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46 | {{BuchKopf|46|Vierte Periode (1571).}} | ||
sich an das Reichskammergericht gewendet hätte. — Am {{Datum|19. Februar}} ging ein Schreiben des Rathes an Syndikus König ab, er solle aus die eingelaufene Gegenschrift keinen weitläufigen Gegenbericht machen, sondern sich an das previsum poenale wanäatuw sine elausula halten. König schrieb unter dem {{Datum|22. Februar|1571}} von Prag, er habe von Sekretär Walcher wohl 600 fl. für Zehrung erhalten, aber in vielen bösen und verpönten Thalern. Am {{Datum|28. Februar|1571}} berichtete er, er habe bei Tisch von rc. Schober bei dem Vicekanzler gehört, daß der Bischof einen langen Gegenbericht geschickt habe, schier länger als das Evangelium Lucä, das er noch nicht habe durchlesen können. Er müsse noch „in der Lausch liegen." Weiter meldete er unter dem {{Datum|4. März|1571}} die Gegenschrift des Bischofs werde nicht herausgegeben, da man keinen gerichtlichen Proceß zulassen wolle. | |||
Eine Kommission solle dem Kaiser Vorschläge machen, wogegen er sich zum Höchsten widersetzt habe. An gleichem Tage gab Doktor Gugel ein Gutachten über dieses Schreiben Königs. | |||
sich an das Reichskammergericht gewendet hätte. — Am 19. | Derselbe solle aufgefordert werden, sich gegen eine Kommission auszusprechen. Der Rath selbst beschloß unter dem {{Datum|12. März|1571}}, lieber solle die Sache an das Reichskammergericht kommen, als von einer Kommission behandelt werden, was höchst nachtheilig für den Rath und weitläufig sei. — Den {{Datum|15. März|1571}} schrieb | ||
König, er sollte des Bischofs Schreiben bei dem Sekretär Obernburger lesen, aber nicht mit fortnehmen dürfen. Er habe es jedoch dahin gebracht, eine geheime Abschrift davon nehmen zu | |||
er solle aus die eingelaufene Gegenschrift keinen weitläufigen | dürfen. Er bat deshalb um Auszahlung von 100 Gulden. Das Schreiben des Bischofs vom {{Datum|13. Februar}} an den Kaiser liegt in der Abschrift bei. Darin kommt unter Anderem vor, seine | ||
Gegenbericht machen, sondern sich an das previsum poenale | Stiftsleute und Capitelherren seien keine Uouuclü reguläres gewesen, obschon sie dem Sprachgebrauch nach Eoonobitae genannt worden seien. Burggraf Conrad habe Vogtei und Nieder | ||
wanäatuw sine elausula halten. König schrieb unter dem | gerichtsbarkeit den Vorfahren des Domkapitels übergeben und habe dieselben von Bischof und Stift zu Lehen getragen gehabt. — Die Nürnberger hätten auch ihm vielen Schaden gethan, unter Anderem hätten sie im Jahre {{Datum|1569}} die Wasserräder demolirt, welche die domprobsteilichen Wiesen seit unvordenklichen Zeiten *) | ||
22. Februar von Prag, er habe von Sekretär Walcher wohl | ---- | ||
600 fl. für Zehrung erhalten, aber in vielen bösen und | *) Man ersieht hieraus da» hohe Alterthum der Wasserrüder in unserer Gegend. | ||
Schober bei dem Vicekanzler gehört, daß der Bischof einen | |||
langen Gegenbericht geschickt habe, schier länger als das | |||
müsse noch „in der Lausch liegen." Weiter meldete er unter | |||
dem 4. März die Gegenschrift des Bischofs werde nicht | |||
Eine Kommission solle dem Kaiser Vorschläge machen, wogegen | |||
er sich zum Höchsten widersetzt habe. An gleichem Tage gab | |||
Doktor Gugel ein Gutachten über dieses Schreiben Königs. | |||
Derselbe solle aufgefordert werden, sich gegen eine Kommission | |||
auszusprechen. Der Rath selbst beschloß unter dem 12. März, | |||
lieber solle die Sache an das Reichskammergericht kommen, als | |||
von einer Kommission behandelt werden, was höchst nachtheilig | |||
für den Rath und weitläufig sei. — Den 15. März schrieb | |||
König, er sollte des Bischofs Schreiben bei dem Sekretär Obernburger lesen, aber nicht mit fortnehmen dürfen. Er habe es | |||
jedoch dahin gebracht, eine geheime Abschrift davon nehmen zu | |||
dürfen. Er bat deshalb um Auszahlung von 100 Gulden. Das | |||
Schreiben des Bischofs vom 13. Februar an den Kaiser liegt in | |||
der Abschrift bei. | |||
Darin kommt unter Anderem vor, seine | |||
Stiftsleute und Capitelherren seien keine Uouuclü reguläres | |||
gewesen, obschon sie dem Sprachgebrauch nach Eoonobitae | |||
gerichtsbarkeit den Vorfahren des Domkapitels übergeben und | |||
habe dieselben von Bischof und Stift zu Lehen getragen gehabt. — | |||
Die Nürnberger hätten auch ihm vielen Schaden gethan, unter | |||
Anderem hätten sie im Jahre 1569 die Wasserräder demolirt, | |||
welche die domprobsteilichen Wiesen seit unvordenklichen Zeiten | |||
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*) Man ersieht hieraus da» hohe Alterthum der Wasserrüder in unserer | |||
Gegend. | |||
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