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Vierte Periode (1571).
sich an das Reichskammergericht gewendet hätte. — Am {{Datum|19. Fe­bruar}} ging ein Schreiben des Rathes an Syndikus König ab, er solle aus die eingelaufene Gegenschrift keinen weitläufigen Gegenbericht machen, sondern sich an das previsum poenale wanäatuw sine elausula halten. König schrieb unter dem {{Datum|22. Februar|1571}} von Prag, er habe von Sekretär Walcher wohl 600 fl. für Zehrung erhalten, aber in vielen bösen und ver­pönten Thalern. Am {{Datum|28. Februar|1571}} berichtete er, er habe bei Tisch von rc. Schober bei dem Vicekanzler gehört, daß der Bischof einen langen Gegenbericht geschickt habe, schier länger als das Evan­gelium Lucä, das er noch nicht habe durchlesen können. Er müsse noch „in der Lausch liegen." Weiter meldete er unter dem {{Datum|4. März|1571}} die Gegenschrift des Bischofs werde nicht heraus­gegeben, da man keinen gerichtlichen Proceß zulassen wolle.
 
Eine Kommission solle dem Kaiser Vorschläge machen, wogegen er sich zum Höchsten widersetzt habe. An gleichem Tage gab Doktor Gugel ein Gutachten über dieses Schreiben Königs.
sich an das Reichskammergericht gewendet hätte. — Am 19. Fe­
Derselbe solle aufgefordert werden, sich gegen eine Kommission auszusprechen. Der Rath selbst beschloß unter dem {{Datum|12. März|1571}}, lieber solle die Sache an das Reichskammergericht kommen, als von einer Kommission behandelt werden, was höchst nachtheilig für den Rath und weitläufig sei. — Den {{Datum|15. März|1571}} schrieb
bruar ging ein Schreiben des Rathes an Syndikus König ab,
König, er sollte des Bischofs Schreiben bei dem Sekretär Obernburger lesen, aber nicht mit fortnehmen dürfen. Er habe es jedoch dahin gebracht, eine geheime Abschrift davon nehmen zu
er solle aus die eingelaufene Gegenschrift keinen weitläufigen
dürfen. Er bat deshalb um Auszahlung von 100 Gulden. Das Schreiben des Bischofs vom {{Datum|13. Februar}} an den Kaiser liegt in der Abschrift bei. Darin kommt unter Anderem vor, seine
Gegenbericht machen, sondern sich an das previsum poenale
Stiftsleute und Capitelherren seien keine Uouuclü reguläres gewesen, obschon sie dem Sprachgebrauch nach Eoonobitae ge­nannt worden seien. Burggraf Conrad habe Vogtei und Nieder­
wanäatuw sine elausula halten. König schrieb unter dem
gerichtsbarkeit den Vorfahren des Domkapitels übergeben und habe dieselben von Bischof und Stift zu Lehen getragen gehabt. — Die Nürnberger hätten auch ihm vielen Schaden gethan, unter Anderem hätten sie im Jahre {{Datum|1569}} die Wasserräder demolirt, welche die domprobsteilichen Wiesen seit unvordenklichen Zeiten *)
22. Februar von Prag, er habe von Sekretär Walcher wohl
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600 fl. für Zehrung erhalten, aber in vielen bösen und ver­
*) Man ersieht hieraus da» hohe Alterthum der Wasserrüder in unserer Gegend.
pönten Thalern. Am 28. berichtete er, er habe bei Tisch von rc.
Schober bei dem Vicekanzler gehört, daß der Bischof einen
langen Gegenbericht geschickt habe, schier länger als das Evan­
gelium Lucä, das er noch nicht habe durchlesen können. Er
müsse noch „in der Lausch liegen." Weiter meldete er unter
dem 4. März die Gegenschrift des Bischofs werde nicht heraus­
gegeben, da man keinen gerichtlichen Proceß zulassen wolle.
Eine Kommission solle dem Kaiser Vorschläge machen, wogegen
er sich zum Höchsten widersetzt habe. An gleichem Tage gab
Doktor Gugel ein Gutachten über dieses Schreiben Königs.
Derselbe solle aufgefordert werden, sich gegen eine Kommission
auszusprechen. Der Rath selbst beschloß unter dem 12. März,
lieber solle die Sache an das Reichskammergericht kommen, als
von einer Kommission behandelt werden, was höchst nachtheilig
für den Rath und weitläufig sei. — Den 15. März schrieb
König, er sollte des Bischofs Schreiben bei dem Sekretär Obernburger lesen, aber nicht mit fortnehmen dürfen. Er habe es
jedoch dahin gebracht, eine geheime Abschrift davon nehmen zu
dürfen. Er bat deshalb um Auszahlung von 100 Gulden. Das
Schreiben des Bischofs vom 13. Februar an den Kaiser liegt in
der Abschrift bei.
Darin kommt unter Anderem vor, seine
Stiftsleute und Capitelherren seien keine Uouuclü reguläres
gewesen, obschon sie dem Sprachgebrauch nach Eoonobitae ge­
nannt worden seien. Burggraf Conrad habe Vogtei und Nieder­
gerichtsbarkeit den Vorfahren des Domkapitels übergeben und
habe dieselben von Bischof und Stift zu Lehen getragen gehabt. —
Die Nürnberger hätten auch ihm vielen Schaden gethan, unter
Anderem hätten sie im Jahre 1569 die Wasserräder demolirt,
welche die domprobsteilichen Wiesen seit unvordenklichen Zeiten
*)
*) Man ersieht hieraus da» hohe Alterthum der Wasserrüder in unserer
Gegend.