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Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem '''Bayerischen Naturschutzgesetz''' zum '''Naturdenkmal''' bestimmt werden. | Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z. B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem '''Bayerischen Naturschutzgesetz''' zum '''Naturdenkmal''' bestimmt werden. | ||