Michaelis-Kirchweih: Unterschied zwischen den Versionen

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In den 1990er Jahren gab es erste Bestrebungen, diese Regelungen wieder abzuschaffen bzw. zu reduzieren. Die Gewerkschaft ötv (heute ver.di) ging gerichtlich gegen diese Entscheidung der Stadt Fürth an und begründete dies als sog. "betriebliche Übung" seit ca. 100 Jahren. Das Gericht gab offensichtlich im September 1996 der Gewerkschaft recht, so dass die freien Nachmittage erhalten blieben.  
In den 1990er Jahren gab es erste Bestrebungen, diese Regelungen wieder abzuschaffen bzw. zu reduzieren. Die Gewerkschaft ötv (heute ver.di) ging gerichtlich gegen diese Entscheidung der Stadt Fürth an und begründete dies als sog. "betriebliche Übung" seit ca. 100 Jahren. Das Gericht gab offensichtlich im September 1996 der Gewerkschaft recht, so dass die freien Nachmittage erhalten blieben.  


Anders verlief es im Dezember 2002. Nach Rücksprache mit dem frisch ins Amt gewählten Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung und dem Gesamtpersonalrat der Stadt Fürth wurde am 17. Dezember 2002 beschlossen, einen der beiden Kirchweih-Frei ersatzlos zu streichen. Zuvor hatte Anfang Dezember 2002 eine Personalversammlung der Beschäftigten der Stadt Fürth stattgefunden, bei der die Beschäftigen sich selbst aussuchen konnten, welchen der beiden Nachmittage sie streichen würden. Die Wahl fiel auf den ersten freien Nachmittag, so dass ab dem Dezember 2002 lediglich nur noch der zweite Kirchweihmontag für die Beschäftigen ab 12 Uhr frei war. Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung am 10. Dezember 2002.<ref>Stadtarchiv Fürth, Schreiben: Wegfall des Kirchweihnachmittags vom 17. Dezember 2002 - Gesamtpersonalrat</ref> In den folgenden Jahren wurde aus dem freien Kirchweihmontag irgendwann der Dienstag. Der Faschingsdienstag blieb ebenfalls erhalten, so dass bei den städtischen Angestellten weiterhin zwei freie Nachmittag zusätzlich geregelt sind - neben den tariflichen und gesetzlichen freien Tagen. Diese Regelung gilt auch weiterhin für die städtischen Töchter, selbst wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt juristisch ausgegründet wurden, z. B. als eigenständiger Betrieb. Hierzu wurden eigens sog. Personalüberleitungsverträge vereinbart, in der u.a. die zum Zeitpunkt der Überführung beschäftige Mitarbeiter - aber auch alle künftigen Beschäftigten in einem Tochterunternehmen - nicht schlechter gestellt werden dürfen, als die unmittelbar städtischen Beschäftigen.  
Anders verlief es im Dezember 2002. Nach Rücksprache mit dem frisch ins Amt gewählten Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung und dem Gesamtpersonalrat der Stadt Fürth wurde am 17. Dezember 2002 beschlossen, eines der beiden Kirchweih-Frei ersatzlos zu streichen. Zuvor hatte Anfang Dezember 2002 eine Personalversammlung der Beschäftigten der Stadt Fürth stattgefunden, bei der die Beschäftigen sich selbst aussuchen konnten, welchen der beiden Nachmittage sie streichen würden. Die Wahl fiel auf den ersten freien Nachmittag, so dass ab dem Dezember 2002 lediglich nur noch der zweite Kirchweihmontag für die Beschäftigen ab 12 Uhr frei war. Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung am 10. Dezember 2002.<ref>Stadtarchiv Fürth, Schreiben: Wegfall des Kirchweihnachmittags vom 17. Dezember 2002 - Gesamtpersonalrat</ref> In den folgenden Jahren wurde aus dem freien Kirchweihmontag irgendwann der Dienstag. Der Faschingsdienstag blieb ebenfalls erhalten, so dass bei den städtischen Angestellten weiterhin zwei freie Nachmittag zusätzlich geregelt sind - neben den tariflichen und gesetzlichen freien Tagen. Diese Regelung gilt auch weiterhin für die städtischen Töchter, selbst wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt juristisch ausgegründet wurden, z. B. als eigenständiger Betrieb. Hierzu wurden eigens sog. Personalüberleitungsverträge vereinbart, in der u.a. die zum Zeitpunkt der Überführung beschäftige Mitarbeiter - aber auch alle künftigen Beschäftigten in einem Tochterunternehmen - nicht schlechter gestellt werden dürfen, als die unmittelbar städtischen Beschäftigen.  


Andere Städte haben ähnliche Regelungen. So hat die Stadt Erlangen einen sog. Bergkirchweih freien Nachmittag, der sogar bei Privatunternehmen wie der Fa. Siemens gilt. Gleiches existiert in der Landeshauptstadt München während des Oktoberfestes.
Andere Städte haben ähnliche Regelungen. So hat die Stadt Erlangen einen sog. Bergkirchweih freien Nachmittag, der sogar bei Privatunternehmen wie der Fa. Siemens gilt. Gleiches existiert in der Landeshauptstadt München während des Oktoberfestes.