Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Mai 2014, 16:43 Uhr
Der Stadtrat der Stadt Fürth ("Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist. Er ist ein Instrument der lokalen Demokratie in Fürth.
Fürth besitzt seit 1818, als es Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der Städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der Oberbürgermeister als Mitglied, als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
Legislaturperioden
2002-2008, 2008 - 2014, 2014 - 2020
Persönlichkeiten
Literatur
- Frank, Peter: 50 Jahre Stadtrat Fürth 1946 - 1996. Wiederaufbau der Kommunalvertretung im Nachkriegs-Fürth. In: Fürther Heimatblätter, 1996/3, S.61 - 81
Lokalberichterstattung
- Wolfgang Händel: Streit um eine Solar-Resolution. In: Fürther Nachrichten vom 27. März 2010 - online abrufbar