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Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, die sie bereits zuvor über ihre Frauenverbände oder Parteien hatten durchsetzen wollen. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV). | |||
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19] | |||
== Gemeinde Kreistagswahl am 19. Januar 1919 == | == Gemeinde Kreistagswahl am 19. Januar 1919 == | ||
Version vom 27. Oktober 2025, 01:41 Uhr
11. November 1918 Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland
Entwicklungsgeschichte
Frauenwahlrecht wird 1918 nach ……eingeführt Revolutionstext noch einpflegen…. Frauenvereine erkämpfen sich das passive und aktive Frauenwahlrecht für Frauen. Als einzige Partei setzt sich die SPD stark dafür ein
Betrachtung der ersten Wahlen mit weiblicher [1]Beteiligung und verjüngtem Wahlalter
Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919
Vorbereitungsarbeiten
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26. Wahlkreis in dem 15 Abgeordnete zu wählen sind. Auf der Liste findet sich eine Nürnbergerin ….. Mitarbeiter des Stadtmagistrats gehen von Haus zu Haus um die Wahlberechtigten eine „Einladung zur Wahl“ zukommen zu lassen. Da nun mehr Menschen zu Wahl gehen, benötigt es mehr Wahlurnen, mehr Stimmzettel und mehr Wahlhelfer (Keine Wahlhelferinnen obwohl es nach der neuen Gesetzgebung möglich gewesen wäre. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt wie viele Frauen wählen gehen und sich als Kandidatin zur Wahl stellen werden. Es wird eine rasche Übermittlung an das Reichsamt für Statistik erwartet. Das politische Interesse an dem Ausgang dieser Wahl ist sehr groß.
Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage (15Juni1919)
a) Das 20. Lebensjahr vollendet haben, b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen d) Der Reichsjustiz bittet darum darauf zu achten, dass keine entmündigten Frauen zur Wahl zugelassen sind.
Auszählung
Um einen genauen Überblick über das Wahlgeschehen mit der ersten weiblichen Beteiligung zu erhalten gibt es Hilfszettel die verpflichtend auszufüllen sind. Hilfslisten A Wahlbeteiligung nach Alter und Geschlecht, Hilfsliste B Wahlberechtigte nach Alter und Geschlecht
Wahlhelfer sind Tag und Nacht mit auszählen beschäftigt. Es müssen weitere Hilfskräfte eingestellt und Überstunden gemacht und bezahlt werden. Die Kosten für die Wahl sind deutlich höher als bei früheren Wahlen. Wahlbeteiligung Männlich Weiblich
Übermittlung der Ergebnisse
Neue Themen im Reichstag
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, die sie bereits zuvor über ihre Frauenverbände oder Parteien hatten durchsetzen wollen. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen,[13][14] ein Heimarbeitergesetz,[15] die Erweiterung des Mutterschutzes,[16][17] das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.[19]
Gemeinde Kreistagswahl am 19. Januar 1919
Vorbereitungsarbeiten
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25. Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage (15Juni1919)
a) Das 20. Lebensjahr vollendet haben, b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen d) Der Reichsjustiz bittet darauf zu achten, dass keine entmündigten Frauen zur Wahl zugelassen werden
Auszählung
Übermittlung der Wahlergebnisse
Partei Partei Partei Partei Partei Ergebnisse Ergebnisse Ergebnisse Ergebnisse Ergebnisse Männlich Weibl Männlich Weibl Männlich Weibl Männlich Weibl Männlich Weibl
Wahlergebniss:
Welche neuen Themen erreichen die Politik durch die weiblichen Abgeordneten
Stoffsmmlung
Am Ende als Resüme
- C7 I GR 98 5 Hilfszettel D.jpg
Einzelnachweise
- ↑ fghjkk
Quellen
Bücher
Hintergrundinformation
Paragraph 16 Bürgerliches Gesetzbuch § 16 Bürgerlichen Gesetzbuches erleichtert es den Männern ihre Frauen zu entmündigen. Recht auf eigene Sexualität Sexuelles „Fehlverhalten“ Verletzung der Häuslichen Pflichten, Hysterie)