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Kaiser Maximilian II. bestätigt der bambergischen Dompropstei alle früheren Rechte auf Fürth, besonders die obere und niedere Gerichtsbarkeit.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
Kaiser Maximilian II. bestätigt der bambergischen Dompropstei alle früheren Rechte auf Fürth, besonders die obere und niedere Gerichtsbarkeit.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
Außerdem erteilte er dem Dompropst einen Freibrief, der ihm gestattete, Israeliten aufzunehmen und unter Schutz zu stellen.
Außerdem erteilte er dem Dompropst einen Freibrief, der ihm gestattete, Israeliten aufzunehmen und unter Schutz zu stellen.

Aktuelle Version vom 24. Mai 2025, 23:14 Uhr

Ereignisse

Kaiser Maximilian II. bestätigt der bambergischen Dompropstei alle früheren Rechte auf Fürth, besonders die obere und niedere Gerichtsbarkeit.[1] Außerdem erteilte er dem Dompropst einen Freibrief, der ihm gestattete, Israeliten aufzunehmen und unter Schutz zu stellen.

Einzelnachweise

  1. In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste... Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - online-Digitalisat der Universität Göttingen