Bürokraten, Oberflächenadministratoren, SMW-Administratoren, SMW-Kuratoren, SMW-Editoren, Oversighter, Administratoren, Widget-Bearbeiter
215.197
Bearbeitungen
(→Leben) |
K (Textersetzung - „,<ref>“ durch „.<ref>, “) |
||
| Zeile 70: | Zeile 70: | ||
Charakteristisch für ihn ist ein von ihm selbst überlieferter Fall nach seinem Amtsantritt im Elsass, als er ''den bisher stattgehabten Gebrauch, daß jüdische Jünglinge und Mädchen an jüdischen Feiertagen in Wirthshäusern tanzten, bei zehn Thaler Strafe, wovon die Hälfte der Regierung, die andere der jüdischen Armencasse zufallen sollte, verbot, und sich auch dadurch nicht irre machen ließ, daß man ihm vorstellte, es werde dies höheren Prtes übel vermerkt werden, da durch den verminderten Verkauf von Getränken ein Ausfall an Steuern entstände. „Die Regierung hat kein Recht, in unseren Glauben störend einzugreifen“ war seine Antwort. Dem Beamten, der ihn deswegen vorforderte, ... bewies er aus Stellen der Schrift, daß der Gebrauch, dem er gewehrt, wider jüdisches Gesetz sei, und hatte sich des Beifalls desselben zu erfreuen.'' J.S. Ersch und J.S. Gruber (Hrsg.): „Allgemeine Enzyklopädie der Wissenschaften und Künste“ zweite Section H - N, 1855, S. 96</ref>. Die Statuten einer [https://wiki.ieg-mainz.de/konjunkturen/index.php?title=Die_Kleiderordnungen_der_j%C3%BCdischen_Gemeinde_in_F%C3%BCrth,_1770 Kleiderordnung der jüdischen Gemeinde in Fürth] von 1770 dürfte auch auf ihn zurückgehen. | Charakteristisch für ihn ist ein von ihm selbst überlieferter Fall nach seinem Amtsantritt im Elsass, als er ''den bisher stattgehabten Gebrauch, daß jüdische Jünglinge und Mädchen an jüdischen Feiertagen in Wirthshäusern tanzten, bei zehn Thaler Strafe, wovon die Hälfte der Regierung, die andere der jüdischen Armencasse zufallen sollte, verbot, und sich auch dadurch nicht irre machen ließ, daß man ihm vorstellte, es werde dies höheren Prtes übel vermerkt werden, da durch den verminderten Verkauf von Getränken ein Ausfall an Steuern entstände. „Die Regierung hat kein Recht, in unseren Glauben störend einzugreifen“ war seine Antwort. Dem Beamten, der ihn deswegen vorforderte, ... bewies er aus Stellen der Schrift, daß der Gebrauch, dem er gewehrt, wider jüdisches Gesetz sei, und hatte sich des Beifalls desselben zu erfreuen.'' J.S. Ersch und J.S. Gruber (Hrsg.): „Allgemeine Enzyklopädie der Wissenschaften und Künste“ zweite Section H - N, 1855, S. 96</ref>. Die Statuten einer [https://wiki.ieg-mainz.de/konjunkturen/index.php?title=Die_Kleiderordnungen_der_j%C3%BCdischen_Gemeinde_in_F%C3%BCrth,_1770 Kleiderordnung der jüdischen Gemeinde in Fürth] von 1770 dürfte auch auf ihn zurückgehen. | ||
Sichron Josef (זכרון יוסף) gab er auf Drängen seiner Frau Kröndel heraus | Sichron Josef (זכרון יוסף) gab er auf Drängen seiner Frau Kröndel heraus.<ref>, vgl. dazu: J.S. Ersch und J.S. Gruber (Hrsg.): „Allgemeine Enzyklopädie der Wissenschaften und Künste“ zweite Section H - N, 1855, S. 96 - sowie [https://www.alemannia-judaica.de/images/Images%20453/Steinhart%20JB%20Jued-Liter%20Gesellschaft%201909%20190-203.pdf Josef Steinhart online] S. 197</ref> was er selbst in der Vorrede zu dem Werk berichtet. Erklärungen zu [[wikipedia:Midrasch|Midrasch]] und [[wikipedia:Pijut|Pijut]] wurden ebenfalls in ihrem Namen zitiert. | ||
Josef Steinhardt stand auf dem Boden des talmudischen Judentums, wie es zu seiner Zeit nicht anders zu erwarten gewesen wäre. Profanen Wissenschaften, „welche die Menschen leicht zu Zweifel und Unglauben führe, als der damals, besonders in Polen, sich geltend machenden schwärmerischen Mystik des Chasidismus“ trat er mit Abneigung entgegen.<ref>J.S. Ersch und J.S. Gruber (Hrsg.): „Allgemeine Enzyklopädie der Wissenschaften und Künste“ zweite Section H - N, 1855, S. 96</ref> | Josef Steinhardt stand auf dem Boden des talmudischen Judentums, wie es zu seiner Zeit nicht anders zu erwarten gewesen wäre. Profanen Wissenschaften, „welche die Menschen leicht zu Zweifel und Unglauben führe, als der damals, besonders in Polen, sich geltend machenden schwärmerischen Mystik des Chasidismus“ trat er mit Abneigung entgegen.<ref>J.S. Ersch und J.S. Gruber (Hrsg.): „Allgemeine Enzyklopädie der Wissenschaften und Künste“ zweite Section H - N, 1855, S. 96</ref> | ||
Bearbeitungen