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Er studierte an der Universität Erlangen Mathematik, Physik und Chemie. Als Gymnasialprofessor in Ansbach promovierte er in Erlangen im Februar 1810.<ref>Verzeichnis der Erlanger Promotionen 1743 - 1885. Erlanger Forschungen, Sonderreihe Band 14, Teil 1, S. 330, Hrsg. Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg, Erlangen 2009</ref> Bereits ab 1808 war er an der Ansbacher Lateinschule (Gymnasium Carolinum) als Primar-Lehrer angestellt. | Er studierte an der Universität Erlangen Mathematik, Physik und Chemie. Als Gymnasialprofessor in Ansbach promovierte er in Erlangen im Februar 1810.<ref>Verzeichnis der Erlanger Promotionen 1743 - 1885. Erlanger Forschungen, Sonderreihe Band 14, Teil 1, S. 330, Hrsg. Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg, Erlangen 2009</ref> Bereits ab 1808 war er an der Ansbacher Lateinschule (Gymnasium Carolinum) als Primar-Lehrer angestellt. | ||
Im Jahr 1813 kam er als 2. Studienlehrer an die neue Studienschule in Fürth, auch [[Lateinische Vorbereitungsschule]] genannt. Bei der Umwandlung der Studienschule in eine höhere Bürgerschule 1822 wurde Magister Schüler als Oberlehrer mit einem Jahresgehalt 850 f. (Gulden) übernommen.<ref name="Akte 164/20"/> Zeitweise war er auch verpflichteter Feldmesser in Fürth. | Im Jahr 1813 kam er als 2. Studienlehrer an die neue Studienschule in Fürth, auch [[Lateinische Vorbereitungsschule]] genannt. Bei der Umwandlung der Studienschule in eine höhere Bürgerschule 1822 wurde Magister Schüler als Oberlehrer mit einem Jahresgehalt 850 f. (Gulden) übernommen.<ref name="Akte 164/20"/> Zeitweise war er auch verpflichteter Feldmesser („Geometer“) in Fürth. | ||
Wegen geplanter Umgestaltung der höheren Bürgerschule sollte Dr. Schüler zum 1. Januar 1830 in einen temporären Ruhestand versetzt werden, jedoch war er bald wieder im Schuldienst tätig. In dieser Zeit zog seine Familie u. a. wegen der Ausbildung der Kinder nach Nürnberg. Auch strebte Schüler eine Fortbildung an der polytechnischen Schule in Nürnberg und damit verbundene Änderungen an seinem Stundenplan an, was jedoch verwehrt wurde. Zudem wurde ihm auch eine beabsichtigte Verlegung seines eigenen Wohnsitzes nach Nürnberg unterstellt. Von Seiten des Magistrats und der Gemeindebevollmächtigten wurde einem Fürther Gemeindediener der Aufenthalt seiner Familie in Nürnberg überhaupt nicht geduldet. Daher veranlasste die lokale Schulkommission sogar die zeitweise Einstellung der Gehaltszahlung, verbot Familienbesuche an Mittwoch und Samstagen, verlangte zudem die Rückkehr seiner Ehefrau. Schüler legte deshalb am 30. November Beschwerde bei der Kgl. Regierung des Rezatkreises ein. In der hohen Entschließung der Regierung vom 20. Dezember 1830 wurde das Vorgehen des Fürther Magistrats streng gerügt und klargestellt, dass dem freien Willen des Oberlehrers Schüler bei der Wohnsitzwahl der Familie keinerlei Zwang angetan werden darf. Auch die gewünschte Fortbildung an der Nürnberger polytechnischen Schule hätte ihm ermöglicht werden sollen.<ref name="Akte 164/20"/> | Wegen geplanter Umgestaltung der höheren Bürgerschule sollte Dr. Schüler zum 1. Januar 1830 in einen temporären Ruhestand versetzt werden, jedoch war er bald wieder im Schuldienst tätig. In dieser Zeit zog seine Familie u. a. wegen der Ausbildung der Kinder nach Nürnberg. Auch strebte Schüler eine Fortbildung an der polytechnischen Schule in Nürnberg und damit verbundene Änderungen an seinem Stundenplan an, was jedoch verwehrt wurde. Zudem wurde ihm auch eine beabsichtigte Verlegung seines eigenen Wohnsitzes nach Nürnberg unterstellt. Von Seiten des Magistrats und der Gemeindebevollmächtigten wurde einem Fürther Gemeindediener der Aufenthalt seiner Familie in Nürnberg überhaupt nicht geduldet. Daher veranlasste die lokale Schulkommission sogar die zeitweise Einstellung der Gehaltszahlung, verbot Familienbesuche an Mittwoch und Samstagen, verlangte zudem die Rückkehr seiner Ehefrau. Schüler legte deshalb am 30. November Beschwerde bei der Kgl. Regierung des Rezatkreises ein. In der hohen Entschließung der Regierung vom 20. Dezember 1830 wurde das Vorgehen des Fürther Magistrats streng gerügt und klargestellt, dass dem freien Willen des Oberlehrers Schüler bei der Wohnsitzwahl der Familie keinerlei Zwang angetan werden darf. Auch die gewünschte Fortbildung an der Nürnberger polytechnischen Schule hätte ihm ermöglicht werden sollen.<ref name="Akte 164/20"/> | ||
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Am 5. Dezember 1850, bereits im Alter von 72 Jahren, stellte er beim Fürther Stadtmagistrat sein Pensionierungsgesuch. Nach längerer Klärung der Höhe des Ruhegehalts entschied das Kgl. Staatsministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten, Dr. Schüler unter Anerkennung seiner langjährigen, mit Treue und Hingebung geleisteten Dienste zum 1. Juni 1851 in den wohlverdienten Ruhestand zu versetzen und ihm einen jährlichen Pensionsbezug von 650 f. aus Etatmitteln der Gewerbschule zu zahlen.<ref name="Akte 164/20"/> | Am 5. Dezember 1850, bereits im Alter von 72 Jahren, stellte er beim Fürther Stadtmagistrat sein Pensionierungsgesuch. Nach längerer Klärung der Höhe des Ruhegehalts entschied das Kgl. Staatsministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten, Dr. Schüler unter Anerkennung seiner langjährigen, mit Treue und Hingebung geleisteten Dienste zum 1. Juni 1851 in den wohlverdienten Ruhestand zu versetzen und ihm einen jährlichen Pensionsbezug von 650 f. aus Etatmitteln der Gewerbschule zu zahlen.<ref name="Akte 164/20"/> | ||
Dr. Paul Valentin Schüler starb an einem Karzinom im Alter von 91 Jahren in München.<ref name="KB-Bsttg"/> | Im Ruhestand lebte er längere Zeit in Lindau am Bodensee, zuletzt in München. Dr. Paul Valentin Schüler starb an einem Karzinom im Alter von 91 Jahren in München.<ref name="KB-Bsttg"/> Er wurde dort am 13. April 1870 auf dem [[wikipedia:Alter Südfriedhof (München)|Alten südlichen Friedhof]] beerdigt. | ||
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