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[[Datei:Stürmer vor Schwurgericht 1929.pdf|300px|right|''Der "Stürmer" vor dem Schwurgericht'', [[Israelitisches Gemeindeblatt|Nürnberg-Fürther Isr. Gemeindeblatt]] 1. Dezember 1929]]__NOTOC__
 
[[Datei:Stürmer vor Schwurgericht 1929.pdf|300px|right|''Der "Stürmer" vor dem Schwurgericht'', [[Israelitisches Gemeindeblatt|Nürnberg-Fürther Isr. Gemeindeblatt]] 1. Dezember 1929]]__NOTOC__
Nach der Auffindung eines ermordeten Kindes im unterfränkischen [[wikipedia:Manau (Hofheim in Unterfranken)|Manau]] am 17. März 1929 inszenierte die NS-Zeitschrift "[[wikipedia: Stürmer|Stürmer]]" die Tat als Ritualmord unter der Überschrift: "Der Blutmord in Manau". Damit hetzte das Blatt von [[wikipedia: Julius Streicher|Julius Streicher]] und seinem Mitarbeiter und Redakteur [[wikipedia: Karl Holz|Karl Holz]] die Stimmung gegen Juden an. Aufgrund der "''in sechs, zwischen September 1928 und Mai 1929 im "Stürmer" erschienenen Artikeln verbreiteten Behauptung, dass Talmud und Schulchan Arukh zu Ritualmord, Meineid, Wucher und Betrug an Nichtjuden verpflichteten.''"<ref>Regina Grundmann: "Um nicht schweigen zu müssen" - Strategien des Centralvereins gegen die NS-Propaganda gegen den Talmud; in "WAS SOLL AUS UNS WERDEN? - Zur Geschichte des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens im nationalsozialistischen Deutschland", 2020, S. 130</ref> strengte der ''Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens'' daraufhin einen Prozess gegen das Blatt an, der zwischen dem [[29. Oktober]] und [[9. November]] [[1929]] vor dem Schwurgericht in Nürnberg stattfand.
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Nach der Auffindung eines ermordeten Kindes im unterfränkischen [[wikipedia:Manau (Hofheim in Unterfranken)|Manau]] am 17. März 1929 inszenierte die NS-Zeitschrift "[[wikipedia: Stürmer|Stürmer]]" die Tat als Ritualmord unter der Überschrift: "Der Blutmord in Manau". Damit hetzte das Blatt von [[wikipedia: Julius Streicher|Julius Streicher]] und seinem Mitarbeiter und Redakteur [[wikipedia: Karl Holz (Politiker)|Karl Holz]] die Stimmung gegen Juden an. Aufgrund der "''in sechs, zwischen September 1928 und Mai 1929 im "Stürmer" erschienenen Artikeln verbreiteten Behauptung, dass Talmud und Schulchan Arukh zu Ritualmord, Meineid, Wucher und Betrug an Nichtjuden verpflichteten.''"<ref>Regina Grundmann: "Um nicht schweigen zu müssen" - Strategien des Centralvereins gegen die NS-Propaganda gegen den Talmud; in "WAS SOLL AUS UNS WERDEN? - Zur Geschichte des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens im nationalsozialistischen Deutschland", 2020, S. 130</ref> strengte der ''Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens'' daraufhin einen Prozess gegen das Blatt an, der zwischen dem [[29. Oktober]] und [[9. November]] [[1929]] vor dem Schwurgericht in Nürnberg stattfand.
    
Der Prozess geriet ziemlich aufwändig. Allein vier Schachverständige wurden dazu von den Parteien aufgeboten, um den Sachverhalt "Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft" aufzuklären:
 
Der Prozess geriet ziemlich aufwändig. Allein vier Schachverständige wurden dazu von den Parteien aufgeboten, um den Sachverhalt "Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft" aufzuklären:
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