Benutzerin:Roselie/Frauenwahlrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das politische Interesse an dem Ausgang dieser Wahl ist sehr groß.
Das politische Interesse an dem Ausgang dieser Wahl ist sehr groß.


Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage (15Juni1919)
Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.
[[Datei:C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg|thumb|right]]
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     a) Das 20. Lebensjahr  vollendet haben,
     a) Das 20. Lebensjahr  vollendet haben,
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     c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen  
     c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen  
     d) Der Reichsjustiz bittet darum darauf zu achten, dass keine entmündigten Frauen zur Wahl zugelassen sind.
     d) Der Reichsjustiz bittet darum darauf zu achten, dass keine entmündigten Frauen zur Wahl zugelassen sind.


= Auszählung =
= Auszählung =
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