§5 R.W.G.) Die Wahlvorschläge mussten von mindestens 100 im Wahlkreis wahlberechtigten Personen unterschrieben sein.<ref>Stadtarchiv Fürth AR 27/8</ref><br>
 
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis. Es sind 15 Abgeordnete zu wählen.<br>
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis. Es sind 15 Abgeordnete zu wählen.<br>
<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref>
<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref>
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=== Frauenpolitische Themen im Reichstag ===
=== Frauenpolitische Themen im Reichstag ===
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, waren nach den Reichstagswahlen von 1919, 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, waren nach den Reichstagswahlen von 1919, 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, für die sie sich bereits zuvor in Frauenvereinen, Frauenverbänden und Parteien eingesetzt hatten.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenwahlrecht_(Deutschland)#Wahl_zur_deutschen_Nationalversammlung</ref>
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich nun für jene Themen ein, für die sie sich bereits zuvor in Frauenvereinen, Frauenverbänden und Parteien eingesetzt hatten.
Verfassungsartikel, bei denen auch spätere Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).
Verfassungsartikel, bei denen auch spätere Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen, ein Heimarbeitergesetz,  die Erweiterung des Mutterschutzes, das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.<br>
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen, ein Heimarbeitergesetz,  die Erweiterung des Mutterschutzes, das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenwahlrecht_(Deutschland)#Wahl_zur_deutschen_Nationalversammlung</ref> <br>


= Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919 =  
= Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919 =  
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. Bekanntmachung in der Fürther Zeitung vom 17.Mai 1919<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. Bekanntmachung in dem Fürther Intelligenzblatt vom 17.Mai 1919<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 18 Neu 201</ref>
Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth fand zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl waren 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wählen.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth fand zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl waren 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wählen.
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt wurden, mussten innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt wurden, mussten innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Das selbe galt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in der Wählerliste aufgenommen waren.<br>
Dasselbe galt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in die Wählerlisten aufgenommen waren.<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/60</ref><br>
<br>
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Die bayerische Staatsangehörigkeit besaßen, mindestens ein halbes Jahr in Fürth b.z.w. in Mittelfanken wohnten und im Besitz der Bürgerlichen Ehrenrechte wahren. Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhielten. Es gab für diese auch die Möglichkeit in den Kasernen zu wählen wenn sie in die Wählerliste in Ihrer Heimatgemeinde Fürth aufgenommen waren. Nicht wahlberechtigt waren Personen die entmündigt waren oder unter vorläufiger Vormundschaft standen. Auch der Entzug der bürgerliche Ehrenrechte führten zu dem Entzug des Wahlrechts.<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/61</ref>
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Die bayerische Staatsangehörigkeit besaßen, mindestens ein halbes Jahr in Fürth b.z.w. in Mittelfanken wohnten. Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhielten. Es gab für Sie auch die Möglichkeit in den Kasernen zu wählen wenn sie in die Wählerliste in Ihrer Heimatgemeinde Fürth aufgenommen waren. Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht.
Voraussetzung für das Passive Wahlrecht - sich auf einem Wahlvorschlag einer Partei aufstellen zu lassen - war die Vollendung des 25. Lebensjahres und wahlberechtigt zu sein. Die Wahlvorschläge der einzelnen Parteien benötigen für Ihre Gültigkeit mindestens 20 Unterschriften wahlberechtigter Personen mit der Angabe des Namens und des Wohnortes. Für die Wahl der Gemeindebevollmächtigten mussten die Listen mit den Wahlvorschlägen rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss eingereicht und für gültig erklärt werden. ''Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden waren. Sie konnten sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im Ganzen entscheiden. Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben wurden waren ungültig. Als gewählt galten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufielen. Die nicht gewählten Bewerber galten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.
Voraussetzung für das Passive Wahlrecht war die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich, im Besitz der Bürgerrechte zu sein.  


Es wurden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählten nicht in getrennten Räumlichkeiten.
Es wurden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählten nicht in getrennten Räumlichkeiten.
Das Wahlrecht kann von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
Das Wahlrecht konnte von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden.


''Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete finden am Wahltag den 15. Juni 1919 im städtischen Krankenhaus Vormittag Früh ab 10 bis Nachmittag um 1, im Lazarett Schwabacher Schule am Nachmittag von 1 bis 2, im Israelitischen Hospital am Nachmittag von 1/2 3 bis 4, im Versorgungshaus von Nachmittag 4 - 6 und im Nathanstift Vormittag von 9 - 10 die Wahlen in einem von der Anstaltsleitung bestimmten abgesonderten Raum statt.'' Wahlbezirk 63.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
'''''Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete wurden am Wahltag mit dem Wahlbezirk 63<br>
 
folgende Möglichkeiten der Wahlteilnahme angeboten.'''
Für jeden Stimmbezirk wird 1 Wahlboote benötigt. Weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden können.  
* Städtisches Krankenhaus Vormittag Früh ab 10 bis Nachmittag um 1  
Für die Wahl der Stadträte mussten die Listen mit den Wahlvorschläge rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss eingereicht und für gültig erklärt werden.
* Lazarett Schwabacher Schule am Nachmittag von 1 bis 2
''Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden waren. Sie konnten sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im Ganzen entscheiden. Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben wurden ungültig. Als gewählt galten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufielen. Die nicht gewählten Bewerber galten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.''<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
* Israelitisches Hospital am Nachmittag von 1/2 3 bis 4
* Versorgungshaus am Nachmittag von 4 - 6  
* Nathanstift Vormittag von 9 - 10  
die Wahlen fanden in einem von der Anstaltsleitungen bestimmten abgesonderten Raum statt.''
<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/63</ref>
'''Für jeden Stimmbezirk wurde 1 Wahlboote benötigt. Weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden konnten.  
''' <ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/64</ref>


== Wahlvorschläge und Wahlergebnisse ==  
== Wahlvorschläge und Wahlergebnisse ==  
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*Wahlberechtigte Personen  21.274 Frauen 17.365 Männer
*Wahlberechtigte Personen  21.274 Frauen 17.365 Männer
*Personen die gewählt haben 14.950 Frauen 13.028 Männer
*Personen die gewählt haben 14.950 Frauen 13.028 Männer
*Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen
*Wahlbeteiligung in Prozent
'''Kennwort Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''<br>
 
Wahlvorschlag waren 5 Frauen und 55 Männer  
'''Kennwort Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''.....%<br>
Wahlvorschlag waren 55 Männer und 5 Frauen
* Platz 21 Gramp Anna, Hausfrau, 29 Jahre, Schwandstraße 2/p
* Platz 21 Gramp Anna, Hausfrau, 29 Jahre, Schwandstraße 2/p
* Platz 26 Schiller Elise, Hausfrau, 47 Jahre, Theresienstr. 24/2
* Platz 26 Schiller Elise, Hausfrau, 47 Jahre, Theresienstr. 24/2
* Platz 28 Reiss Elise, Arbeiterin, 31 Jahre, Erlangerstraße 17/2
* Platz 28 Reiss Elise, Arbeiterin, 31 Jahre, Erlangerstraße 17/2
* Platz 32 Hannebaum Elise, Arbeiterein, 36Jahre, Kadolzburgerstr.
* Platz 32 Hannebaum Elise, Arbeiterein, 36Jahre, Kadolzburgerstr.
* Platz 55 Fischer Magdalena, Arbeiterin, 35 Jahre, Kaiserstr.97/3
* Platz 55 Fischer Magdalena, Arbeiterin, 35 Jahre, Kaiserstr.97/3<br>
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 0 Frauen und 10 Männer''
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 0 Frauen und 10 Männer''


'''Kennwort Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn'''.....%<br>
 
Wahlvorschlag waren 34 Männer und 4 Frauen
'''Kennwort Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn'''<br>
Wahlvorschlag waren 4 Frauen und 34 Männer
* Platz 7  Reichler Karolina, 65 Jahre, Hausfrau, Baldstraße 6
* Platz 7  Reichler Karolina, 65 Jahre, Hausfrau, Baldstraße 6
* Platz 13 Hölzl Else, 28 Jahre, Ingenieursgattin, Schwabacherstr. 40
* Platz 13 Hölzl Else, 28 Jahre, Ingenieursgattin, Schwabacherstr. 40
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*13. '''Else Hölzl, Ingenieursgattin'''
*13. '''Else Hölzl, Ingenieursgattin'''


'''Kennwort „Fürs Volk“'''....%<br>
 
Wahlvorschlag waren 33 Männer 5 Frauen
'''Kennwort „Fürs Volk“'''<br>
Wahlvorschlag waren 5 Frauen und 34 Männer
* Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
* Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
* Platz 16 Emmy Humbser, 41 Jahre, Privatiere, Hemplatz 1, D.D.P.
* Platz 16 Emmy Humbser, 41 Jahre, Privatiere, Hemplatz 1, D.D.P.
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* Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
* Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.


'''Kennwort Reichel-Hein'''.....%<br>
 
Wahlvorschlag waren 0 Frauen 60 Männer
'''Kennwort Reichel-Hein'''<br>
Wahlvorschlag waren 0 Frauen 60 Männer<br>
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 3 Männer 0 Frauen''
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Wahlvorschlag waren 14 Männer und 1 Frau  
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* Platz 9 Luise Roth, Postassistentin, 35 Jahre, Maxstraße 2 I
* Platz 9 Luise Roth, Postassistentin, 35 Jahre, Maxstraße 2
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Wahlvorschlag waren 39 Männer und 1 Frau
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''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 2 Männer 0 Frauen''
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 2 Männer 0 Frauen''


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= Siehe auch =
= Siehe auch =
[https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/frauenwahlrecht/279340/die-auswirkungen-des-frauenwahlrechts-in-der-weimarer-republik/ Die Auswirkungen des Frauenwahlrechts in der Weimarer Republik]
[https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/frauenwahlrecht/279340/die-auswirkungen-des-frauenwahlrechts-in-der-weimarer-republik]
[https://de.wikipedia.org/wiki/Dreiklassenwahlrecht Dreiklassenwahlrecht]
[https://de.wikipedia.org/wiki/Dreiklassenwahlrecht Dreiklassenwahlrecht]
[https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenwahlrecht Frauenwahlrecht]
[https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenwahlrecht Frauenwahlrecht]
[https://dokumente.nuernberg.de/statistik/monatsberichte/1919/monatsbericht_1919_01_Beilage]
[https://weimar.bundesarchiv.de/WEIMAR/DE/Content/Virtuelle-Ausstellungen/Aufbruch-in-die-Moderne/frauen_nationalversammlung.html]
[https://weimar.bundesarchiv.de/WEIMAR/DE/Content/Virtuelle-Ausstellungen/Aufbruch-in-die-Moderne/frauen_nationalversammlung.html]
= Bücher =
= Bücher =
 
Serpentina Hagen Kurze Entstehungsgeschichte einer Selbstverständlichkeit - 100 JAHRE FRAUEN-WAHLRECHT in Deutschland Verlag ZapZap GmbH
Barbara Ohm Geschichte der Frauen in Fürth Geschichtsverein Fürth
= Hintergrundinformation =
= Hintergrundinformation =

Version vom 16. Dezember 2025, 21:52 Uhr

Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918

Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen. Von 1850 bis 1918 galt das feudale Dreiklassenwahlrecht, das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand.[1] Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem rechtsrheinischen Bayern 1869 eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Das Bürgerrecht konnten nur ledige verwitwete oder geschiedene Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, beantragen. Das nun erhaltene Stimmrecht musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.[2] Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das Verhältniswahlrecht wurde eingeführt. Das Alter für das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen - wurde für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt. Für das Passive Wahlrecht - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - Nationalwahl bleibt das Alter von 25 Jahren am Wahltag. Voraussetzung für die jeweilige Wahl war eine eine mindestens einjährige Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich oder in Bayern, und in der Gemeinde. Zu einem Wahlrechtsentzug kam es durch das Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. Oder durch das Abhanden kommen der bürgerlichen Ehrenrechte durch Richterlichen Entzug.

Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.

Frauentag 1914 Heraus mit dem Frauenwahlrecht hellbau.jpg


Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politische Betätigung verboten. Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze.

Die Selbstverständlichkeit, dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenvereinen und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.[3]

Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 fand die Bayerische Landtagswahl, eine Woche später, am 19.Januar 1919, die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt.

Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.

Wahlvorbereitungen nach dem Reichstagswahlgesetz, das am 30.November 1918 in Kraft trat

Mitarbeiter des Magistrats gingen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln. Es wurden 65 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wurde mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt. Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft war es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entschied man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts, um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreiswahl unterscheiden zu können. Jedes der 65 Wahllokale benötigte einen Wahlvorsteher mit einen Stellvertreter und einen Schriftführer mit Stellvertreter. Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammensetzte. Deshalb wurden neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt. Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.

C7 I GR 98 3.jpg
Stadtarchiv Fürth, AR 27 8, (2).jpg

Auch Militärangehörige konnten nach gesonderten Vorgaben das Aktiven und Passive Wahlrecht ausüben.

Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel mussten Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden. Es mussten weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Die Kosten für die Wahlen waren deutlich höher als bei früheren Wahlen. Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach und das Reichsamt für Statistik standen Reiterboten zur Verfügung. Das Telegraphenamt wurde um Freihaltung für Übermittlungskapazitäten gebeten. Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Magistrat aufzukommen.[4]

Entmündigungen und vorläufige Vormundschaften Bekanntmachung Staatsministerium der Justiz

Das Staatsministerium der Justiz veröffentlichte am 31. Dezember 1918 folgende Bekanntmachung über die Mitteilung von Entmündigungen und vorläufigen Vormundschaften die Aufstellung der Wählerlisten betreffend

C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg

Nach § 4 der Verordnung vom 30. November 1910 über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung und nach §2 der Wahlordnung für den neuen Bayerischen Landtag vom 07. Dezember sind Personen die entmündigt sind oder unter vorläufiger Vormundschaft stehen vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Es ist, namentlich angesichts der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen und an die Personen im Alter von 20 bis 25 Jahren geboten, Vorsorge zu treffen, dass die Gemeindebehörden von diesen Tatsachen für die Erstellung der Wählerlisten vollständig und rechtzeitig Kenntnis erhalten.

Landtagswahl am 12. Januar 1919

Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, S.1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren und einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können. Zu einem Wahlrechtsentzug kam es durch das Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. Oder durch das Abhanden kommen der bürgerlichen Ehrenrechte.[5]

Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste wahlberechtig sein, und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste. Diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.[6]

Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkommissare vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen bildete das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis. , Die Stimmenzählung musste deshalb an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt anhand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Zur Zeit der Wahl herrschten ungünstige Verkehrsverhältnisse, was zu einem sehr schleppende Einlauf der auszuwertenden Wahllisten führte. Das Zusammenlaufen von soviel zunächst unbearbeitetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.
[7]

Wahlergebnisse in Fürth

Wahlberechtigte Männer 24.417 Frauen 22.844
Gewählt haben Männer 17.916 73,4 % Frauen 20.445 89,35 %

Partei in Prozent
Bayerische Volkspartei 4,6 %
Sozialdemokratischen Partei 57,4 %
Deutschen Volkspartei 24,2 %
Demokratisch Sozialistische Bürgerpartei 0,01 %
Bayerischer Bauernverbund 0,01 %
Nat.l. Partei u. Bayer. Mittelpartei 5,9 %
Unabhängige sozialdemokratische Partei 6,5 %
Mittelstandspartei -
Bund der Berufs-Unteroffiziere Bayerns 1,8 %


Wahlvorschläge und Wahlergebnisse in Bayern r.d.Rh.

Bayerische Volkspartei
Der Wahlvorschlag bestand aus 108 Männern und 4 Frauen
Gewählte Abgeordnete 6 Männer und 0 Frauen

Sozialdemokratischen Partei Bayerns
Der Wahlvorschlag bestand aus 93 Männern und 3 Frauen
Aus Fürth Endres Fritz Arbeitersekretär und Gemeindebevollmächtigter Listenplatz 22
Gewählte Abgeordnete 6 Männer und 0 Frauen
Kein Sitz für Fürth

Wahlvorschlag der Deutschen Volkspartei
Der Wahlvorschlag bestand aus 57 Männern und 4 Frauen
Aus Fürth Eisenbeis Friedrirch Hauptlehrer und Gemeindebevollmächtigter Listenplatz 11
Gewählte Abgeordnete 2 Männer 0 Frauen

Wahlvorschlag des Bayerischen Bauernbundes
Der Wahlvorschlag bestand aus 58 Männer und 0 Frauen
Gewählte Abgeordnete 1 Mann und 0 Frauen

Wahlvorschlag der Nationalliberalen Partei in Bayern und der Bayerischen Mittelpartei
Der Wahlvorschlag bestand aus 22 Männer und 1 Frau
Gewählte Abgeordnete 0 Männer und 0 Frauen

Wahlvorschlag der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei
Der Wahlvorschlag bestand aus 50 Männern und 4 Frauen
Aus Fürth Halles Julius Uhrmacher Listenplatz 9
Aus Fürth Dirscherl Michael Bezirksleiter Listenplatz 12
Gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen

Wahlvorschlag der Mittelstandspartei
Der Wahlvorschlag bestand aus 10 Männer und 0 Frauen
Gewählte Abgeordnete 0 Männer und 0 Frauen

Wahlvorschlag des Bundes der Berufs-Unteroffiziere Bayerns
Der Wahlvorschlag bestand aus 4 Männern
Gewählte Abgeordnete 0 Männer

Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei
Der Wahlvorschlag bestand aus 5 Männern und 0 Frauen

Fürth hat keine Sitze im Landtag.

Gesamtergebnis der Landtagwahlen[8]

Die erste Abgeordnete aus Franken

Käthe Günther geb. am 11.Januar 1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.Oktober 1933 Als Bezirksoberlehrerin stand sie, wohnhaft in Nürnberg, auf Platz 14 der Wahlvorschlagsliste der Deutschen Volkspartei. Im Januar 1919 wurde sie als eine der ersten Frauen für zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 in den Bayerischen Landtag gewählt. Sie war Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss. Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig.[9]


Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919

Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg


Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der provisorische Nationalrat, der Rat der Volksbeauftragten - dem auch die späteren Landtagsabgeordneten Emilie Mauerer (SPD), Aloisia Eberle, (BVB) und Dr. Rosa Kempf (DDP) angehörten - durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Nicht wahlberechtigt waren Personen die entmündigt waren oder unter vorläufiger Vormundschaft standen. Auch der Entzug der bürgerliche Ehrenrechte durch führten zu dem Entzug des Wahlrechts. Das Passive Wahlrecht hatten alle wahlberechtigten Männer und Frauen die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten und seid mindestens einem Jahr Deutsche waren. (§5 R.W.G.) Die Wahlvorschläge mussten von mindestens 100 im Wahlkreis wahlberechtigten Personen unterschrieben sein.[10]


Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis. Es sind 15 Abgeordnete zu wählen.
[11]

Wahlergebnisse in Fürth

Partei Prozent
A. Dr. Adolf Braun Sozialdemokratische Partei 58,4 %
B. Josef Simon Unabängige Sozialdemokratische Partei 7,4 %
C. Konrad Weiß Deutsche Volkspartei 25,5 %
D. Peter Tremmel Bayerische Volkspartei 5,8 %
E. Luitpold WeilnböckBayr. Mittelp. u. National. Partei 3,4 %


Wahlvorschläge und Wahlergebnisse der 4 bayerischen Wahlkreise (26. Reichswahlkreis) ergeben

[12]

Die Wahlberechtigten und Wähler innerhalb der 4 bayerischen Wahlkreise (26. Reichswahlkreis) nach Geschlecht und Alter
die an der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung in Bayern teilgenommen haben

Alter M. 20J. W. 20J. M. 21-25J. W. 21-25J. M. 25J.u.m. W. 25J.u.m.
Wahlberecht. 17.776 20.914 78.626 102.691 532.435 615.023
Wahlbeteil. 10.673 18.150 55.704 87.043 464.115 508.181
Prozent 60,0 86,3 70,8 84,8 87,2 82,6



[13] A. Wahlvorschlag Dr. Braun Sozialdemokratische Partei
[14] Der Wahlvorschlag bestand aus 14 Männern und 1 Frau
Aus Fürth Vogel Johann ParteisekretärListenplatz 2
Gewählte Abgeordnete 5 Männer 0 Frauen
Davon aus Fürth Vogel Johann Parteisekretär

B. Wahlvorschlag Simon Unabhängige Sozialdemokratische Partei
Der Wahlvorschlag bestand aus 14 Männer und 1 Frau
Aus Fürth Koch Peter Gewerkschaftsbeamter Listenplatz 3
Gewählte Abgeordnete 1 Mann und 0 Frauen

C. Wahlvorschlag Weiß Deutsche Volkspartei
Der Wahlvorschlag bestand aus 14 Männern und 1 Frau
Aus Fürth Müller Christian Hauptschriftleiter Listenplatz 6
Aus Fürth Bauer Heinrich Handlungsgehehilfe Listenplatz 15
Gewählte Abgeordnete 3 Männer und 0 Frauen

D. Wahlvorschlag Tremmel Bayerische Volkspartei
Der Wahlvorschlag bestand aus 14 Männern und 3 Frauen
Gewählte Abgeordnete 5 Männer und 0 Frauen

E. Wahlvorschlag Weilnböck Bayer. Mittelpartei u Nationalliberale Partei
Der Wahlvorschlag bestand aus 14 Männer und 1 Frau
Gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen

Aus Fürth ist Vogel Johann Parteisekretär für die Sozialdemokratische Partei in der Nationalversammlung vertreten

Gesamtergebnis der Wahl zur deutschen Nationalversammlung [15]

Die erste Abgeordnete aus Franken

Im November 1919 wurde Helene Grünberg als eine der ersten weiblichen Abgeordneten im Nachrückverfahren Mitglied der Weimarer Nationalversammlung aus dem Wahlkreis Franken. Helene Grünberg wurde am am 28. Juni 1874 in Berlin als Tochter eines Berliner Restaurateurs geborenen. Nach dem Besuch der Volkschule absolvierte Sie eine handwerkliche Ausbildung zur Schneiderin. In den 1890 Jahren trat Sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. 1896 wurde Sie Mitglied der Gewerkschaftsbewegung in der sie sich stark dem Thema Dienstmädchen, Wasch -und Putzfrauen annahm. In der SPD engagierte Grünberg sich vor allem in der sozialdemokratischen Frauenbewegung. In dieser zählte sie zu den ersten Frauen, die in Deutschen Reich öffentlich als politische Rednerinnen auftraten. Helene Grünberg starb in Nürnberg am 07.Juli 1928 durch Freitod.

Frauenpolitische Themen im Reichstag

Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, waren nach den Reichstagswahlen von 1919, 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt. Viele weibliche Abgeordnete setzten sich nun für jene Themen ein, für die sie sich bereits zuvor in Frauenvereinen, Frauenverbänden und Parteien eingesetzt hatten. Verfassungsartikel, bei denen auch spätere Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV). Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen, ein Heimarbeitergesetz, die Erweiterung des Mutterschutzes, das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[16]

Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919

Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. Bekanntmachung in dem Fürther Intelligenzblatt vom 17.Mai 1919[17] Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth fand zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl waren 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wählen. Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt wurden, mussten innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. Dasselbe galt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in die Wählerlisten aufgenommen waren.[18]
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Die bayerische Staatsangehörigkeit besaßen, mindestens ein halbes Jahr in Fürth b.z.w. in Mittelfanken wohnten und im Besitz der Bürgerlichen Ehrenrechte wahren. Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhielten. Es gab für diese auch die Möglichkeit in den Kasernen zu wählen wenn sie in die Wählerliste in Ihrer Heimatgemeinde Fürth aufgenommen waren. Nicht wahlberechtigt waren Personen die entmündigt waren oder unter vorläufiger Vormundschaft standen. Auch der Entzug der bürgerliche Ehrenrechte führten zu dem Entzug des Wahlrechts.[19] Voraussetzung für das Passive Wahlrecht - sich auf einem Wahlvorschlag einer Partei aufstellen zu lassen - war die Vollendung des 25. Lebensjahres und wahlberechtigt zu sein. Die Wahlvorschläge der einzelnen Parteien benötigen für Ihre Gültigkeit mindestens 20 Unterschriften wahlberechtigter Personen mit der Angabe des Namens und des Wohnortes. Für die Wahl der Gemeindebevollmächtigten mussten die Listen mit den Wahlvorschlägen rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss eingereicht und für gültig erklärt werden. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden waren. Sie konnten sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im Ganzen entscheiden. Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben wurden waren ungültig. Als gewählt galten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufielen. Die nicht gewählten Bewerber galten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.

Es wurden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählten nicht in getrennten Räumlichkeiten. Das Wahlrecht konnte von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden.

Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete wurden am Wahltag mit dem Wahlbezirk 63
folgende Möglichkeiten der Wahlteilnahme angeboten.

  • Städtisches Krankenhaus Vormittag Früh ab 10 bis Nachmittag um 1
  • Lazarett Schwabacher Schule am Nachmittag von 1 bis 2
  • Israelitisches Hospital am Nachmittag von 1/2 3 bis 4
  • Versorgungshaus am Nachmittag von 4 - 6
  • Nathanstift Vormittag von 9 - 10

die Wahlen fanden in einem von der Anstaltsleitungen bestimmten abgesonderten Raum statt. [20] Für jeden Stimmbezirk wurde 1 Wahlboote benötigt. Weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden konnten. [21]

Wahlvorschläge und Wahlergebnisse

Wahlkreis Fürth

  • Wahlberechtigte Personen 21.274 Frauen 17.365 Männer
  • Personen die gewählt haben 14.950 Frauen 13.028 Männer

Kennwort Unabhängige Sozialdemokratische Partei
Wahlvorschlag waren 5 Frauen und 55 Männer

  • Platz 21 Gramp Anna, Hausfrau, 29 Jahre, Schwandstraße 2/p
  • Platz 26 Schiller Elise, Hausfrau, 47 Jahre, Theresienstr. 24/2
  • Platz 28 Reiss Elise, Arbeiterin, 31 Jahre, Erlangerstraße 17/2
  • Platz 32 Hannebaum Elise, Arbeiterein, 36Jahre, Kadolzburgerstr.
  • Platz 55 Fischer Magdalena, Arbeiterin, 35 Jahre, Kaiserstr.97/3

Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 0 Frauen und 10 Männer


Kennwort Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn
Wahlvorschlag waren 4 Frauen und 34 Männer

  • Platz 7 Reichler Karolina, 65 Jahre, Hausfrau, Baldstraße 6
  • Platz 13 Hölzl Else, 28 Jahre, Ingenieursgattin, Schwabacherstr. 40
  • Platz17 Zacher Margr., 38 Jahre, Arbeiterin, Markgrafeng. 5
  • Platz 22 Klaiber Therese, 46 Jahre, Lehrerin, Vacherstraße

Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 14 Männer 2 Frauen

  • 7. Karoline Reichler, Hausfrau
  • 13. Else Hölzl, Ingenieursgattin


Kennwort „Fürs Volk“
Wahlvorschlag waren 5 Frauen und 34 Männer

  • Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
  • Platz 16 Emmy Humbser, 41 Jahre, Privatiere, Hemplatz 1, D.D.P.
  • Platz 24 Babette Götz, 52 Jahre, Buchhalterin, Schwabacherstraße 153, D.D.P.
  • Platz 26 Frida Kalb, 46 Jahre, Papparbeiterin, Schwabacher. 26, Mittel-Partei
  • Platz 31 Anna Löwengart, 42 Jahre, Kaufmann-Gattin, Königsw. Str. 46, D.D.P.

Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 10 Männer 1 Frau

  • Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.


Kennwort Reichel-Hein
Wahlvorschlag waren 0 Frauen 60 Männer
Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 3 Männer 0 Frauen


Kennwort Beamtenliste
Wahlvorschlag waren 14 Männer und 1 Frau

  • Platz 9 Luise Roth, Postassistentin, 35 Jahre, Maxstraße 2

Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 1 Mann 0 Frauen


Kennwort Treu Fürth
Wahlvorschlag waren 39 Männer und 1 Frau
Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 2 Männer 0 Frauen


Bereits einen Tag nach der Wahl Montag 16.Juni 1919 findet nachmittags um 4 Uhr im Sitzungssaal Zimmer Nr. 36 des Rathauses die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl statt. Am Dienstag, den 17.Juni 1919 nachmittags um 4 Uhr erfolgt im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 36 des Rathauses, die Erklärung der Gewählten über die Annahme zur Wahl.

Bilder

Quellen

Einzelnachweise

  1. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht
  2. Buch Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte Gaby Franger und Nadja S. 289
  3. https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/frauenwahlrecht/278701/der-kampf-der-frauenbewegung-um-das-frauenwahlrecht/
  4. Stadtarchiv Fürth AR 27/8
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliche_Ehrenrechte
  6. https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19
  7. Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247
  8. https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landtagswahlen_(Weimarer_Republik)
  9. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Bayerischen_Landtags_(Weimarer_Republik,_1._Wahlperiode)
  10. Stadtarchiv Fürth AR 27/8
  11. https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung
  12. Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 888
  13. Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252
  14. Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 886-887
  15. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919
  16. https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenwahlrecht_(Deutschland)#Wahl_zur_deutschen_Nationalversammlung
  17. Stadtarchiv Fürth Fach 18 Neu 201
  18. Stadtarchiv Fürth Fach 131/60
  19. Stadtarchiv Fürth Fach 131/61
  20. Stadtarchiv Fürth Fach 131/63
  21. Stadtarchiv Fürth Fach 131/64

Siehe auch

[1] Dreiklassenwahlrecht Frauenwahlrecht [2]

Bücher

Serpentina Hagen Kurze Entstehungsgeschichte einer Selbstverständlichkeit - 100 JAHRE FRAUEN-WAHLRECHT in Deutschland Verlag ZapZap GmbH Barbara Ohm Geschichte der Frauen in Fürth Geschichtsverein Fürth

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