Benutzerin:Roselie/Frauenwahlrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen.  
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen.  
Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''Dreiklassenwahlrecht,''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand.<ref>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht</ref>
Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''Dreiklassenwahlrecht,''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand.<ref>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht</ref>
Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem rechtsrheinischen Bayern 1869 eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Das Bürgerrecht konnten nur ledige  verwitwete oder geschiedene Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, beantragen. Das nun erhaltene Stimmrecht musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.<ref>Buch Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte Gaby Franger und Nadja S. 289</ref>
Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem rechtsrheinischen Bayern 1869 eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Das Bürgerrecht konnten nur ledige  verwitwete oder geschiedene Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, beantragen. Das nun erhaltene Stimmrecht musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.<ref>Buch Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte Gaby Franger und Nadja Bennewitz S. 289</ref>
Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das '''Verhältniswahlrecht''' wurde eingeführt.
Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das '''Verhältniswahlrecht''' wurde eingeführt.
Das Alter für das '''Aktive Wahlrecht''' - das Recht zu wählen - wurde für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt.  
Das Alter für das '''Aktive Wahlrecht''' - das Recht zu wählen - wurde für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt.  
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