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Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem rechtsrheinischen Bayern 1869 eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Das Bürgerrecht konnten nur ledige verwitwete oder geschiedene Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, beantragen. Das nun erhaltene Stimmrecht musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.<ref>Gaby Franger, Nadja Bennewitz: Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte, ars vivendi, Cadolzburg, 2003, S. 289</ref> | Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem rechtsrheinischen Bayern 1869 eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Das Bürgerrecht konnten nur ledige verwitwete oder geschiedene Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, beantragen. Das nun erhaltene Stimmrecht musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.<ref>Gaby Franger, Nadja Bennewitz: Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte, ars vivendi, Cadolzburg, 2003, S. 289</ref> | ||
Das Reichstagswahlgesetz trat am [[30. November]] [[1918]] in Kraft. Das Verhältniswahlrecht wurde eingeführt. Das Alter für das ''Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen | Das Reichstagswahlgesetz trat am [[30. November]] [[1918]] in Kraft. Das Verhältniswahlrecht wurde eingeführt. Das Alter für das ''Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen''- wurde für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt. ''Das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden''. Auf einer Wahlliste zu kandidieren. | ||
Durch den Verlust der | |||
Durch den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie dem Vorliegen von Entmündigung oder der Einschaltung eines Vormunds konnte das Wahlrecht den Wahlberechtigten mit einem richterlichen Beschluss entzogen werden. | |||
=== Auswirkungen der Wahländerungen === | === Auswirkungen der Wahländerungen === | ||
[[Datei:Frauentag 1914 Heraus mit dem Frauenwahlrecht hellbau.jpg|thumb|right|Heraus mit dem Frauenwahlrecht]] | [[Datei:Frauentag 1914 Heraus mit dem Frauenwahlrecht hellbau.jpg|thumb|right|Heraus mit dem Frauenwahlrecht]] | ||
Bereits zwei Monate nach Ausrufung des neuen Wahlrechts hatten die Wahlberechtigten bereits am [[12. Januar]] [[1919]] bei der Landtagswahl Bayern, eine Woche später, am [[19. Januar]] [[1919 ]], bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung und am [[15.Juni]] [[1919]] bei den [[Stadtrat 1919 - 1922|Kreis-Gemeindewahlen]] die Möglichkeit von | Bereits zwei Monate nach Ausrufung des neuen Wahlrechts hatten die Wahlberechtigten bereits am [[12. Januar]] [[1919]] bei der Landtagswahl Bayern, eine Woche später, am [[19. Januar]] [[1919 ]], bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung und am [[15.Juni]] [[1919]] bei den [[Stadtrat 1919 - 1922|Kreis-Gemeindewahlen]] die Möglichkeit, von ihrem neuen Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen. Die Zahl der Wahlberechtigten hatte sich im Vergleich zu früheren Wahlen verdreifacht. | ||
Die [[Wikipedia:Frauenbewegung in Deutschland|Frauenbewegung in Deutschland]], organisiert in [[Wikipedia:Frauenverein|Frauenvereinen]], forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und die Möglichkeit der aktiven politischen Teilhabe. | Die [[Wikipedia:Frauenbewegung in Deutschland|Frauenbewegung in Deutschland]], organisiert in [[Wikipedia:Frauenverein|Frauenvereinen]], forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und die Möglichkeit der aktiven politischen Teilhabe. | ||
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[[Datei:C7 I GR 98 3.jpg|thumb|left|Wählerliste nach Geschlecht und Alter. Hilfsliste A]] | [[Datei:C7 I GR 98 3.jpg|thumb|left|Wählerliste nach Geschlecht und Alter. Hilfsliste A]] | ||
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 8, (2).jpg|thumb|right|Meldung der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Alter. Hilfsliste D]] | [[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 8, (2).jpg|thumb|right|Meldung der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Alter. Hilfsliste D]] | ||
Mitarbeiter des Fürther [[Magistratsrat|Magistrat]]s gingen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der nun neuen Wahlberechtigten zu ermitteln. Es wurden 65 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wurde mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt. | Mitarbeiter des Fürther [[Magistratsrat|Magistrat]]s gingen von Haus zu Haus, um die Namen und Adressen der nun neuen Wahlberechtigten zu ermitteln. Es wurden 65 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wurde mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt. | ||
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft war es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die [[Stadtrat 1919 - 1922|Kreis- Gemeindewahl]] im Juni entschied man sich für zwei verschiedenfarbige Kuverts, um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreis Wahl unterscheiden zu können. Jedes der 65 Wahllokale benötigte einen Wahlvorsteher, Schriftführer und dessen Stellvertreter. Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung, wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammensetzte. Deshalb wurden neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt. | Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft war es schwierig, die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die [[Stadtrat 1919 - 1922|Kreis-Gemeindewahl]] im Juni entschied man sich für zwei verschiedenfarbige Kuverts, um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreis-Wahl unterscheiden zu können. Jedes der 65 Wahllokale benötigte einen Wahlvorsteher, einen Schriftführer und dessen Stellvertreter. Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung, wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammensetzte. Deshalb wurden neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt. | ||
Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind. Auch Militärangehörige konnten nach gesonderten Vorgaben das | Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind. Auch Militärangehörige konnten nach gesonderten Vorgaben das aktive und passive Wahlrecht ausüben. Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel mussten Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden. Es mussten zudem weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Die Kosten für die Wahlen waren deutlich höher als bei früheren Wahlen. | ||
Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach und das Reichsamt für Statistik standen | Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach und an das Reichsamt für Statistik standen berittene Boten zur Verfügung. Das Telegraphenamt wurde um Freihaltung für Übermittlungskapazitäten gebeten. Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Fürther Magistrat aufzukommen.<ref>Stadtarchiv Fürth, Signatur AR 27/8, Fürth - Stadtverwaltung in bay. Zeit ab 1806, Wahlen zum dt. Reichtstag</ref> | ||
== Landtagswahl am 12. Januar 1919 == | == Landtagswahl am 12. Januar 1919 == | ||
Am 7. Dezember 1918 wurde für die Wahl zum Bayerischen Landtag eine neue Wahlordnung erlassen. In dieser wurde festgelegt, dass das ganze rechtsrheinische Bayern zu einem Wahlkreis mit 133 Stimmkreisen zusammengefasst wurde. Es wurde erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes gewählt. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bemühen wollte, musste wahlberechtigt | Am 7. Dezember 1918 wurde für die Wahl zum Bayerischen Landtag eine neue Wahlordnung erlassen. In dieser wurde festgelegt, dass das ganze rechtsrheinische Bayern zu einem Wahlkreis mit 133 Stimmkreisen zusammengefasst wurde. Es wurde erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes gewählt. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bemühen wollte, musste wahlberechtigt und am Wahltag 25 Jahre alt sein, sowie mindestens ein halbes Jahr seinen Wohnsitz in Bayern haben. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden. Dieser musste von mindestens 50 Wahlberechtigten seines Stimmkreises unterzeichnet sein.<ref>Historisches Lexikon Bayern: Wahlrecht '(Weimarer Republik), online abgerufen am 26. Dezember 2025 | 18:45 Uhr - [https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19 online]</ref> | ||
Bei vorhergegangenen Wahlen wurde die Stimmenauszählungen in den jeweiligen 133 | Bei vorhergegangenen Wahlen wurde die Stimmenauszählungen in den jeweiligen 133 bayernweiten Wahlkreisen durch die Wahlkommissare vorgenommen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen galten - durch die Zusammenlegung zu einem Wahlkreis Bayern rechts des Rheins - andere Regeln. Die Fürther Wahlergebnisse aus den einzelnen Abstimmungsbezirken mussten sofort nach der Auszählung durch den Wahlvorsteher auf dem schnellsten Weg in die Polizeihauptwache (im Rathaus Neubau) gebracht werden.<ref>Stadtarchiv Fürth, Signatur AR 26/9, Fürth - Stadtverwaltung in bay. Zeit ab 1806, Landtagswahl 1919</ref> Von dort wurden die ausgezählten Stimmkreiszettel mit berittenen Boten an das statistische Landesamt übermittelt. Die ungünstigen Wetterverhältnisse des Winters erschwerten den schnellen Transport. | ||
Nachdem alle Unterlagen der 7.166 Stimmbezirken in München eingetroffen waren, wurde mit einem bis dahin nicht gekannten Arbeitsaufwand das Wahlergebnis der Bayerischen Landtagswahl ermittelt.<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik, Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts | Nachdem alle Unterlagen der 7.166 Stimmbezirken in München eingetroffen waren, wurde mit einem bis dahin nicht gekannten Arbeitsaufwand das Wahlergebnis der Bayerischen Landtagswahl ermittelt.<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik, Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts, 51. Jahrgang 1919, 52. Band, S. 247</ref> | ||
=== Landtagswahlergebnisse in Fürth 1919 === | === Landtagswahlergebnisse in Fürth 1919 === | ||
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[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|thumb|right|Reichs Gesetzblatt Nr. 167 zur Wahl der Deutschen Nationalversammlung 1919]] | [[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|thumb|right|Reichs Gesetzblatt Nr. 167 zur Wahl der Deutschen Nationalversammlung 1919]] | ||
Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am [[19. Januar]] [[1919]] statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der provisorische Nationalrat, der Rat der Volksbeauftragten - dem auch die späteren Landtagsabgeordneten [[Wikipedia:Emilie Mauerer|Emilie Maurer]] (SPD), [[Wikipedia:Aloisia Eberle|Aloisia]] (BVB) und Dr. [[Wikipedia:Rosa Kempf|Rosa Kempf]] (DDP) angehörten - durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. | Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am [[19. Januar]] [[1919]] statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der provisorische Nationalrat, der Rat der Volksbeauftragten - dem auch die späteren Landtagsabgeordneten [[Wikipedia:Emilie Mauerer|Emilie Maurer]] (SPD), [[Wikipedia:Aloisia Eberle|Aloisia]] (BVB) und Dr. [[Wikipedia:Rosa Kempf|Rosa Kempf]] (DDP) angehörten - durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. | ||
Die Regierungsbezirke - Wahlkreise - Oberfranken, Unterfranken und Mittelfranken bildeten den 26.Reichswahlkreis. Es waren 15 Abgeordnete zu wählen.<ref>{{Quelle Wikipedia|Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung}}</ref> | Die Regierungsbezirke - Wahlkreise - Oberfranken, Unterfranken und Mittelfranken bildeten den 26. Reichswahlkreis. Es waren 15 Abgeordnete zu wählen.<ref>{{Quelle Wikipedia|Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung}}</ref> | ||
Die Wahlberechtigten und die Wahlbeteiligung in dem 26. Reichswahlkreis nach Geschlecht Alter.<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252</ref><br> | Die Wahlberechtigten und die Wahlbeteiligung in dem 26. Reichswahlkreis nach Geschlecht Alter.<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252</ref><br> | ||
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Wer für ein Abgeordnetenmandat in der Deutschen Nationalversammlung kandidieren wollte, musste | Wer für ein Abgeordnetenmandat in der Deutschen Nationalversammlung kandidieren wollte, musste seit mindestens einem Jahr Deutscher, wahlberechtigt und am Wahltag 20 Jahre alt sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden. Der Wahlvorschlag musste von mindestens 100 wahlberechtigten Personen im eigenen Wahlkreis unterschrieben sein.<ref>Stadtarchiv Fürth, Signatur AR 27/8, Fürth - Stadtverwaltung in bay. Zeit ab 1806, Wahlen zum dt. Reichtstag </ref> | ||
=== Wahlergebnisse in Fürth === | === Wahlergebnisse in Fürth === | ||
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=== Die erste Abgeordnete aus Franken === | === Die erste Abgeordnete aus Franken === | ||
[[Wikipedia:Helene Grünberg|Helene Grünberg]] (28. Juni 1874 in Berlin - 7.Juli 1928 in Nürnberg), wohnhaft in Nürnberg kandidierte | [[Wikipedia:Helene Grünberg|Helene Grünberg]] (28. Juni 1874 in Berlin - 7.Juli 1928 in Nürnberg), wohnhaft in Nürnberg, kandidierte als Arbeitersekretärin auf Listenplatz 6 der Wahlvorschlagsliste der Sozialdemokratischen Partei. Im November 1919 zog sie als Nachrückerin in die Deutsche Nationalversammlung ein. Sie hielt dort die ersten öffentlichen Reden einer Frau. | ||
== Frauenpolitische Themen im Reichstag 1919 == | == Frauenpolitische Themen im Reichstag 1919 == | ||
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik | Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik waren nach den Reichstagswahlen von 1919 nur 37 von 423 Sitzen von Frauen besetzt. Viele weibliche Abgeordnete setzten den Schwerpunkte ihrer politischen Arbeit bei Themen, die in den Frauenvereinen ausgearbeitet worden waren: Bildung für Mädchen und Frauen, Erwerbsarbeit von Frauen, ungewollte Schwangerschaft. Verfassungsartikel, bei denen auch spätere Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau.<ref>{{Quelle Wikipedia|Frauenwahlrecht_(Deutschland)#Wahl_zur_deutschen_Nationalversammlung)}}</ref> | ||
== Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919 == | == Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919 == | ||
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben.<ref>Stadtarchiv Fürth, Fach 18 Neu 201, Bekanntmachung in dem Fürther Intelligenzblatt vom 17. Mai 1919</ref> Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth fand zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag, den 15. Juni 1919 statt. Bei der [[Stadtrat 1919 - 1922|Gemeindewahl]] waren 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wählen. | Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben.<ref>Stadtarchiv Fürth, Fach 18 Neu 201, Bekanntmachung in dem Fürther Intelligenzblatt vom 17. Mai 1919</ref> Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth fand zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag, den 15. Juni 1919 statt. Bei der [[Stadtrat 1919 - 1922|Gemeindewahl]] waren 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wählen. | ||
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25. Mai 1919 bis 15. Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt wurden, mussten innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. Dasselbe galt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in die Wählerlisten aufgenommen waren.<ref>Stadtarchiv Fürth, Fach 131/60, Stadtverwaltung in bay. Zeit ab 1806, XIV Kommunalverhältnisse, Wahl der bürgerlichen Magistratsräte 1919</ref> Die Aufnahme ermöglichte Ihnen auch in den Kasernen wählen zu können. | Personen, die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25. Mai 1919 bis 15. Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt wurden, mussten innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. Dasselbe galt für Militärpersonen, die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in die Wählerlisten aufgenommen waren.<ref>Stadtarchiv Fürth, Fach 131/60, Stadtverwaltung in bay. Zeit ab 1806, XIV Kommunalverhältnisse, Wahl der bürgerlichen Magistratsräte 1919</ref> Die Aufnahme ermöglichte Ihnen, auch in den Kasernen wählen zu können. Wer als Gemeindebeauftragter kandidieren wollte, musste wahlberechtigt sein, am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet haben, die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens ein halbes Jahr in Fürth bzw. in Mittelfranken wohnen. | ||
Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert | Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert worden sein. Der Wahlvorschlag musste von mindestens 20 wahlberechtigten Personen unterschrieben sein. Die Angabe des Namens und des Wohnortes wurde verlangt. Für die Wahl der Gemeindebevollmächtigten mussten die Listen mit den Wahlvorschlägen rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss eingereicht und für gültig erklärt werden. Die Wahlberechtigten wurden darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich nur für einen Wahlvorschlag im Ganzen entscheiden konnten. Die Stimmabgabe für einzelne Personen führte zur Ungültigkeit der abgegeben Stimme. Als gewählt galten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufielen. Die nicht gewählten Bewerber galten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.<ref>Stadtarchiv Fürth, Fach 131/61, Stadtverwaltung in bay. Zeit ab 1806, XIV Kommunalwahlverhältnisse, Wahl der bürgerlichen Magistratsräte</ref> Es wurden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählten nicht in getrennten Räumlichkeiten. Das Wahlrecht konnte von 9 Uhr früh bis 6 Uhr abends in 62 der auf dem Stimmzettel angeführten Wahllokalen ausgeführt werden. | ||
Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete wurden am Wahltag mit dem Wahlbezirk 63 folgende Möglichkeiten der Wahlteilnahme angeboten: | Für Transportfähige- Kranke- und Verwundete wurden am Wahltag mit dem Wahlbezirk 63 folgende Möglichkeiten der Wahlteilnahme angeboten: | ||
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* Nathanstift Vormittag von 9 - 10 Uhr | * Nathanstift Vormittag von 9 - 10 Uhr | ||
Die Wahlen fanden in einem von der Anstaltsleitungen bestimmten abgesonderten Raum statt.<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/63, Stadtverwaltung in bay. Zeit ab 1806, XIV Kommunalwahlverhältnisse, Wahl der bürgerlichen Magistratsräte</ref> Für jeden Stimmbezirk wurde ein | Die Wahlen fanden in einem von der Anstaltsleitungen bestimmten abgesonderten Raum statt.<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/63, Stadtverwaltung in bay. Zeit ab 1806, XIV Kommunalwahlverhältnisse, Wahl der bürgerlichen Magistratsräte</ref> Für jeden Stimmbezirk wurde ein Wahlbote benötigt, weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden konnten.<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/64, Stadtverwaltung in bay. Zeit ab 1806, XIV Kommunalwahlverhältnisse, Wahl der bürgerlichen Magistratsräte</ref> | ||
=== Wahlvorschläge und Anzahl der gewählten Gemeindebevollmächtigten im Wahlkreis Fürth === | === Wahlvorschläge und Anzahl der gewählten Gemeindebevollmächtigten im Wahlkreis Fürth === | ||