Pegnitzquartier: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Textersetzung - „online abrufbar]“ durch „online]“)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 8: Zeile 8:
* den Neubau des [[Heinrich-Schliemann-Gymnasium]]s
* den Neubau des [[Heinrich-Schliemann-Gymnasium]]s
* eine neue Pegnitzbrücke, die das Gymnasium mit dem [[Talblick]] verbinden soll
* eine neue Pegnitzbrücke, die das Gymnasium mit dem [[Talblick]] verbinden soll
* die Neugestaltung verschiedener Plätze.
* die Neugestaltung verschiedener Plätze


Herzstück soll der [[Helmplatz]] werden. Hier sollen die Mauern, die jetzt noch den Hof zur [[Feuerwache]] abgrenzen, weggerissen werden und dadurch soll das Areal sich weiten. Neben dem [[Eichamt]]-Gebäude ist die Anbindung an den Fluss und die künftige Promenade geplant.  
Herzstück soll der [[Helmplatz]] werden. Hier sollen die Mauern, die jetzt noch den Hof zur [[Feuerwache]] begrenzen, abgerissen werden und dadurch soll sich das Areal weiten. Neben dem [[Eichamt]]-Gebäude ist die Anbindung an den Fluss und die künftige Promenade geplant.  


Naturschützer fürchteten dabei zu umfangreiche Einschnitte in die Umwelt und forderten insbesondere Planungsänderungen beim Ort der neuen Pegnitzbrücke sowie bei dem Geh- und Radweg entlang des Ufers. Der Bund Naturschutz sah die Gefahr, dass die Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit stark zurückgeschnitten werden müssten. Auch sah ein Entwurf des Umweltreferats vor, eine Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzverordnung und eine Ausnahme vom Biotopschutz zu beschließen, was undefinierte Eingriffe in die Biotopbestände zulassen würde. Vorgesehen ist aber, die vorhandenen Bäume, soweit es die Verkehrssicherungspflicht zulässt, zu erhalten.
Naturschützer fürchten dabei zu umfangreiche Einschnitte in die Umwelt und fordern insbesondere Planungsänderungen beim Ort der neuen Pegnitzbrücke sowie bei Geh- und Radweg entlang des Ufers. Der Bund Naturschutz sieht die Gefahr, dass die Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit stark zurückgeschnitten werden müssten. Auch sieht ein Entwurf des Umweltreferats vor, eine Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzverordnung und eine Ausnahme vom Biotopschutz zu beschließen, was undefinierte Eingriffe in die Biotopbestände zulassen würde. Vorgesehen ist aber, die vorhandenen Bäume, soweit es die Verkehrssicherungspflicht zulässt, zu erhalten.


==Lokalberichterstattung==
==Lokalberichterstattung==
Zeile 27: Zeile 27:


==Siehe auch==
==Siehe auch==
* [[wikipedia:Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands |Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze in Deutschland]]
* [[Stadtpark]]
* [[Stadtpark]]


3.836

Bearbeitungen